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Im Oktober 2014 versprach die neue Regierung, eine nationale Menschenrechtsinstitution zu schaffen. Transgender konnten ihr gelebtes Geschlecht nur offiziell anerkennen lassen, wenn sie sich medizinischen Eingriffen wie einer Sterilisation unterzogen. Amnesty ReportMoldau20.05.2017 Moldau 2017 Die Polizei wandte bei Straßenprotesten gelegentlich unnötige oder exzessive Gewalt an. Einige aufsehenerregende Strafverfahren gaben Anlass zu der Befürchtung, Prozesse seien unfair und die Justiz gehe selektiv vor. Die Medien konnten überwiegend frei arbeiten, doch die Medienlandschaft war weniger pluralistisch als in den Vorjahren. Die strukturellen Ursachen der Straflosigkeit für Folter und andere Misshandlungen wurden weiterhin nicht bekämpft. In einigen Haftanstalten herrschten Überbelegung und schlechte Haftbedingungen. Gesetze erlaubten nach wie vor, Personen mit Behinderungen zwangsweise in psychiatrischen Anstalten festzuhalten und ohne ihre Einwilligung zu behandeln. Amnesty ReportMoldau07.05.2015 Moldau 2015 Obwohl erstmals Freiheitsstrafen für Folterverantwortliche verhängt wurden, sorgten fortbestehende Systemmängel dafür, dass das weitverbreitete Problem der Straflosigkeit weiterexistierte. Diskriminierende Gesetze wurden nicht abgeändert, und marginalisierte Gruppen waren somit nach wie vor gefährdet. Amnesty ReportPortugal27.05.2013 Portugal 2013 Es gab Berichte über exzessive Gewaltanwendung gegen Demonstrierende und Angehörige der Roma durch die Polizei. Familiäre Gewalt gab unvermindert Anlass zu ernster Sorge. Amnesty ReportMoldau27.05.2013 Moldau 2013 Es trafen Berichte über straffrei verübte Folterungen und andere Misshandlungen durch die Polizei ein. Die Behörden schützten Menschen nicht vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung oder ihres Gesundheitszustands. Amnesty ReportBelgien22.05.2013 Belgien 2013 Der Europäische Gerichtshof stellte fest, dass Belgien in einem Strafverfahren gegen das Recht auf ein faires Verfahren verstoßen hatte. Die Behörden ergriffen erste Schritte zur Einrichtung einer nationalen Menschenrechtsinstitution. Amnesty ReportPortugal07.05.2012 Portugal 2012 Verantwortliche für Folter und andere Misshandlungen wurden nur selten strafrechtlich verfolgt. Roma waren beim Zugang zu Wohnraum Diskriminierungen ausgesetzt. Familiäre Gewalt gab unvermindert Anlass zu ernster Sorge. Amnesty ReportMoldau07.05.2012 Moldau 2012 Es trafen weiterhin Berichte über unmenschliche und erniedrigende Haftbedingungen, Straflosigkeit für Folter und andere Misshandlungen sowie über unfaire Gerichtsverfahren ein. Religiöse und andere Minderheiten waren Diskriminierung ausgesetzt, da keine Gesetzgebung existierte, die dies verhinderte. Amnesty ReportBelgien04.05.2012 Belgien 2012 Die Vorgehensweise der Behörden sorgte auch weiterhin dafür, dass viele Asylsuchende mittel- und obdachlos blieben. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellte fest, dass Belgien gegen den Grundsatz des Non-Refoulement verstoßen hat. Dieser verbietet, Menschen in Länder abzuschieben, in denen ihnen Folter droht. Außerdem stellte das Gericht einen Verstoß gegen das Recht auf wirksamen Rechtsbehelf fest. Die Regierung versuchte sich bei der Abschiebung ausländischer Staatsangehöriger in Länder, in denen ihnen Folter und andere Misshandlungen drohten, auf "diplomatische Zusicherungen" zu stützen. Es trat ein Gesetz in Kraft, das die Bedeckung des Gesichts verbietet und unter Strafe stellt. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Aktuelle Seite 3 Page 4 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportBelgien02.05.2015 Belgien 2015 Die Haftbedingungen waren nach wie vor mangelhaft. Häftlinge mit psychischen Erkrankungen wurden weiterhin unter unzureichenden Bedingungen festgehalten und erhielten nicht die notwendige medizinische Versorgung. Im Oktober 2014 versprach die neue Regierung, eine nationale Menschenrechtsinstitution zu schaffen. Transgender konnten ihr gelebtes Geschlecht nur offiziell anerkennen lassen, wenn sie sich medizinischen Eingriffen wie einer Sterilisation unterzogen.
Amnesty ReportMoldau20.05.2017 Moldau 2017 Die Polizei wandte bei Straßenprotesten gelegentlich unnötige oder exzessive Gewalt an. Einige aufsehenerregende Strafverfahren gaben Anlass zu der Befürchtung, Prozesse seien unfair und die Justiz gehe selektiv vor. Die Medien konnten überwiegend frei arbeiten, doch die Medienlandschaft war weniger pluralistisch als in den Vorjahren. Die strukturellen Ursachen der Straflosigkeit für Folter und andere Misshandlungen wurden weiterhin nicht bekämpft. In einigen Haftanstalten herrschten Überbelegung und schlechte Haftbedingungen. Gesetze erlaubten nach wie vor, Personen mit Behinderungen zwangsweise in psychiatrischen Anstalten festzuhalten und ohne ihre Einwilligung zu behandeln.
Amnesty ReportMoldau07.05.2015 Moldau 2015 Obwohl erstmals Freiheitsstrafen für Folterverantwortliche verhängt wurden, sorgten fortbestehende Systemmängel dafür, dass das weitverbreitete Problem der Straflosigkeit weiterexistierte. Diskriminierende Gesetze wurden nicht abgeändert, und marginalisierte Gruppen waren somit nach wie vor gefährdet.
Amnesty ReportPortugal27.05.2013 Portugal 2013 Es gab Berichte über exzessive Gewaltanwendung gegen Demonstrierende und Angehörige der Roma durch die Polizei. Familiäre Gewalt gab unvermindert Anlass zu ernster Sorge.
Amnesty ReportMoldau27.05.2013 Moldau 2013 Es trafen Berichte über straffrei verübte Folterungen und andere Misshandlungen durch die Polizei ein. Die Behörden schützten Menschen nicht vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung oder ihres Gesundheitszustands.
Amnesty ReportBelgien22.05.2013 Belgien 2013 Der Europäische Gerichtshof stellte fest, dass Belgien in einem Strafverfahren gegen das Recht auf ein faires Verfahren verstoßen hatte. Die Behörden ergriffen erste Schritte zur Einrichtung einer nationalen Menschenrechtsinstitution.
Amnesty ReportPortugal07.05.2012 Portugal 2012 Verantwortliche für Folter und andere Misshandlungen wurden nur selten strafrechtlich verfolgt. Roma waren beim Zugang zu Wohnraum Diskriminierungen ausgesetzt. Familiäre Gewalt gab unvermindert Anlass zu ernster Sorge.
Amnesty ReportMoldau07.05.2012 Moldau 2012 Es trafen weiterhin Berichte über unmenschliche und erniedrigende Haftbedingungen, Straflosigkeit für Folter und andere Misshandlungen sowie über unfaire Gerichtsverfahren ein. Religiöse und andere Minderheiten waren Diskriminierung ausgesetzt, da keine Gesetzgebung existierte, die dies verhinderte.
Amnesty ReportBelgien04.05.2012 Belgien 2012 Die Vorgehensweise der Behörden sorgte auch weiterhin dafür, dass viele Asylsuchende mittel- und obdachlos blieben. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellte fest, dass Belgien gegen den Grundsatz des Non-Refoulement verstoßen hat. Dieser verbietet, Menschen in Länder abzuschieben, in denen ihnen Folter droht. Außerdem stellte das Gericht einen Verstoß gegen das Recht auf wirksamen Rechtsbehelf fest. Die Regierung versuchte sich bei der Abschiebung ausländischer Staatsangehöriger in Länder, in denen ihnen Folter und andere Misshandlungen drohten, auf "diplomatische Zusicherungen" zu stützen. Es trat ein Gesetz in Kraft, das die Bedeckung des Gesichts verbietet und unter Strafe stellt.