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Oppositionspolitiker, die für die Parlaments- und Präsidentschaftswahlen im Februar 2016 kandidieren wollten, wurden samt ihren Anhängern festgenommen und inhaftiert. Amnesty ReportUganda09.05.2015 Uganda 2015 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, friedliche Versammlung und Vereinigungsfreiheit waren weiterhin eingeschränkt. Die Behörden gingen mit repressiven und diskriminierenden Gesetzen gegen die Aktivitäten der Zivilgesellschaft vor. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle (LGBTI) waren in zunehmendem Maße Diskriminierung, Schikanen und Gewalt ausgesetzt. Gewalt gegen Frauen war nach wie vor weit verbreitet. Amnesty ReportBelarus02.05.2015 Belarus 2015 Als einziges europäisches Land vollstreckte Belarus noch immer Todesurteile. Oppositionspolitiker und Menschenrechtsverteidiger wurden für legitime Aktivitäten bestraft und inhaftiert. Das Recht auf freie Meinungsäußerung war stark eingeschränkt. Journalisten waren Schikanen ausgesetzt, und die gravierenden Einschränkungen des Rechts auf Versammlungsfreiheit bestanden unverändert fort. Anträge von NGOs auf Zulassung wurden wie in den Vorjahren willkürlich abgelehnt. Amnesty ReportGhana04.05.2015 Ghana 2015 Trotz eines laufenden Verfassungsreformprozesses, der zur Abschaffung der Todesstrafe führen könnte, wurden weiterhin Todesurteile verhängt. Häusliche Gewalt gegen Frauen war nach wie vor weit verbreitet. Amnesty ReportUganda23.05.2013 Uganda 2013 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit waren weiterhin eingeschränkt. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle wurden schikaniert. Polizisten und weitere Ordnungskräfte verübten nach wie vor Folter und andere Menschenrechtsverletzungen, ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden. Amnesty ReportGhana22.05.2013 Ghana 2013 In der Hauptstadt Accra wurden über 1000 Menschen Opfer von rechtswidrigen Zwangsräumungen, Tausenden weiteren drohte die Zwangsräumung. Personen, denen eine gleichgeschlechtliche Beziehung nachgesagt wurde, erlitten nach wie vor gewalttätige Übergriffe und fanden nur sehr schwer rechtlichen Schutz. 2012 wurden keine Hinrichtungen vollzogen. Die Regierung hat zwar Empfehlungen zur Abschaffung der Todesstrafe angenommen, doch bei Jahresende war sie im Gesetz noch immer vorgesehen. Die Strafjustiz arbeitete nach wie vor zu langsam. Amnesty ReportBelarus22.05.2013 Belarus 2013 Gewaltlose politische Gefangene waren weiterhin in Haft; in einigen Fällen wurde ihre Haftdauer wegen Verstößen gegen die Gefängnisordnung verlängert. Zivilgesellschaftlich engagierte Bürger, Menschenrechtsverteidiger und Journalisten sahen sich mit Einschränkungen ihrer Rechte auf freie Meinungsäußerung, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit konfrontiert. Zwei Männer wurden hingerichtet. Amnesty ReportUganda08.05.2012 Uganda 2012 Das Recht auf freie Meinungsäußerung wurde 2011 zunehmend eingeschränkt. Die Behörden gingen hart gegen friedliche Demonstrierende vor. Dabei setzten sie auch exzessive Gewalt ein, wodurch Menschen zu Tode kamen. Beamte mit Polizeibefugnissen verübten weiterhin Menschenrechtsverletzungen, darunter rechtswidrige Tötungen und Folterungen. Die Täter wurden nicht zur Rechenschaft gezogen. Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender waren auch im Berichtsjahr Diskriminierung und Gewalt ausgesetzt. Amnesty ReportGhana07.05.2012 Ghana 2012 Tausende Menschen waren weiterhin von Zwangsräumungen bedroht. Die Justiz arbeitete auch 2011 mit starken Verzögerungen, die Gefängnisse waren überfüllt und schlecht ausgestattet. Vier Personen wurden zum Tode verurteilt. Es fanden jedoch keine Hinrichtungen statt. Gewalt gegen Frauen und Mädchen war nach wie vor weit verbreitet. 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Amnesty ReportUganda30.05.2016 Uganda 2016 Das Recht auf Versammlungsfreiheit wurde 2015 noch stärker eingeschränkt, und das Vorgehen der Polizei war von zunehmender Brutalität gekennzeichnet. Es gab weiterhin Angriffe auf Aktivisten, Journalisten und andere Medienschaffende, ohne dass die dafür Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen wurden. Oppositionspolitiker, die für die Parlaments- und Präsidentschaftswahlen im Februar 2016 kandidieren wollten, wurden samt ihren Anhängern festgenommen und inhaftiert.
Amnesty ReportUganda09.05.2015 Uganda 2015 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, friedliche Versammlung und Vereinigungsfreiheit waren weiterhin eingeschränkt. Die Behörden gingen mit repressiven und diskriminierenden Gesetzen gegen die Aktivitäten der Zivilgesellschaft vor. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle (LGBTI) waren in zunehmendem Maße Diskriminierung, Schikanen und Gewalt ausgesetzt. Gewalt gegen Frauen war nach wie vor weit verbreitet.
Amnesty ReportBelarus02.05.2015 Belarus 2015 Als einziges europäisches Land vollstreckte Belarus noch immer Todesurteile. Oppositionspolitiker und Menschenrechtsverteidiger wurden für legitime Aktivitäten bestraft und inhaftiert. Das Recht auf freie Meinungsäußerung war stark eingeschränkt. Journalisten waren Schikanen ausgesetzt, und die gravierenden Einschränkungen des Rechts auf Versammlungsfreiheit bestanden unverändert fort. Anträge von NGOs auf Zulassung wurden wie in den Vorjahren willkürlich abgelehnt.
Amnesty ReportGhana04.05.2015 Ghana 2015 Trotz eines laufenden Verfassungsreformprozesses, der zur Abschaffung der Todesstrafe führen könnte, wurden weiterhin Todesurteile verhängt. Häusliche Gewalt gegen Frauen war nach wie vor weit verbreitet.
Amnesty ReportUganda23.05.2013 Uganda 2013 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit waren weiterhin eingeschränkt. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle wurden schikaniert. Polizisten und weitere Ordnungskräfte verübten nach wie vor Folter und andere Menschenrechtsverletzungen, ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden.
Amnesty ReportGhana22.05.2013 Ghana 2013 In der Hauptstadt Accra wurden über 1000 Menschen Opfer von rechtswidrigen Zwangsräumungen, Tausenden weiteren drohte die Zwangsräumung. Personen, denen eine gleichgeschlechtliche Beziehung nachgesagt wurde, erlitten nach wie vor gewalttätige Übergriffe und fanden nur sehr schwer rechtlichen Schutz. 2012 wurden keine Hinrichtungen vollzogen. Die Regierung hat zwar Empfehlungen zur Abschaffung der Todesstrafe angenommen, doch bei Jahresende war sie im Gesetz noch immer vorgesehen. Die Strafjustiz arbeitete nach wie vor zu langsam.
Amnesty ReportBelarus22.05.2013 Belarus 2013 Gewaltlose politische Gefangene waren weiterhin in Haft; in einigen Fällen wurde ihre Haftdauer wegen Verstößen gegen die Gefängnisordnung verlängert. Zivilgesellschaftlich engagierte Bürger, Menschenrechtsverteidiger und Journalisten sahen sich mit Einschränkungen ihrer Rechte auf freie Meinungsäußerung, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit konfrontiert. Zwei Männer wurden hingerichtet.
Amnesty ReportUganda08.05.2012 Uganda 2012 Das Recht auf freie Meinungsäußerung wurde 2011 zunehmend eingeschränkt. Die Behörden gingen hart gegen friedliche Demonstrierende vor. Dabei setzten sie auch exzessive Gewalt ein, wodurch Menschen zu Tode kamen. Beamte mit Polizeibefugnissen verübten weiterhin Menschenrechtsverletzungen, darunter rechtswidrige Tötungen und Folterungen. Die Täter wurden nicht zur Rechenschaft gezogen. Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender waren auch im Berichtsjahr Diskriminierung und Gewalt ausgesetzt.
Amnesty ReportGhana07.05.2012 Ghana 2012 Tausende Menschen waren weiterhin von Zwangsräumungen bedroht. Die Justiz arbeitete auch 2011 mit starken Verzögerungen, die Gefängnisse waren überfüllt und schlecht ausgestattet. Vier Personen wurden zum Tode verurteilt. Es fanden jedoch keine Hinrichtungen statt. Gewalt gegen Frauen und Mädchen war nach wie vor weit verbreitet.