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Amnesty ReportBurundi11.05.2011 Burundi 2011 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit wurden von der Regierung während und nach den Wahlen 2010 noch weiter eingeschränkt. Menschenrechtsverteidiger und Journalisten waren zunehmend gefährdet. Richter wurden von der Staatsmacht unter Druck gesetzt. Die Zusicherungen der Regierung, Folterungen, die der Geheimdienst begangen hatte, sowie mutmaßliche außergerichtliche Hinrichtungen durch Polizei und Armee zu untersuchen, schlugen sich nicht in konkreten Ergebnissen nieder. Nach wie vor gab es zahlreiche Fälle von Vergewaltigung und anderen Formen sexueller Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Die Täter wurden häufig nicht bestraft. Amnesty ReportUganda11.05.2011 Uganda 2011 [INDEX] **Amtliche Bezeichnung:** Republik Uganda **Staats- und Regierungschef:** Yoweri Kaguta Museveni **Todesstrafe:** nicht abgeschafft **Einwohner:** 33,8 Mio. **Lebenserwartung:** 54,1 Jahre **Kindersterblichkeit (m/w):** 129/116 pro 1000 Lebendgeburten **Alphabetisierungsrate:** 74,6% Amnesty ReportAserbaidschan10.05.2011 Aserbaidschan 2011 Journalisten und zivilgesellschaftliche Aktivisten waren auch im Jahr 2010 Schikanen ausgesetzt. Die Behörden verboten weiterhin Demonstrationen im Zentrum der Hauptstadt Baku. NGOs und religiöse Organisationen sahen sich mit Schwierigkeiten konfrontiert, wenn sie ihre Registrierung beantragten. Amnesty ReportUganda20.05.2010 Uganda 2010 Beamte mit Polizeibefugnissen wurden für Menschenrechtsverletzungen, darunter ungesetzliche Tötungen sowie Folterungen und andere Misshandlungen, nicht zur Rechenschaft gezogen. Die Regierung griff das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Pressefreiheit an. Geschlechtsspezifische Gewalt war in Uganda weit verbreitet, dennoch machte die strafrechtliche Verfolgung der Täter und die Umsetzung von seit Langem versprochenen Gesetzesreformen so gut wie keine Fortschritte. Amnesty ReportAserbaidschan18.05.2010 Aserbaidschan 2010 Das Recht auf freie Meinungsäußerung wurde 2009 noch weiter eingeschränkt. Die Gesetze zum Verbot von Folter und anderen Misshandlungen und ihre Anwendung entsprachen nicht den internationalen Standards; so wurden z. B. Foltervorwürfe nicht untersucht. Unabhängige Journalisten und zivilgesellschaftliche Aktivisten waren weiterhin Schikanen ausgesetzt. Einige wurden des Rowdytums und der Verleumdung angeklagt und inhaftiert. Die Behörden unterließen es, umfassende Ermittlungen zum Tod eines Menschenrechtsverteidigers, der in Haft gestorben war, einzuleiten. Amnesty ReportBurundi18.05.2010 Burundi 2010 Die Regierung missachtete die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit, indem sie einige Menschenrechtsverteidiger, Journalisten und Oppositionsparteien Schikanen unterwarf oder sie in ihrem Handlungsspielraum einengte. Amnesty ReportAserbaidschan25.05.2009 Aserbaidschan 2009 Das Recht auf freie Meinungsäußerung war auch 2008 weiter stark eingeschränkt. Unabhängige und oppositionelle Journalisten wurden regelmäßig schikaniert. Einige von ihnen kamen aufgrund umstrittener Anklagen und nach Gerichtsverfahren, die nicht den internationalen Standards entsprachen, in Haft. Einige religiöse Gruppen wurden fortwährend drangsaliert. Amnesty ReportBurundi25.05.2009 Burundi 2009 Politische Gegner, Journalisten und Menschenrechtsverteidiger wurden 2008 verstärkt schikaniert und eingeschüchtert. Dies geschah häufig unter Verletzung des Rechts auf freie Meinungsäußerung. Soldaten wurden für die Tötung von Zivilpersonen im Jahr 2006 strafrechtlich verfolgt. Andere gravierende Menschenrechtsverletzungen, die in der Vergangenheit begangen worden waren, wurden jedoch nicht geahndet, und es gelang der Regierung nicht, die Straflosigkeit zu durchbrechen. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Aktuelle Seite 4 Page 5 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportAserbaidschan03.05.2012 Aserbaidschan 2012 Friedliche Demonstrationen wurden verboten und gewaltsam aufgelöst; oppositionelle Aktivisten kamen in Haft. Proteste und kritische Meinungsäußerungen wurden unterdrückt, und die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit waren eingeschränkt.
Amnesty ReportBurundi11.05.2011 Burundi 2011 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit wurden von der Regierung während und nach den Wahlen 2010 noch weiter eingeschränkt. Menschenrechtsverteidiger und Journalisten waren zunehmend gefährdet. Richter wurden von der Staatsmacht unter Druck gesetzt. Die Zusicherungen der Regierung, Folterungen, die der Geheimdienst begangen hatte, sowie mutmaßliche außergerichtliche Hinrichtungen durch Polizei und Armee zu untersuchen, schlugen sich nicht in konkreten Ergebnissen nieder. Nach wie vor gab es zahlreiche Fälle von Vergewaltigung und anderen Formen sexueller Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Die Täter wurden häufig nicht bestraft.
Amnesty ReportUganda11.05.2011 Uganda 2011 [INDEX] **Amtliche Bezeichnung:** Republik Uganda **Staats- und Regierungschef:** Yoweri Kaguta Museveni **Todesstrafe:** nicht abgeschafft **Einwohner:** 33,8 Mio. **Lebenserwartung:** 54,1 Jahre **Kindersterblichkeit (m/w):** 129/116 pro 1000 Lebendgeburten **Alphabetisierungsrate:** 74,6%
Amnesty ReportAserbaidschan10.05.2011 Aserbaidschan 2011 Journalisten und zivilgesellschaftliche Aktivisten waren auch im Jahr 2010 Schikanen ausgesetzt. Die Behörden verboten weiterhin Demonstrationen im Zentrum der Hauptstadt Baku. NGOs und religiöse Organisationen sahen sich mit Schwierigkeiten konfrontiert, wenn sie ihre Registrierung beantragten.
Amnesty ReportUganda20.05.2010 Uganda 2010 Beamte mit Polizeibefugnissen wurden für Menschenrechtsverletzungen, darunter ungesetzliche Tötungen sowie Folterungen und andere Misshandlungen, nicht zur Rechenschaft gezogen. Die Regierung griff das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Pressefreiheit an. Geschlechtsspezifische Gewalt war in Uganda weit verbreitet, dennoch machte die strafrechtliche Verfolgung der Täter und die Umsetzung von seit Langem versprochenen Gesetzesreformen so gut wie keine Fortschritte.
Amnesty ReportAserbaidschan18.05.2010 Aserbaidschan 2010 Das Recht auf freie Meinungsäußerung wurde 2009 noch weiter eingeschränkt. Die Gesetze zum Verbot von Folter und anderen Misshandlungen und ihre Anwendung entsprachen nicht den internationalen Standards; so wurden z. B. Foltervorwürfe nicht untersucht. Unabhängige Journalisten und zivilgesellschaftliche Aktivisten waren weiterhin Schikanen ausgesetzt. Einige wurden des Rowdytums und der Verleumdung angeklagt und inhaftiert. Die Behörden unterließen es, umfassende Ermittlungen zum Tod eines Menschenrechtsverteidigers, der in Haft gestorben war, einzuleiten.
Amnesty ReportBurundi18.05.2010 Burundi 2010 Die Regierung missachtete die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit, indem sie einige Menschenrechtsverteidiger, Journalisten und Oppositionsparteien Schikanen unterwarf oder sie in ihrem Handlungsspielraum einengte.
Amnesty ReportAserbaidschan25.05.2009 Aserbaidschan 2009 Das Recht auf freie Meinungsäußerung war auch 2008 weiter stark eingeschränkt. Unabhängige und oppositionelle Journalisten wurden regelmäßig schikaniert. Einige von ihnen kamen aufgrund umstrittener Anklagen und nach Gerichtsverfahren, die nicht den internationalen Standards entsprachen, in Haft. Einige religiöse Gruppen wurden fortwährend drangsaliert.
Amnesty ReportBurundi25.05.2009 Burundi 2009 Politische Gegner, Journalisten und Menschenrechtsverteidiger wurden 2008 verstärkt schikaniert und eingeschüchtert. Dies geschah häufig unter Verletzung des Rechts auf freie Meinungsäußerung. Soldaten wurden für die Tötung von Zivilpersonen im Jahr 2006 strafrechtlich verfolgt. Andere gravierende Menschenrechtsverletzungen, die in der Vergangenheit begangen worden waren, wurden jedoch nicht geahndet, und es gelang der Regierung nicht, die Straflosigkeit zu durchbrechen.