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Amnesty ReportAserbaidschan01.05.2015 Aserbaidschan 2015 Mindestens sechs bekannte Menschenrechtsverteidiger wurden inhaftiert und führende Menschenrechtsorganisationen gezwungen, zu schließen oder ihre Aktivitäten einzustellen. Unabhängige Journalisten waren nach wie vor Drangsalierungen, Gewalt und konstruierten Anklagen ausgesetzt. Die Versammlungsfreiheit blieb eingeschränkt. Folter und andere Misshandlungen waren weiterhin an der Tagesordnung. Amnesty ReportKamerun23.05.2013 Kamerun 2013 Wie schon in den Jahren zuvor, schränkte die Regierung auch 2012 die Aktivitäten von Regierungsgegnern und Journalisten ein. Es wurden Personen festgenommen, die man verdächtigte, homosexuelle Beziehungen zu unterhalten. Einige von ihnen erhielten Gefängnisstrafen. Menschen, die sich für die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern und Intersexuellen einsetzten, waren Schikanierungen und Misshandlungen ausgesetzt. Amnesty ReportTadschikistan23.05.2013 Tadschikistan 2013 Folter und andere Misshandlungen waren weiterhin an der Tagesordnung, und die Täter gingen nach wie vor straffrei aus. Unabhängige Kontrollorgane erhielten keinen Zugang zu Haftanstalten. Das Recht auf freie Meinungsäußerung war trotz gewisser gesetzlicher Liberalisierungen weiterhin eingeschränkt. Amnesty ReportBelgien22.05.2013 Belgien 2013 Der Europäische Gerichtshof stellte fest, dass Belgien in einem Strafverfahren gegen das Recht auf ein faires Verfahren verstoßen hatte. Die Behörden ergriffen erste Schritte zur Einrichtung einer nationalen Menschenrechtsinstitution. Amnesty ReportAserbaidschan22.05.2013 Aserbaidschan 2013 Die Regierung ging 2012 weiterhin mit Einschüchterungen und Inhaftierungen gegen regierungskritische Personen und Gruppen vor. Friedliche Demonstrationen im Zentrum der Hauptstadt Baku wurden verboten und von der Polizei gewaltsam aufgelöst. Es gab zahlreiche Berichte über Folter, insbesondere in Polizeigewahrsam. Amnesty ReportKamerun08.05.2012 Kamerun 2012 Die Regierung schränkte weiterhin die Aktivitäten von Regierungsgegnern und Journalisten ein. Es wurden Personen festgenommen, die unter Verdacht standen, homosexuelle Beziehungen zu unterhalten. Einige von ihnen erhielten lange Gefängnisstrafen. Die Regierung reduzierte einige Freiheitsstrafen und wandelte Todesurteile in Haftstrafen um. Sie gab jedoch nicht bekannt, in wie vielen Fällen dies geschah. Amnesty ReportTadschikistan08.05.2012 Tadschikistan 2012 In der tadschikischen Gesetzgebung verankerte Schutzgarantien gegen Folter wurden 2011 nicht immer respektiert. Das Recht auf freie Meinungsäußerung blieb weiter eingeschränkt. Die Behörden ergriffen keine wirksamen Maßnahmen, um Gewalt gegen Frauen zu verhindern, die Verantwortlichen strafrechtlich zu verfolgen und die überlebenden Opfer zu schützen. Amnesty ReportBelgien04.05.2012 Belgien 2012 Die Vorgehensweise der Behörden sorgte auch weiterhin dafür, dass viele Asylsuchende mittel- und obdachlos blieben. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellte fest, dass Belgien gegen den Grundsatz des Non-Refoulement verstoßen hat. Dieser verbietet, Menschen in Länder abzuschieben, in denen ihnen Folter droht. Außerdem stellte das Gericht einen Verstoß gegen das Recht auf wirksamen Rechtsbehelf fest. Die Regierung versuchte sich bei der Abschiebung ausländischer Staatsangehöriger in Länder, in denen ihnen Folter und andere Misshandlungen drohten, auf "diplomatische Zusicherungen" zu stützen. Es trat ein Gesetz in Kraft, das die Bedeckung des Gesichts verbietet und unter Strafe stellt. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Aktuelle Seite 4 Page 5 Page 6 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportTadschikistan09.05.2015 Tadschikistan 2015 Folter und andere Misshandlungen an Inhaftierten waren nach wie vor gängige Praxis, und die Täter blieben straffrei. Die Regierung verhängte weitere Einschränkungen der Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit.
Amnesty ReportAserbaidschan01.05.2015 Aserbaidschan 2015 Mindestens sechs bekannte Menschenrechtsverteidiger wurden inhaftiert und führende Menschenrechtsorganisationen gezwungen, zu schließen oder ihre Aktivitäten einzustellen. Unabhängige Journalisten waren nach wie vor Drangsalierungen, Gewalt und konstruierten Anklagen ausgesetzt. Die Versammlungsfreiheit blieb eingeschränkt. Folter und andere Misshandlungen waren weiterhin an der Tagesordnung.
Amnesty ReportKamerun23.05.2013 Kamerun 2013 Wie schon in den Jahren zuvor, schränkte die Regierung auch 2012 die Aktivitäten von Regierungsgegnern und Journalisten ein. Es wurden Personen festgenommen, die man verdächtigte, homosexuelle Beziehungen zu unterhalten. Einige von ihnen erhielten Gefängnisstrafen. Menschen, die sich für die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern und Intersexuellen einsetzten, waren Schikanierungen und Misshandlungen ausgesetzt.
Amnesty ReportTadschikistan23.05.2013 Tadschikistan 2013 Folter und andere Misshandlungen waren weiterhin an der Tagesordnung, und die Täter gingen nach wie vor straffrei aus. Unabhängige Kontrollorgane erhielten keinen Zugang zu Haftanstalten. Das Recht auf freie Meinungsäußerung war trotz gewisser gesetzlicher Liberalisierungen weiterhin eingeschränkt.
Amnesty ReportBelgien22.05.2013 Belgien 2013 Der Europäische Gerichtshof stellte fest, dass Belgien in einem Strafverfahren gegen das Recht auf ein faires Verfahren verstoßen hatte. Die Behörden ergriffen erste Schritte zur Einrichtung einer nationalen Menschenrechtsinstitution.
Amnesty ReportAserbaidschan22.05.2013 Aserbaidschan 2013 Die Regierung ging 2012 weiterhin mit Einschüchterungen und Inhaftierungen gegen regierungskritische Personen und Gruppen vor. Friedliche Demonstrationen im Zentrum der Hauptstadt Baku wurden verboten und von der Polizei gewaltsam aufgelöst. Es gab zahlreiche Berichte über Folter, insbesondere in Polizeigewahrsam.
Amnesty ReportKamerun08.05.2012 Kamerun 2012 Die Regierung schränkte weiterhin die Aktivitäten von Regierungsgegnern und Journalisten ein. Es wurden Personen festgenommen, die unter Verdacht standen, homosexuelle Beziehungen zu unterhalten. Einige von ihnen erhielten lange Gefängnisstrafen. Die Regierung reduzierte einige Freiheitsstrafen und wandelte Todesurteile in Haftstrafen um. Sie gab jedoch nicht bekannt, in wie vielen Fällen dies geschah.
Amnesty ReportTadschikistan08.05.2012 Tadschikistan 2012 In der tadschikischen Gesetzgebung verankerte Schutzgarantien gegen Folter wurden 2011 nicht immer respektiert. Das Recht auf freie Meinungsäußerung blieb weiter eingeschränkt. Die Behörden ergriffen keine wirksamen Maßnahmen, um Gewalt gegen Frauen zu verhindern, die Verantwortlichen strafrechtlich zu verfolgen und die überlebenden Opfer zu schützen.
Amnesty ReportBelgien04.05.2012 Belgien 2012 Die Vorgehensweise der Behörden sorgte auch weiterhin dafür, dass viele Asylsuchende mittel- und obdachlos blieben. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellte fest, dass Belgien gegen den Grundsatz des Non-Refoulement verstoßen hat. Dieser verbietet, Menschen in Länder abzuschieben, in denen ihnen Folter droht. Außerdem stellte das Gericht einen Verstoß gegen das Recht auf wirksamen Rechtsbehelf fest. Die Regierung versuchte sich bei der Abschiebung ausländischer Staatsangehöriger in Länder, in denen ihnen Folter und andere Misshandlungen drohten, auf "diplomatische Zusicherungen" zu stützen. Es trat ein Gesetz in Kraft, das die Bedeckung des Gesichts verbietet und unter Strafe stellt.