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Drei Asylsuchende aus der Demokratischen Republik Kongo, die seit 2003 ohne Anklage und Gerichtsverfahren in der Republik Kongo in Gewahrsam gehalten worden waren, kamen frei. Kritiker der Regierung durften nicht von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch machen und waren monatelang inhaftiert. Amnesty ReportKanada24.05.2013 Kenia 2013 Die Rechte auf Versammlungsfreiheit und freie Meinungsäußerung waren eingeschränkt. Sowohl in der Vergangenheit als auch in jüngster Zeit verübte Menschenrechtsverletzungen, darunter rechtswidrige Tötungen, blieben straflos. Flüchtlinge und Asylsuchende aus Somalia erfuhren fremdenfeindliche Gewalt und liefen Gefahr, willkürlich von der Polizei festgenommen zu werden. In den Grenzstädten der Nordost-Provinz sowie in Nairobi gab es mehrere Granaten- und Bombenanschläge. Amnesty ReportKanada23.05.2013 Kanada 2013 In Kanada wurden die Rechte der indigenen Bevölkerungsgruppen weiterhin systematisch verletzt. Reformen der Einwanderungs- und Flüchtlingsgesetze verstießen gegen internationale Menschenrechtstandards. Amnesty ReportTschad23.05.2013 Tschad 2013 Gewerkschafter, Journalisten und Menschenrechtsverteidiger waren Einschüchterungsversuchen ausgesetzt. Das Strafrecht wurde benutzt, um politische Gegner zu schikanieren. Menschen wurden nach wie vor willkürlich festgenommen und über lange Zeiträume hinweg in Untersuchungshaft festgehalten. Zahlreiche Kinder wurden als Soldaten rekrutiert. In den Gefängnissen herrschten weiterhin äußerst harte Haftbedingungen. Die für Menschenrechtsverletzungen Verantwortlichen mussten auch im Berichtsjahr keine strafrechtlichen Konsequenzen befürchten. Amnesty ReportBelgien22.05.2013 Belgien 2013 Der Europäische Gerichtshof stellte fest, dass Belgien in einem Strafverfahren gegen das Recht auf ein faires Verfahren verstoßen hatte. Die Behörden ergriffen erste Schritte zur Einrichtung einer nationalen Menschenrechtsinstitution. Amnesty ReportKongo (Republik)09.05.2012 Kongo (Republik) 2012 Es gingen Berichte über Folter und andere Misshandlungen durch Angehörige der Sicherheitskräfte ein, die in einigen Fällen den Tod der Opfer zur Folge hatten. Drei Asylsuchende aus der Demokratischen Republik Kongo (DR Kongo), die seit nahezu acht Jahren ohne Anklage und Gerichtsverfahren in Gewahrsam gehalten wurden, blieben weiterhin inhaftiert. Sicherheitskräfte nahmen Regierungskritiker willkürlich fest oder misshandelten sie. Wie erwartet begannen die Behörden mit der Aufhebung des Flüchtlingsstatus für die meisten Flüchtlinge aus Ruanda und Angola. Mindestens drei Gefangene wurden zum Tode verurteilt. Amnesty ReportKanada08.05.2012 Kanada 2012 In Kanada wurden die Rechte der indigenen Bevölkerungsgruppen weiterhin systematisch verletzt. Auch konnten die Bedenken im Hinblick auf Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Antiterrormaßnahmen und Polizeioperationen nur zum Teil ausgeräumt werden. Amnesty ReportTschad08.05.2012 Tschad 2012 Menschenrechtsverteidiger, Journalisten und Gewerkschafter waren zunehmend willkürlichen Festnahmen und Inhaftierungen ohne Rechtsgrundlage sowie Folter und Angriffen ausgesetzt. Vergewaltigungen und andere Formen der Gewalt gegen Frauen und Mädchen waren weit verbreitet. Auch 2011 fanden in der tschadischen Hauptstadt N'Djamena rechtswidrige Zwangsräumungen statt. Sowohl Angehörige der Sicherheitskräfte als auch bewaffnete Gruppen waren für Menschenrechtsverstöße verantwortlich, für die sie jedoch nicht zur Rechenschaft gezogen wurden. Ihre Opfer erhielten keinerlei Hilfe. Amnesty ReportBelgien04.05.2012 Belgien 2012 Die Vorgehensweise der Behörden sorgte auch weiterhin dafür, dass viele Asylsuchende mittel- und obdachlos blieben. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellte fest, dass Belgien gegen den Grundsatz des Non-Refoulement verstoßen hat. Dieser verbietet, Menschen in Länder abzuschieben, in denen ihnen Folter droht. Außerdem stellte das Gericht einen Verstoß gegen das Recht auf wirksamen Rechtsbehelf fest. Die Regierung versuchte sich bei der Abschiebung ausländischer Staatsangehöriger in Länder, in denen ihnen Folter und andere Misshandlungen drohten, auf "diplomatische Zusicherungen" zu stützen. Es trat ein Gesetz in Kraft, das die Bedeckung des Gesichts verbietet und unter Strafe stellt. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Aktuelle Seite 4 Page 5 Page 6 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportKongo (Republik)27.05.2013 Kongo (Republik) 2013 Es gingen Berichte über Folter und andere Misshandlungen durch Angehörige der Sicherheitskräfte ein, die in einigen Fällen den Tod der Opfer zur Folge hatten. Drei Asylsuchende aus der Demokratischen Republik Kongo, die seit 2003 ohne Anklage und Gerichtsverfahren in der Republik Kongo in Gewahrsam gehalten worden waren, kamen frei. Kritiker der Regierung durften nicht von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch machen und waren monatelang inhaftiert.
Amnesty ReportKanada24.05.2013 Kenia 2013 Die Rechte auf Versammlungsfreiheit und freie Meinungsäußerung waren eingeschränkt. Sowohl in der Vergangenheit als auch in jüngster Zeit verübte Menschenrechtsverletzungen, darunter rechtswidrige Tötungen, blieben straflos. Flüchtlinge und Asylsuchende aus Somalia erfuhren fremdenfeindliche Gewalt und liefen Gefahr, willkürlich von der Polizei festgenommen zu werden. In den Grenzstädten der Nordost-Provinz sowie in Nairobi gab es mehrere Granaten- und Bombenanschläge.
Amnesty ReportKanada23.05.2013 Kanada 2013 In Kanada wurden die Rechte der indigenen Bevölkerungsgruppen weiterhin systematisch verletzt. Reformen der Einwanderungs- und Flüchtlingsgesetze verstießen gegen internationale Menschenrechtstandards.
Amnesty ReportTschad23.05.2013 Tschad 2013 Gewerkschafter, Journalisten und Menschenrechtsverteidiger waren Einschüchterungsversuchen ausgesetzt. Das Strafrecht wurde benutzt, um politische Gegner zu schikanieren. Menschen wurden nach wie vor willkürlich festgenommen und über lange Zeiträume hinweg in Untersuchungshaft festgehalten. Zahlreiche Kinder wurden als Soldaten rekrutiert. In den Gefängnissen herrschten weiterhin äußerst harte Haftbedingungen. Die für Menschenrechtsverletzungen Verantwortlichen mussten auch im Berichtsjahr keine strafrechtlichen Konsequenzen befürchten.
Amnesty ReportBelgien22.05.2013 Belgien 2013 Der Europäische Gerichtshof stellte fest, dass Belgien in einem Strafverfahren gegen das Recht auf ein faires Verfahren verstoßen hatte. Die Behörden ergriffen erste Schritte zur Einrichtung einer nationalen Menschenrechtsinstitution.
Amnesty ReportKongo (Republik)09.05.2012 Kongo (Republik) 2012 Es gingen Berichte über Folter und andere Misshandlungen durch Angehörige der Sicherheitskräfte ein, die in einigen Fällen den Tod der Opfer zur Folge hatten. Drei Asylsuchende aus der Demokratischen Republik Kongo (DR Kongo), die seit nahezu acht Jahren ohne Anklage und Gerichtsverfahren in Gewahrsam gehalten wurden, blieben weiterhin inhaftiert. Sicherheitskräfte nahmen Regierungskritiker willkürlich fest oder misshandelten sie. Wie erwartet begannen die Behörden mit der Aufhebung des Flüchtlingsstatus für die meisten Flüchtlinge aus Ruanda und Angola. Mindestens drei Gefangene wurden zum Tode verurteilt.
Amnesty ReportKanada08.05.2012 Kanada 2012 In Kanada wurden die Rechte der indigenen Bevölkerungsgruppen weiterhin systematisch verletzt. Auch konnten die Bedenken im Hinblick auf Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Antiterrormaßnahmen und Polizeioperationen nur zum Teil ausgeräumt werden.
Amnesty ReportTschad08.05.2012 Tschad 2012 Menschenrechtsverteidiger, Journalisten und Gewerkschafter waren zunehmend willkürlichen Festnahmen und Inhaftierungen ohne Rechtsgrundlage sowie Folter und Angriffen ausgesetzt. Vergewaltigungen und andere Formen der Gewalt gegen Frauen und Mädchen waren weit verbreitet. Auch 2011 fanden in der tschadischen Hauptstadt N'Djamena rechtswidrige Zwangsräumungen statt. Sowohl Angehörige der Sicherheitskräfte als auch bewaffnete Gruppen waren für Menschenrechtsverstöße verantwortlich, für die sie jedoch nicht zur Rechenschaft gezogen wurden. Ihre Opfer erhielten keinerlei Hilfe.
Amnesty ReportBelgien04.05.2012 Belgien 2012 Die Vorgehensweise der Behörden sorgte auch weiterhin dafür, dass viele Asylsuchende mittel- und obdachlos blieben. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellte fest, dass Belgien gegen den Grundsatz des Non-Refoulement verstoßen hat. Dieser verbietet, Menschen in Länder abzuschieben, in denen ihnen Folter droht. Außerdem stellte das Gericht einen Verstoß gegen das Recht auf wirksamen Rechtsbehelf fest. Die Regierung versuchte sich bei der Abschiebung ausländischer Staatsangehöriger in Länder, in denen ihnen Folter und andere Misshandlungen drohten, auf "diplomatische Zusicherungen" zu stützen. Es trat ein Gesetz in Kraft, das die Bedeckung des Gesichts verbietet und unter Strafe stellt.