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Menschen flohen weiterhin aus Guatemala, um dem hohen Maß an Ungleichheit und Gewalt zu entgehen. Das Hochsicherheitsgericht A fällte ein historisches Urteil in einem Verfahren über sexualisierte Gewalt gegen elf indigene Frauen und deren häusliche Versklavung während des internen bewaffneten Konflikts (1960-96). In anderen aufsehenerregenden Verfahren gegen ehemalige Militärangehörige kam es nach wie vor zu Rückschlägen und unnötigen Verzögerungen. Die parlamentarische Menschenrechtskommission legte einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der Todesstrafe vor. Amnesty ReportSchweden09.06.2016 Schweden 2016 Die Ombudsperson des Parlaments übte scharfe Kritik an einer polizeilichen Datenbank über Roma. Eine Regierungskommission, die eingesetzt worden war, um Verbesserungsvorschläge für die Untersuchung und strafrechtliche Verfolgung von Vergewaltigungsfällen zu erarbeiten, setzte ihre Tätigkeit fort. Amnesty ReportTadschikistan02.06.2016 Tadschikistan 2016 Die Behörden verhängten 2015 weitere drastische Einschränkungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung. Mehrere bekannte Menschenrechtsorganisationen wurden von verschiedenen Behörden "Inspektionen" unterzogen, und einigen wurde "empfohlen", ihre Arbeit einzustellen. Amnesty ReportGuatemala01.06.2016 Guatemala 2016 Mit dem Rücktritt des Präsidenten und der Vizepräsidentin und ihrer Inhaftierung wegen des Verdachts auf Korruption vollzog sich 2015 eine umwälzende Entwicklung. Es wurden zwar einige bemerkenswerte Fortschritte bei der strafrechtlichen Verfolgung von Menschenrechtsverletzungen gemacht, doch gab es noch immer keine Aufarbeitung der Menschenrechtsverletzungen und Verbrechen nach dem Völkerrecht, die während des internen bewaffneten Konflikts verübt worden waren. Amnesty ReportTadschikistan09.05.2015 Tadschikistan 2015 Folter und andere Misshandlungen an Inhaftierten waren nach wie vor gängige Praxis, und die Täter blieben straffrei. Die Regierung verhängte weitere Einschränkungen der Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit. Amnesty ReportSchweden08.05.2015 Schweden 2015 Ein ägyptischer Staatsbürger, der 2001 von Schweden nach Ägypten überstellt und anschließend gefoltert worden war, erhielt 2014 die Erlaubnis, nach Schweden zurückzukehren. Die Ermittlungen wegen einer gesetzwidrigen Roma-Datenbank der schwedischen Polizei waren Ende 2014 noch nicht abgeschlossen. Eine Regierungskommission begann mit der Überprüfung von Mängeln bei Ermittlungen zu Vergewaltigungsfällen und deren strafrechtlicher Verfolgung. Amnesty ReportGuatemala04.05.2015 Guatemala 2015 Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die während des internen bewaffneten Konflikts (1960-96) verübt worden waren, blieben weiterhin straflos. Gewalt gegen Frauen und Mädchen gab nach wie vor Anlass zu Besorgnis. Personen, die gegen Wasserkraft- und Bergbauprojekte protestierten, wurden Opfer rechtswidriger Zwangsräumungen und exzessiver Gewaltanwendung durch die Sicherheitskräfte. Amnesty ReportSchweden28.05.2013 Schweden 2013 Ahmed Agiza, der im Jahr 2001 Opfer einer außerordentlichen Gefangenenüberstellung von Schweden nach Ägypten und anschließenden Misshandlungen geworden war, konnte 2012 endlich zu seiner Familie nach Schweden zurückkehren. Die Behörden setzten im Juli die Abschiebungen von Uiguren nach China aus angesichts der Gefahr, die Betroffenen könnten dort Opfer von Verfolgung werden. Amnesty ReportTadschikistan23.05.2013 Tadschikistan 2013 Folter und andere Misshandlungen waren weiterhin an der Tagesordnung, und die Täter gingen nach wie vor straffrei aus. Unabhängige Kontrollorgane erhielten keinen Zugang zu Haftanstalten. Das Recht auf freie Meinungsäußerung war trotz gewisser gesetzlicher Liberalisierungen weiterhin eingeschränkt. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Aktuelle Seite 3 Page 4 Page 5 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportGuatemala15.05.2017 Guatemala 2017 Verleumdungskampagnen und die missbräuchliche Anwendung des Strafrechts dienten weiterhin dazu, Menschenrechtsverteidiger zu bedrohen und einzuschüchtern. Diejenigen, die sich für Landrechte, indigene Territorien und Umweltschutz einsetzten, waren besonders gefährdet. Menschen flohen weiterhin aus Guatemala, um dem hohen Maß an Ungleichheit und Gewalt zu entgehen. Das Hochsicherheitsgericht A fällte ein historisches Urteil in einem Verfahren über sexualisierte Gewalt gegen elf indigene Frauen und deren häusliche Versklavung während des internen bewaffneten Konflikts (1960-96). In anderen aufsehenerregenden Verfahren gegen ehemalige Militärangehörige kam es nach wie vor zu Rückschlägen und unnötigen Verzögerungen. Die parlamentarische Menschenrechtskommission legte einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der Todesstrafe vor.
Amnesty ReportSchweden09.06.2016 Schweden 2016 Die Ombudsperson des Parlaments übte scharfe Kritik an einer polizeilichen Datenbank über Roma. Eine Regierungskommission, die eingesetzt worden war, um Verbesserungsvorschläge für die Untersuchung und strafrechtliche Verfolgung von Vergewaltigungsfällen zu erarbeiten, setzte ihre Tätigkeit fort.
Amnesty ReportTadschikistan02.06.2016 Tadschikistan 2016 Die Behörden verhängten 2015 weitere drastische Einschränkungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung. Mehrere bekannte Menschenrechtsorganisationen wurden von verschiedenen Behörden "Inspektionen" unterzogen, und einigen wurde "empfohlen", ihre Arbeit einzustellen.
Amnesty ReportGuatemala01.06.2016 Guatemala 2016 Mit dem Rücktritt des Präsidenten und der Vizepräsidentin und ihrer Inhaftierung wegen des Verdachts auf Korruption vollzog sich 2015 eine umwälzende Entwicklung. Es wurden zwar einige bemerkenswerte Fortschritte bei der strafrechtlichen Verfolgung von Menschenrechtsverletzungen gemacht, doch gab es noch immer keine Aufarbeitung der Menschenrechtsverletzungen und Verbrechen nach dem Völkerrecht, die während des internen bewaffneten Konflikts verübt worden waren.
Amnesty ReportTadschikistan09.05.2015 Tadschikistan 2015 Folter und andere Misshandlungen an Inhaftierten waren nach wie vor gängige Praxis, und die Täter blieben straffrei. Die Regierung verhängte weitere Einschränkungen der Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit.
Amnesty ReportSchweden08.05.2015 Schweden 2015 Ein ägyptischer Staatsbürger, der 2001 von Schweden nach Ägypten überstellt und anschließend gefoltert worden war, erhielt 2014 die Erlaubnis, nach Schweden zurückzukehren. Die Ermittlungen wegen einer gesetzwidrigen Roma-Datenbank der schwedischen Polizei waren Ende 2014 noch nicht abgeschlossen. Eine Regierungskommission begann mit der Überprüfung von Mängeln bei Ermittlungen zu Vergewaltigungsfällen und deren strafrechtlicher Verfolgung.
Amnesty ReportGuatemala04.05.2015 Guatemala 2015 Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die während des internen bewaffneten Konflikts (1960-96) verübt worden waren, blieben weiterhin straflos. Gewalt gegen Frauen und Mädchen gab nach wie vor Anlass zu Besorgnis. Personen, die gegen Wasserkraft- und Bergbauprojekte protestierten, wurden Opfer rechtswidriger Zwangsräumungen und exzessiver Gewaltanwendung durch die Sicherheitskräfte.
Amnesty ReportSchweden28.05.2013 Schweden 2013 Ahmed Agiza, der im Jahr 2001 Opfer einer außerordentlichen Gefangenenüberstellung von Schweden nach Ägypten und anschließenden Misshandlungen geworden war, konnte 2012 endlich zu seiner Familie nach Schweden zurückkehren. Die Behörden setzten im Juli die Abschiebungen von Uiguren nach China aus angesichts der Gefahr, die Betroffenen könnten dort Opfer von Verfolgung werden.
Amnesty ReportTadschikistan23.05.2013 Tadschikistan 2013 Folter und andere Misshandlungen waren weiterhin an der Tagesordnung, und die Täter gingen nach wie vor straffrei aus. Unabhängige Kontrollorgane erhielten keinen Zugang zu Haftanstalten. Das Recht auf freie Meinungsäußerung war trotz gewisser gesetzlicher Liberalisierungen weiterhin eingeschränkt.