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Es wurden zwar einige bemerkenswerte Fortschritte bei der strafrechtlichen Verfolgung von Menschenrechtsverletzungen gemacht, doch gab es noch immer keine Aufarbeitung der Menschenrechtsverletzungen und Verbrechen nach dem Völkerrecht, die während des internen bewaffneten Konflikts verübt worden waren. Amnesty ReportÄquatorialguinea26.05.2016 Äquatorialguinea 2016 Nachdem es bei der Fußball-Afrikameisterschaft zu Ausschreitungen gekommen war, wurden mehrere hundert Menschen, unter ihnen auch Kinder, willkürlich festgenommen, inhaftiert und mit Schlägen misshandelt. Die Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit wurden unterdrückt. Bei der Auflösung friedlicher Demonstrationen ging die Polizei mit exzessiver Gewalt vor. Oppositionspolitiker wurden in ihre Heimatorte verbannt und durften diese nicht verlassen. Amnesty ReportAngola26.05.2016 Angola 2016 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, friedliche Versamm-lung und Vereinigungsfreiheit waren 2015 stark eingeschränkt. Mindestens 16 gewaltlose politische Gefangene befanden sich in Haft, 15 von ihnen wurden am 18. Dezember 2015 in den Hausarrest überstellt. Die Behörden griffen auf Gesetze über Verleumdung und die staatliche Sicherheit zurück, um Einzel-personen, die ihre Meinung äußerten, zu schikanieren, willkür-lich festzunehmen und zu inhaftieren und um die Pressefreiheit einzuschränken. Die Regierung erließ ein neues Gesetz, mit dem die Tätigkeit von NGOs eingeschränkt wurde. Amnesty ReportMoldau20.05.2017 Moldau 2017 Die Polizei wandte bei Straßenprotesten gelegentlich unnötige oder exzessive Gewalt an. Einige aufsehenerregende Strafverfahren gaben Anlass zu der Befürchtung, Prozesse seien unfair und die Justiz gehe selektiv vor. Die Medien konnten überwiegend frei arbeiten, doch die Medienlandschaft war weniger pluralistisch als in den Vorjahren. Die strukturellen Ursachen der Straflosigkeit für Folter und andere Misshandlungen wurden weiterhin nicht bekämpft. In einigen Haftanstalten herrschten Überbelegung und schlechte Haftbedingungen. Gesetze erlaubten nach wie vor, Personen mit Behinderungen zwangsweise in psychiatrischen Anstalten festzuhalten und ohne ihre Einwilligung zu behandeln. Amnesty ReportÄquatorialguinea14.05.2017 Äquatorialguinea 2017 Die Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit wurden im Vorfeld der Präsidentschaftswahl im April 2016 stark eingeschränkt. Die Polizei ging gegen Mitglieder von Oppositionsparteien mit exzessiver Gewalt vor und setzte dabei auch Schusswaffen ein. Hunderte Oppositionspolitiker und andere Personen - unter ihnen auch ausländische Staatsangehörige - wurden willkürlich festgenommen und ohne Anklageerhebung oder Gerichtsverfahren über unterschiedlich lange Zeiträume hinweg inhaftiert. Einige Festgenommene wurden in Gewahrsam gefoltert. Amnesty ReportAngola14.05.2017 Angola 2017 Die sich verschärfende Wirtschaftskrise trieb die Preise für Lebensmittel, Gesundheitsversorgung, Benzin, Freizeitaktivitäten und Kultur in die Höhe. Dies führte zu anhaltenden Protesten, in denen sich die Unzufriedenheit der Bevölkerung artikulierte, und zu Einschränkungen der Rechte auf freie Meinungsäußerung, friedliche Versammlung und Vereinigungsfreiheit. Die Regierung missbrauchte die Justiz und andere Institutionen des Staates, um kritische Stimmen zum Schweigen zu bringen. Die Rechte auf angemessenes Wohnen und Gesundheit wurden verletzt. Amnesty ReportMoldau07.05.2015 Moldau 2015 Obwohl erstmals Freiheitsstrafen für Folterverantwortliche verhängt wurden, sorgten fortbestehende Systemmängel dafür, dass das weitverbreitete Problem der Straflosigkeit weiterexistierte. Diskriminierende Gesetze wurden nicht abgeändert, und marginalisierte Gruppen waren somit nach wie vor gefährdet. Amnesty ReportGuatemala04.05.2015 Guatemala 2015 Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die während des internen bewaffneten Konflikts (1960-96) verübt worden waren, blieben weiterhin straflos. Gewalt gegen Frauen und Mädchen gab nach wie vor Anlass zu Besorgnis. Personen, die gegen Wasserkraft- und Bergbauprojekte protestierten, wurden Opfer rechtswidriger Zwangsräumungen und exzessiver Gewaltanwendung durch die Sicherheitskräfte. Amnesty ReportÄquatorialguinea01.05.2015 Äquatorialguinea 2015 Im Januar 2014 wurden neun Gefangene hingerichtet, kurz bevor ein zeitlich befristetes Moratorium für die Anwendung der Todesstrafe verfügt wurde. Gefangene wurden routinemäßig gefoltert. Verschiedene Oppositionspolitiker wurden willkürlich festgenommen und ohne Anklageerhebung über lange Zeit hinweg ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten. Zivilpersonen wurden vor Militärgerichte gestellt. 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Amnesty ReportGuatemala01.06.2016 Guatemala 2016 Mit dem Rücktritt des Präsidenten und der Vizepräsidentin und ihrer Inhaftierung wegen des Verdachts auf Korruption vollzog sich 2015 eine umwälzende Entwicklung. Es wurden zwar einige bemerkenswerte Fortschritte bei der strafrechtlichen Verfolgung von Menschenrechtsverletzungen gemacht, doch gab es noch immer keine Aufarbeitung der Menschenrechtsverletzungen und Verbrechen nach dem Völkerrecht, die während des internen bewaffneten Konflikts verübt worden waren.
Amnesty ReportÄquatorialguinea26.05.2016 Äquatorialguinea 2016 Nachdem es bei der Fußball-Afrikameisterschaft zu Ausschreitungen gekommen war, wurden mehrere hundert Menschen, unter ihnen auch Kinder, willkürlich festgenommen, inhaftiert und mit Schlägen misshandelt. Die Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit wurden unterdrückt. Bei der Auflösung friedlicher Demonstrationen ging die Polizei mit exzessiver Gewalt vor. Oppositionspolitiker wurden in ihre Heimatorte verbannt und durften diese nicht verlassen.
Amnesty ReportAngola26.05.2016 Angola 2016 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, friedliche Versamm-lung und Vereinigungsfreiheit waren 2015 stark eingeschränkt. Mindestens 16 gewaltlose politische Gefangene befanden sich in Haft, 15 von ihnen wurden am 18. Dezember 2015 in den Hausarrest überstellt. Die Behörden griffen auf Gesetze über Verleumdung und die staatliche Sicherheit zurück, um Einzel-personen, die ihre Meinung äußerten, zu schikanieren, willkür-lich festzunehmen und zu inhaftieren und um die Pressefreiheit einzuschränken. Die Regierung erließ ein neues Gesetz, mit dem die Tätigkeit von NGOs eingeschränkt wurde.
Amnesty ReportMoldau20.05.2017 Moldau 2017 Die Polizei wandte bei Straßenprotesten gelegentlich unnötige oder exzessive Gewalt an. Einige aufsehenerregende Strafverfahren gaben Anlass zu der Befürchtung, Prozesse seien unfair und die Justiz gehe selektiv vor. Die Medien konnten überwiegend frei arbeiten, doch die Medienlandschaft war weniger pluralistisch als in den Vorjahren. Die strukturellen Ursachen der Straflosigkeit für Folter und andere Misshandlungen wurden weiterhin nicht bekämpft. In einigen Haftanstalten herrschten Überbelegung und schlechte Haftbedingungen. Gesetze erlaubten nach wie vor, Personen mit Behinderungen zwangsweise in psychiatrischen Anstalten festzuhalten und ohne ihre Einwilligung zu behandeln.
Amnesty ReportÄquatorialguinea14.05.2017 Äquatorialguinea 2017 Die Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit wurden im Vorfeld der Präsidentschaftswahl im April 2016 stark eingeschränkt. Die Polizei ging gegen Mitglieder von Oppositionsparteien mit exzessiver Gewalt vor und setzte dabei auch Schusswaffen ein. Hunderte Oppositionspolitiker und andere Personen - unter ihnen auch ausländische Staatsangehörige - wurden willkürlich festgenommen und ohne Anklageerhebung oder Gerichtsverfahren über unterschiedlich lange Zeiträume hinweg inhaftiert. Einige Festgenommene wurden in Gewahrsam gefoltert.
Amnesty ReportAngola14.05.2017 Angola 2017 Die sich verschärfende Wirtschaftskrise trieb die Preise für Lebensmittel, Gesundheitsversorgung, Benzin, Freizeitaktivitäten und Kultur in die Höhe. Dies führte zu anhaltenden Protesten, in denen sich die Unzufriedenheit der Bevölkerung artikulierte, und zu Einschränkungen der Rechte auf freie Meinungsäußerung, friedliche Versammlung und Vereinigungsfreiheit. Die Regierung missbrauchte die Justiz und andere Institutionen des Staates, um kritische Stimmen zum Schweigen zu bringen. Die Rechte auf angemessenes Wohnen und Gesundheit wurden verletzt.
Amnesty ReportMoldau07.05.2015 Moldau 2015 Obwohl erstmals Freiheitsstrafen für Folterverantwortliche verhängt wurden, sorgten fortbestehende Systemmängel dafür, dass das weitverbreitete Problem der Straflosigkeit weiterexistierte. Diskriminierende Gesetze wurden nicht abgeändert, und marginalisierte Gruppen waren somit nach wie vor gefährdet.
Amnesty ReportGuatemala04.05.2015 Guatemala 2015 Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die während des internen bewaffneten Konflikts (1960-96) verübt worden waren, blieben weiterhin straflos. Gewalt gegen Frauen und Mädchen gab nach wie vor Anlass zu Besorgnis. Personen, die gegen Wasserkraft- und Bergbauprojekte protestierten, wurden Opfer rechtswidriger Zwangsräumungen und exzessiver Gewaltanwendung durch die Sicherheitskräfte.
Amnesty ReportÄquatorialguinea01.05.2015 Äquatorialguinea 2015 Im Januar 2014 wurden neun Gefangene hingerichtet, kurz bevor ein zeitlich befristetes Moratorium für die Anwendung der Todesstrafe verfügt wurde. Gefangene wurden routinemäßig gefoltert. Verschiedene Oppositionspolitiker wurden willkürlich festgenommen und ohne Anklageerhebung über lange Zeit hinweg ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten. Zivilpersonen wurden vor Militärgerichte gestellt.