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Schwere Menschenrechtsverletzungen sind an der Tagesordnung. Amnesty ReportTurkmenistan23.05.2018 Turkmenistan 2017/18 Das Recht auf freie Meinungsäußerung blieb weiter massiv eingeschränkt. Amnesty ReportGeorgien23.05.2018 Georgien 2017/18 Menschenrechtsverletzungen durch Ordnungskräfte blieben weiterhin straflos, und die Regierung hielt ihre Zusage zur Einrichtung eines unabhängigen Untersuchungsmechanismus nicht ein. Amnesty ReportTurkmenistan21.05.2017 Turkmenistan 2017 2016 zeichnete sich keine Verbesserung der Menschenrechtssituation ab, obwohl ein Nationaler Menschenrechtsplan für den Zeitraum von 2016 bis 2020 ins Leben gerufen wurde. Unabhängige zivilgesellschaftliche Organisationen konnten nicht frei tätig sein. Die Regierung verweigerte unabhängigen Kontrollorganen zur Überwachung der Menschenrechtslage nach wie vor die Einreise. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Religionsfreiheit waren weiterhin massiv eingeschränkt, ebenso das Recht auf Freizügigkeit. Sexuelle Beziehungen zwischen Männern stellten nach wie vor einen Straftatbestand dar. Amnesty ReportGeorgien15.05.2017 Georgien 2017 Es gab weiterhin Befürchtungen, die Justiz sei nicht unabhängig und unterliege politischer Einflussnahme, weil in einer Reihe von Gerichtsverfahren von großem öffentlichem Interesse Urteile zugunsten der Regierung gefällt wurden. 2016 gingen erneut Meldungen über Fälle von Folter und Misshandlungen durch die Polizei ein. Der Ausbau der Grenzanlagen entlang der Verwaltungsgrenze zu den abtrünnigen Regionen Abchasien und Südossetien hatte negative Auswirkungen auf die wirtschaftlichen und sozialen Rechte der dort lebenden Menschen. Amnesty ReportTrinidad & Tobago02.06.2016 Trinidad und Tobago 2016 Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle wurden weiterhin Opfer von Gewalt und Diskriminierung. Kindesmissbrauch stellte ein schwerwiegendes Problem dar. Auch Frauen und Mädchen waren Gewalt und Diskriminierung ausgesetzt. Die Todesstrafe war bei Mord weiterhin als Strafe zwingend vorgeschrieben. Amnesty ReportGeorgien01.06.2016 Georgien 2016 Ein Rechtsstreit um den der Opposition nahestehenden Fernsehsender _Rustavi 2_ löste Besorgnis hinsichtlich der Meinungsfreiheit aus. Vorwürfe, wonach die Justiz unter politischem Druck stehe und das Recht nur selektiv anwende, bestanden fort. Sie wurden insbesondere laut, nachdem ein ehemaliger Politiker, der auf Anordnung des Verfassungsgerichts freigelassen worden war, einen Tag später erneut inhaftiert und verurteilt wurde. Amnesty ReportTurkmenistan30.05.2016 Turkmenistan 2016 2015 zeichnete sich keine Verbesserung der Menschenrechtssituation ab. Unabhängige Kontrollorgane zur Überwachung der Menschenrechtslage wurden weiterhin nicht ins Land gelassen. Im Januar 2015 erklärte die Regierung, sie plane, eine Ombudsstelle für Menschenrechte einzurichten. Unabhängige zivilgesellschaftliche Organisationen konnten nach wie vor nicht frei tätig sein. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Aktuelle Seite 2 Page 3 Page 4 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportEuropa und Zentralasien16.04.2020 Regionalkapitel Osteuropa und Zentralasien 2019 2019 geriet das internationale System des Menschenrechtsschutzes noch stärker unter Druck.
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Amnesty ReportGeorgien15.05.2017 Georgien 2017 Es gab weiterhin Befürchtungen, die Justiz sei nicht unabhängig und unterliege politischer Einflussnahme, weil in einer Reihe von Gerichtsverfahren von großem öffentlichem Interesse Urteile zugunsten der Regierung gefällt wurden. 2016 gingen erneut Meldungen über Fälle von Folter und Misshandlungen durch die Polizei ein. Der Ausbau der Grenzanlagen entlang der Verwaltungsgrenze zu den abtrünnigen Regionen Abchasien und Südossetien hatte negative Auswirkungen auf die wirtschaftlichen und sozialen Rechte der dort lebenden Menschen.
Amnesty ReportTrinidad & Tobago02.06.2016 Trinidad und Tobago 2016 Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle wurden weiterhin Opfer von Gewalt und Diskriminierung. Kindesmissbrauch stellte ein schwerwiegendes Problem dar. Auch Frauen und Mädchen waren Gewalt und Diskriminierung ausgesetzt. Die Todesstrafe war bei Mord weiterhin als Strafe zwingend vorgeschrieben.
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