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Amnesty ReportBurundi07.04.2021 Burundi 2020 Im Jahr 2020 waren rechtswidrige Tötungen, willkürliche Festnahmen sowie Fälle von Verschwindenlassen und sexualisierter Gewalt zu verzeichnen. Amnesty ReportBurundi16.04.2020 Burundi 2019 Im Vorfeld der für 2020 angesetzten Wahlen kam es zu Angriffen auf Oppositionelle, Versammlungs- und Meinungsfreiheit waren eingeschränkt. Amnesty ReportÄthiopien08.04.2020 Regionalkapitel Afrika 2019 Die Afrikanische Union konnte bis Ende 2019 kein Ende der seit Jahren andauernden bewaffneten Konflikte durchsetzen. Amnesty ReportRumänien20.05.2017 Rumänien 2017 Roma waren weiterhin systematischer Diskriminierung, rechtswidrigen Zwangsräumungen und anderen Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt. Im September 2016 trat das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in Kraft. Vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) fand eine öffentliche Anhörung zum Fall eines saudi-arabischen Staatsbürgers statt, der Klage gegen Rumänien eingereicht hatte. Er warf dem Land vor, sich an dem US-amerikanischen Programm für außerordentliche Überstellungen und Geheimgefängnisse beteiligt zu haben. Ende 2016 stand ein Urteil in diesem vier Jahre alten Fall noch immer aus. Nach den Parlamentswahlen im Dezember 2016 wurde Sorin Mihai Grindeanu vom Staatspräsidenten als neuer Ministerpräsident nominiert. Sein Amtsantritt war für den 4. Januar 2017 vorgesehen. Amnesty ReportKirgisistan17.05.2017 Kirgisistan 2017 Der gewaltlose politische Gefangene Azimjan Askarov blieb 2016 weiter in Haft, obwohl der UN-Menschenrechtsausschuss darauf drängte, ihn unverzüglich freizulassen. Ein Gesetz über "ausländische Agenten", das sich negativ auf NGOs ausgewirkt hätte, wurde vom Parlament abgelehnt. Über einen Gesetzentwurf, der vorsah, "Propaganda für nichttraditionelle sexuelle Beziehungen" unter Strafe zu stellen, wurde jedoch weiter beraten. Eine Verfassungsreform enthielt Änderungen, die den Schutz der Menschenrechte bedrohten. Personen, die für Folter verantwortlich waren, blieben ebenso straffrei wie diejenigen, die Gewaltverbrechen gegen Frauen verübten. Polizeieinsätze gegen Sexarbeiterinnen hatten diskriminierenden Charakter. Nach wie vor unternahmen die Behörden keine ernsthaften Anstrengungen, um die gewaltsamen Auseinandersetzungen vom Juni 2010 in Osch und Dschalalabat wirksam zu untersuchen. Amnesty ReportBurundi16.02.2017 Burundi 2017 Die politische Krise war zwar insgesamt weniger von offener Gewalt geprägt, dennoch kam es weiterhin zu gravierenden Menschenrechtsverletzungen wie rechtswidrigen Tötungen, Verschwindenlassen, Folter und anderen Misshandlungen sowie willkürlichen Festnahmen. Gewalttaten gegen Frauen und Mädchen nahmen zu. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit wurden eingeschränkt. Amnesty ReportKirgisistan07.06.2016 Kirgisistan 2016 Es gab 2015 weiterhin keine unparteiischen und effektiven Ermittlungen zu den Verbrechen gegen die Menschlichkeit und anderen Menschenrechtsverletzungen, die während der gewaltsamen Auseinandersetzungen im Juni 2010 und danach verübt wurden. Die Behörden ergriffen keine wirksamen Maßnahmen, um Folter und andere Misshandlungen zu beenden und die dafür Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Angesichts einer zunehmenden Intoleranz gegenüber ethnischen, sexuellen und anderen Minderheiten wurden die Handlungsspielräume der Zivilgesellschaft immer enger. Amnesty ReportKirgisistan07.06.2016 Kirgisistan 2016 Es gab 2015 weiterhin keine unparteiischen und effektiven Ermittlungen zu den Verbrechen gegen die Menschlichkeit und anderen Menschenrechtsverletzungen, die während der gewaltsamen Auseinandersetzungen im Juni 2010 und danach verübt wurden. Die Behörden ergriffen keine wirksamen Maßnahmen, um Folter und andere Misshandlungen zu beenden und die dafür Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Angesichts einer zunehmenden Intoleranz gegenüber ethnischen, sexuellen und anderen Minderheiten wurden die Handlungsspielräume der Zivilgesellschaft immer enger. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Aktuelle Seite 1 Page 2 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportKirgisistan29.03.2022 Kirgisistan 2021 Betroffene von häuslicher Gewalt sahen sich mit Hürden konfrontiert, wenn sie Misshandlungen anzeigen oder Zugang zu Unterstützung erhalten wollten.
Amnesty ReportBurundi07.04.2021 Burundi 2020 Im Jahr 2020 waren rechtswidrige Tötungen, willkürliche Festnahmen sowie Fälle von Verschwindenlassen und sexualisierter Gewalt zu verzeichnen.
Amnesty ReportBurundi16.04.2020 Burundi 2019 Im Vorfeld der für 2020 angesetzten Wahlen kam es zu Angriffen auf Oppositionelle, Versammlungs- und Meinungsfreiheit waren eingeschränkt.
Amnesty ReportÄthiopien08.04.2020 Regionalkapitel Afrika 2019 Die Afrikanische Union konnte bis Ende 2019 kein Ende der seit Jahren andauernden bewaffneten Konflikte durchsetzen.
Amnesty ReportRumänien20.05.2017 Rumänien 2017 Roma waren weiterhin systematischer Diskriminierung, rechtswidrigen Zwangsräumungen und anderen Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt. Im September 2016 trat das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in Kraft. Vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) fand eine öffentliche Anhörung zum Fall eines saudi-arabischen Staatsbürgers statt, der Klage gegen Rumänien eingereicht hatte. Er warf dem Land vor, sich an dem US-amerikanischen Programm für außerordentliche Überstellungen und Geheimgefängnisse beteiligt zu haben. Ende 2016 stand ein Urteil in diesem vier Jahre alten Fall noch immer aus. Nach den Parlamentswahlen im Dezember 2016 wurde Sorin Mihai Grindeanu vom Staatspräsidenten als neuer Ministerpräsident nominiert. Sein Amtsantritt war für den 4. Januar 2017 vorgesehen.
Amnesty ReportKirgisistan17.05.2017 Kirgisistan 2017 Der gewaltlose politische Gefangene Azimjan Askarov blieb 2016 weiter in Haft, obwohl der UN-Menschenrechtsausschuss darauf drängte, ihn unverzüglich freizulassen. Ein Gesetz über "ausländische Agenten", das sich negativ auf NGOs ausgewirkt hätte, wurde vom Parlament abgelehnt. Über einen Gesetzentwurf, der vorsah, "Propaganda für nichttraditionelle sexuelle Beziehungen" unter Strafe zu stellen, wurde jedoch weiter beraten. Eine Verfassungsreform enthielt Änderungen, die den Schutz der Menschenrechte bedrohten. Personen, die für Folter verantwortlich waren, blieben ebenso straffrei wie diejenigen, die Gewaltverbrechen gegen Frauen verübten. Polizeieinsätze gegen Sexarbeiterinnen hatten diskriminierenden Charakter. Nach wie vor unternahmen die Behörden keine ernsthaften Anstrengungen, um die gewaltsamen Auseinandersetzungen vom Juni 2010 in Osch und Dschalalabat wirksam zu untersuchen.
Amnesty ReportBurundi16.02.2017 Burundi 2017 Die politische Krise war zwar insgesamt weniger von offener Gewalt geprägt, dennoch kam es weiterhin zu gravierenden Menschenrechtsverletzungen wie rechtswidrigen Tötungen, Verschwindenlassen, Folter und anderen Misshandlungen sowie willkürlichen Festnahmen. Gewalttaten gegen Frauen und Mädchen nahmen zu. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit wurden eingeschränkt.
Amnesty ReportKirgisistan07.06.2016 Kirgisistan 2016 Es gab 2015 weiterhin keine unparteiischen und effektiven Ermittlungen zu den Verbrechen gegen die Menschlichkeit und anderen Menschenrechtsverletzungen, die während der gewaltsamen Auseinandersetzungen im Juni 2010 und danach verübt wurden. Die Behörden ergriffen keine wirksamen Maßnahmen, um Folter und andere Misshandlungen zu beenden und die dafür Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Angesichts einer zunehmenden Intoleranz gegenüber ethnischen, sexuellen und anderen Minderheiten wurden die Handlungsspielräume der Zivilgesellschaft immer enger.
Amnesty ReportKirgisistan07.06.2016 Kirgisistan 2016 Es gab 2015 weiterhin keine unparteiischen und effektiven Ermittlungen zu den Verbrechen gegen die Menschlichkeit und anderen Menschenrechtsverletzungen, die während der gewaltsamen Auseinandersetzungen im Juni 2010 und danach verübt wurden. Die Behörden ergriffen keine wirksamen Maßnahmen, um Folter und andere Misshandlungen zu beenden und die dafür Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Angesichts einer zunehmenden Intoleranz gegenüber ethnischen, sexuellen und anderen Minderheiten wurden die Handlungsspielräume der Zivilgesellschaft immer enger.