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Die Behörden sorgten dafür, dass Hunderte Personen, die sie verdächtigten, kriminellen Aktivitäten nachzugehen, in Opposition zur Regierung zu stehen oder eine Bedrohung der nationalen Sicherheit darzustellen, aus dem Ausland nach Usbekistan zurückkehrten. Teilweise geschah dies durch geheime rechtswidrige Überstellungen. Nach ihrer Rückkehr liefen die Betroffenen Gefahr, gefoltert zu werden. Zwangsarbeit war weit verbreitet. Die Rechte auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit blieben weiter stark eingeschränkt. Menschenrechtsverteidiger waren nach wie vor routinemäßig Schikanen und gewaltsamen Angriffen ausgesetzt. Amnesty ReportSchweiz20.05.2017 Schweiz 2017 Mit einer Änderung des Asylgesetzes wurde eine kostenlose Rechtsberatung für Asylsuchende eingeführt. Damit waren aber nicht alle Bedenken hinsichtlich der Wahrung der Rechte von Migranten und Flüchtlingen ausgeräumt. Die Schweizer Behörden schickten Tausende von Asylsuchenden nach Italien zurück. Im September 2016 wurde das neue Nachrichtendienstgesetz in einem Referendum bestätigt. Amnesty ReportSchweiz09.06.2016 Schweiz 2016 Das Parlament verabschiedete ein weitreichendes neues Überwachungsgesetz. Unverhältnismäßige Gewaltanwendung durch Polizeibeamte, namentlich bei Abschiebungen von Asylsuchenden, waren weiterhin ein Thema, ebenso die Schwäche der geltenden Rechenschaftsmechanismen für Polizeibeamte. Opfern von Menschenhandel sowie ausländischen Opfern von häuslicher Gewalt wurde der Zugang zu Schutzmaßnahmen erschwert. Amnesty ReportUsbekistan30.05.2016 Usbekistan 2016 Die Behörden setzten 2015 Folter und andere Misshandlungen ein, um kritische Stimmen zum Schweigen zu bringen, tatsächliche oder vermeintliche Sicherheitsbedrohungen zu bekämpfen und politische Gegner zu unterdrücken. Außerdem wurden auf diese Weise "Geständnisse" und belastende Informationen erzwungen und Häftlinge sowie deren Familien eingeschüchtert oder bestraft. Amnesty ReportAlbanien26.05.2016 Albanien 2016 Roma und Balkan-Ägypter erhielten keinen Zugang zu angemessenem Wohnraum und wurden Opfer von rechtswidrigen Zwangsräumungen. Tausende von Albanern beantragten aus Armutsgründen in der EU Asyl. Die Maßnahmen zum Schutz vor häuslicher Gewalt waren nach wie vor unzureichend. Amnesty ReportUsbekistan09.05.2015 Usbekistan 2015 Folter und andere Misshandlungen in Hafteinrichtungen waren nach wie vor im ganzen Land an der Tagesordnung. Die Behörden wiesen immer noch Foltervorwürfe gegen Polizisten und Beamte des Nationalen Sicherheitsdienstes zurück und versäumten es, glaubhaften und übereinstimmenden Berichten über solche Menschenrechtsverletzungen effektiv nachzugehen. Amnesty ReportAlbanien14.05.2017 Albanien 2017 Roma und Balkan-Ägypter hatten nach wie vor keinen Zugang zu angemessenem Wohnraum und waren von rechtswidrigen Zwangs-räumungen bedroht. Mehr als 20000 Albaner beantragten in der Euro-päischen Union Asyl. Amnesty ReportAlbanien29.04.2015 Albanien 2015 Familiäre Gewalt war nach wie vor weit verbreitet, und den Opfern wurde nur selten Gerechtigkeit zuteil. Verantwortliche für Folter und andere Misshandlungen gingen weiterhin straffrei aus. In Armut lebende Menschen, darunter auch Roma, hatten trotz anderslautender Zusagen der Regierung nur sehr eingeschränkt Zugang zu angemessenem und bezahlbarem Wohnraum. Eine ehemalige Militärkaserne, die Opfern rechtswidriger Zwangsräumungen vorübergehend als Unterkunft dienen sollte, entsprach nicht den internationalen Standards. Amnesty ReportSchweiz28.05.2013 Schweiz 2013 Die Bedingungen für den Zugang zum Asylverfahren wurden 2012 verschärft. Es wurden Maßnahmen zur Einschränkung der Anwendung von Gewalt bei Abschiebungen eingeführt. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Aktuelle Seite 3 Page 4 Page 5 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportUsbekistan21.05.2017 Usbekistan 2017 In den Hafteinrichtungen und Gefängnissen des Landes war Folter nach wie vor an der Tagesordnung. Die Behörden sorgten dafür, dass Hunderte Personen, die sie verdächtigten, kriminellen Aktivitäten nachzugehen, in Opposition zur Regierung zu stehen oder eine Bedrohung der nationalen Sicherheit darzustellen, aus dem Ausland nach Usbekistan zurückkehrten. Teilweise geschah dies durch geheime rechtswidrige Überstellungen. Nach ihrer Rückkehr liefen die Betroffenen Gefahr, gefoltert zu werden. Zwangsarbeit war weit verbreitet. Die Rechte auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit blieben weiter stark eingeschränkt. Menschenrechtsverteidiger waren nach wie vor routinemäßig Schikanen und gewaltsamen Angriffen ausgesetzt.
Amnesty ReportSchweiz20.05.2017 Schweiz 2017 Mit einer Änderung des Asylgesetzes wurde eine kostenlose Rechtsberatung für Asylsuchende eingeführt. Damit waren aber nicht alle Bedenken hinsichtlich der Wahrung der Rechte von Migranten und Flüchtlingen ausgeräumt. Die Schweizer Behörden schickten Tausende von Asylsuchenden nach Italien zurück. Im September 2016 wurde das neue Nachrichtendienstgesetz in einem Referendum bestätigt.
Amnesty ReportSchweiz09.06.2016 Schweiz 2016 Das Parlament verabschiedete ein weitreichendes neues Überwachungsgesetz. Unverhältnismäßige Gewaltanwendung durch Polizeibeamte, namentlich bei Abschiebungen von Asylsuchenden, waren weiterhin ein Thema, ebenso die Schwäche der geltenden Rechenschaftsmechanismen für Polizeibeamte. Opfern von Menschenhandel sowie ausländischen Opfern von häuslicher Gewalt wurde der Zugang zu Schutzmaßnahmen erschwert.
Amnesty ReportUsbekistan30.05.2016 Usbekistan 2016 Die Behörden setzten 2015 Folter und andere Misshandlungen ein, um kritische Stimmen zum Schweigen zu bringen, tatsächliche oder vermeintliche Sicherheitsbedrohungen zu bekämpfen und politische Gegner zu unterdrücken. Außerdem wurden auf diese Weise "Geständnisse" und belastende Informationen erzwungen und Häftlinge sowie deren Familien eingeschüchtert oder bestraft.
Amnesty ReportAlbanien26.05.2016 Albanien 2016 Roma und Balkan-Ägypter erhielten keinen Zugang zu angemessenem Wohnraum und wurden Opfer von rechtswidrigen Zwangsräumungen. Tausende von Albanern beantragten aus Armutsgründen in der EU Asyl. Die Maßnahmen zum Schutz vor häuslicher Gewalt waren nach wie vor unzureichend.
Amnesty ReportUsbekistan09.05.2015 Usbekistan 2015 Folter und andere Misshandlungen in Hafteinrichtungen waren nach wie vor im ganzen Land an der Tagesordnung. Die Behörden wiesen immer noch Foltervorwürfe gegen Polizisten und Beamte des Nationalen Sicherheitsdienstes zurück und versäumten es, glaubhaften und übereinstimmenden Berichten über solche Menschenrechtsverletzungen effektiv nachzugehen.
Amnesty ReportAlbanien14.05.2017 Albanien 2017 Roma und Balkan-Ägypter hatten nach wie vor keinen Zugang zu angemessenem Wohnraum und waren von rechtswidrigen Zwangs-räumungen bedroht. Mehr als 20000 Albaner beantragten in der Euro-päischen Union Asyl.
Amnesty ReportAlbanien29.04.2015 Albanien 2015 Familiäre Gewalt war nach wie vor weit verbreitet, und den Opfern wurde nur selten Gerechtigkeit zuteil. Verantwortliche für Folter und andere Misshandlungen gingen weiterhin straffrei aus. In Armut lebende Menschen, darunter auch Roma, hatten trotz anderslautender Zusagen der Regierung nur sehr eingeschränkt Zugang zu angemessenem und bezahlbarem Wohnraum. Eine ehemalige Militärkaserne, die Opfern rechtswidriger Zwangsräumungen vorübergehend als Unterkunft dienen sollte, entsprach nicht den internationalen Standards.
Amnesty ReportSchweiz28.05.2013 Schweiz 2013 Die Bedingungen für den Zugang zum Asylverfahren wurden 2012 verschärft. Es wurden Maßnahmen zur Einschränkung der Anwendung von Gewalt bei Abschiebungen eingeführt.