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Unter dem Ausnahmezustand und auf Grundlage der Antiterrorgesetze wurden die persönliche Freiheit und das Recht auf Freizügigkeit willkürlich eingeschränkt. Es gingen erneut Berichte über Folter und andere Misshandlungen von Gefangenen ein. Frauen wurden nach wie vor durch Gesetze und im täglichen Leben diskriminiert und waren nur unzureichend vor geschlechtsspezifischer Gewalt geschützt. Amnesty ReportTunesien30.05.2016 Tunesien 2016 Die Behörden schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit verstärkt ein und verboten mehrere Demonstrationen. Es gingen erneut Berichte über Folter und andere Misshandlungen ein. Frauen und Mädchen sowie Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle wurden noch immer vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert. Gerichte sprachen Todesurteile aus, Hinrichtungen wurden jedoch nicht vollstreckt. Amnesty ReportTunesien09.05.2015 Tunesien 2015 Die im Januar 2014 verabschiedete neue Verfassung umfasste maßgebliche Garantien für die Einhaltung der Menschenrechte. Trotzdem schränkten die Behörden die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit nach wie vor ein. Es gab erneut Berichte über Folter von Häftlingen, und mindestens zwei Menschen wurden Opfer von rechtswidrigen Tötungen durch Polizeikräfte. Mindestens zwei Personen wurden zum Tode verurteilt; Hinrichtungen fanden nicht statt. Amnesty ReportNigeria20.05.2017 Nigeria 2017 Der anhaltende Konflikt zwischen dem nigerianischen Militär und der bewaffneten Gruppe Boko Haram führte zu einer humanitären Krise, die mehr als 14 Mio. Menschen betraf. Die Sicherheitskräfte waren für außergerichtliche Hinrichtungen, Verschwindenlassen und andere schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich. Folter und andere Misshandlungen durch Polizei und Militär waren weiterhin an der Tagesordnung. In den Militärgefängnissen herrschten katastrophale Bedingungen. In vielen Landesteilen kam es zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen ethnischen Gruppen. Tausende Menschen wurden Opfer rechtswidriger Zwangsräumungen. Amnesty ReportNigeria17.02.2016 Nigeria 2016 Der anhaltende Konflikt zwischen dem nigerianischen Militär und der bewaffneten Gruppe Boko Haram führte bis Ende 2015 zu Tausenden Toten unter der Zivilbevölkerung und zu mehr als 2 Mio. Binnenvertriebenen. Folter und andere Misshandlungen durch Polizei und Sicherheitskräfte waren weiterhin an der Tagesordnung. Tausende Menschen waren vom Abriss informeller Siedlungen und rechtswidrigen Zwangsräumungen betroffen. Gerichte verhängten weiterhin die Todesstrafe, es wurden jedoch keine Hinrichtungen gemeldet. Amnesty ReportNigeria22.02.2015 Nigeria 2015 Auf beiden Seiten des im Laufe des Jahres 2014 eskalierenden Konflikts zwischen dem nigerianischen Militär und der bewaffneten Gruppierung Boko Haram kam es zu völkerrechtlichen Verbrechen sowie schweren Menschenrechtsverletzungen und -verstößen. Folter und andere Misshandlungen durch Polizei und Sicherheitskräfte waren an der Tagesordnung. Amnesty ReportNigeria27.05.2013 Nigeria 2013 Gewalt und Unsicherheit nahmen 2012 zu, mindestens 1000 Menschen wurden bei Angriffen der islamistischen Gruppierung Boko Haram in Zentral- und Nordnigeria getötet. Die Polizei und Soldaten führten straffrei rechtswidrige Tötungen durch. Tausende Menschen im ganzen Land wurden aus ihren Häusern vertrieben. Rechtswidrige Inhaftierungen und willkürliche Festnahmen waren an der Tagesordnung. Amnesty ReportTunesien23.05.2013 Tunesien 2013 Die Behörden schränkten das Recht auf freie Meinungsäußerung ein. Mehrere Personen wurden aufgrund von repressiven Gesetzen, die noch von der vorherigen Regierung erlassen worden waren, strafrechtlich verfolgt. Erneut trafen Berichte ein, denen zufolge die Polizei für Folter und andere Misshandlungen sowie exzessive Gewaltanwendung gegen Demonstrierende verantwortlich war. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Aktuelle Seite 2 Page 3 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportTunesien22.02.2018 Tunesien 2017/18 Die Behörden verlängerten 2017 den Ausnahmezustand erneut und legitimierten damit willkürliche Einschränkungen des Rechts auf Freizügigkeit.
Amnesty ReportTunesien19.02.2017 Tunesien 2017 Die Behörden schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit 2016 weiterhin ein. Unter dem Ausnahmezustand und auf Grundlage der Antiterrorgesetze wurden die persönliche Freiheit und das Recht auf Freizügigkeit willkürlich eingeschränkt. Es gingen erneut Berichte über Folter und andere Misshandlungen von Gefangenen ein. Frauen wurden nach wie vor durch Gesetze und im täglichen Leben diskriminiert und waren nur unzureichend vor geschlechtsspezifischer Gewalt geschützt.
Amnesty ReportTunesien30.05.2016 Tunesien 2016 Die Behörden schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit verstärkt ein und verboten mehrere Demonstrationen. Es gingen erneut Berichte über Folter und andere Misshandlungen ein. Frauen und Mädchen sowie Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle wurden noch immer vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert. Gerichte sprachen Todesurteile aus, Hinrichtungen wurden jedoch nicht vollstreckt.
Amnesty ReportTunesien09.05.2015 Tunesien 2015 Die im Januar 2014 verabschiedete neue Verfassung umfasste maßgebliche Garantien für die Einhaltung der Menschenrechte. Trotzdem schränkten die Behörden die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit nach wie vor ein. Es gab erneut Berichte über Folter von Häftlingen, und mindestens zwei Menschen wurden Opfer von rechtswidrigen Tötungen durch Polizeikräfte. Mindestens zwei Personen wurden zum Tode verurteilt; Hinrichtungen fanden nicht statt.
Amnesty ReportNigeria20.05.2017 Nigeria 2017 Der anhaltende Konflikt zwischen dem nigerianischen Militär und der bewaffneten Gruppe Boko Haram führte zu einer humanitären Krise, die mehr als 14 Mio. Menschen betraf. Die Sicherheitskräfte waren für außergerichtliche Hinrichtungen, Verschwindenlassen und andere schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich. Folter und andere Misshandlungen durch Polizei und Militär waren weiterhin an der Tagesordnung. In den Militärgefängnissen herrschten katastrophale Bedingungen. In vielen Landesteilen kam es zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen ethnischen Gruppen. Tausende Menschen wurden Opfer rechtswidriger Zwangsräumungen.
Amnesty ReportNigeria17.02.2016 Nigeria 2016 Der anhaltende Konflikt zwischen dem nigerianischen Militär und der bewaffneten Gruppe Boko Haram führte bis Ende 2015 zu Tausenden Toten unter der Zivilbevölkerung und zu mehr als 2 Mio. Binnenvertriebenen. Folter und andere Misshandlungen durch Polizei und Sicherheitskräfte waren weiterhin an der Tagesordnung. Tausende Menschen waren vom Abriss informeller Siedlungen und rechtswidrigen Zwangsräumungen betroffen. Gerichte verhängten weiterhin die Todesstrafe, es wurden jedoch keine Hinrichtungen gemeldet.
Amnesty ReportNigeria22.02.2015 Nigeria 2015 Auf beiden Seiten des im Laufe des Jahres 2014 eskalierenden Konflikts zwischen dem nigerianischen Militär und der bewaffneten Gruppierung Boko Haram kam es zu völkerrechtlichen Verbrechen sowie schweren Menschenrechtsverletzungen und -verstößen. Folter und andere Misshandlungen durch Polizei und Sicherheitskräfte waren an der Tagesordnung.
Amnesty ReportNigeria27.05.2013 Nigeria 2013 Gewalt und Unsicherheit nahmen 2012 zu, mindestens 1000 Menschen wurden bei Angriffen der islamistischen Gruppierung Boko Haram in Zentral- und Nordnigeria getötet. Die Polizei und Soldaten führten straffrei rechtswidrige Tötungen durch. Tausende Menschen im ganzen Land wurden aus ihren Häusern vertrieben. Rechtswidrige Inhaftierungen und willkürliche Festnahmen waren an der Tagesordnung.
Amnesty ReportTunesien23.05.2013 Tunesien 2013 Die Behörden schränkten das Recht auf freie Meinungsäußerung ein. Mehrere Personen wurden aufgrund von repressiven Gesetzen, die noch von der vorherigen Regierung erlassen worden waren, strafrechtlich verfolgt. Erneut trafen Berichte ein, denen zufolge die Polizei für Folter und andere Misshandlungen sowie exzessive Gewaltanwendung gegen Demonstrierende verantwortlich war.