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Amnesty ReportMali19.05.2017 Mali 2017 Der innerstaatliche bewaffnete Konflikt und die Instabilität nahmen zu. Bewaffnete Gruppen waren für Übergriffe wie die Tötung von UN-Blauhelmsoldaten verantwortlich. Sicherheitskräfte sowie Angehörige der UN-Friedenstruppen setzten exzessive und tödliche Gewalt ein, auch gegen Demonstrierende. Amnesty ReportSyrien19.02.2017 Syrien 2017 Die am bewaffneten Konflikt in Syrien beteiligten Parteien verübten 2016 Kriegsverbrechen, schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und grobe Menschenrechtsverstöße, die nicht geahndet wurden. Regierungskräfte und die mit ihnen verbündeten russischen Streitkräfte führten 2016 wahllose Angriffe durch und griffen Zivilpersonen und zivile Einrichtungen mit Bomben und Artillerie an. Dabei wurden Tausende Zivilpersonen getötet oder verletzt. Berichten zufolge setzten Regierungstruppen auch chemische Kampfstoffe ein. Amnesty ReportEritrea16.02.2017 Eritrea 2017 Auch 2016 verließen Tausende Menschen das Land, viele von ihnen, um sich dem zeitlich nicht begrenzten Militärdienst zu entziehen. Das Recht, Eritrea zu verlassen, war nach wie vor eingeschränkt. Die Einschränkungen der Rechte auf Meinungs- und Religionsfreiheit bestanden fort. Die Sicherheitskräfte verübten rechtswidrige Tötungen. Nach wie vor befanden sich Tausende gewaltlose politische Gefangene, die willkürlich inhaftiert worden waren, ohne Anklageerhebung oder Gerichtsverfahren in Haft. Amnesty ReportEritrea17.02.2016 Eritrea 2016 Nach wie vor verließen Tausende Menschen das Land, um sich dem zeitlich nicht begrenzten Militärdienst zu entziehen, der Zwangsarbeit gleichkam. Menschen aus Eritrea machten nach syrischen und afghanischen Staatsangehörigen die drittgrößte Gruppe derer aus, die im Sommer 2015 über das Mittelmeer nach Europa kamen. Bei den Menschen, die bei einer Überfahrt umkamen, handelte es sich überwiegend um Eritreer. Amnesty ReportSyrien17.02.2016 Syrien 2016 Sowohl Regierungskräfte als auch nichtstaatliche bewaffnete Gruppen verübten während des andauernden internen bewaffneten Konflikts Kriegsverbrechen, andere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und schwere Menschenrechtsverstöße, die nicht geahndet wurden. Regierungskräfte führten wahllose Angriffe durch und wählten bewusst Zivilpersonen als Ziele, indem sie Wohngebiete und Gesundheitseinrichtungen mit Artillerie, Mörsern, Fassbomben und mutmaßlich chemischen Kampfmitteln bombardierten und rechtswidrig Menschen töteten. Lang anhaltende Belagerungen durch Regierungskräfte führten dazu, dass der eingeschlossenen Zivilbevölkerung Lebensmittel, ärztliche Betreuung und andere lebenswichtige Dinge vorenthalten wurden. Amnesty ReportEritrea04.05.2015 Eritrea 2015 Oppositionsparteien, unabhängigen Medien, zivilgesellschaftlichen Organisationen und nicht anerkannten Religionsgemeinschaften war jede Betätigung untersagt. Tausende gewaltlose politische Gefangene und andere politische Gefangene waren unter extrem schlechten Bedingungen willkürlich inhaftiert. Folter und andere grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung war an der Tagesordnung. Nach wie vor suchte eine große Zahl von Eritreern im Ausland Zuflucht. Amnesty ReportMali07.06.2016 Mali 2016 Trotz der Unterzeichnung eines Friedensabkommens war die Sicherheitslage in Mali aufgrund des innerstaatlichen bewaffneten Konflikts vor allem im Norden des Landes weiterhin prekär. Bewaffnete Gruppen waren auch im Jahr 2015 in verschiedenen Regionen des Landes für Völkerrechtsverbrechen und Menschenrechtsverstöße verantwortlich. Amnesty ReportMali07.05.2015 Mali 2015 Durch den innerstaatlichen bewaffneten Konflikt war die Sicherheitslage vor allem im Norden des Landes prekär. Bewaffnete Gruppen waren für Menschenrechtsverstöße wie Entführungen und Tötungen verantwortlich. Die Behörden ergriffen nur zögernd Maßnahmen gegen diejenigen, die während des Konflikts im Jahr 2012 Menschenrechtsverletzungen begangen hatten. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Aktuelle Seite 3 Page 4 Page 5 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportSyrien22.02.2018 Syrien 2017/18 Die am bewaffneten Konflikt in Syrien beteiligten Parteien verübten auch 2017 Kriegsverbrechen, schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und grobe Menschenrechtsverstöße, die nicht geahndet wurden.
Amnesty ReportMali19.05.2017 Mali 2017 Der innerstaatliche bewaffnete Konflikt und die Instabilität nahmen zu. Bewaffnete Gruppen waren für Übergriffe wie die Tötung von UN-Blauhelmsoldaten verantwortlich. Sicherheitskräfte sowie Angehörige der UN-Friedenstruppen setzten exzessive und tödliche Gewalt ein, auch gegen Demonstrierende.
Amnesty ReportSyrien19.02.2017 Syrien 2017 Die am bewaffneten Konflikt in Syrien beteiligten Parteien verübten 2016 Kriegsverbrechen, schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und grobe Menschenrechtsverstöße, die nicht geahndet wurden. Regierungskräfte und die mit ihnen verbündeten russischen Streitkräfte führten 2016 wahllose Angriffe durch und griffen Zivilpersonen und zivile Einrichtungen mit Bomben und Artillerie an. Dabei wurden Tausende Zivilpersonen getötet oder verletzt. Berichten zufolge setzten Regierungstruppen auch chemische Kampfstoffe ein.
Amnesty ReportEritrea16.02.2017 Eritrea 2017 Auch 2016 verließen Tausende Menschen das Land, viele von ihnen, um sich dem zeitlich nicht begrenzten Militärdienst zu entziehen. Das Recht, Eritrea zu verlassen, war nach wie vor eingeschränkt. Die Einschränkungen der Rechte auf Meinungs- und Religionsfreiheit bestanden fort. Die Sicherheitskräfte verübten rechtswidrige Tötungen. Nach wie vor befanden sich Tausende gewaltlose politische Gefangene, die willkürlich inhaftiert worden waren, ohne Anklageerhebung oder Gerichtsverfahren in Haft.
Amnesty ReportEritrea17.02.2016 Eritrea 2016 Nach wie vor verließen Tausende Menschen das Land, um sich dem zeitlich nicht begrenzten Militärdienst zu entziehen, der Zwangsarbeit gleichkam. Menschen aus Eritrea machten nach syrischen und afghanischen Staatsangehörigen die drittgrößte Gruppe derer aus, die im Sommer 2015 über das Mittelmeer nach Europa kamen. Bei den Menschen, die bei einer Überfahrt umkamen, handelte es sich überwiegend um Eritreer.
Amnesty ReportSyrien17.02.2016 Syrien 2016 Sowohl Regierungskräfte als auch nichtstaatliche bewaffnete Gruppen verübten während des andauernden internen bewaffneten Konflikts Kriegsverbrechen, andere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und schwere Menschenrechtsverstöße, die nicht geahndet wurden. Regierungskräfte führten wahllose Angriffe durch und wählten bewusst Zivilpersonen als Ziele, indem sie Wohngebiete und Gesundheitseinrichtungen mit Artillerie, Mörsern, Fassbomben und mutmaßlich chemischen Kampfmitteln bombardierten und rechtswidrig Menschen töteten. Lang anhaltende Belagerungen durch Regierungskräfte führten dazu, dass der eingeschlossenen Zivilbevölkerung Lebensmittel, ärztliche Betreuung und andere lebenswichtige Dinge vorenthalten wurden.
Amnesty ReportEritrea04.05.2015 Eritrea 2015 Oppositionsparteien, unabhängigen Medien, zivilgesellschaftlichen Organisationen und nicht anerkannten Religionsgemeinschaften war jede Betätigung untersagt. Tausende gewaltlose politische Gefangene und andere politische Gefangene waren unter extrem schlechten Bedingungen willkürlich inhaftiert. Folter und andere grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung war an der Tagesordnung. Nach wie vor suchte eine große Zahl von Eritreern im Ausland Zuflucht.
Amnesty ReportMali07.06.2016 Mali 2016 Trotz der Unterzeichnung eines Friedensabkommens war die Sicherheitslage in Mali aufgrund des innerstaatlichen bewaffneten Konflikts vor allem im Norden des Landes weiterhin prekär. Bewaffnete Gruppen waren auch im Jahr 2015 in verschiedenen Regionen des Landes für Völkerrechtsverbrechen und Menschenrechtsverstöße verantwortlich.
Amnesty ReportMali07.05.2015 Mali 2015 Durch den innerstaatlichen bewaffneten Konflikt war die Sicherheitslage vor allem im Norden des Landes prekär. Bewaffnete Gruppen waren für Menschenrechtsverstöße wie Entführungen und Tötungen verantwortlich. Die Behörden ergriffen nur zögernd Maßnahmen gegen diejenigen, die während des Konflikts im Jahr 2012 Menschenrechtsverletzungen begangen hatten.