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Der Ausbau der Grenzanlagen entlang der Verwaltungsgrenze zu den abtrünnigen Regionen Abchasien und Südossetien hatte negative Auswirkungen auf die wirtschaftlichen und sozialen Rechte der dort lebenden Menschen. Amnesty ReportSyrien19.02.2017 Syrien 2017 Die am bewaffneten Konflikt in Syrien beteiligten Parteien verübten 2016 Kriegsverbrechen, schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und grobe Menschenrechtsverstöße, die nicht geahndet wurden. Regierungskräfte und die mit ihnen verbündeten russischen Streitkräfte führten 2016 wahllose Angriffe durch und griffen Zivilpersonen und zivile Einrichtungen mit Bomben und Artillerie an. Dabei wurden Tausende Zivilpersonen getötet oder verletzt. Berichten zufolge setzten Regierungstruppen auch chemische Kampfstoffe ein. Amnesty ReportGeorgien01.06.2016 Georgien 2016 Ein Rechtsstreit um den der Opposition nahestehenden Fernsehsender _Rustavi 2_ löste Besorgnis hinsichtlich der Meinungsfreiheit aus. Vorwürfe, wonach die Justiz unter politischem Druck stehe und das Recht nur selektiv anwende, bestanden fort. Sie wurden insbesondere laut, nachdem ein ehemaliger Politiker, der auf Anordnung des Verfassungsgerichts freigelassen worden war, einen Tag später erneut inhaftiert und verurteilt wurde. Amnesty ReportSyrien17.02.2016 Syrien 2016 Sowohl Regierungskräfte als auch nichtstaatliche bewaffnete Gruppen verübten während des andauernden internen bewaffneten Konflikts Kriegsverbrechen, andere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und schwere Menschenrechtsverstöße, die nicht geahndet wurden. Regierungskräfte führten wahllose Angriffe durch und wählten bewusst Zivilpersonen als Ziele, indem sie Wohngebiete und Gesundheitseinrichtungen mit Artillerie, Mörsern, Fassbomben und mutmaßlich chemischen Kampfmitteln bombardierten und rechtswidrig Menschen töteten. Lang anhaltende Belagerungen durch Regierungskräfte führten dazu, dass der eingeschlossenen Zivilbevölkerung Lebensmittel, ärztliche Betreuung und andere lebenswichtige Dinge vorenthalten wurden. Amnesty ReportGeorgien04.05.2015 Georgien 2015 Religiöse und sexuelle Minderheiten litten 2014 weiterhin unter Diskriminierung und Gewalt. Es gab mehrere Vorfälle, bei denen sie ihr Recht auf Versammlungsfreiheit nicht ausüben konnten. Oppositionspolitiker wurden gewaltsam angegriffen. Nach wie vor trafen Meldungen über Misshandlungen durch Polizisten und Strafvollzugsbeamte ein. Diese Fälle wurden oft nur unzureichend untersucht. Häusliche Gewalt gegen Frauen war weiterhin weit verbreitet. Amnesty ReportSyrien22.02.2015 Syrien 2015 Der interne bewaffnete Konflikt in Syrien ging 2014 unerbittlich weiter. Sowohl Regierungskräfte als auch nichtstaatliche bewaffnete Gruppen verübten weitreichende Kriegsverbrechen und schwere Menschenrechtsverstöße, die nicht geahndet wurden. Amnesty ReportSyrien23.05.2013 Syrien 2013 Der interne bewaffnete Konflikt zwischen Regierungskräften und der Opposition, die sich aus der Freien Syrischen Armee (FSA) und anderen bewaffneten oppositionellen Gruppen zusammensetzt, war geprägt von schweren Menschenrechtsverstößen, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Amnesty ReportGeorgien22.05.2013 Georgien 2013 Nach den Parlamentswahlen im Oktober 2012 vollzog sich erstmals ein friedlicher demokratischer Machtwechsel im postsowjetischen Georgien. Vor und nach den Wahlen kam es jedoch zu zahlreichen Verletzungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung. Amnesty ReportSyrien09.05.2012 Syrien 2012 Regierungskräfte gingen mit exzessiver und tödlicher Gewalt gegen friedliche Demonstrierende vor, die in noch nie dagewesener Anzahl auf die Straße gingen, um politische Reformen und den Rücktritt der Regierung zu fordern. Die Art und das Ausmaß der staatlichen Übergriffe erfüllten möglicherweise den Straftatbestand Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Berichten zufolge starben 2011 mehr als 4300 Menschen während oder im Zusammenhang mit Protestaktionen und bei Trauerzügen für gestorbene Demonstrierende. Sie wurden in den meisten Fällen offenbar von Angehörigen der Sicherheitskräfte erschossen, teilweise von Scharfschützen. Bei militärischen Operationen in Wohngebieten kamen Panzer zum Einsatz. Auch einige Angehörige der Sicherheitskräfte kamen ums Leben. Dem Vernehmen nach wurden einige von ihnen getötet, weil sie sich weigerten, auf Demonstrierende und andere Personen zu schießen. Manche starben bei Angriffen desertierter Soldaten und anderer Menschen, die sich der Opposition angeschlossen hatten. Es gab einige Freilassungen im Rahmen von Amnestien. Tausende von Menschen wurden jedoch im Zusammenhang mit den Protestaktionen inhaftiert, ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten und gefoltert. Mindestens 200 Menschen kamen Berichten zufolge unter ungeklärten Umständen in Gewahrsam ums Leben; viele von ihnen wurden offenbar gefoltert. Die Behörden leiteten keine unabhängigen Untersuchungen ein, um Vorwürfen der Folter, rechtswidriger Tötungen und anderer schwerer Menschenrechtsverletzungen nachzugehen, die von Sicherheitskräften straffrei begangen wurden. Tausende von Menschen wurden aufgrund der staatlichen Unterdrückung vertrieben. Viele von ihnen flohen in benachbarte Staaten. Es ergingen weiterhin Todesurteile, und dem Vernehmen nach fanden Hinrichtungen statt. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Aktuelle Seite 3 Page 4 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportGeorgien15.05.2017 Georgien 2017 Es gab weiterhin Befürchtungen, die Justiz sei nicht unabhängig und unterliege politischer Einflussnahme, weil in einer Reihe von Gerichtsverfahren von großem öffentlichem Interesse Urteile zugunsten der Regierung gefällt wurden. 2016 gingen erneut Meldungen über Fälle von Folter und Misshandlungen durch die Polizei ein. Der Ausbau der Grenzanlagen entlang der Verwaltungsgrenze zu den abtrünnigen Regionen Abchasien und Südossetien hatte negative Auswirkungen auf die wirtschaftlichen und sozialen Rechte der dort lebenden Menschen.
Amnesty ReportSyrien19.02.2017 Syrien 2017 Die am bewaffneten Konflikt in Syrien beteiligten Parteien verübten 2016 Kriegsverbrechen, schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und grobe Menschenrechtsverstöße, die nicht geahndet wurden. Regierungskräfte und die mit ihnen verbündeten russischen Streitkräfte führten 2016 wahllose Angriffe durch und griffen Zivilpersonen und zivile Einrichtungen mit Bomben und Artillerie an. Dabei wurden Tausende Zivilpersonen getötet oder verletzt. Berichten zufolge setzten Regierungstruppen auch chemische Kampfstoffe ein.
Amnesty ReportGeorgien01.06.2016 Georgien 2016 Ein Rechtsstreit um den der Opposition nahestehenden Fernsehsender _Rustavi 2_ löste Besorgnis hinsichtlich der Meinungsfreiheit aus. Vorwürfe, wonach die Justiz unter politischem Druck stehe und das Recht nur selektiv anwende, bestanden fort. Sie wurden insbesondere laut, nachdem ein ehemaliger Politiker, der auf Anordnung des Verfassungsgerichts freigelassen worden war, einen Tag später erneut inhaftiert und verurteilt wurde.
Amnesty ReportSyrien17.02.2016 Syrien 2016 Sowohl Regierungskräfte als auch nichtstaatliche bewaffnete Gruppen verübten während des andauernden internen bewaffneten Konflikts Kriegsverbrechen, andere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und schwere Menschenrechtsverstöße, die nicht geahndet wurden. Regierungskräfte führten wahllose Angriffe durch und wählten bewusst Zivilpersonen als Ziele, indem sie Wohngebiete und Gesundheitseinrichtungen mit Artillerie, Mörsern, Fassbomben und mutmaßlich chemischen Kampfmitteln bombardierten und rechtswidrig Menschen töteten. Lang anhaltende Belagerungen durch Regierungskräfte führten dazu, dass der eingeschlossenen Zivilbevölkerung Lebensmittel, ärztliche Betreuung und andere lebenswichtige Dinge vorenthalten wurden.
Amnesty ReportGeorgien04.05.2015 Georgien 2015 Religiöse und sexuelle Minderheiten litten 2014 weiterhin unter Diskriminierung und Gewalt. Es gab mehrere Vorfälle, bei denen sie ihr Recht auf Versammlungsfreiheit nicht ausüben konnten. Oppositionspolitiker wurden gewaltsam angegriffen. Nach wie vor trafen Meldungen über Misshandlungen durch Polizisten und Strafvollzugsbeamte ein. Diese Fälle wurden oft nur unzureichend untersucht. Häusliche Gewalt gegen Frauen war weiterhin weit verbreitet.
Amnesty ReportSyrien22.02.2015 Syrien 2015 Der interne bewaffnete Konflikt in Syrien ging 2014 unerbittlich weiter. Sowohl Regierungskräfte als auch nichtstaatliche bewaffnete Gruppen verübten weitreichende Kriegsverbrechen und schwere Menschenrechtsverstöße, die nicht geahndet wurden.
Amnesty ReportSyrien23.05.2013 Syrien 2013 Der interne bewaffnete Konflikt zwischen Regierungskräften und der Opposition, die sich aus der Freien Syrischen Armee (FSA) und anderen bewaffneten oppositionellen Gruppen zusammensetzt, war geprägt von schweren Menschenrechtsverstößen, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Amnesty ReportGeorgien22.05.2013 Georgien 2013 Nach den Parlamentswahlen im Oktober 2012 vollzog sich erstmals ein friedlicher demokratischer Machtwechsel im postsowjetischen Georgien. Vor und nach den Wahlen kam es jedoch zu zahlreichen Verletzungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung.
Amnesty ReportSyrien09.05.2012 Syrien 2012 Regierungskräfte gingen mit exzessiver und tödlicher Gewalt gegen friedliche Demonstrierende vor, die in noch nie dagewesener Anzahl auf die Straße gingen, um politische Reformen und den Rücktritt der Regierung zu fordern. Die Art und das Ausmaß der staatlichen Übergriffe erfüllten möglicherweise den Straftatbestand Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Berichten zufolge starben 2011 mehr als 4300 Menschen während oder im Zusammenhang mit Protestaktionen und bei Trauerzügen für gestorbene Demonstrierende. Sie wurden in den meisten Fällen offenbar von Angehörigen der Sicherheitskräfte erschossen, teilweise von Scharfschützen. Bei militärischen Operationen in Wohngebieten kamen Panzer zum Einsatz. Auch einige Angehörige der Sicherheitskräfte kamen ums Leben. Dem Vernehmen nach wurden einige von ihnen getötet, weil sie sich weigerten, auf Demonstrierende und andere Personen zu schießen. Manche starben bei Angriffen desertierter Soldaten und anderer Menschen, die sich der Opposition angeschlossen hatten. Es gab einige Freilassungen im Rahmen von Amnestien. Tausende von Menschen wurden jedoch im Zusammenhang mit den Protestaktionen inhaftiert, ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten und gefoltert. Mindestens 200 Menschen kamen Berichten zufolge unter ungeklärten Umständen in Gewahrsam ums Leben; viele von ihnen wurden offenbar gefoltert. Die Behörden leiteten keine unabhängigen Untersuchungen ein, um Vorwürfen der Folter, rechtswidriger Tötungen und anderer schwerer Menschenrechtsverletzungen nachzugehen, die von Sicherheitskräften straffrei begangen wurden. Tausende von Menschen wurden aufgrund der staatlichen Unterdrückung vertrieben. Viele von ihnen flohen in benachbarte Staaten. Es ergingen weiterhin Todesurteile, und dem Vernehmen nach fanden Hinrichtungen statt.