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Geschlechtsspezifische Gewalt war in Uganda weit verbreitet, dennoch machte die strafrechtliche Verfolgung der Täter und die Umsetzung von seit Langem versprochenen Gesetzesreformen so gut wie keine Fortschritte. Amnesty ReportSyrien20.05.2010 Syrien 2010 Die Regierung duldete weiterhin keinerlei abweichende Meinungen. Regierungskritiker, Menschenrechtsverteidiger, vermeintliche Regierungsgegner und andere Personen, die abweichende Meinungen äußerten, blieben oft über einen langen Zeitraum hinweg inhaftiert. Einige von ihnen wurden in unfairen Gerichtsverfahren zu Haftstrafen verurteilt. Amnesty ReportBolivien18.05.2010 Bolivien 2010 Eine Reihe von Maßnahmen auf dem Gebiet wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte führte zu Verbesserungen beim Zugang zu Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen wie auch hinsichtlich der Anerkennung der Landrechte indigener Gemeinschaften und Kleinbauern. Amnesty ReportBolivien25.05.2009 Bolivien 2009 Die Auseinandersetzungen zwischen Regierung und Opposition über die Einführung einer neuen Verfassung und die künftige Kontrolle der wirtschaftlichen und natürlichen Ressourcen des Landes dauerten an. Es kam weiterhin zu Zusammenstößen, die häufig gewaltsam verliefen und über 20 Menschen das Leben kosteten. Journalisten und Medienunternehmen sahen sich Schikanen und Übergriffen ausgesetzt. Im Hinblick auf wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte waren 2008 einige positive Entwicklungen zu verzeichnen. Amnesty ReportSyrien12.05.2009 Syrien 2009 Der Ausnahmezustand, der seit 1963 in Kraft ist, gab den Sicherheitskräften auch weiterhin umfassende Befugnisse für Festnahmen und Inhaftierungen. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit waren stark eingeschränkt. Hunderte Menschen wurden festgenommen, Hunderte politische Gefangene blieben weiterhin in Haft, darunter auch gewaltlose politische Gefangene und Personen, die nach unfairen Gerichtsverfahren verurteilt worden waren. Folterungen und Misshandlungen, an deren Folgen 2008 sieben Menschen starben, blieben straflos. Amnesty ReportUganda12.05.2009 Uganda 2009 Die Sicherheit im Norden erhöhte sich, nachdem Fortschritte bei den Friedensverhandlungen zwischen der Regierung und der bewaffneten Gruppe Lord's Resistance Army (LRA) zu verzeichnen waren. Ziel der Verhandlungen war es, den seit 20 Jahren andauernden Konflikt im Norden Ugandas zu beenden. Bis Ende 2008 war jedoch noch kein endgültiges Friedensabkommen unterzeichnet. Die Regierung griff weiterhin die Meinungs- und Pressefreiheit an. Gewalt gegen Frauen und Mädchen war nach wie vor im ganzen Land verbreitet. Staatliche Sicherheitskräfte folterten oder misshandelten Gefangene, ohne dafür zur Verantwortung gezogen zu werden. Amnesty ReportUsbekistan12.05.2009 Usbekistan 2009 Zwar wurden einige Menschenrechtsverteidiger auf Bewährung aus der Haft entlassen, verschiedene Reformen in Gesetzgebung und Justiz auf den Weg gebracht und der Menschenrechtsdialog zwischen der Regierung und der internationalen Gemeinschaft ausgeweitet, doch führte dies nicht zu grundlegenden und umfassenden Reformen des Systems. Die Behörden weigerten sich weiterhin, eine unabhängige internationale Untersuchung der Massentötungen in Andischan im Jahr 2005 zuzulassen. Menschenrechtsverteidiger, engagierte Bürger und unabhängige Journalisten wurden aufgrund ihrer Arbeit zum Ziel von Übergriffen. Auch 2008 gab es Berichte, wonach Festgenommene und Häftlinge häufig Folterungen oder anderen Misshandlungen ausgesetzt waren. Die Behörden versäumten es, diesen Vorwürfen gründlich nachzugehen. Mehrere Tausend Personen, die wegen Verbindungen zu verbotenen islamistischen Organisationen verurteilt worden waren, verbüßten weiterhin lange Haftstrafen unter Bedingungen, die grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung gleichkamen. Die Behörden versuchten nach wie vor, die Auslieferung tatsächlicher oder vermeintlicher Mitglieder verbotener islamistischer Parteien oder Bewegungen zu erreichen. Die Todesstrafe wurde abgeschafft. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Page 4 Page 5 Page 6 Aktuelle Seite 7 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportUganda20.05.2010 Uganda 2010 Beamte mit Polizeibefugnissen wurden für Menschenrechtsverletzungen, darunter ungesetzliche Tötungen sowie Folterungen und andere Misshandlungen, nicht zur Rechenschaft gezogen. Die Regierung griff das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Pressefreiheit an. Geschlechtsspezifische Gewalt war in Uganda weit verbreitet, dennoch machte die strafrechtliche Verfolgung der Täter und die Umsetzung von seit Langem versprochenen Gesetzesreformen so gut wie keine Fortschritte.
Amnesty ReportSyrien20.05.2010 Syrien 2010 Die Regierung duldete weiterhin keinerlei abweichende Meinungen. Regierungskritiker, Menschenrechtsverteidiger, vermeintliche Regierungsgegner und andere Personen, die abweichende Meinungen äußerten, blieben oft über einen langen Zeitraum hinweg inhaftiert. Einige von ihnen wurden in unfairen Gerichtsverfahren zu Haftstrafen verurteilt.
Amnesty ReportBolivien18.05.2010 Bolivien 2010 Eine Reihe von Maßnahmen auf dem Gebiet wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte führte zu Verbesserungen beim Zugang zu Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen wie auch hinsichtlich der Anerkennung der Landrechte indigener Gemeinschaften und Kleinbauern.
Amnesty ReportBolivien25.05.2009 Bolivien 2009 Die Auseinandersetzungen zwischen Regierung und Opposition über die Einführung einer neuen Verfassung und die künftige Kontrolle der wirtschaftlichen und natürlichen Ressourcen des Landes dauerten an. Es kam weiterhin zu Zusammenstößen, die häufig gewaltsam verliefen und über 20 Menschen das Leben kosteten. Journalisten und Medienunternehmen sahen sich Schikanen und Übergriffen ausgesetzt. Im Hinblick auf wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte waren 2008 einige positive Entwicklungen zu verzeichnen.
Amnesty ReportSyrien12.05.2009 Syrien 2009 Der Ausnahmezustand, der seit 1963 in Kraft ist, gab den Sicherheitskräften auch weiterhin umfassende Befugnisse für Festnahmen und Inhaftierungen. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit waren stark eingeschränkt. Hunderte Menschen wurden festgenommen, Hunderte politische Gefangene blieben weiterhin in Haft, darunter auch gewaltlose politische Gefangene und Personen, die nach unfairen Gerichtsverfahren verurteilt worden waren. Folterungen und Misshandlungen, an deren Folgen 2008 sieben Menschen starben, blieben straflos.
Amnesty ReportUganda12.05.2009 Uganda 2009 Die Sicherheit im Norden erhöhte sich, nachdem Fortschritte bei den Friedensverhandlungen zwischen der Regierung und der bewaffneten Gruppe Lord's Resistance Army (LRA) zu verzeichnen waren. Ziel der Verhandlungen war es, den seit 20 Jahren andauernden Konflikt im Norden Ugandas zu beenden. Bis Ende 2008 war jedoch noch kein endgültiges Friedensabkommen unterzeichnet. Die Regierung griff weiterhin die Meinungs- und Pressefreiheit an. Gewalt gegen Frauen und Mädchen war nach wie vor im ganzen Land verbreitet. Staatliche Sicherheitskräfte folterten oder misshandelten Gefangene, ohne dafür zur Verantwortung gezogen zu werden.
Amnesty ReportUsbekistan12.05.2009 Usbekistan 2009 Zwar wurden einige Menschenrechtsverteidiger auf Bewährung aus der Haft entlassen, verschiedene Reformen in Gesetzgebung und Justiz auf den Weg gebracht und der Menschenrechtsdialog zwischen der Regierung und der internationalen Gemeinschaft ausgeweitet, doch führte dies nicht zu grundlegenden und umfassenden Reformen des Systems. Die Behörden weigerten sich weiterhin, eine unabhängige internationale Untersuchung der Massentötungen in Andischan im Jahr 2005 zuzulassen. Menschenrechtsverteidiger, engagierte Bürger und unabhängige Journalisten wurden aufgrund ihrer Arbeit zum Ziel von Übergriffen. Auch 2008 gab es Berichte, wonach Festgenommene und Häftlinge häufig Folterungen oder anderen Misshandlungen ausgesetzt waren. Die Behörden versäumten es, diesen Vorwürfen gründlich nachzugehen. Mehrere Tausend Personen, die wegen Verbindungen zu verbotenen islamistischen Organisationen verurteilt worden waren, verbüßten weiterhin lange Haftstrafen unter Bedingungen, die grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung gleichkamen. Die Behörden versuchten nach wie vor, die Auslieferung tatsächlicher oder vermeintlicher Mitglieder verbotener islamistischer Parteien oder Bewegungen zu erreichen. Die Todesstrafe wurde abgeschafft.