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Alle Konfliktparteien verübten wahllose sowie gezielte Angriffe auf Zivilpersonen, die Tausende Menschen zu Binnenvertriebenen machten und zu einer humanitären Krise führten. Da es kein funktionierendes Justizsystem gab, blieben Tausende Menschen ohne Gerichtsverfahren inhaftiert. Folter und andere Misshandlungen waren weiterhin an der Tagesordnung. Der Islamische Staat (IS) und andere bewaffnete Gruppen verschleppten, inhaftierten und töteten Zivilpersonen und schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit massiv ein. Frauen waren Diskriminierung, sexualisierter Gewalt und anderen Gewalttaten ausgesetzt, insbesondere durch den IS. Flüchtlinge, Asylsuchende und Migranten wurden Opfer von zeitlich unbegrenzter Inhaftierung, Folter, Misshandlungen und anderen schweren Menschenrechtsverstößen durch Behörden, bewaffnete Gruppen und Schleuser. Die Todesstrafe blieb in Kraft, es gab jedoch keine Berichte über Hinrichtungen. Amnesty ReportKongo (Republik)17.05.2017 Kongo (Republik) 2017 Die Präsidentschaftswahl wurde von Gewalt und Zusammenstößen überschattet. Oppositionspolitiker, die friedlich Kritik am Wahlergebnis äußerten, wurden inhaftiert. Die Sicherheitskräfte setzten exzessive Gewalt ein, um kritische Stimmen zum Schweigen zu bringen, und schreckten dabei in einigen Fällen auch vor Folter nicht zurück. Ein neues Gesetz schränkte den Spielraum zivilgesellschaftlicher Organisationen noch weiter ein. Amnesty ReportBolivien15.05.2017 Bolivien 2017 Die Einrichtung einer Kommission für Wahrheit, Gerechtigkeit und Versöhnung zur Aufarbeitung der Menschenrechtsverletzungen und Verbrechen nach dem Völkerrecht unter der früheren Militärregierung (1964-82) stand weiterhin aus. Es gab Vorwürfe, dass bei Erdölerschließungsprojekten im Amazonasgebiet nicht die freie, vorherige und informierte Zustimmung der indigenen Bevölkerung eingeholt wurde. Fortschritte waren beim Schutz der Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgeschlechtlichen und Intersexuellen (LGBTI) und der sexuellen und reproduktiven Rechte zu verzeichnen. Anlass zur Sorge boten jedoch nach wie vor die Bedingungen im Strafvollzugssystem. Amnesty ReportKongo (Republik)07.06.2016 Kongo (Republik) 2016 Sicherheitskräfte gingen mit unnötiger und exzessiver Gewalt gegen Demonstrierende vor, die gegen eine beabsichtigte Änderung der Verfassung auf die Straße gingen. Dabei kam es auch zu Todesfällen. Demonstrierende wurden willkürlich festgenommen, und das Recht auf freie Meinungsäußerung wurde eingeschränkt. Erneut wurden Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit abgeschoben, wobei gezielt Staatsbürger westafrikanischer Staaten ins Visier genommen wurden. Amnesty ReportLibyen07.06.2016 Libyen 2016 Der bewaffnete Konflikt ging 2015 unvermindert weiter. Sowohl militärische Kräfte, die den beiden rivalisierenden Regierungen nahestanden, als auch bewaffnete Gruppen begingen Kriegsverbrechen, andere Verletzungen des humanitären Völkerrechts und Menschenrechtsverstöße, ohne dafür zur Verantwortung gezogen zu werden. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wurden stark eingeschränkt. Noch immer waren Menschen ohne Gerichtsverfahren inhaftiert. Amnesty ReportKongo (Republik)07.05.2015 Kongo (Republik) 2015 In der Republik Kongo wurden 2014 gravierende Menschenrechtsverletzungen verübt. Dazu gehörten Vergewaltigungen und andere Formen sexueller Gewalt, willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen, exzessiver Gewalteinsatz sowie Folter und andere Misshandlungen. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren eingeschränkt. Amnesty ReportBolivien03.05.2015 Bolivien 2015 Die Aufarbeitung der Menschenrechtsverletzungen unter der früheren Militärregierung kam nicht voran, und den Opfern wurden ihre Rechte auf Wahrheit, Gerechtigkeit und eine umfassende Wiedergutmachung vorenthalten. Bei Entwicklungsprojekten wurde das Recht indigener Bevölkerungsgruppen auf angemessene Konsultation sowie freiwillige und vorherige Zustimmung nach Inkenntnissetzung missachtet. Sexuelle und reproduktive Rechte wurden nicht gewährleistet. Amnesty ReportBolivien31.05.2016 Bolivien 2016 Die Aufarbeitung der Menschenrechtsverletzungen unter den früheren Militärregierungen (1964-82) war unzureichend, und den Opfern wurden ihre Rechte auf Wahrheit, Gerechtigkeit und eine umfassende Wiedergutmachung vorenthalten. Die Regierung unternahm nicht genug, um die uneingeschränkte Ausübung sexueller und reproduktiver Rechte zu gewährleisten. Die Behörden diskreditierten die Arbeit von Menschenrechtsverteidigern und NGOs. Auch die strengen Bedingungen zur rechtlichen Anerkennung von Organisationen boten Anlass zur Sorge. Amnesty ReportLibyen07.05.2015 Libyen 2015 Milizen und andere bewaffnete Kräfte begingen möglicherweise Kriegsverbrechen, andere schwerwiegende Verletzungen des humanitären Völkerrechts und Menschenrechtsverstöße. Politisch motivierte Tötungen waren an der Tagesordnung und wurden strafrechtlich nicht geahndet. Journalisten wurden aufgrund ihrer Berichterstattung ins Visier genommen, und ausländische Staatsangehörige mussten zunehmend Angriffe befürchten. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Aktuelle Seite 3 Page 4 Page 5 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportLibyen18.05.2017 Libyen 2017 Sowohl militärische Kräfte der rivalisierenden Regierungen als auch bewaffnete Gruppen begingen 2016 schwere Verletzungen des Völkerrechts und Menschenrechtsverstöße, ohne dafür zur Verantwortung gezogen zu werden. Alle Konfliktparteien verübten wahllose sowie gezielte Angriffe auf Zivilpersonen, die Tausende Menschen zu Binnenvertriebenen machten und zu einer humanitären Krise führten. Da es kein funktionierendes Justizsystem gab, blieben Tausende Menschen ohne Gerichtsverfahren inhaftiert. Folter und andere Misshandlungen waren weiterhin an der Tagesordnung. Der Islamische Staat (IS) und andere bewaffnete Gruppen verschleppten, inhaftierten und töteten Zivilpersonen und schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit massiv ein. Frauen waren Diskriminierung, sexualisierter Gewalt und anderen Gewalttaten ausgesetzt, insbesondere durch den IS. Flüchtlinge, Asylsuchende und Migranten wurden Opfer von zeitlich unbegrenzter Inhaftierung, Folter, Misshandlungen und anderen schweren Menschenrechtsverstößen durch Behörden, bewaffnete Gruppen und Schleuser. Die Todesstrafe blieb in Kraft, es gab jedoch keine Berichte über Hinrichtungen.
Amnesty ReportKongo (Republik)17.05.2017 Kongo (Republik) 2017 Die Präsidentschaftswahl wurde von Gewalt und Zusammenstößen überschattet. Oppositionspolitiker, die friedlich Kritik am Wahlergebnis äußerten, wurden inhaftiert. Die Sicherheitskräfte setzten exzessive Gewalt ein, um kritische Stimmen zum Schweigen zu bringen, und schreckten dabei in einigen Fällen auch vor Folter nicht zurück. Ein neues Gesetz schränkte den Spielraum zivilgesellschaftlicher Organisationen noch weiter ein.
Amnesty ReportBolivien15.05.2017 Bolivien 2017 Die Einrichtung einer Kommission für Wahrheit, Gerechtigkeit und Versöhnung zur Aufarbeitung der Menschenrechtsverletzungen und Verbrechen nach dem Völkerrecht unter der früheren Militärregierung (1964-82) stand weiterhin aus. Es gab Vorwürfe, dass bei Erdölerschließungsprojekten im Amazonasgebiet nicht die freie, vorherige und informierte Zustimmung der indigenen Bevölkerung eingeholt wurde. Fortschritte waren beim Schutz der Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgeschlechtlichen und Intersexuellen (LGBTI) und der sexuellen und reproduktiven Rechte zu verzeichnen. Anlass zur Sorge boten jedoch nach wie vor die Bedingungen im Strafvollzugssystem.
Amnesty ReportKongo (Republik)07.06.2016 Kongo (Republik) 2016 Sicherheitskräfte gingen mit unnötiger und exzessiver Gewalt gegen Demonstrierende vor, die gegen eine beabsichtigte Änderung der Verfassung auf die Straße gingen. Dabei kam es auch zu Todesfällen. Demonstrierende wurden willkürlich festgenommen, und das Recht auf freie Meinungsäußerung wurde eingeschränkt. Erneut wurden Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit abgeschoben, wobei gezielt Staatsbürger westafrikanischer Staaten ins Visier genommen wurden.
Amnesty ReportLibyen07.06.2016 Libyen 2016 Der bewaffnete Konflikt ging 2015 unvermindert weiter. Sowohl militärische Kräfte, die den beiden rivalisierenden Regierungen nahestanden, als auch bewaffnete Gruppen begingen Kriegsverbrechen, andere Verletzungen des humanitären Völkerrechts und Menschenrechtsverstöße, ohne dafür zur Verantwortung gezogen zu werden. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wurden stark eingeschränkt. Noch immer waren Menschen ohne Gerichtsverfahren inhaftiert.
Amnesty ReportKongo (Republik)07.05.2015 Kongo (Republik) 2015 In der Republik Kongo wurden 2014 gravierende Menschenrechtsverletzungen verübt. Dazu gehörten Vergewaltigungen und andere Formen sexueller Gewalt, willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen, exzessiver Gewalteinsatz sowie Folter und andere Misshandlungen. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren eingeschränkt.
Amnesty ReportBolivien03.05.2015 Bolivien 2015 Die Aufarbeitung der Menschenrechtsverletzungen unter der früheren Militärregierung kam nicht voran, und den Opfern wurden ihre Rechte auf Wahrheit, Gerechtigkeit und eine umfassende Wiedergutmachung vorenthalten. Bei Entwicklungsprojekten wurde das Recht indigener Bevölkerungsgruppen auf angemessene Konsultation sowie freiwillige und vorherige Zustimmung nach Inkenntnissetzung missachtet. Sexuelle und reproduktive Rechte wurden nicht gewährleistet.
Amnesty ReportBolivien31.05.2016 Bolivien 2016 Die Aufarbeitung der Menschenrechtsverletzungen unter den früheren Militärregierungen (1964-82) war unzureichend, und den Opfern wurden ihre Rechte auf Wahrheit, Gerechtigkeit und eine umfassende Wiedergutmachung vorenthalten. Die Regierung unternahm nicht genug, um die uneingeschränkte Ausübung sexueller und reproduktiver Rechte zu gewährleisten. Die Behörden diskreditierten die Arbeit von Menschenrechtsverteidigern und NGOs. Auch die strengen Bedingungen zur rechtlichen Anerkennung von Organisationen boten Anlass zur Sorge.
Amnesty ReportLibyen07.05.2015 Libyen 2015 Milizen und andere bewaffnete Kräfte begingen möglicherweise Kriegsverbrechen, andere schwerwiegende Verletzungen des humanitären Völkerrechts und Menschenrechtsverstöße. Politisch motivierte Tötungen waren an der Tagesordnung und wurden strafrechtlich nicht geahndet. Journalisten wurden aufgrund ihrer Berichterstattung ins Visier genommen, und ausländische Staatsangehörige mussten zunehmend Angriffe befürchten.