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Nach wie vor kam es zu Menschenrechtsverletzungen durch die Polizei, darunter Folter und andere Misshandlungen, sowie zur exzessiven Anwendung von Gewalt bei Demonstrationen. Die dafür Verantwortlichen blieben größtenteils straflos, und Untersuchungen dieser Vorfälle führten zu keinem Ergebnis. Amnesty ReportSlowakei28.05.2013 Slowakei 2013 Angehörige der Gemeinschaft der Roma waren weiterhin Diskriminierungen ausgesetzt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied, dass man die Menschenrechte eines Roma-Mädchens verletzt habe, als man es in einem Krankenhaus zwangssterilisierte. Aus dem ganzen Land trafen Berichte über rechtswidrige Zwangsräumungen von Roma-Siedlungen ein. Amnesty ReportÖsterreich27.05.2013 Österreich 2013 Der Tatbestand der Folter wurde in das österreichische Strafgesetzbuch aufgenommen. Nach wie vor bestanden Bedenken über rassistisches Verhalten im Strafjustizwesen. Der Rechtsschutz für Asylsuchende wurde eingeschränkt. Amnesty ReportUkraine23.05.2013 Ukraine 2013 Folter und andere Misshandlungen waren nach wie vor weit verbreitet und wurden nicht geahndet. Mängel im Strafrechtssystem führten zu überlangen Untersuchungshaftzeiten und fehlendem Schutz von Häftlingen. Flüchtlinge und Asylsuchende wurden inhaftiert und in Länder abgeschoben, in denen ihnen Menschenrechtsverletzungen drohten. Die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern und Intersexuellen waren in Gefahr. Amnesty ReportAlgerien22.05.2013 Algerien 2013 Die Regierung schränkte weiterhin die Rechte auf Meinungsfreiheit, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ein, löste Demonstrationen auf und schikanierte Menschenrechtsverteidiger. Frauen wurden vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert. Die Verantwortlichen für schwere Menschenrechtsverletzungen während der 1990er Jahre sowie jene, die sich der Folter und Misshandlung von Häftlingen in den Jahren danach schuldig gemacht hatten, gingen nach wie vor straffrei aus. Amnesty ReportSlowakei09.05.2012 Slowakei 2012 Angehörige der Gemeinschaft der Roma wurden weiterhin diskriminiert, was den Zugang zu Bildung, Gesundheitsversorgung und Wohnraum betraf. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte befand die Regierung für schuldig, die Menschenrechte einer Frau verletzt zu haben, die den Vorwurf einer Zwangssterilisierung erhob. Amnesty ReportUkraine08.05.2012 Ukraine 2012 Folter und andere Misshandlungen wurden nach wie vor nicht geahndet. Trotz einer Justizreform gelang es nicht, die Unabhängigkeit der Justiz zu verbessern. Die Rechtsstaatlichkeit wurde untergraben, indem das Strafrechtssystem zu politischen Zwecken benutzt wurde. Asylsuchende waren von Abschiebungen bedroht und hatten keinen Zugang zu einem fairen Asylverfahren. Menschenrechtsverteidiger mussten wegen ihrer Arbeit Strafverfolgung und tätliche Angriffe befürchten. Amnesty ReportÖsterreich07.05.2012 Österreich 2012 Der Straftatbestand Folter war noch immer nicht in das Strafgesetzbuch aufgenommen worden. Für Jugendliche erhöhte sich die Gefahr, in Schubhaft (Abschiebehaft) genommen zu werden. Amnesty ReportAlgerien03.05.2012 Algerien 2012 Die Regierung hob zwar den seit 1992 geltenden nationalen Ausnahmezustand auf, beschränkte aber weiterhin drastisch die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit sowie auf Religionsfreiheit. Die Sicherheitskräfte wendeten bei der Auflösung von Demonstrationen und bei Unruhen unverhältnismäßige Gewalt an. Mehrere Menschen kamen dabei zu Tode. Häftlinge waren weiterhin von Folter und Misshandlungen bedroht. Frauen wurden immer noch vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert und waren nur unzureichend gegen sexuelle und häusliche Gewalt geschützt. Die Behörden unternahmen weiterhin nichts, um die vielen Fälle schwerer Menschenrechtsverletzungen in der Vergangenheit zu untersuchen und die Verantwortlichen vor Gericht zu stellen. Im Berichtsjahr wurden zwar Todesurteile verhängt, Hinrichtungen fanden jedoch nicht statt. Bewaffnete Gruppierungen verübten Anschläge, bei denen auch Zivilpersonen getötet wurden. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Page 4 Aktuelle Seite 5 Page 6 Page 7 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportUkraine22.02.2015 Ukraine 2015 Die Gewalt nach den Protesten in der Hauptstadt Kiew und später in der Ostukraine eskalierte zu einem bewaffneten Konflikt unter russischer Beteiligung. Nach wie vor kam es zu Menschenrechtsverletzungen durch die Polizei, darunter Folter und andere Misshandlungen, sowie zur exzessiven Anwendung von Gewalt bei Demonstrationen. Die dafür Verantwortlichen blieben größtenteils straflos, und Untersuchungen dieser Vorfälle führten zu keinem Ergebnis.
Amnesty ReportSlowakei28.05.2013 Slowakei 2013 Angehörige der Gemeinschaft der Roma waren weiterhin Diskriminierungen ausgesetzt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied, dass man die Menschenrechte eines Roma-Mädchens verletzt habe, als man es in einem Krankenhaus zwangssterilisierte. Aus dem ganzen Land trafen Berichte über rechtswidrige Zwangsräumungen von Roma-Siedlungen ein.
Amnesty ReportÖsterreich27.05.2013 Österreich 2013 Der Tatbestand der Folter wurde in das österreichische Strafgesetzbuch aufgenommen. Nach wie vor bestanden Bedenken über rassistisches Verhalten im Strafjustizwesen. Der Rechtsschutz für Asylsuchende wurde eingeschränkt.
Amnesty ReportUkraine23.05.2013 Ukraine 2013 Folter und andere Misshandlungen waren nach wie vor weit verbreitet und wurden nicht geahndet. Mängel im Strafrechtssystem führten zu überlangen Untersuchungshaftzeiten und fehlendem Schutz von Häftlingen. Flüchtlinge und Asylsuchende wurden inhaftiert und in Länder abgeschoben, in denen ihnen Menschenrechtsverletzungen drohten. Die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern und Intersexuellen waren in Gefahr.
Amnesty ReportAlgerien22.05.2013 Algerien 2013 Die Regierung schränkte weiterhin die Rechte auf Meinungsfreiheit, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ein, löste Demonstrationen auf und schikanierte Menschenrechtsverteidiger. Frauen wurden vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert. Die Verantwortlichen für schwere Menschenrechtsverletzungen während der 1990er Jahre sowie jene, die sich der Folter und Misshandlung von Häftlingen in den Jahren danach schuldig gemacht hatten, gingen nach wie vor straffrei aus.
Amnesty ReportSlowakei09.05.2012 Slowakei 2012 Angehörige der Gemeinschaft der Roma wurden weiterhin diskriminiert, was den Zugang zu Bildung, Gesundheitsversorgung und Wohnraum betraf. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte befand die Regierung für schuldig, die Menschenrechte einer Frau verletzt zu haben, die den Vorwurf einer Zwangssterilisierung erhob.
Amnesty ReportUkraine08.05.2012 Ukraine 2012 Folter und andere Misshandlungen wurden nach wie vor nicht geahndet. Trotz einer Justizreform gelang es nicht, die Unabhängigkeit der Justiz zu verbessern. Die Rechtsstaatlichkeit wurde untergraben, indem das Strafrechtssystem zu politischen Zwecken benutzt wurde. Asylsuchende waren von Abschiebungen bedroht und hatten keinen Zugang zu einem fairen Asylverfahren. Menschenrechtsverteidiger mussten wegen ihrer Arbeit Strafverfolgung und tätliche Angriffe befürchten.
Amnesty ReportÖsterreich07.05.2012 Österreich 2012 Der Straftatbestand Folter war noch immer nicht in das Strafgesetzbuch aufgenommen worden. Für Jugendliche erhöhte sich die Gefahr, in Schubhaft (Abschiebehaft) genommen zu werden.
Amnesty ReportAlgerien03.05.2012 Algerien 2012 Die Regierung hob zwar den seit 1992 geltenden nationalen Ausnahmezustand auf, beschränkte aber weiterhin drastisch die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit sowie auf Religionsfreiheit. Die Sicherheitskräfte wendeten bei der Auflösung von Demonstrationen und bei Unruhen unverhältnismäßige Gewalt an. Mehrere Menschen kamen dabei zu Tode. Häftlinge waren weiterhin von Folter und Misshandlungen bedroht. Frauen wurden immer noch vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert und waren nur unzureichend gegen sexuelle und häusliche Gewalt geschützt. Die Behörden unternahmen weiterhin nichts, um die vielen Fälle schwerer Menschenrechtsverletzungen in der Vergangenheit zu untersuchen und die Verantwortlichen vor Gericht zu stellen. Im Berichtsjahr wurden zwar Todesurteile verhängt, Hinrichtungen fanden jedoch nicht statt. Bewaffnete Gruppierungen verübten Anschläge, bei denen auch Zivilpersonen getötet wurden.