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Amnesty ReportUruguay21.05.2017 Uruguay 2017 Trotz Bemühungen der Kommission für Wahrheit und Gerechtigkeit gab es 2016 keine nennenswerten Fortschritte bei der juristischen Aufarbeitung der völkerrechtlichen Verbrechen und Menschenrechtsverletzungen aus der Zeit der Militär- und der Zivilregierung (1973-85). Menschen mit Behinderungen wurden weiterhin diskriminiert. Auch die mangelnde Gleichstellung der Geschlechter gab Anlass zur Besorgnis. Uruguay richtete 2016 die globale Konferenz für die Menschenrechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgeschlechtlichen und Intersexuellen aus. Frauen hatten nur eingeschränkt Zugang zu sicheren und legalen Schwangerschaftsabbrüchen, weil Ärzte von ihrem Recht Gebrauch machten, die Eingriffe aus Gewissensgründen abzulehnen. Amnesty ReportSudan19.02.2017 Sudan 2017 Die Behörden weigerten sich, Haftbefehle des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) zu vollstrecken. Die Sicherheitslage und die humanitäre Situation waren in den Bundesstaaten Darfur, Blue Nile und Südkordofan 2016 nach wie vor katastrophal. Dort kam es verbreitet zu Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht und andere internationale Menschenrechtsnormen. Es gab Hinweise darauf, dass Regierungskräfte in Darfur Chemiewaffen einsetzten. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungsfreiheit und friedliche Versammlung wurden willkürlich eingeschränkt. Amnesty ReportUruguay30.05.2016 Uruguay 2016 Hinsichtlich der juristischen Aufarbeitung der Menschenrechtsverletzungen aus der Zeit der Militär- und der Zivilregierung (1973-85) waren keine nennenswerten Fortschritte zu verzeichnen. Es gab Defizite bei der Gleichstellung der Geschlechter, beim Zugang zu legalen Schwangerschaftsabbrüchen und beim Schutz der Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgeschlechtlichen und Intersexuellen. Amnesty ReportAlgerien17.02.2016 Algerien 2016 Die Behörden schränkten die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ein, nahmen friedliche Demonstrierende, Aktivisten und Journalisten fest, inhaftierten sie und gingen strafrechtlich gegen sie vor. Das Strafgesetzbuch wurde abgeändert, um Frauen besser vor gewaltsamen Übergriffen zu schützen. Die Verantwortlichen für Folter und andere schwere Menschenrechtsverstöße während der 1990er Jahre gingen nach wie vor straffrei aus. Die Gerichte verhängten Todesurteile, Hinrichtungen gab es jedoch keine. Amnesty ReportSudan17.02.2016 Sudan 2016 Die Behörden schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit 2015 drastisch ein. Dies äußerte sich u.a. in einem scharfen Vorgehen gegen Medien, zivilgesellschaftliche Organisationen und oppositionelle politische Parteien. Die bewaffneten Konflikte in Darfur und in den Bundesstaaten Südkordofan und Blue Nile führten auch 2015 zu Massenvertreibungen und Opfern unter der Zivilbevölkerung. Alle Konfliktparteien waren für Menschenrechtsverstöße verantwortlich. Die sudanesischen Streitkräfte zerstörten zivile Einrichtungen in den umkämpften Gebieten, darunter Schulen und Krankenhäuser. Zudem hinderten sie humanitäre Organisationen daran, der unter den anhaltenden Kämpfen leidenden Zivilbevölkerung zu helfen. Amnesty ReportUruguay09.05.2015 Uruguay 2015 Ein Urteil des Obersten Gerichtshofs aus dem Jahr 2013 drohte die juristische Aufarbeitung der Menschenrechtsverletzungen aus der Zeit der Militär- und der Zivilregierung (1973-85) zurückzuwerfen. Die hohen Hürden für Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen wollten, boten Anlass zur Besorgnis. Amnesty ReportPanama08.05.2015 Panama 2015 Dem ehemaligen Präsidenten Manuel Noriega drohten neue Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit Menschenrechtsverletzungen während seiner Präsidentschaft und der Tötung eines Soldaten im Jahr 1969. Eine Nationale Sonderkommission für Opfer des Verschwindenlassens war noch nicht eingerichtet worden. Wasserkraftprojekte bedrohten die Rechte indigener Bevölkerungsgruppen. Die Behörden verhinderten, dass lokale NGOs Beschwerden über schlechte Haftbedingungen nachgehen konnten. Amnesty ReportAlgerien16.02.2017 Algerien 2017 Die Behörden schränkten 2016 weiterhin die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit ein. Zudem gingen sie strafrechtlich gegen friedliche Regierungskritiker und Menschenrechtsverteidiger vor und verurteilten sie in unfairen Gerichtsverfahren. Flüchtlinge und Migranten wurden willkürlich abgeschoben. Die Verantwortlichen für schwere Menschenrechtsverstöße in der Vergangenheit gingen nach wie vor straffrei aus. Die Gerichte verhängten Todesurteile, Hinrichtungen gab es jedoch keine. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Aktuelle Seite 3 Page 4 Page 5 Page 6 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportAlgerien22.02.2018 Algerien 2017/18 Die Behörden inhaftierten auch 2017 willkürlich friedlich Demonstrierende, Menschenrechtsverteidiger, Aktivisten und Journalisten. Organisationen unterlagen weiterhin ungerechtfertigten Restriktionen.
Amnesty ReportUruguay21.05.2017 Uruguay 2017 Trotz Bemühungen der Kommission für Wahrheit und Gerechtigkeit gab es 2016 keine nennenswerten Fortschritte bei der juristischen Aufarbeitung der völkerrechtlichen Verbrechen und Menschenrechtsverletzungen aus der Zeit der Militär- und der Zivilregierung (1973-85). Menschen mit Behinderungen wurden weiterhin diskriminiert. Auch die mangelnde Gleichstellung der Geschlechter gab Anlass zur Besorgnis. Uruguay richtete 2016 die globale Konferenz für die Menschenrechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgeschlechtlichen und Intersexuellen aus. Frauen hatten nur eingeschränkt Zugang zu sicheren und legalen Schwangerschaftsabbrüchen, weil Ärzte von ihrem Recht Gebrauch machten, die Eingriffe aus Gewissensgründen abzulehnen.
Amnesty ReportSudan19.02.2017 Sudan 2017 Die Behörden weigerten sich, Haftbefehle des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) zu vollstrecken. Die Sicherheitslage und die humanitäre Situation waren in den Bundesstaaten Darfur, Blue Nile und Südkordofan 2016 nach wie vor katastrophal. Dort kam es verbreitet zu Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht und andere internationale Menschenrechtsnormen. Es gab Hinweise darauf, dass Regierungskräfte in Darfur Chemiewaffen einsetzten. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungsfreiheit und friedliche Versammlung wurden willkürlich eingeschränkt.
Amnesty ReportUruguay30.05.2016 Uruguay 2016 Hinsichtlich der juristischen Aufarbeitung der Menschenrechtsverletzungen aus der Zeit der Militär- und der Zivilregierung (1973-85) waren keine nennenswerten Fortschritte zu verzeichnen. Es gab Defizite bei der Gleichstellung der Geschlechter, beim Zugang zu legalen Schwangerschaftsabbrüchen und beim Schutz der Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgeschlechtlichen und Intersexuellen.
Amnesty ReportAlgerien17.02.2016 Algerien 2016 Die Behörden schränkten die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ein, nahmen friedliche Demonstrierende, Aktivisten und Journalisten fest, inhaftierten sie und gingen strafrechtlich gegen sie vor. Das Strafgesetzbuch wurde abgeändert, um Frauen besser vor gewaltsamen Übergriffen zu schützen. Die Verantwortlichen für Folter und andere schwere Menschenrechtsverstöße während der 1990er Jahre gingen nach wie vor straffrei aus. Die Gerichte verhängten Todesurteile, Hinrichtungen gab es jedoch keine.
Amnesty ReportSudan17.02.2016 Sudan 2016 Die Behörden schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit 2015 drastisch ein. Dies äußerte sich u.a. in einem scharfen Vorgehen gegen Medien, zivilgesellschaftliche Organisationen und oppositionelle politische Parteien. Die bewaffneten Konflikte in Darfur und in den Bundesstaaten Südkordofan und Blue Nile führten auch 2015 zu Massenvertreibungen und Opfern unter der Zivilbevölkerung. Alle Konfliktparteien waren für Menschenrechtsverstöße verantwortlich. Die sudanesischen Streitkräfte zerstörten zivile Einrichtungen in den umkämpften Gebieten, darunter Schulen und Krankenhäuser. Zudem hinderten sie humanitäre Organisationen daran, der unter den anhaltenden Kämpfen leidenden Zivilbevölkerung zu helfen.
Amnesty ReportUruguay09.05.2015 Uruguay 2015 Ein Urteil des Obersten Gerichtshofs aus dem Jahr 2013 drohte die juristische Aufarbeitung der Menschenrechtsverletzungen aus der Zeit der Militär- und der Zivilregierung (1973-85) zurückzuwerfen. Die hohen Hürden für Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen wollten, boten Anlass zur Besorgnis.
Amnesty ReportPanama08.05.2015 Panama 2015 Dem ehemaligen Präsidenten Manuel Noriega drohten neue Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit Menschenrechtsverletzungen während seiner Präsidentschaft und der Tötung eines Soldaten im Jahr 1969. Eine Nationale Sonderkommission für Opfer des Verschwindenlassens war noch nicht eingerichtet worden. Wasserkraftprojekte bedrohten die Rechte indigener Bevölkerungsgruppen. Die Behörden verhinderten, dass lokale NGOs Beschwerden über schlechte Haftbedingungen nachgehen konnten.
Amnesty ReportAlgerien16.02.2017 Algerien 2017 Die Behörden schränkten 2016 weiterhin die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit ein. Zudem gingen sie strafrechtlich gegen friedliche Regierungskritiker und Menschenrechtsverteidiger vor und verurteilten sie in unfairen Gerichtsverfahren. Flüchtlinge und Migranten wurden willkürlich abgeschoben. Die Verantwortlichen für schwere Menschenrechtsverstöße in der Vergangenheit gingen nach wie vor straffrei aus. Die Gerichte verhängten Todesurteile, Hinrichtungen gab es jedoch keine.