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Amnesty ReportKenia10.05.2011 Kenia 2011 In Kenia wurde 2010 eine neue Verfassung angenommen. Das Land verfügt damit über eine umfassendere Rechtsgrundlage für den Schutz und die Umsetzung der Menschenrechte. Die neue Verfassung bot auch die Möglichkeit, längst überfällige Reformen in Politik, Justiz und anderen Bereichen in die Wege zu leiten. Die Regierung verabschiedete eine Reihe von Gesetzen zur Umsetzung der Verfassungsbestimmungen. Es wurden jedoch keine Maßnahmen ergriffen, um diejenigen zur Rechenschaft zu ziehen, die für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich waren. Dies galt auch für die Menschenrechtsverletzungen im Rahmen der gewalttätigen Ausschreitungen nach den Wahlen im Dezember 2007 und für die weit verbreitete Gewalt gegen Frauen. Amnesty ReportVanuatu20.05.2010 Vanuatu 2010 Die Abwanderung aus ländlichen Gebieten in die Städte führte in Port Vila zu einer Zunahme von Elendsvierteln. Viele dieser informellen Siedlungen waren übervölkert, boten nicht genug Unterkünfte und hatten nur unzureichenden Zugang zu sauberem Wasser und Sanitäreinrichtungen. Die Gewalt gegen Frauen stieg weiterhin an, wobei die Täter nur selten vor Gericht gebracht wurden. Amnesty ReportKenia19.05.2010 Kenia 2010 Die kenianische Regierung ließ es am politischen Willen fehlen, Personen, die für Menschenrechtsverstöße bei den gewalttätigen Ausschreitungen nach den Wahlen vom 27. Dezember 2007 verantwortlich waren, vor Gericht zu stellen und für eine angemessene Entschädigung der Opfer zu sorgen. Amnesty ReportAserbaidschan18.05.2010 Aserbaidschan 2010 Das Recht auf freie Meinungsäußerung wurde 2009 noch weiter eingeschränkt. Die Gesetze zum Verbot von Folter und anderen Misshandlungen und ihre Anwendung entsprachen nicht den internationalen Standards; so wurden z. B. Foltervorwürfe nicht untersucht. Unabhängige Journalisten und zivilgesellschaftliche Aktivisten waren weiterhin Schikanen ausgesetzt. Einige wurden des Rowdytums und der Verleumdung angeklagt und inhaftiert. Die Behörden unterließen es, umfassende Ermittlungen zum Tod eines Menschenrechtsverteidigers, der in Haft gestorben war, einzuleiten. Amnesty ReportBurundi18.05.2010 Burundi 2010 Die Regierung missachtete die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit, indem sie einige Menschenrechtsverteidiger, Journalisten und Oppositionsparteien Schikanen unterwarf oder sie in ihrem Handlungsspielraum einengte. Amnesty ReportAlgerien25.05.2009 Algerien 2009 Personen unter Terrorismusverdacht wurden ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten und nach unfairen Gerichtsverfahren verurteilt. Die Behörden schikanierten weiterhin Menschenrechtsverteidiger und Journalisten. Menschen, die vom Islam zu einer anderen Religion konvertierten oder die vermeintlich die Grundsätze des Islam beleidigt hatten, wurden strafrechtlich verfolgt. Amnesty ReportAserbaidschan25.05.2009 Aserbaidschan 2009 Das Recht auf freie Meinungsäußerung war auch 2008 weiter stark eingeschränkt. Unabhängige und oppositionelle Journalisten wurden regelmäßig schikaniert. Einige von ihnen kamen aufgrund umstrittener Anklagen und nach Gerichtsverfahren, die nicht den internationalen Standards entsprachen, in Haft. Einige religiöse Gruppen wurden fortwährend drangsaliert. Amnesty ReportBurundi25.05.2009 Burundi 2009 Politische Gegner, Journalisten und Menschenrechtsverteidiger wurden 2008 verstärkt schikaniert und eingeschüchtert. Dies geschah häufig unter Verletzung des Rechts auf freie Meinungsäußerung. Soldaten wurden für die Tötung von Zivilpersonen im Jahr 2006 strafrechtlich verfolgt. Andere gravierende Menschenrechtsverletzungen, die in der Vergangenheit begangen worden waren, wurden jedoch nicht geahndet, und es gelang der Regierung nicht, die Straflosigkeit zu durchbrechen. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Page 4 Page 5 Aktuelle Seite 6 Page 7 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportAlgerien10.05.2011 Algerien 2011 Menschenrechtsverteidiger und andere Kritiker der Regierung durften auch 2010 keine Versammlungen und Demonstrationen abhalten. Personen, die im Verdacht standen, die Sicherheit zu bedrohen, wurden festgenommen und ohne Kontakt zur Außenwelt inhaftiert.
Amnesty ReportKenia10.05.2011 Kenia 2011 In Kenia wurde 2010 eine neue Verfassung angenommen. Das Land verfügt damit über eine umfassendere Rechtsgrundlage für den Schutz und die Umsetzung der Menschenrechte. Die neue Verfassung bot auch die Möglichkeit, längst überfällige Reformen in Politik, Justiz und anderen Bereichen in die Wege zu leiten. Die Regierung verabschiedete eine Reihe von Gesetzen zur Umsetzung der Verfassungsbestimmungen. Es wurden jedoch keine Maßnahmen ergriffen, um diejenigen zur Rechenschaft zu ziehen, die für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich waren. Dies galt auch für die Menschenrechtsverletzungen im Rahmen der gewalttätigen Ausschreitungen nach den Wahlen im Dezember 2007 und für die weit verbreitete Gewalt gegen Frauen.
Amnesty ReportVanuatu20.05.2010 Vanuatu 2010 Die Abwanderung aus ländlichen Gebieten in die Städte führte in Port Vila zu einer Zunahme von Elendsvierteln. Viele dieser informellen Siedlungen waren übervölkert, boten nicht genug Unterkünfte und hatten nur unzureichenden Zugang zu sauberem Wasser und Sanitäreinrichtungen. Die Gewalt gegen Frauen stieg weiterhin an, wobei die Täter nur selten vor Gericht gebracht wurden.
Amnesty ReportKenia19.05.2010 Kenia 2010 Die kenianische Regierung ließ es am politischen Willen fehlen, Personen, die für Menschenrechtsverstöße bei den gewalttätigen Ausschreitungen nach den Wahlen vom 27. Dezember 2007 verantwortlich waren, vor Gericht zu stellen und für eine angemessene Entschädigung der Opfer zu sorgen.
Amnesty ReportAserbaidschan18.05.2010 Aserbaidschan 2010 Das Recht auf freie Meinungsäußerung wurde 2009 noch weiter eingeschränkt. Die Gesetze zum Verbot von Folter und anderen Misshandlungen und ihre Anwendung entsprachen nicht den internationalen Standards; so wurden z. B. Foltervorwürfe nicht untersucht. Unabhängige Journalisten und zivilgesellschaftliche Aktivisten waren weiterhin Schikanen ausgesetzt. Einige wurden des Rowdytums und der Verleumdung angeklagt und inhaftiert. Die Behörden unterließen es, umfassende Ermittlungen zum Tod eines Menschenrechtsverteidigers, der in Haft gestorben war, einzuleiten.
Amnesty ReportBurundi18.05.2010 Burundi 2010 Die Regierung missachtete die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit, indem sie einige Menschenrechtsverteidiger, Journalisten und Oppositionsparteien Schikanen unterwarf oder sie in ihrem Handlungsspielraum einengte.
Amnesty ReportAlgerien25.05.2009 Algerien 2009 Personen unter Terrorismusverdacht wurden ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten und nach unfairen Gerichtsverfahren verurteilt. Die Behörden schikanierten weiterhin Menschenrechtsverteidiger und Journalisten. Menschen, die vom Islam zu einer anderen Religion konvertierten oder die vermeintlich die Grundsätze des Islam beleidigt hatten, wurden strafrechtlich verfolgt.
Amnesty ReportAserbaidschan25.05.2009 Aserbaidschan 2009 Das Recht auf freie Meinungsäußerung war auch 2008 weiter stark eingeschränkt. Unabhängige und oppositionelle Journalisten wurden regelmäßig schikaniert. Einige von ihnen kamen aufgrund umstrittener Anklagen und nach Gerichtsverfahren, die nicht den internationalen Standards entsprachen, in Haft. Einige religiöse Gruppen wurden fortwährend drangsaliert.
Amnesty ReportBurundi25.05.2009 Burundi 2009 Politische Gegner, Journalisten und Menschenrechtsverteidiger wurden 2008 verstärkt schikaniert und eingeschüchtert. Dies geschah häufig unter Verletzung des Rechts auf freie Meinungsäußerung. Soldaten wurden für die Tötung von Zivilpersonen im Jahr 2006 strafrechtlich verfolgt. Andere gravierende Menschenrechtsverletzungen, die in der Vergangenheit begangen worden waren, wurden jedoch nicht geahndet, und es gelang der Regierung nicht, die Straflosigkeit zu durchbrechen.