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Amnesty ReportBosnien & Herzegowina23.05.2018 Bosnien und Herzegowina 2017/18 Die Diskriminierung von Minderheiten war nach wie vor weit verbreitet. Es gab weiterhin Drohungen gegen und Angriffe auf Journalisten und die Freiheit der Medien. Amnesty ReportOman23.05.2018 Oman 2017/18 Die Behörden schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit ein. Dabei nutzten sie fehlerhafte Rechtsverfahren, um Zeitungen zu schließen und Journalisten festzunehmen. Amnesty ReportCôte d'Ivoire15.05.2017 Côte d'Ivoire 2017 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungsfreiheit und Versammlungsfreiheit waren eingeschränkt, und zahlreiche Oppositionelle wurden festgenommen. Dutzende Personen, die im Zusammenhang mit den gewaltsamen Unruhen nach den Wahlen 2010/11 inhaftiert worden waren, warteten weiterhin auf ihre Gerichtsverfahren. Es herrschte nach wie vor Besorgnis angesichts der selektiven Ahndung von Straftaten, die in diesem Zeitraum begangen wurden. Das Verfahren gegen Laurent Gbagbo und Charles Blé Goudé vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) wurde eröffnet. Simone Gbagbo wurde trotz eines Haftbefehls nicht an den IStGH überstellt. Gegen sie begann ein Verfahren vor einem ivorischen Gericht. Das UN-Umweltprogramm leitete eine Untersuchung der Umweltfolgen durch die illegale Entsorgung mehrerer Tonnen giftiger Abfälle im Jahr 2006 ein. 19 Personen, darunter auch ein Kind, wurden bei einem Anschlag durch eine bewaffnete Gruppe getötet. Amnesty ReportBosnien & Herzegowina15.05.2017 Bosnien und Herzegowina 2017 Trotz einer neuen, fortschrittlichen Antidiskriminierungsgesetzgebung, die 2016 verabschiedet wurde, war die Diskriminierung schutzbedürftiger Minderheiten nach wie vor stark verbreitet. Es gab weiterhin Drohungen und Angriffe gegen Journalisten und die Freiheit der Medien. Der Internationale Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien in Den Haag fällte Urteile im Zusammenhang mit Verbrechen, die während des bewaffneten Konflikts in den Jahren 1992 bis 1995 verübt worden waren. Auf nationaler Ebene gab es kaum Fortschritte hinsichtlich der juristischen Aufarbeitung des Konflikts sowie der Entschädigung für zivile Kriegsopfer. Amnesty ReportOman08.05.2015 Oman 2015 Die Behörden schränkten weiterhin das Recht auf freie Meinungsäußerung ein. Dies betraf auch die Medien sowie Online-Aktivitäten. Das Recht auf Versammlungsfreiheit war nicht gewährleistet. Etliche Regierungskritiker wurden inhaftiert und mehrere Wochen lang ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten. Frauen waren weiterhin vor dem Gesetz und im täglichen Leben benachteiligt. Die Todesstrafe blieb in Kraft, es gab jedoch keine Berichte über Hinrichtungen. Amnesty ReportCôte d'Ivoire03.05.2015 Côte d'Ivoire 2015 Die Allgemeine Regelmäßige Überprüfung durch den UN-Menschenrechtsrat ergab Bedenken hinsichtlich der Angemessenheit der von der Regierung ergriffenen Maßnahmen u.a. bezüglich der Frauenrechte und der fehlenden oder selektiven Ahndung von Verbrechen, die während der gewaltsamen Unruhen nach den Wahlen 2010/11 begangen wurden. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle wurden nach wie vor diskriminiert. Amnesty ReportBosnien & Herzegowina03.05.2015 Bosnien und Herzegowina 2015 Hohe Arbeitslosigkeit und Unzufriedenheit mit staatlichen Institutionen führten 2014 im ganzen Land zu Protesten, bei denen es zu Zusammenstößen zwischen Demonstrierenden und der Polizei kam. Gerichte in Bosnien und Herzegowina waren weiterhin damit beschäftigt, Kriegsverbrechen aufzuarbeiten. Die Prozesse kamen jedoch nur schleppend voran, und es herrschte nach wie vor Straflosigkeit. Vielen zivilen Opfern des Krieges blieben Gerechtigkeit und Wiedergutmachung weiterhin verwehrt. Amnesty ReportOman20.05.2017 Oman 2017 Die Behörden schränkten nach wie vor die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit ein. Es kam zur Festnahme und Inhaftierung von Regierungskritikern und Menschenrechtsverteidigern. Die meisten von ihnen wurden binnen weniger Tage wieder freigelassen, einigen drohten jedoch strafrechtliche Verfolgung und Haft, wodurch ein Klima der Selbstzensur entstand. Frauen waren weiterhin vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert. Arbeitsmigranten wurden ausgebeutet und misshandelt. Die Todesstrafe blieb in Kraft, es gab jedoch keine Meldungen über Hinrichtungen. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Aktuelle Seite 2 Page 3 Page 4 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportCôte d'Ivoire23.05.2018 Côte d’Ivoire 2017/18 Rund 200 Anhänger des ehemaligen Präsidenten Laurent Gbagbo, die im Zusammenhang mit den gewaltsamen Unruhen nach den Wahlen 2010/11 inhaftiert worden waren, warteten weiterhin auf ihre Gerichtsverfahren.
Amnesty ReportBosnien & Herzegowina23.05.2018 Bosnien und Herzegowina 2017/18 Die Diskriminierung von Minderheiten war nach wie vor weit verbreitet. Es gab weiterhin Drohungen gegen und Angriffe auf Journalisten und die Freiheit der Medien.
Amnesty ReportOman23.05.2018 Oman 2017/18 Die Behörden schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit ein. Dabei nutzten sie fehlerhafte Rechtsverfahren, um Zeitungen zu schließen und Journalisten festzunehmen.
Amnesty ReportCôte d'Ivoire15.05.2017 Côte d'Ivoire 2017 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungsfreiheit und Versammlungsfreiheit waren eingeschränkt, und zahlreiche Oppositionelle wurden festgenommen. Dutzende Personen, die im Zusammenhang mit den gewaltsamen Unruhen nach den Wahlen 2010/11 inhaftiert worden waren, warteten weiterhin auf ihre Gerichtsverfahren. Es herrschte nach wie vor Besorgnis angesichts der selektiven Ahndung von Straftaten, die in diesem Zeitraum begangen wurden. Das Verfahren gegen Laurent Gbagbo und Charles Blé Goudé vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) wurde eröffnet. Simone Gbagbo wurde trotz eines Haftbefehls nicht an den IStGH überstellt. Gegen sie begann ein Verfahren vor einem ivorischen Gericht. Das UN-Umweltprogramm leitete eine Untersuchung der Umweltfolgen durch die illegale Entsorgung mehrerer Tonnen giftiger Abfälle im Jahr 2006 ein. 19 Personen, darunter auch ein Kind, wurden bei einem Anschlag durch eine bewaffnete Gruppe getötet.
Amnesty ReportBosnien & Herzegowina15.05.2017 Bosnien und Herzegowina 2017 Trotz einer neuen, fortschrittlichen Antidiskriminierungsgesetzgebung, die 2016 verabschiedet wurde, war die Diskriminierung schutzbedürftiger Minderheiten nach wie vor stark verbreitet. Es gab weiterhin Drohungen und Angriffe gegen Journalisten und die Freiheit der Medien. Der Internationale Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien in Den Haag fällte Urteile im Zusammenhang mit Verbrechen, die während des bewaffneten Konflikts in den Jahren 1992 bis 1995 verübt worden waren. Auf nationaler Ebene gab es kaum Fortschritte hinsichtlich der juristischen Aufarbeitung des Konflikts sowie der Entschädigung für zivile Kriegsopfer.
Amnesty ReportOman08.05.2015 Oman 2015 Die Behörden schränkten weiterhin das Recht auf freie Meinungsäußerung ein. Dies betraf auch die Medien sowie Online-Aktivitäten. Das Recht auf Versammlungsfreiheit war nicht gewährleistet. Etliche Regierungskritiker wurden inhaftiert und mehrere Wochen lang ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten. Frauen waren weiterhin vor dem Gesetz und im täglichen Leben benachteiligt. Die Todesstrafe blieb in Kraft, es gab jedoch keine Berichte über Hinrichtungen.
Amnesty ReportCôte d'Ivoire03.05.2015 Côte d'Ivoire 2015 Die Allgemeine Regelmäßige Überprüfung durch den UN-Menschenrechtsrat ergab Bedenken hinsichtlich der Angemessenheit der von der Regierung ergriffenen Maßnahmen u.a. bezüglich der Frauenrechte und der fehlenden oder selektiven Ahndung von Verbrechen, die während der gewaltsamen Unruhen nach den Wahlen 2010/11 begangen wurden. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle wurden nach wie vor diskriminiert.
Amnesty ReportBosnien & Herzegowina03.05.2015 Bosnien und Herzegowina 2015 Hohe Arbeitslosigkeit und Unzufriedenheit mit staatlichen Institutionen führten 2014 im ganzen Land zu Protesten, bei denen es zu Zusammenstößen zwischen Demonstrierenden und der Polizei kam. Gerichte in Bosnien und Herzegowina waren weiterhin damit beschäftigt, Kriegsverbrechen aufzuarbeiten. Die Prozesse kamen jedoch nur schleppend voran, und es herrschte nach wie vor Straflosigkeit. Vielen zivilen Opfern des Krieges blieben Gerechtigkeit und Wiedergutmachung weiterhin verwehrt.
Amnesty ReportOman20.05.2017 Oman 2017 Die Behörden schränkten nach wie vor die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit ein. Es kam zur Festnahme und Inhaftierung von Regierungskritikern und Menschenrechtsverteidigern. Die meisten von ihnen wurden binnen weniger Tage wieder freigelassen, einigen drohten jedoch strafrechtliche Verfolgung und Haft, wodurch ein Klima der Selbstzensur entstand. Frauen waren weiterhin vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert. Arbeitsmigranten wurden ausgebeutet und misshandelt. Die Todesstrafe blieb in Kraft, es gab jedoch keine Meldungen über Hinrichtungen.