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Die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wurden drastisch eingeschränkt und in der Folge zahlreiche Personen inhaftiert, von denen einige als gewaltlose politische Gefangene festgehalten wurden. Amnesty ReportTadschikistan09.05.2015 Tadschikistan 2015 Folter und andere Misshandlungen an Inhaftierten waren nach wie vor gängige Praxis, und die Täter blieben straffrei. Die Regierung verhängte weitere Einschränkungen der Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit. Amnesty ReportAserbaidschan01.05.2015 Aserbaidschan 2015 Mindestens sechs bekannte Menschenrechtsverteidiger wurden inhaftiert und führende Menschenrechtsorganisationen gezwungen, zu schließen oder ihre Aktivitäten einzustellen. Unabhängige Journalisten waren nach wie vor Drangsalierungen, Gewalt und konstruierten Anklagen ausgesetzt. Die Versammlungsfreiheit blieb eingeschränkt. Folter und andere Misshandlungen waren weiterhin an der Tagesordnung. Amnesty ReportTadschikistan23.05.2013 Tadschikistan 2013 Folter und andere Misshandlungen waren weiterhin an der Tagesordnung, und die Täter gingen nach wie vor straffrei aus. Unabhängige Kontrollorgane erhielten keinen Zugang zu Haftanstalten. Das Recht auf freie Meinungsäußerung war trotz gewisser gesetzlicher Liberalisierungen weiterhin eingeschränkt. Amnesty ReportThailand23.05.2013 Thailand 2013 Der bewaffnete Konflikt im Süden des Landes dauerte 2012 an. Die Aufständischen richteten ihre gewaltsamen Angriffe weiterhin gegen Zivilpersonen, und die von Sicherheitskräften verübten Menschenrechtsverletzungen blieben straflos. Die Wahrheits- und Versöhnungskommission von Thailand (Truth for Reconciliation Commission of Thailand - TRCT) legte ihren Abschlussbericht vor. Darin machte sie für die politisch motivierte Gewalt im Jahr 2010 beide Konfliktparteien verantwortlich. Amnesty ReportBosnien & Herzegowina22.05.2013 Bosnien und Herzegowina 2013 Im ganzen Land äußerten sich die großen Parteien 2012 vermehrt nationalistisch. Die staatliche Einheit wurde zunehmend infrage gestellt. Die Institutionen auf gesamtstaatlicher Ebene, darunter das Justizwesen, waren geschwächt. Die strafrechtliche Verfolgung von Kriegsverbrechen wurde fortgeführt, doch kamen die Prozesse nur schleppend voran, und es herrschte nach wie vor Straflosigkeit. Vielen zivilen Opfern des Krieges war noch immer der Zugang zu Gerechtigkeit und Entschädigungen verwehrt. Amnesty ReportAserbaidschan22.05.2013 Aserbaidschan 2013 Die Regierung ging 2012 weiterhin mit Einschüchterungen und Inhaftierungen gegen regierungskritische Personen und Gruppen vor. Friedliche Demonstrationen im Zentrum der Hauptstadt Baku wurden verboten und von der Polizei gewaltsam aufgelöst. Es gab zahlreiche Berichte über Folter, insbesondere in Polizeigewahrsam. Amnesty ReportThailand08.05.2012 Thailand 2012 Der bewaffnete Konflikt im Süden Thailands wurde mit zunehmender Gewalt ausgetragen. Die Aufständischen nahmen verstärkt Zivilpersonen ins Visier und verübten willkürliche Angriffe, bei denen Zivilpersonen ums Leben kamen. Die Sicherheitskräfte folterten und misshandelten weiterhin Gefangene im Süden des Landes. Im achten Jahr in Folge wurde kein einziger Angehöriger der Sicherheitskräfte wegen der im südlichen Landesteil verübten Menschenrechtsverletzungen verurteilt. Es kam auch zu keiner strafrechtlichen Verfolgung wegen der Tötungen bei den gegen die Regierung gerichteten Demonstrationen im Jahr 2010. Die Behörden beantworteten friedlich vorgebrachte Meinungsäußerungen weiterhin mit strafrechtlicher Verfolgung. Das geschah hauptsächlich auf der Grundlage des Gesetzes über Majestätsbeleidigung und des Gesetzes über Computerdelikte. Die Behörden verstärkten besonders während der massiven Überschwemmungen die Auflagen für Asylsuchende und Flüchtlinge aus Myanmar und beuteten Arbeitsmigranten aus den Nachbarländern aus. Amnesty ReportTadschikistan08.05.2012 Tadschikistan 2012 In der tadschikischen Gesetzgebung verankerte Schutzgarantien gegen Folter wurden 2011 nicht immer respektiert. Das Recht auf freie Meinungsäußerung blieb weiter eingeschränkt. Die Behörden ergriffen keine wirksamen Maßnahmen, um Gewalt gegen Frauen zu verhindern, die Verantwortlichen strafrechtlich zu verfolgen und die überlebenden Opfer zu schützen. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Aktuelle Seite 4 Page 5 Page 6 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportThailand09.05.2015 Thailand 2015 Es bestanden weiterhin starke politische Spannungen, und der Schutz der Menschenrechte nahm ab. Die bewaffnete Gewalt in den südlichen Grenzprovinzen hielt an. Die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wurden drastisch eingeschränkt und in der Folge zahlreiche Personen inhaftiert, von denen einige als gewaltlose politische Gefangene festgehalten wurden.
Amnesty ReportTadschikistan09.05.2015 Tadschikistan 2015 Folter und andere Misshandlungen an Inhaftierten waren nach wie vor gängige Praxis, und die Täter blieben straffrei. Die Regierung verhängte weitere Einschränkungen der Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit.
Amnesty ReportAserbaidschan01.05.2015 Aserbaidschan 2015 Mindestens sechs bekannte Menschenrechtsverteidiger wurden inhaftiert und führende Menschenrechtsorganisationen gezwungen, zu schließen oder ihre Aktivitäten einzustellen. Unabhängige Journalisten waren nach wie vor Drangsalierungen, Gewalt und konstruierten Anklagen ausgesetzt. Die Versammlungsfreiheit blieb eingeschränkt. Folter und andere Misshandlungen waren weiterhin an der Tagesordnung.
Amnesty ReportTadschikistan23.05.2013 Tadschikistan 2013 Folter und andere Misshandlungen waren weiterhin an der Tagesordnung, und die Täter gingen nach wie vor straffrei aus. Unabhängige Kontrollorgane erhielten keinen Zugang zu Haftanstalten. Das Recht auf freie Meinungsäußerung war trotz gewisser gesetzlicher Liberalisierungen weiterhin eingeschränkt.
Amnesty ReportThailand23.05.2013 Thailand 2013 Der bewaffnete Konflikt im Süden des Landes dauerte 2012 an. Die Aufständischen richteten ihre gewaltsamen Angriffe weiterhin gegen Zivilpersonen, und die von Sicherheitskräften verübten Menschenrechtsverletzungen blieben straflos. Die Wahrheits- und Versöhnungskommission von Thailand (Truth for Reconciliation Commission of Thailand - TRCT) legte ihren Abschlussbericht vor. Darin machte sie für die politisch motivierte Gewalt im Jahr 2010 beide Konfliktparteien verantwortlich.
Amnesty ReportBosnien & Herzegowina22.05.2013 Bosnien und Herzegowina 2013 Im ganzen Land äußerten sich die großen Parteien 2012 vermehrt nationalistisch. Die staatliche Einheit wurde zunehmend infrage gestellt. Die Institutionen auf gesamtstaatlicher Ebene, darunter das Justizwesen, waren geschwächt. Die strafrechtliche Verfolgung von Kriegsverbrechen wurde fortgeführt, doch kamen die Prozesse nur schleppend voran, und es herrschte nach wie vor Straflosigkeit. Vielen zivilen Opfern des Krieges war noch immer der Zugang zu Gerechtigkeit und Entschädigungen verwehrt.
Amnesty ReportAserbaidschan22.05.2013 Aserbaidschan 2013 Die Regierung ging 2012 weiterhin mit Einschüchterungen und Inhaftierungen gegen regierungskritische Personen und Gruppen vor. Friedliche Demonstrationen im Zentrum der Hauptstadt Baku wurden verboten und von der Polizei gewaltsam aufgelöst. Es gab zahlreiche Berichte über Folter, insbesondere in Polizeigewahrsam.
Amnesty ReportThailand08.05.2012 Thailand 2012 Der bewaffnete Konflikt im Süden Thailands wurde mit zunehmender Gewalt ausgetragen. Die Aufständischen nahmen verstärkt Zivilpersonen ins Visier und verübten willkürliche Angriffe, bei denen Zivilpersonen ums Leben kamen. Die Sicherheitskräfte folterten und misshandelten weiterhin Gefangene im Süden des Landes. Im achten Jahr in Folge wurde kein einziger Angehöriger der Sicherheitskräfte wegen der im südlichen Landesteil verübten Menschenrechtsverletzungen verurteilt. Es kam auch zu keiner strafrechtlichen Verfolgung wegen der Tötungen bei den gegen die Regierung gerichteten Demonstrationen im Jahr 2010. Die Behörden beantworteten friedlich vorgebrachte Meinungsäußerungen weiterhin mit strafrechtlicher Verfolgung. Das geschah hauptsächlich auf der Grundlage des Gesetzes über Majestätsbeleidigung und des Gesetzes über Computerdelikte. Die Behörden verstärkten besonders während der massiven Überschwemmungen die Auflagen für Asylsuchende und Flüchtlinge aus Myanmar und beuteten Arbeitsmigranten aus den Nachbarländern aus.
Amnesty ReportTadschikistan08.05.2012 Tadschikistan 2012 In der tadschikischen Gesetzgebung verankerte Schutzgarantien gegen Folter wurden 2011 nicht immer respektiert. Das Recht auf freie Meinungsäußerung blieb weiter eingeschränkt. Die Behörden ergriffen keine wirksamen Maßnahmen, um Gewalt gegen Frauen zu verhindern, die Verantwortlichen strafrechtlich zu verfolgen und die überlebenden Opfer zu schützen.