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Die Sicherheitskräfte folterten und misshandelten weiterhin Gefangene im Süden des Landes. Im achten Jahr in Folge wurde kein einziger Angehöriger der Sicherheitskräfte wegen der im südlichen Landesteil verübten Menschenrechtsverletzungen verurteilt. Es kam auch zu keiner strafrechtlichen Verfolgung wegen der Tötungen bei den gegen die Regierung gerichteten Demonstrationen im Jahr 2010. Die Behörden beantworteten friedlich vorgebrachte Meinungsäußerungen weiterhin mit strafrechtlicher Verfolgung. Das geschah hauptsächlich auf der Grundlage des Gesetzes über Majestätsbeleidigung und des Gesetzes über Computerdelikte. Die Behörden verstärkten besonders während der massiven Überschwemmungen die Auflagen für Asylsuchende und Flüchtlinge aus Myanmar und beuteten Arbeitsmigranten aus den Nachbarländern aus. Amnesty ReportBelgien04.05.2012 Belgien 2012 Die Vorgehensweise der Behörden sorgte auch weiterhin dafür, dass viele Asylsuchende mittel- und obdachlos blieben. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellte fest, dass Belgien gegen den Grundsatz des Non-Refoulement verstoßen hat. Dieser verbietet, Menschen in Länder abzuschieben, in denen ihnen Folter droht. Außerdem stellte das Gericht einen Verstoß gegen das Recht auf wirksamen Rechtsbehelf fest. Die Regierung versuchte sich bei der Abschiebung ausländischer Staatsangehöriger in Länder, in denen ihnen Folter und andere Misshandlungen drohten, auf "diplomatische Zusicherungen" zu stützen. Es trat ein Gesetz in Kraft, das die Bedeckung des Gesichts verbietet und unter Strafe stellt. Amnesty ReportBelgien11.05.2011 Belgien 2011 Nach wie vor herrschten unzulängliche Aufnahmebedingungen für Asylsuchende. Die Praxis, abgewiesene Asylsuchende in den Irak abzuschieben, wurde fortgesetzt. Es gab auch weiterhin Vorwürfe über exzessive Gewaltanwendung durch die Polizei. Es wurden Bedenken geäußert, dass ein Gesetzentwurf für ein Schleierverbot in der Öffentlichkeit gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Religionsfreiheit verstoßen könnte. Amnesty ReportThailand11.05.2011 Thailand 2011 Das Recht auf freie Meinungsäußerung war nach wie vor stark eingeschränkt. Die staatliche Zensur von Internetseiten, Radio- und Fernsehprogrammen sowie Printmedien wurde weiter verschärft. Der Süden des Landes war aufgrund eines internen bewaffneten Konflikts weiterhin von Gewalt erschüttert: Während die Sicherheitskräfte verdächtige Personen folterten oder in anderer Weise misshandelten, griffen Angehörige bewaffneter muslimischer Gruppen Zivilpersonen an, insbesondere Lehrer. Die Sicherheitskräfte setzten bei regierungsfeindlichen Protestkundgebungen in Bangkok und mehreren anderen Provinzen exzessive Gewalt ein. Amnesty ReportThailand20.05.2010 Thailand 2010 Das Recht auf freie Meinungsäußerung erlitt 2009 einen herben Rückschlag, als Zehntausende thailändischer Internetseiten wegen angeblicher Verleumdung der königlichen Familie blockiert und einige Personen festgenommen wurden. Die Regierung erzielte nur geringe Fortschritte bei der Lösung des Konflikts im Süden des Landes, der das ganze Jahr über von Gewalt erschüttert wurde. Amnesty ReportBelgien17.05.2010 Belgien 2010 Nach zahlreichen Protesten wurden Maßnahmen erlassen, die es einigen Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus ermöglichten, ihren Status zu legalisieren. Der föderale Ombudsmann kritisierte die Bedingungen in den geschlossenen Zentren für Migranten und Asylsuchende und forderte eine Reform. Zahlreiche Asylsuchende lebten in unzulänglichen Unterkünften oder waren obdachlos. Amnesty ReportBelgien25.05.2009 Belgien 2009 Mehrfach trafen Berichte über Misshandlungen und übermäßige Gewaltanwendung durch Polizeikräfte ein, vor allem bei Abschiebungen von Migranten und abgewiesenen Asylsuchenden. Der UN-Ausschuss für die Beseitigung der Rassendiskriminierung (CERD) hat die Bedingungen in Hafteinrichtungen für Migranten und Asylsuchende massiv kritisiert. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied, dass die anhaltende Inhaftierung zweier Asylsuchender in einer Flughafen-Transitzone unmenschlicher und erniedrigender Behandlung gleichkam. Zahlreiche inhaftierte Migranten traten aus Protest gegen ihre Haftbedingungen in den Hungerstreik. Amnesty ReportThailand12.05.2009 Thailand 2009 Der Aufruhr im Süden des Landes dauerte an. Auch das Kriegsrecht und die Notstandsverordnung blieben im Süden in Kraft. Die offizielle Zahl der Todesopfer seit Januar 2004 erreichte 3500. Sicherheitskräfte waren für Menschenrechtsverletzungen wie Folter, willkürliche Inhaftierung und Festnahme verantwortlich. Bewaffnete Rebellen begingen gleichfalls schwere Verstöße, beispielsweise vorsätzliche Angriffe auf Zivilpersonen. In Bangkok wurden nach gewalttätigen Demonstrationen zwei Notstandsverordnungen erlassen, die die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit einschränkten. Die Restriktionen für die Medien wurden verschärft. Das Gesetz über innere Sicherheit trat in Kraft. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Aktuelle Seite 3 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportThailand08.05.2012 Thailand 2012 Der bewaffnete Konflikt im Süden Thailands wurde mit zunehmender Gewalt ausgetragen. Die Aufständischen nahmen verstärkt Zivilpersonen ins Visier und verübten willkürliche Angriffe, bei denen Zivilpersonen ums Leben kamen. Die Sicherheitskräfte folterten und misshandelten weiterhin Gefangene im Süden des Landes. Im achten Jahr in Folge wurde kein einziger Angehöriger der Sicherheitskräfte wegen der im südlichen Landesteil verübten Menschenrechtsverletzungen verurteilt. Es kam auch zu keiner strafrechtlichen Verfolgung wegen der Tötungen bei den gegen die Regierung gerichteten Demonstrationen im Jahr 2010. Die Behörden beantworteten friedlich vorgebrachte Meinungsäußerungen weiterhin mit strafrechtlicher Verfolgung. Das geschah hauptsächlich auf der Grundlage des Gesetzes über Majestätsbeleidigung und des Gesetzes über Computerdelikte. Die Behörden verstärkten besonders während der massiven Überschwemmungen die Auflagen für Asylsuchende und Flüchtlinge aus Myanmar und beuteten Arbeitsmigranten aus den Nachbarländern aus.
Amnesty ReportBelgien04.05.2012 Belgien 2012 Die Vorgehensweise der Behörden sorgte auch weiterhin dafür, dass viele Asylsuchende mittel- und obdachlos blieben. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellte fest, dass Belgien gegen den Grundsatz des Non-Refoulement verstoßen hat. Dieser verbietet, Menschen in Länder abzuschieben, in denen ihnen Folter droht. Außerdem stellte das Gericht einen Verstoß gegen das Recht auf wirksamen Rechtsbehelf fest. Die Regierung versuchte sich bei der Abschiebung ausländischer Staatsangehöriger in Länder, in denen ihnen Folter und andere Misshandlungen drohten, auf "diplomatische Zusicherungen" zu stützen. Es trat ein Gesetz in Kraft, das die Bedeckung des Gesichts verbietet und unter Strafe stellt.
Amnesty ReportBelgien11.05.2011 Belgien 2011 Nach wie vor herrschten unzulängliche Aufnahmebedingungen für Asylsuchende. Die Praxis, abgewiesene Asylsuchende in den Irak abzuschieben, wurde fortgesetzt. Es gab auch weiterhin Vorwürfe über exzessive Gewaltanwendung durch die Polizei. Es wurden Bedenken geäußert, dass ein Gesetzentwurf für ein Schleierverbot in der Öffentlichkeit gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Religionsfreiheit verstoßen könnte.
Amnesty ReportThailand11.05.2011 Thailand 2011 Das Recht auf freie Meinungsäußerung war nach wie vor stark eingeschränkt. Die staatliche Zensur von Internetseiten, Radio- und Fernsehprogrammen sowie Printmedien wurde weiter verschärft. Der Süden des Landes war aufgrund eines internen bewaffneten Konflikts weiterhin von Gewalt erschüttert: Während die Sicherheitskräfte verdächtige Personen folterten oder in anderer Weise misshandelten, griffen Angehörige bewaffneter muslimischer Gruppen Zivilpersonen an, insbesondere Lehrer. Die Sicherheitskräfte setzten bei regierungsfeindlichen Protestkundgebungen in Bangkok und mehreren anderen Provinzen exzessive Gewalt ein.
Amnesty ReportThailand20.05.2010 Thailand 2010 Das Recht auf freie Meinungsäußerung erlitt 2009 einen herben Rückschlag, als Zehntausende thailändischer Internetseiten wegen angeblicher Verleumdung der königlichen Familie blockiert und einige Personen festgenommen wurden. Die Regierung erzielte nur geringe Fortschritte bei der Lösung des Konflikts im Süden des Landes, der das ganze Jahr über von Gewalt erschüttert wurde.
Amnesty ReportBelgien17.05.2010 Belgien 2010 Nach zahlreichen Protesten wurden Maßnahmen erlassen, die es einigen Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus ermöglichten, ihren Status zu legalisieren. Der föderale Ombudsmann kritisierte die Bedingungen in den geschlossenen Zentren für Migranten und Asylsuchende und forderte eine Reform. Zahlreiche Asylsuchende lebten in unzulänglichen Unterkünften oder waren obdachlos.
Amnesty ReportBelgien25.05.2009 Belgien 2009 Mehrfach trafen Berichte über Misshandlungen und übermäßige Gewaltanwendung durch Polizeikräfte ein, vor allem bei Abschiebungen von Migranten und abgewiesenen Asylsuchenden. Der UN-Ausschuss für die Beseitigung der Rassendiskriminierung (CERD) hat die Bedingungen in Hafteinrichtungen für Migranten und Asylsuchende massiv kritisiert. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied, dass die anhaltende Inhaftierung zweier Asylsuchender in einer Flughafen-Transitzone unmenschlicher und erniedrigender Behandlung gleichkam. Zahlreiche inhaftierte Migranten traten aus Protest gegen ihre Haftbedingungen in den Hungerstreik.
Amnesty ReportThailand12.05.2009 Thailand 2009 Der Aufruhr im Süden des Landes dauerte an. Auch das Kriegsrecht und die Notstandsverordnung blieben im Süden in Kraft. Die offizielle Zahl der Todesopfer seit Januar 2004 erreichte 3500. Sicherheitskräfte waren für Menschenrechtsverletzungen wie Folter, willkürliche Inhaftierung und Festnahme verantwortlich. Bewaffnete Rebellen begingen gleichfalls schwere Verstöße, beispielsweise vorsätzliche Angriffe auf Zivilpersonen. In Bangkok wurden nach gewalttätigen Demonstrationen zwei Notstandsverordnungen erlassen, die die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit einschränkten. Die Restriktionen für die Medien wurden verschärft. Das Gesetz über innere Sicherheit trat in Kraft.