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Zwei Menschenrechtsverteidiger kamen aus humanitären Gründen vorzeitig frei, mindestens zehn weitere blieben jedoch in Haft, teilweise unter grausamen, unmenschlichen und erniedrigenden Bedingungen. Anlass zur Sorge bot weiterhin der häufige Einsatz von Folter und anderen Misshandlungen, um "Geständnisse" zu erpressen. Amnesty ReportGeorgien22.05.2013 Georgien 2013 Nach den Parlamentswahlen im Oktober 2012 vollzog sich erstmals ein friedlicher demokratischer Machtwechsel im postsowjetischen Georgien. Vor und nach den Wahlen kam es jedoch zu zahlreichen Verletzungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung. Amnesty ReportSingapur09.05.2012 Singapur 2012 Die Kandidaten der Opposition konnten bei den Parlamentswahlen im Mai 2011 kleine, aber in dieser Höhe bisher unerreichte Gewinne verzeichnen: Sie errangen sechs von 87 Sitzen. Die Regierung benutzte restriktive Gesetze, um ihre Kritiker mundtot zu machen. So erhob sie Anklagen gegen sie wegen Verleumdung und zensierte die Medien. Todesstrafe, Verwaltungshaft und Prügelstrafe wurden in Gesetz und Praxis beibehalten. Amnesty ReportUsbekistan08.05.2012 Usbekistan 2012 Zwei Menschenrechtsverteidiger wurden aus humanitären Gründen 2011 vorzeitig aus der Haft entlassen. Andere gewaltlose politische Gefangene verbüßten weiterhin lange Haftstrafen unter Bedingungen, die grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung gleichkamen. Trotz der Verabschiedung neuer Gesetze, die die Behandlung von Inhaftierten verbessern sollten, gab es zahlreiche Berichte über Folter und andere Misshandlungen von Festgenommenen und Gefängnisinsassen. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit wurden noch stärker beschnitten. Amnesty ReportGeorgien07.05.2012 Georgien 2012 Die Polizei setzte bei der Auflösung von Demonstrationen exzessive Gewalt ein. Bei Zwangsräumungen wurden internationale Standards verletzt. Die eingeschränkte Unabhängigkeit der Justiz gab Anlass zu Besorgnis. Amnesty ReportUsbekistan11.05.2011 Usbekistan 2011 Es trafen unvermindert Berichte über Folter und andere Misshandlungen ein. Zahlreiche Mitglieder islamischer Minderheitengruppen erhielten nach unfairen Verfahren lange Haftstrafen. Menschenrechtsverteidiger wurden weiterhin nach unfairen Gerichtsverfahren inhaftiert. Die Behörden wiesen alle internationalen Forderungen nach einer unabhängigen internationalen Untersuchung der massenhaften Tötung von Demonstrierenden im Jahr 2005 vehement zurück. Amnesty ReportGeorgien11.05.2011 Georgien 2011 Es bestand weiterhin Anlass zur Besorgnis, weil die Untersuchungen der Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht, die während des Kriegs zwischen Georgien und Russland im August 2008 und unmittelbar danach begangen wurden, nur schleppend vorankamen. Trotz einiger Fortschritte bei den Bemühungen um Unterbringung und Integration der Binnenvertriebenen war deren Situation jedoch weiterhin nicht zufriedenstellend. Amnesty ReportSingapur11.05.2011 Singapur 2011 Regierungskritiker und Menschenrechtsverteidiger wurden auch im Jahr 2010 strafrechtlich belangt, wenn sie ihr Recht auf freie Meinungsäußerung ausübten. Die Medien waren durch rigide Zensurgesetze und Strafverfahren gegen Verlagshäuser unvermindert strenger Kontrolle ausgesetzt. Willkürliche Inhaftierungen, gerichtlich angeordnete Stockschläge und die Todesstrafe kamen auch weiterhin zum Einsatz. Amnesty ReportUsbekistan20.05.2010 Usbekistan 2010 Die Behörden weigerten sich nach wie vor, eine unabhängige internationale Untersuchung der 2005 in Andischan erfolgten Massentötung von Demonstranten zuzulassen. Menschenrechtsverteidiger und Journalisten standen weiterhin im Visier der Behörden, und einige von ihnen wurden in unfairen Gerichtsverfahren zu Gefängnisstrafen verurteilt. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Aktuelle Seite 4 Page 5 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportUsbekistan23.05.2013 Usbekistan 2013 Das Recht auf freie Meinungsäußerung war 2012 stark eingeschränkt. Menschenrechtsverteidiger und Journalisten wurden weiterhin schikaniert, geschlagen, strafrechtlich verfolgt und inhaftiert. Zwei Menschenrechtsverteidiger kamen aus humanitären Gründen vorzeitig frei, mindestens zehn weitere blieben jedoch in Haft, teilweise unter grausamen, unmenschlichen und erniedrigenden Bedingungen. Anlass zur Sorge bot weiterhin der häufige Einsatz von Folter und anderen Misshandlungen, um "Geständnisse" zu erpressen.
Amnesty ReportGeorgien22.05.2013 Georgien 2013 Nach den Parlamentswahlen im Oktober 2012 vollzog sich erstmals ein friedlicher demokratischer Machtwechsel im postsowjetischen Georgien. Vor und nach den Wahlen kam es jedoch zu zahlreichen Verletzungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung.
Amnesty ReportSingapur09.05.2012 Singapur 2012 Die Kandidaten der Opposition konnten bei den Parlamentswahlen im Mai 2011 kleine, aber in dieser Höhe bisher unerreichte Gewinne verzeichnen: Sie errangen sechs von 87 Sitzen. Die Regierung benutzte restriktive Gesetze, um ihre Kritiker mundtot zu machen. So erhob sie Anklagen gegen sie wegen Verleumdung und zensierte die Medien. Todesstrafe, Verwaltungshaft und Prügelstrafe wurden in Gesetz und Praxis beibehalten.
Amnesty ReportUsbekistan08.05.2012 Usbekistan 2012 Zwei Menschenrechtsverteidiger wurden aus humanitären Gründen 2011 vorzeitig aus der Haft entlassen. Andere gewaltlose politische Gefangene verbüßten weiterhin lange Haftstrafen unter Bedingungen, die grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung gleichkamen. Trotz der Verabschiedung neuer Gesetze, die die Behandlung von Inhaftierten verbessern sollten, gab es zahlreiche Berichte über Folter und andere Misshandlungen von Festgenommenen und Gefängnisinsassen. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit wurden noch stärker beschnitten.
Amnesty ReportGeorgien07.05.2012 Georgien 2012 Die Polizei setzte bei der Auflösung von Demonstrationen exzessive Gewalt ein. Bei Zwangsräumungen wurden internationale Standards verletzt. Die eingeschränkte Unabhängigkeit der Justiz gab Anlass zu Besorgnis.
Amnesty ReportUsbekistan11.05.2011 Usbekistan 2011 Es trafen unvermindert Berichte über Folter und andere Misshandlungen ein. Zahlreiche Mitglieder islamischer Minderheitengruppen erhielten nach unfairen Verfahren lange Haftstrafen. Menschenrechtsverteidiger wurden weiterhin nach unfairen Gerichtsverfahren inhaftiert. Die Behörden wiesen alle internationalen Forderungen nach einer unabhängigen internationalen Untersuchung der massenhaften Tötung von Demonstrierenden im Jahr 2005 vehement zurück.
Amnesty ReportGeorgien11.05.2011 Georgien 2011 Es bestand weiterhin Anlass zur Besorgnis, weil die Untersuchungen der Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht, die während des Kriegs zwischen Georgien und Russland im August 2008 und unmittelbar danach begangen wurden, nur schleppend vorankamen. Trotz einiger Fortschritte bei den Bemühungen um Unterbringung und Integration der Binnenvertriebenen war deren Situation jedoch weiterhin nicht zufriedenstellend.
Amnesty ReportSingapur11.05.2011 Singapur 2011 Regierungskritiker und Menschenrechtsverteidiger wurden auch im Jahr 2010 strafrechtlich belangt, wenn sie ihr Recht auf freie Meinungsäußerung ausübten. Die Medien waren durch rigide Zensurgesetze und Strafverfahren gegen Verlagshäuser unvermindert strenger Kontrolle ausgesetzt. Willkürliche Inhaftierungen, gerichtlich angeordnete Stockschläge und die Todesstrafe kamen auch weiterhin zum Einsatz.
Amnesty ReportUsbekistan20.05.2010 Usbekistan 2010 Die Behörden weigerten sich nach wie vor, eine unabhängige internationale Untersuchung der 2005 in Andischan erfolgten Massentötung von Demonstranten zuzulassen. Menschenrechtsverteidiger und Journalisten standen weiterhin im Visier der Behörden, und einige von ihnen wurden in unfairen Gerichtsverfahren zu Gefängnisstrafen verurteilt.