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Auch 2017 schoben die Behörden abgelehnte afghanische Asylsuchende in ihr Herkunftsland ab, obwohl sich die Sicherheitslage dort weiter verschlechterte. Amnesty ReportLibyen22.02.2018 Libyen 2017/18 Sowohl militärische Kräfte der rivalisierenden Regierungen als auch bewaffnete Gruppen und Milizen begingen 2017 schwere Verletzungen des Völkerrechts und Menschenrechtsverstöße. Amnesty ReportTadschikistan21.05.2017 Tadschikistan 2017 Die Handlungsspielräume für friedliche Kritiker wurden immer enger. Die Behörden verwiesen auf die nationale Sicherheit und den Antiterrorkampf, um zunehmend härtere Beschränkungen der Rechte auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit zu rechtfertigen. Mitglieder der verbotenen Oppositionspartei Islamische Partei der Wiedergeburt Tadschikistans (IRPT) wurden nach Anklagen wegen Terrorismus in extrem unfairen Geheimverfahren zu langen bzw. lebenslangen Haftstrafen verurteilt. Vorwürfe, sie seien gefoltert worden, um "Geständnisse" zu erzwingen, wurden nicht wirksam und unparteiisch untersucht. Rechtsanwälte, die IRPT-Mitglieder vertraten, mussten mit Schikanen, willkürlicher Inhaftierung, strafrechtlicher Verfolgung und langen Haftstrafen aufgrund politisch motivierter Vorwürfe rechnen. Amnesty ReportLibyen18.05.2017 Libyen 2017 Sowohl militärische Kräfte der rivalisierenden Regierungen als auch bewaffnete Gruppen begingen 2016 schwere Verletzungen des Völkerrechts und Menschenrechtsverstöße, ohne dafür zur Verantwortung gezogen zu werden. Alle Konfliktparteien verübten wahllose sowie gezielte Angriffe auf Zivilpersonen, die Tausende Menschen zu Binnenvertriebenen machten und zu einer humanitären Krise führten. Da es kein funktionierendes Justizsystem gab, blieben Tausende Menschen ohne Gerichtsverfahren inhaftiert. Folter und andere Misshandlungen waren weiterhin an der Tagesordnung. Der Islamische Staat (IS) und andere bewaffnete Gruppen verschleppten, inhaftierten und töteten Zivilpersonen und schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit massiv ein. Frauen waren Diskriminierung, sexualisierter Gewalt und anderen Gewalttaten ausgesetzt, insbesondere durch den IS. Flüchtlinge, Asylsuchende und Migranten wurden Opfer von zeitlich unbegrenzter Inhaftierung, Folter, Misshandlungen und anderen schweren Menschenrechtsverstößen durch Behörden, bewaffnete Gruppen und Schleuser. Die Todesstrafe blieb in Kraft, es gab jedoch keine Berichte über Hinrichtungen. Amnesty ReportSudan19.02.2017 Sudan 2017 Die Behörden weigerten sich, Haftbefehle des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) zu vollstrecken. Die Sicherheitslage und die humanitäre Situation waren in den Bundesstaaten Darfur, Blue Nile und Südkordofan 2016 nach wie vor katastrophal. Dort kam es verbreitet zu Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht und andere internationale Menschenrechtsnormen. Es gab Hinweise darauf, dass Regierungskräfte in Darfur Chemiewaffen einsetzten. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungsfreiheit und friedliche Versammlung wurden willkürlich eingeschränkt. Amnesty ReportLibyen07.06.2016 Libyen 2016 Der bewaffnete Konflikt ging 2015 unvermindert weiter. Sowohl militärische Kräfte, die den beiden rivalisierenden Regierungen nahestanden, als auch bewaffnete Gruppen begingen Kriegsverbrechen, andere Verletzungen des humanitären Völkerrechts und Menschenrechtsverstöße, ohne dafür zur Verantwortung gezogen zu werden. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wurden stark eingeschränkt. Noch immer waren Menschen ohne Gerichtsverfahren inhaftiert. Amnesty ReportTadschikistan02.06.2016 Tadschikistan 2016 Die Behörden verhängten 2015 weitere drastische Einschränkungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung. Mehrere bekannte Menschenrechtsorganisationen wurden von verschiedenen Behörden "Inspektionen" unterzogen, und einigen wurde "empfohlen", ihre Arbeit einzustellen. Amnesty ReportSudan17.02.2016 Sudan 2016 Die Behörden schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit 2015 drastisch ein. Dies äußerte sich u.a. in einem scharfen Vorgehen gegen Medien, zivilgesellschaftliche Organisationen und oppositionelle politische Parteien. Die bewaffneten Konflikte in Darfur und in den Bundesstaaten Südkordofan und Blue Nile führten auch 2015 zu Massenvertreibungen und Opfern unter der Zivilbevölkerung. Alle Konfliktparteien waren für Menschenrechtsverstöße verantwortlich. Die sudanesischen Streitkräfte zerstörten zivile Einrichtungen in den umkämpften Gebieten, darunter Schulen und Krankenhäuser. Zudem hinderten sie humanitäre Organisationen daran, der unter den anhaltenden Kämpfen leidenden Zivilbevölkerung zu helfen. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Aktuelle Seite 3 Page 4 Page 5 Page 6 Page 7 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportTadschikistan23.05.2018 Tadschikistan 2017/18 Die Behörden schränkten die Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit weiterhin drastisch ein, um kritische Stimmen zum Schweigen zu bringen.
Amnesty ReportÖsterreich23.05.2018 Österreich 2017/18 Die Zahl der Asylsuchenden ging weiter zurück. Auch 2017 schoben die Behörden abgelehnte afghanische Asylsuchende in ihr Herkunftsland ab, obwohl sich die Sicherheitslage dort weiter verschlechterte.
Amnesty ReportLibyen22.02.2018 Libyen 2017/18 Sowohl militärische Kräfte der rivalisierenden Regierungen als auch bewaffnete Gruppen und Milizen begingen 2017 schwere Verletzungen des Völkerrechts und Menschenrechtsverstöße.
Amnesty ReportTadschikistan21.05.2017 Tadschikistan 2017 Die Handlungsspielräume für friedliche Kritiker wurden immer enger. Die Behörden verwiesen auf die nationale Sicherheit und den Antiterrorkampf, um zunehmend härtere Beschränkungen der Rechte auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit zu rechtfertigen. Mitglieder der verbotenen Oppositionspartei Islamische Partei der Wiedergeburt Tadschikistans (IRPT) wurden nach Anklagen wegen Terrorismus in extrem unfairen Geheimverfahren zu langen bzw. lebenslangen Haftstrafen verurteilt. Vorwürfe, sie seien gefoltert worden, um "Geständnisse" zu erzwingen, wurden nicht wirksam und unparteiisch untersucht. Rechtsanwälte, die IRPT-Mitglieder vertraten, mussten mit Schikanen, willkürlicher Inhaftierung, strafrechtlicher Verfolgung und langen Haftstrafen aufgrund politisch motivierter Vorwürfe rechnen.
Amnesty ReportLibyen18.05.2017 Libyen 2017 Sowohl militärische Kräfte der rivalisierenden Regierungen als auch bewaffnete Gruppen begingen 2016 schwere Verletzungen des Völkerrechts und Menschenrechtsverstöße, ohne dafür zur Verantwortung gezogen zu werden. Alle Konfliktparteien verübten wahllose sowie gezielte Angriffe auf Zivilpersonen, die Tausende Menschen zu Binnenvertriebenen machten und zu einer humanitären Krise führten. Da es kein funktionierendes Justizsystem gab, blieben Tausende Menschen ohne Gerichtsverfahren inhaftiert. Folter und andere Misshandlungen waren weiterhin an der Tagesordnung. Der Islamische Staat (IS) und andere bewaffnete Gruppen verschleppten, inhaftierten und töteten Zivilpersonen und schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit massiv ein. Frauen waren Diskriminierung, sexualisierter Gewalt und anderen Gewalttaten ausgesetzt, insbesondere durch den IS. Flüchtlinge, Asylsuchende und Migranten wurden Opfer von zeitlich unbegrenzter Inhaftierung, Folter, Misshandlungen und anderen schweren Menschenrechtsverstößen durch Behörden, bewaffnete Gruppen und Schleuser. Die Todesstrafe blieb in Kraft, es gab jedoch keine Berichte über Hinrichtungen.
Amnesty ReportSudan19.02.2017 Sudan 2017 Die Behörden weigerten sich, Haftbefehle des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) zu vollstrecken. Die Sicherheitslage und die humanitäre Situation waren in den Bundesstaaten Darfur, Blue Nile und Südkordofan 2016 nach wie vor katastrophal. Dort kam es verbreitet zu Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht und andere internationale Menschenrechtsnormen. Es gab Hinweise darauf, dass Regierungskräfte in Darfur Chemiewaffen einsetzten. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungsfreiheit und friedliche Versammlung wurden willkürlich eingeschränkt.
Amnesty ReportLibyen07.06.2016 Libyen 2016 Der bewaffnete Konflikt ging 2015 unvermindert weiter. Sowohl militärische Kräfte, die den beiden rivalisierenden Regierungen nahestanden, als auch bewaffnete Gruppen begingen Kriegsverbrechen, andere Verletzungen des humanitären Völkerrechts und Menschenrechtsverstöße, ohne dafür zur Verantwortung gezogen zu werden. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wurden stark eingeschränkt. Noch immer waren Menschen ohne Gerichtsverfahren inhaftiert.
Amnesty ReportTadschikistan02.06.2016 Tadschikistan 2016 Die Behörden verhängten 2015 weitere drastische Einschränkungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung. Mehrere bekannte Menschenrechtsorganisationen wurden von verschiedenen Behörden "Inspektionen" unterzogen, und einigen wurde "empfohlen", ihre Arbeit einzustellen.
Amnesty ReportSudan17.02.2016 Sudan 2016 Die Behörden schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit 2015 drastisch ein. Dies äußerte sich u.a. in einem scharfen Vorgehen gegen Medien, zivilgesellschaftliche Organisationen und oppositionelle politische Parteien. Die bewaffneten Konflikte in Darfur und in den Bundesstaaten Südkordofan und Blue Nile führten auch 2015 zu Massenvertreibungen und Opfern unter der Zivilbevölkerung. Alle Konfliktparteien waren für Menschenrechtsverstöße verantwortlich. Die sudanesischen Streitkräfte zerstörten zivile Einrichtungen in den umkämpften Gebieten, darunter Schulen und Krankenhäuser. Zudem hinderten sie humanitäre Organisationen daran, der unter den anhaltenden Kämpfen leidenden Zivilbevölkerung zu helfen.