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Menschenrechtsverteidiger und Journalisten waren nach wie vor in Gefahr, rechtswidrig getötet zu werden - vor allem Zeugen im Verfahren zum Massaker von Maguindanao, dem im Jahr 2009 verübten weltweit größten einzelnen Angriff auf Journalisten. Im April 2014 bestätigte der Oberste Gerichtshof die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes zur reproduktiven Gesundheit. Amnesty ReportAserbaidschan14.05.2017 Aserbaidschan 2017 Einige gewaltlose politische Gefangene wurden freigelassen, aber mindestens 14 blieben weiterhin in Haft. Nur wenige der Menschenrechtsorganisationen, die ihre Aktivitäten in den vergangenen Jahren einstellen mussten, konnten die Arbeit 2016 wieder aufnehmen. Die Repressalien gegen unabhängige Journalisten und Aktivisten dauerten an. Internationalen Menschenrechtsbeobachtern wurde die Einreise verweigert. Immer wieder trafen Berichte über Folterungen und andere Misshandlungen und über die willkürliche Festnahme von Regierungskritikern ein. Amnesty ReportSomalia09.06.2016 Somalia 2016 In Süd- und Zentralsomalia herrschte 2015 nach wie vor ein bewaffneter Konflikt zwischen Regierungstruppen und der Friedensmission der Afrikanischen Union in Somalia (AMISOM) auf der einen und der bewaffneten Gruppe Al-Shabab auf der anderen Seite. Es gelang den Regierungstruppen und der AMISOM, weitere Gebiete unter ihre Kontrolle zu bringen, indem sie die Al-Shabab-Milizen aus wichtigen Städten im Südwesten und in Jubaland verdrängten. Amnesty ReportSurinam09.05.2015 Suriname 2015 Der Prozess gegen Präsident Desiré Delano ("Desi") Bouterse und 24 weitere Personen, die der außergerichtlichen Hinrichtung von 15 politischen Gegnern im Jahr 1982 beschuldigt wurden, wurde nicht wiederaufgenommen. Es erfolgten erste Schritte hin zur Abschaffung der Todesstrafe. Amnesty ReportSomalia08.05.2015 Somalia 2015 In Süd- und Zentralsomalia hielt der bewaffnete Konflikt zwischen regierungstreuen Einheiten, der Friedensmission der Afrikanischen Union in Somalia (AMISOM) und der bewaffneten islamistischen Gruppe Al-Shabab an. Bewaffnete Gruppen nahmen weiterhin Zwangsrekrutierungen vor - auch von Kindern - und verschleppten, folterten und töteten Menschen. Vergewaltigungen und andere Formen sexueller Gewalt waren weit verbreitet. Amnesty ReportAserbaidschan01.05.2015 Aserbaidschan 2015 Mindestens sechs bekannte Menschenrechtsverteidiger wurden inhaftiert und führende Menschenrechtsorganisationen gezwungen, zu schließen oder ihre Aktivitäten einzustellen. Unabhängige Journalisten waren nach wie vor Drangsalierungen, Gewalt und konstruierten Anklagen ausgesetzt. Die Versammlungsfreiheit blieb eingeschränkt. Folter und andere Misshandlungen waren weiterhin an der Tagesordnung. Amnesty ReportDemokratische Republik Kongo22.02.2015 Kongo (Demokratische Republik) 2015 Die Sicherheitslage im Osten der Demokratischen Republik Kongo (DR Kongo) war weiterhin angespannt. Zunehmende Gewaltakte bewaffneter Gruppen forderten das Leben Tausender Zivilpersonen und zwangen mehr als 1 Mio. Menschen, ihre Wohnstätten zu verlassen. Sowohl die Sicherheitskräfte als auch bewaffnete Gruppen verübten Menschenrechtsverstöße wie Tötungen und Massenvergewaltigungen. Amnesty ReportSomalia28.05.2013 Somalia 2013 In Süd- und Zentralsomalia setzte sich der bewaffnete Konflikt zwischen regierungstreuen Militäreinheiten, der Friedensmission der Afrikanischen Union in Somalia (AMISOM) und der bewaffneten islamistischen Gruppe Al-Shabab fort. Die auf der Seite der Regierung stehenden Einheiten vertrieben die Al-Shabab-Milizen aus einer Reihe wichtiger Städte. So nahmen sie u.a. die Hafenstadt Kismaayo ein. Mit Beendigung der politischen Übergangsphase endete auch das Mandat der Übergangsregierung (Transitional Federal Government - TFG). Amnesty ReportPhilippinen27.05.2013 Philippinen 2013 Das Leben von Menschenrechtsverteidigern und Journalisten war in Gefahr. Tausende Fälle schwerer Menschenrechtsverletzungen blieben unaufgeklärt. Den Opfern von Menschenrechtsverletzungen, auch derjenigen, die unter dem Kriegsrecht 1972-81 begangen worden waren, wurden weiterhin Gerechtigkeit, Wahrheit und Entschädigungen versagt. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Aktuelle Seite 4 Page 5 Page 6 Page 7 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportPhilippinen08.05.2015 Philippinen 2015 Folter blieb auf den Philippinen weiterhin straflos. Menschenrechtsverteidiger und Journalisten waren nach wie vor in Gefahr, rechtswidrig getötet zu werden - vor allem Zeugen im Verfahren zum Massaker von Maguindanao, dem im Jahr 2009 verübten weltweit größten einzelnen Angriff auf Journalisten. Im April 2014 bestätigte der Oberste Gerichtshof die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes zur reproduktiven Gesundheit.
Amnesty ReportAserbaidschan14.05.2017 Aserbaidschan 2017 Einige gewaltlose politische Gefangene wurden freigelassen, aber mindestens 14 blieben weiterhin in Haft. Nur wenige der Menschenrechtsorganisationen, die ihre Aktivitäten in den vergangenen Jahren einstellen mussten, konnten die Arbeit 2016 wieder aufnehmen. Die Repressalien gegen unabhängige Journalisten und Aktivisten dauerten an. Internationalen Menschenrechtsbeobachtern wurde die Einreise verweigert. Immer wieder trafen Berichte über Folterungen und andere Misshandlungen und über die willkürliche Festnahme von Regierungskritikern ein.
Amnesty ReportSomalia09.06.2016 Somalia 2016 In Süd- und Zentralsomalia herrschte 2015 nach wie vor ein bewaffneter Konflikt zwischen Regierungstruppen und der Friedensmission der Afrikanischen Union in Somalia (AMISOM) auf der einen und der bewaffneten Gruppe Al-Shabab auf der anderen Seite. Es gelang den Regierungstruppen und der AMISOM, weitere Gebiete unter ihre Kontrolle zu bringen, indem sie die Al-Shabab-Milizen aus wichtigen Städten im Südwesten und in Jubaland verdrängten.
Amnesty ReportSurinam09.05.2015 Suriname 2015 Der Prozess gegen Präsident Desiré Delano ("Desi") Bouterse und 24 weitere Personen, die der außergerichtlichen Hinrichtung von 15 politischen Gegnern im Jahr 1982 beschuldigt wurden, wurde nicht wiederaufgenommen. Es erfolgten erste Schritte hin zur Abschaffung der Todesstrafe.
Amnesty ReportSomalia08.05.2015 Somalia 2015 In Süd- und Zentralsomalia hielt der bewaffnete Konflikt zwischen regierungstreuen Einheiten, der Friedensmission der Afrikanischen Union in Somalia (AMISOM) und der bewaffneten islamistischen Gruppe Al-Shabab an. Bewaffnete Gruppen nahmen weiterhin Zwangsrekrutierungen vor - auch von Kindern - und verschleppten, folterten und töteten Menschen. Vergewaltigungen und andere Formen sexueller Gewalt waren weit verbreitet.
Amnesty ReportAserbaidschan01.05.2015 Aserbaidschan 2015 Mindestens sechs bekannte Menschenrechtsverteidiger wurden inhaftiert und führende Menschenrechtsorganisationen gezwungen, zu schließen oder ihre Aktivitäten einzustellen. Unabhängige Journalisten waren nach wie vor Drangsalierungen, Gewalt und konstruierten Anklagen ausgesetzt. Die Versammlungsfreiheit blieb eingeschränkt. Folter und andere Misshandlungen waren weiterhin an der Tagesordnung.
Amnesty ReportDemokratische Republik Kongo22.02.2015 Kongo (Demokratische Republik) 2015 Die Sicherheitslage im Osten der Demokratischen Republik Kongo (DR Kongo) war weiterhin angespannt. Zunehmende Gewaltakte bewaffneter Gruppen forderten das Leben Tausender Zivilpersonen und zwangen mehr als 1 Mio. Menschen, ihre Wohnstätten zu verlassen. Sowohl die Sicherheitskräfte als auch bewaffnete Gruppen verübten Menschenrechtsverstöße wie Tötungen und Massenvergewaltigungen.
Amnesty ReportSomalia28.05.2013 Somalia 2013 In Süd- und Zentralsomalia setzte sich der bewaffnete Konflikt zwischen regierungstreuen Militäreinheiten, der Friedensmission der Afrikanischen Union in Somalia (AMISOM) und der bewaffneten islamistischen Gruppe Al-Shabab fort. Die auf der Seite der Regierung stehenden Einheiten vertrieben die Al-Shabab-Milizen aus einer Reihe wichtiger Städte. So nahmen sie u.a. die Hafenstadt Kismaayo ein. Mit Beendigung der politischen Übergangsphase endete auch das Mandat der Übergangsregierung (Transitional Federal Government - TFG).
Amnesty ReportPhilippinen27.05.2013 Philippinen 2013 Das Leben von Menschenrechtsverteidigern und Journalisten war in Gefahr. Tausende Fälle schwerer Menschenrechtsverletzungen blieben unaufgeklärt. Den Opfern von Menschenrechtsverletzungen, auch derjenigen, die unter dem Kriegsrecht 1972-81 begangen worden waren, wurden weiterhin Gerechtigkeit, Wahrheit und Entschädigungen versagt.