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Die Polizei setzte weiterhin unnötige und unverhältnismäßige Gewalt ein. In einem bahnbrechenden Gerichtsurteil wurde zum ersten Mal ein Polizist auf der Grundlage des Antifoltergesetzes von 2009 wegen Folter schuldig gesprochen. Amnesty ReportPhilippinen09.06.2016 Philippinen 2016 In einem Klima der Straflosigkeit für Menschenrechtsverletzungen verübte die Polizei nach wie vor Folter und andere Misshandlungen. Unbekannte Täter und mutmaßliche Milizen nahmen Journalisten, Richter, Rechtsanwälte und Angehörige indigener Gemeinschaften ins Visier und töteten sie. Die Verwirklichung der sexuellen und reproduktiven Rechte von Frauen machte weiterhin keine Fortschritte. Amnesty ReportTschad02.06.2016 Tschad 2016 Die bewaffnete Gruppe Boko Haram verübte 2015 vermehrt Anschläge in der tschadischen Hauptstadt N'Djamena und im Gebiet des Tschadsees, die zu Toten in der Zivilbevölkerung führten. Die bewaffnete Gruppe war außerdem für Entführungen von Zivilpersonen und die Plünderung und Zerstörung von Privateigentum verantwortlich. Die staatlichen Stellen reagierten mit verschiedenen Antiterror- und Sicherheitsmaßnahmen; so wurde u. a. ein restriktives Antiterrorgesetz verabschiedet, und die Sicherheitskräfte nahmen willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen vor. Amnesty ReportKenia01.06.2016 Kenia 2016 Die bewaffnete Gruppe Al-Shabab aus Somalia verübte 2015 weiterhin Angriffe in Kenia. Als Reaktion darauf kam es immer häufiger zu Antiterroreinsätzen, die wiederum zu einer steigenden Zahl von außergerichtlichen Hinrichtungen, Fällen des Verschwindenlassens und anderen Menschenrechtsverletzungen führten. Amnesty ReportTschad09.05.2015 Tschad 2015 Nach wie vor wurden gravierende Menschenrechtsverletzungen bei nahezu völliger Straffreiheit begangen. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und friedliche Versammlung wurden häufig verletzt. Menschenrechtsverteidiger, Journalisten und Gewerkschafter waren Schikanen, Einschüchterung, willkürlichen Festnahmen und Inhaftierungen ausgesetzt. Angehörige der Sicherheitskräfte töteten mehrere Menschen u.a. bei Protestaktionen. Amnesty ReportPhilippinen08.05.2015 Philippinen 2015 Folter blieb auf den Philippinen weiterhin straflos. Menschenrechtsverteidiger und Journalisten waren nach wie vor in Gefahr, rechtswidrig getötet zu werden - vor allem Zeugen im Verfahren zum Massaker von Maguindanao, dem im Jahr 2009 verübten weltweit größten einzelnen Angriff auf Journalisten. Im April 2014 bestätigte der Oberste Gerichtshof die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes zur reproduktiven Gesundheit. Amnesty ReportKenia06.05.2015 Kenia 2015 Angriffe, die der aus Somalia stammenden bewaffneten Gruppe Al-Shabab zugeschrieben wurden, nahmen zu. Die Behörden verschärften Maßnahmen zur Einschränkung und Kontrolle von Aktivitäten zivilgesellschaftlicher Organisationen. Polizeiangehörige waren für rechtswidrige Tötungen, Vergewaltigungen, Folter und andere Misshandlungen verantwortlich. Frauen und Mädchen wurden weiterhin Opfer von Gewalt. Amnesty ReportKenia29.05.2013 Kenia 2013 Die Rechte auf Versammlungsfreiheit und freie Meinungsäußerung waren eingeschränkt. Sowohl in der Vergangenheit als auch in jüngster Zeit verübte Menschenrechtsverletzungen, darunter rechtswidrige Tötungen, blieben straflos. Flüchtlinge und Asylsuchende aus Somalia erfuhren fremdenfeindliche Gewalt und liefen Gefahr, willkürlich von der Polizei festgenommen zu werden. In den Grenzstädten der Nordost-Provinz sowie in Nairobi gab es mehrere Granaten- und Bombenanschläge. Amnesty ReportPhilippinen27.05.2013 Philippinen 2013 Das Leben von Menschenrechtsverteidigern und Journalisten war in Gefahr. Tausende Fälle schwerer Menschenrechtsverletzungen blieben unaufgeklärt. Den Opfern von Menschenrechtsverletzungen, auch derjenigen, die unter dem Kriegsrecht 1972-81 begangen worden waren, wurden weiterhin Gerechtigkeit, Wahrheit und Entschädigungen versagt. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Aktuelle Seite 3 Page 4 Page 5 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportPhilippinen18.02.2017 Philippinen 2017 Die Regierung startete 2016 eine massive Kampagne gegen Drogen. Dabei wurden mehr als 6000 Menschen getötet. Auch Menschenrechtsverteidiger und Journalisten gerieten ins Visier und wurden von unbekannten Tätern oder bewaffneten Milizen getötet. Die Polizei setzte weiterhin unnötige und unverhältnismäßige Gewalt ein. In einem bahnbrechenden Gerichtsurteil wurde zum ersten Mal ein Polizist auf der Grundlage des Antifoltergesetzes von 2009 wegen Folter schuldig gesprochen.
Amnesty ReportPhilippinen09.06.2016 Philippinen 2016 In einem Klima der Straflosigkeit für Menschenrechtsverletzungen verübte die Polizei nach wie vor Folter und andere Misshandlungen. Unbekannte Täter und mutmaßliche Milizen nahmen Journalisten, Richter, Rechtsanwälte und Angehörige indigener Gemeinschaften ins Visier und töteten sie. Die Verwirklichung der sexuellen und reproduktiven Rechte von Frauen machte weiterhin keine Fortschritte.
Amnesty ReportTschad02.06.2016 Tschad 2016 Die bewaffnete Gruppe Boko Haram verübte 2015 vermehrt Anschläge in der tschadischen Hauptstadt N'Djamena und im Gebiet des Tschadsees, die zu Toten in der Zivilbevölkerung führten. Die bewaffnete Gruppe war außerdem für Entführungen von Zivilpersonen und die Plünderung und Zerstörung von Privateigentum verantwortlich. Die staatlichen Stellen reagierten mit verschiedenen Antiterror- und Sicherheitsmaßnahmen; so wurde u. a. ein restriktives Antiterrorgesetz verabschiedet, und die Sicherheitskräfte nahmen willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen vor.
Amnesty ReportKenia01.06.2016 Kenia 2016 Die bewaffnete Gruppe Al-Shabab aus Somalia verübte 2015 weiterhin Angriffe in Kenia. Als Reaktion darauf kam es immer häufiger zu Antiterroreinsätzen, die wiederum zu einer steigenden Zahl von außergerichtlichen Hinrichtungen, Fällen des Verschwindenlassens und anderen Menschenrechtsverletzungen führten.
Amnesty ReportTschad09.05.2015 Tschad 2015 Nach wie vor wurden gravierende Menschenrechtsverletzungen bei nahezu völliger Straffreiheit begangen. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und friedliche Versammlung wurden häufig verletzt. Menschenrechtsverteidiger, Journalisten und Gewerkschafter waren Schikanen, Einschüchterung, willkürlichen Festnahmen und Inhaftierungen ausgesetzt. Angehörige der Sicherheitskräfte töteten mehrere Menschen u.a. bei Protestaktionen.
Amnesty ReportPhilippinen08.05.2015 Philippinen 2015 Folter blieb auf den Philippinen weiterhin straflos. Menschenrechtsverteidiger und Journalisten waren nach wie vor in Gefahr, rechtswidrig getötet zu werden - vor allem Zeugen im Verfahren zum Massaker von Maguindanao, dem im Jahr 2009 verübten weltweit größten einzelnen Angriff auf Journalisten. Im April 2014 bestätigte der Oberste Gerichtshof die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes zur reproduktiven Gesundheit.
Amnesty ReportKenia06.05.2015 Kenia 2015 Angriffe, die der aus Somalia stammenden bewaffneten Gruppe Al-Shabab zugeschrieben wurden, nahmen zu. Die Behörden verschärften Maßnahmen zur Einschränkung und Kontrolle von Aktivitäten zivilgesellschaftlicher Organisationen. Polizeiangehörige waren für rechtswidrige Tötungen, Vergewaltigungen, Folter und andere Misshandlungen verantwortlich. Frauen und Mädchen wurden weiterhin Opfer von Gewalt.
Amnesty ReportKenia29.05.2013 Kenia 2013 Die Rechte auf Versammlungsfreiheit und freie Meinungsäußerung waren eingeschränkt. Sowohl in der Vergangenheit als auch in jüngster Zeit verübte Menschenrechtsverletzungen, darunter rechtswidrige Tötungen, blieben straflos. Flüchtlinge und Asylsuchende aus Somalia erfuhren fremdenfeindliche Gewalt und liefen Gefahr, willkürlich von der Polizei festgenommen zu werden. In den Grenzstädten der Nordost-Provinz sowie in Nairobi gab es mehrere Granaten- und Bombenanschläge.
Amnesty ReportPhilippinen27.05.2013 Philippinen 2013 Das Leben von Menschenrechtsverteidigern und Journalisten war in Gefahr. Tausende Fälle schwerer Menschenrechtsverletzungen blieben unaufgeklärt. Den Opfern von Menschenrechtsverletzungen, auch derjenigen, die unter dem Kriegsrecht 1972-81 begangen worden waren, wurden weiterhin Gerechtigkeit, Wahrheit und Entschädigungen versagt.