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Sie waren von der australischen Regierung unter Zwang dorthin gebracht worden, obwohl zahlreiche Berichte über physische, psychische und sexualisierte Übergriffe vorlagen. Amnesty ReportSambia23.05.2018 Sambia 2017/18 Die Behörden gingen hart gegen kritische Bürger wie Menschenrechtsverteidiger, Journalisten und Mitglieder oppositioneller Parteien vor. Unter Rückgriff auf das Gesetz über die öffentliche Ordnung verletzte die Regierung die Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit. Die Polizei ging mit unnötiger, exzessiver Gewalt gegen friedlich protestierende Menschen vor und schritt nicht gegen gewalttätiges Vorgehen regierungsfreundlicher Gruppen ein. Der Präsident äußerte scharfe Kritik an der Justiz. Die Versorgung der Landbevölkerung mit Lebensmitteln war auch 2017 unzureichend. Amnesty ReportSüdsudan22.02.2018 Südsudan 2017/18 Der bewaffnete Konflikt weitete sich aus, und es bildeten sich neue bewaffnete Oppositionsgruppen. Die Konfliktparteien begingen weiterhin völkerrechtliche Verbrechen sowie Menschenrechtsverletzungen. Amnesty ReportSüdsudan21.05.2017 Südsudan 2017 Trotz des 2015 vereinbarten Abkommens über die Beilegung des Konflikts in der Republik Südsudan gingen die bewaffneten Kämpfe zwischen Einheiten der Regierung und der Opposition und die damit verbundenen Verstöße gegen internationale Menschenrechtsnormen und das humanitäre Völkerrecht im Jahr 2016 weiter. Im April wurde eine Übergangsregierung der nationalen Einheit gebildet, die aber nach heftigen Kämpfen zwischen den Konfliktparteien in der Hauptstadt Juba bereits im Juli wieder zerbrach. Die anschließend gebildete Regierung wurde von der internationalen Gemeinschaft anerkannt, von Oppositionsführer Riek Machar und seinen Verbündeten jedoch abgelehnt. Die humanitäre Lage der Zivilbevölkerung war aufgrund der anhaltenden Kämpfe katastrophal. Unabhängige und kritische Stimmen von Oppositionellen, Medien und Menschenrechtsverteidigern wurden von den Sicherheitsdiensten der Regierung umgehend zum Schweigen gebracht. Amnesty ReportSambia20.05.2017 Sambia 2017 Die umstrittene Präsidentschaftswahl im Jahr 2016 war von einer Zunahme der politischen Gewalt geprägt. Unter Rückgriff auf das Gesetz über die öffentliche Ordnung verletzte die Regierung die Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit. Die Polizei ging mit exzessiver Gewalt vor, um Treffen oppositioneller Parteien zu unterbinden. Die Behörden griffen hart gegen unabhängige Medien durch und schikanierten Journalisten. Im April kam es zu einer Welle fremdenfeindlicher Gewaltakte gegen Menschen anderer Nationalitäten. Amnesty ReportSambia09.06.2016 Sambia 2016 Auf der Grundlage des Gesetzes über die öffentliche Ordnung wurde weiterhin die Versammlungsfreiheit eingeschränkt. Journalisten wurden festgenommen, weil sie über mutmaßliche Korruption berichtet hatten. Der Präsident wandelte die Todesurteile von 332 Inhaftierten in lebenslange Haftstrafen um. Amnesty ReportNauru08.06.2016 Nauru 2016 Es herrschte anhaltende Besorgnis hinsichtlich der fehlenden Unabhängigkeit der Justiz und der Einschränkungen der Meinungsfreiheit. In der von Australien betriebenen Einrichtung für Flüchtlinge und Asylsuchende auf Nauru blieben weiterhin zahlreiche Menschen untergebracht. Berichten zufolge kam es in dieser Einrichtung zu Fällen sexuellen Missbrauchs und anderen Formen physischer Gewaltanwendung, auch gegenüber Kindern. Amnesty ReportNauru20.05.2017 Nauru 2017 Das Strafgesetzbuch von 2016 enthielt zwar Bestimmungen zum Schutz der Menschenrechte, seine Vorschriften wurden jedoch nur unzureichend umgesetzt. Die Verweigerung der Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit sowie auf Freizügigkeit und die Einreisebeschränkungen für ausländische Medien bereiteten weiterhin Grund zur Sorge. Mehreren ehemaligen Parlamentsabgeordneten wurden die Reisepässe entzogen. Auf der Grundlage eines mit Australien geschlossenen Abkommens befanden sich weiterhin Hunderte Flüchtlinge und Asylsuchende in einer Einrichtung auf Nauru, während andere außerhalb der Einrichtung untergebracht wurden. Im Mai 2016 wurde die Todesstrafe für alle Straftaten abgeschafft. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Aktuelle Seite 1 Page 2 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportÄthiopien08.04.2020 Regionalkapitel Afrika 2019 Die Afrikanische Union konnte bis Ende 2019 kein Ende der seit Jahren andauernden bewaffneten Konflikte durchsetzen.
Amnesty ReportNauru23.05.2018 Nauru 2017/18 Flüchtlinge und Asylsuchende saßen weiterhin auf Nauru fest. Sie waren von der australischen Regierung unter Zwang dorthin gebracht worden, obwohl zahlreiche Berichte über physische, psychische und sexualisierte Übergriffe vorlagen.
Amnesty ReportSambia23.05.2018 Sambia 2017/18 Die Behörden gingen hart gegen kritische Bürger wie Menschenrechtsverteidiger, Journalisten und Mitglieder oppositioneller Parteien vor. Unter Rückgriff auf das Gesetz über die öffentliche Ordnung verletzte die Regierung die Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit. Die Polizei ging mit unnötiger, exzessiver Gewalt gegen friedlich protestierende Menschen vor und schritt nicht gegen gewalttätiges Vorgehen regierungsfreundlicher Gruppen ein. Der Präsident äußerte scharfe Kritik an der Justiz. Die Versorgung der Landbevölkerung mit Lebensmitteln war auch 2017 unzureichend.
Amnesty ReportSüdsudan22.02.2018 Südsudan 2017/18 Der bewaffnete Konflikt weitete sich aus, und es bildeten sich neue bewaffnete Oppositionsgruppen. Die Konfliktparteien begingen weiterhin völkerrechtliche Verbrechen sowie Menschenrechtsverletzungen.
Amnesty ReportSüdsudan21.05.2017 Südsudan 2017 Trotz des 2015 vereinbarten Abkommens über die Beilegung des Konflikts in der Republik Südsudan gingen die bewaffneten Kämpfe zwischen Einheiten der Regierung und der Opposition und die damit verbundenen Verstöße gegen internationale Menschenrechtsnormen und das humanitäre Völkerrecht im Jahr 2016 weiter. Im April wurde eine Übergangsregierung der nationalen Einheit gebildet, die aber nach heftigen Kämpfen zwischen den Konfliktparteien in der Hauptstadt Juba bereits im Juli wieder zerbrach. Die anschließend gebildete Regierung wurde von der internationalen Gemeinschaft anerkannt, von Oppositionsführer Riek Machar und seinen Verbündeten jedoch abgelehnt. Die humanitäre Lage der Zivilbevölkerung war aufgrund der anhaltenden Kämpfe katastrophal. Unabhängige und kritische Stimmen von Oppositionellen, Medien und Menschenrechtsverteidigern wurden von den Sicherheitsdiensten der Regierung umgehend zum Schweigen gebracht.
Amnesty ReportSambia20.05.2017 Sambia 2017 Die umstrittene Präsidentschaftswahl im Jahr 2016 war von einer Zunahme der politischen Gewalt geprägt. Unter Rückgriff auf das Gesetz über die öffentliche Ordnung verletzte die Regierung die Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit. Die Polizei ging mit exzessiver Gewalt vor, um Treffen oppositioneller Parteien zu unterbinden. Die Behörden griffen hart gegen unabhängige Medien durch und schikanierten Journalisten. Im April kam es zu einer Welle fremdenfeindlicher Gewaltakte gegen Menschen anderer Nationalitäten.
Amnesty ReportSambia09.06.2016 Sambia 2016 Auf der Grundlage des Gesetzes über die öffentliche Ordnung wurde weiterhin die Versammlungsfreiheit eingeschränkt. Journalisten wurden festgenommen, weil sie über mutmaßliche Korruption berichtet hatten. Der Präsident wandelte die Todesurteile von 332 Inhaftierten in lebenslange Haftstrafen um.
Amnesty ReportNauru08.06.2016 Nauru 2016 Es herrschte anhaltende Besorgnis hinsichtlich der fehlenden Unabhängigkeit der Justiz und der Einschränkungen der Meinungsfreiheit. In der von Australien betriebenen Einrichtung für Flüchtlinge und Asylsuchende auf Nauru blieben weiterhin zahlreiche Menschen untergebracht. Berichten zufolge kam es in dieser Einrichtung zu Fällen sexuellen Missbrauchs und anderen Formen physischer Gewaltanwendung, auch gegenüber Kindern.
Amnesty ReportNauru20.05.2017 Nauru 2017 Das Strafgesetzbuch von 2016 enthielt zwar Bestimmungen zum Schutz der Menschenrechte, seine Vorschriften wurden jedoch nur unzureichend umgesetzt. Die Verweigerung der Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit sowie auf Freizügigkeit und die Einreisebeschränkungen für ausländische Medien bereiteten weiterhin Grund zur Sorge. Mehreren ehemaligen Parlamentsabgeordneten wurden die Reisepässe entzogen. Auf der Grundlage eines mit Australien geschlossenen Abkommens befanden sich weiterhin Hunderte Flüchtlinge und Asylsuchende in einer Einrichtung auf Nauru, während andere außerhalb der Einrichtung untergebracht wurden. Im Mai 2016 wurde die Todesstrafe für alle Straftaten abgeschafft.