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Angehörige religiöser und sexueller Minderheiten wurden schikaniert und eingeschüchtert. Es wurden weiterhin Todesurteile verhängt, und Hinrichtungen sollen im Geheimen vollzogen worden sein. Amnesty ReportKuwait07.05.2015 Kuwait 2015 Friedlich vorgebrachte Kritik am Staatsoberhaupt, an staatlichen Stellen oder am Islam war 2014 weiterhin verboten. Tausenden staatenlosen Bidun wurden nach wie vor die Staatsbürgerschaft und die bürgerlichen Rechte vorenthalten. Das Recht auf Versammlungsfreiheit blieb weiterhin eingeschränkt. Die Todesstrafe blieb für eine Reihe von Verbrechen weiterhin in Kraft; es gab keine Berichte über Hinrichtungen. Amnesty ReportMazedonien27.05.2013 Mazedonien Die Beziehungen zwischen den Bevölkerungsgruppen der ethnischen Mazedonier und der ethnischen Albaner verschlechterten sich. Den Angehörigen vermisster Personen, die 2001 entführt worden waren, wurde eine juristische Aufarbeitung des Falls verwehrt. Die Haftbedingungen erfüllten nicht einmal die Mindeststandards. Amnesty ReportMalaysia27.05.2013 Malaysia 2013 Gesetze aus der Kolonialzeit, die willkürliche Inhaftierungen erlaubten und die Meinungsfreiheit einschränkten, wurden durch neue gesetzliche Regelungen ersetzt. Diese entsprachen allerdings nicht den internationalen Menschenrechtsstandards. Die Polizei ging mit exzessiver Gewalt und Massenfestnahmen gegen friedliche Demonstrierende vor, die Wahlreformen forderten. Mindestens 14 Personen blieben auf der Grundlage des Gesetzes zur Inneren Sicherheit ohne Anklage oder Prozess in Haft. Amnesty ReportKuwait27.05.2013 Kuwait 2013 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit wurden 2012 empfindlich eingeschränkt. Angehörige der Bereitschaftspolizei gingen mit exzessiver Gewalt gegen friedliche Demonstrierende vor. Tausende staatenlose Bidun mit Wohnsitz in Kuwait erhielten weiterhin keine Staatsbürgerschaft und hatten damit auch keinen gleichberechtigten Zugang zum Gesundheits- und Bildungssystem sowie zum Arbeitsmarkt. Amnesty ReportTaiwan23.05.2013 Taiwan 2013 Im Jahr 2012 wurden in Taiwan sechs Menschen hingerichtet. Seit Dezember sind die Staatsanwaltschaft und die Verteidiger verpflichtet, das Strafmaß und damit zusammenhängende Fragen in Todesstrafenfällen in einer Anhörung vor dem Obersten Gerichtsort zu erörtern. Amnesty ReportKuwait09.05.2012 Kuwait 2012 Das Recht auf freie Meinungsäußerung war eingeschränkt. Personen, die sich kritisch über die Regierung äußerten, z.B. in sozialen Netzwerken, riskierten Festnahmen. Sicherheitskräfte gingen mit Schlägen gegen einige Demonstrierende vor. Ein Mann starb in Polizeigewahrsam, nachdem er offenbar gefoltert worden war. Frauen wurden noch immer durch Gesetze sowie im täglichen Leben diskriminiert. Tausenden von staatenlosen Bidun mit Wohnsitz in Kuwait blieb die Staatsangehörigkeit weiterhin verwehrt und damit auch der gleichberechtigte Zugang zum Gesundheits- und Schulsystem sowie zum Arbeitsmarkt. Mindestens 17 Menschen wurden zum Tode verurteilt. Hinrichtungen fanden nach vorliegenden Informationen jedoch nicht statt. Amnesty ReportTaiwan08.05.2012 Taiwan 2012 Ungeachtet der erklärten Absicht, die Todesstrafe auf lange Sicht ganz abzuschaffen, wurden in Taiwan 2011 mehr Todesurteile gefällt als in jedem Jahr des vergangenen Jahrzehnts. Die Beschränkungen der Versammlungsfreiheit wurden nicht aufgehoben, und es waren auch keine Fortschritte in Richtung einer Liberalisierung bestehender restriktiver Gesetze zu beobachten. Die Behörden unternahmen wenig, um das Recht auf Wohnen von Bauern landesweit zu schützen, was in einigen Fällen Zwangsräumungen zur Folge hatte. Amnesty ReportMazedonien07.05.2012 Mazedonien 2012 Zehn Jahre nach dem bewaffneten Konflikt von 2001 wurde die strafrechtliche Verfolgung von Kriegsverbrechen eingestellt, die der Internationale Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) an Mazedonien zurückverwiesen hatte. Die Regierung schränkte die Pressefreiheit ein. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Aktuelle Seite 4 Page 5 Page 6 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportMalaysia07.05.2015 Malaysia 2015 Nach wie vor gab es Berichte über Menschenrechtsverletzungen durch die Polizei, darunter Todesfälle in Gewahrsam, Folter und andere Misshandlungen sowie unnötigen und exzessiven Einsatz von Gewalt und Schusswaffen. Angehörige religiöser und sexueller Minderheiten wurden schikaniert und eingeschüchtert. Es wurden weiterhin Todesurteile verhängt, und Hinrichtungen sollen im Geheimen vollzogen worden sein.
Amnesty ReportKuwait07.05.2015 Kuwait 2015 Friedlich vorgebrachte Kritik am Staatsoberhaupt, an staatlichen Stellen oder am Islam war 2014 weiterhin verboten. Tausenden staatenlosen Bidun wurden nach wie vor die Staatsbürgerschaft und die bürgerlichen Rechte vorenthalten. Das Recht auf Versammlungsfreiheit blieb weiterhin eingeschränkt. Die Todesstrafe blieb für eine Reihe von Verbrechen weiterhin in Kraft; es gab keine Berichte über Hinrichtungen.
Amnesty ReportMazedonien27.05.2013 Mazedonien Die Beziehungen zwischen den Bevölkerungsgruppen der ethnischen Mazedonier und der ethnischen Albaner verschlechterten sich. Den Angehörigen vermisster Personen, die 2001 entführt worden waren, wurde eine juristische Aufarbeitung des Falls verwehrt. Die Haftbedingungen erfüllten nicht einmal die Mindeststandards.
Amnesty ReportMalaysia27.05.2013 Malaysia 2013 Gesetze aus der Kolonialzeit, die willkürliche Inhaftierungen erlaubten und die Meinungsfreiheit einschränkten, wurden durch neue gesetzliche Regelungen ersetzt. Diese entsprachen allerdings nicht den internationalen Menschenrechtsstandards. Die Polizei ging mit exzessiver Gewalt und Massenfestnahmen gegen friedliche Demonstrierende vor, die Wahlreformen forderten. Mindestens 14 Personen blieben auf der Grundlage des Gesetzes zur Inneren Sicherheit ohne Anklage oder Prozess in Haft.
Amnesty ReportKuwait27.05.2013 Kuwait 2013 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit wurden 2012 empfindlich eingeschränkt. Angehörige der Bereitschaftspolizei gingen mit exzessiver Gewalt gegen friedliche Demonstrierende vor. Tausende staatenlose Bidun mit Wohnsitz in Kuwait erhielten weiterhin keine Staatsbürgerschaft und hatten damit auch keinen gleichberechtigten Zugang zum Gesundheits- und Bildungssystem sowie zum Arbeitsmarkt.
Amnesty ReportTaiwan23.05.2013 Taiwan 2013 Im Jahr 2012 wurden in Taiwan sechs Menschen hingerichtet. Seit Dezember sind die Staatsanwaltschaft und die Verteidiger verpflichtet, das Strafmaß und damit zusammenhängende Fragen in Todesstrafenfällen in einer Anhörung vor dem Obersten Gerichtsort zu erörtern.
Amnesty ReportKuwait09.05.2012 Kuwait 2012 Das Recht auf freie Meinungsäußerung war eingeschränkt. Personen, die sich kritisch über die Regierung äußerten, z.B. in sozialen Netzwerken, riskierten Festnahmen. Sicherheitskräfte gingen mit Schlägen gegen einige Demonstrierende vor. Ein Mann starb in Polizeigewahrsam, nachdem er offenbar gefoltert worden war. Frauen wurden noch immer durch Gesetze sowie im täglichen Leben diskriminiert. Tausenden von staatenlosen Bidun mit Wohnsitz in Kuwait blieb die Staatsangehörigkeit weiterhin verwehrt und damit auch der gleichberechtigte Zugang zum Gesundheits- und Schulsystem sowie zum Arbeitsmarkt. Mindestens 17 Menschen wurden zum Tode verurteilt. Hinrichtungen fanden nach vorliegenden Informationen jedoch nicht statt.
Amnesty ReportTaiwan08.05.2012 Taiwan 2012 Ungeachtet der erklärten Absicht, die Todesstrafe auf lange Sicht ganz abzuschaffen, wurden in Taiwan 2011 mehr Todesurteile gefällt als in jedem Jahr des vergangenen Jahrzehnts. Die Beschränkungen der Versammlungsfreiheit wurden nicht aufgehoben, und es waren auch keine Fortschritte in Richtung einer Liberalisierung bestehender restriktiver Gesetze zu beobachten. Die Behörden unternahmen wenig, um das Recht auf Wohnen von Bauern landesweit zu schützen, was in einigen Fällen Zwangsräumungen zur Folge hatte.
Amnesty ReportMazedonien07.05.2012 Mazedonien 2012 Zehn Jahre nach dem bewaffneten Konflikt von 2001 wurde die strafrechtliche Verfolgung von Kriegsverbrechen eingestellt, die der Internationale Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) an Mazedonien zurückverwiesen hatte. Die Regierung schränkte die Pressefreiheit ein.