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Im Februar 2010 entschied das Verfassungsgericht, dass die Todesstrafe nicht gegen die Verfassung verstoße. Im Oktober und November führte das Verfassungsgericht Anhörungen zu den Fragen durch, ob Einschränkungen der Arbeitsplatzmobilität von Arbeitsmigranten und die Einberufung zum Militär ohne die Möglichkeit einer Verweigerung aus Gewissensgründen Verletzungen der Grundrechte darstellten. Amnesty ReportKirgisistan10.05.2011 Kirgisistan 2011 Im Juni 2010 forderten vier Tage anhaltende gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen Angehörigen der kirgisischen und der usbekischen Bevölkerungsgruppe Hunderte von Todesopfern und zwangen Tausende von Menschen zur Flucht aus ihren Wohnorten. Die Bemühungen zur Wiederherstellung der Ordnung in der Region wurden durch Berichte über gravierende Menschenrechtsverletzungen wie exzessive Gewaltanwendung der Sicherheitskräfte, willkürliche Festnahmen sowie Folterungen und andere Misshandlungen während der Verbringung in eine Hafteinrichtung und während des Aufenthalts im Gewahrsam in Frage gestellt. Die Wahrheit über die Ereignisse zu ermitteln, war wegen der offensichtlichen Vorurteile zwischen den Bevölkerungsgruppen schwierig. Mindestens 271 Personen, zum Großteil Usbeken, wurden unter dem Vorwurf der Beteiligung an den Übergriffen im Juni in Untersuchungshaft genommen. Menschenrechtsverteidiger, Vertreter zivilgesellschaftlicher Organisationen und Rechtsanwälte wurden mit Schlägen misshandelt und festgenommen, einige von ihnen wurden unter dem Vorwurf, eine schwere Straftat begangen zu haben, in Haft gehalten und gefoltert, um ein "Geständnis" zu erzwingen. Amnesty ReportUganda20.05.2010 Uganda 2010 Beamte mit Polizeibefugnissen wurden für Menschenrechtsverletzungen, darunter ungesetzliche Tötungen sowie Folterungen und andere Misshandlungen, nicht zur Rechenschaft gezogen. Die Regierung griff das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Pressefreiheit an. Geschlechtsspezifische Gewalt war in Uganda weit verbreitet, dennoch machte die strafrechtliche Verfolgung der Täter und die Umsetzung von seit Langem versprochenen Gesetzesreformen so gut wie keine Fortschritte. Amnesty ReportSerbien20.05.2010 Serbien (einschließlich Kosovo) 2010 Serbien verzeichnete 2009 einige Fortschritte bei der strafrechtlichen Ahndung von Kriegsverbrechen durch nationale Gerichte. Die Diskriminierung von Minderheiten setzte sich sowohl in Serbien als auch im Kosovo fort. Dort hielt auch die interethnische Gewalt an. Amnesty ReportKorea19.05.2010 Korea (Süd) 2010 Die Diskriminierung von Arbeitsmigranten war weit verbreitet. Viele von ihnen litten unter extrem schlechten Arbeitsbedingungen. Die Polizei nahm Journalisten und Demonstranten fest, die ihr Recht auf freie Meinungsäußerung ausübten. Ordnungskräfte, die bei gegen Migranten gerichteten Protestkundgebungen, Zwangsräumungen und Razzien unnötige oder exzessive Gewalt anwandten, genossen weiterhin Straffreiheit. Amnesty ReportKirgisistan19.05.2010 Kirgisistan 2010 Das Recht auf freie Meinungsäußerung blieb 2009 eingeschränkt. Drei Menschenrechtsverteidiger wurden des Landes verwiesen. Die Sicherheitskräfte begingen bei Antiterrormaßnahmen Folterungen und andere Misshandlungen. Amnesty ReportFrankreich18.05.2010 Frankreich 2010 Auch 2009 gab es Vorwürfe über Misshandlungen und den übermäßigen Einsatz von Gewalt seitens der Polizei. Die Disziplinarverfahren und Strafermittlungen in solchen Fällen entsprachen nicht den internationalen Standards. In der Nähe von Calais vertrieben die französischen Behörden annähernd 300 Migranten und Asylsuchende, darunter auch unbegleitete Minderjährige, aus ihren provisorischen Zeltlagern. Amnesty ReportEritrea18.05.2010 Eritrea 2010 Das Recht auf freie Meinungsäußerung wurde massiv beschnitten, Kritik an der Regierung unterdrückt. Unabhängiger Journalismus, politische Opposition, nicht eingetragene Religionsgemeinschaften und jegliche zivilgesellschaftliche Betätigung waren in hohem Maße eingeschränkt. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Page 4 Page 5 Page 6 Page 7 Aktuelle Seite 8 Page 9 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportSerbien11.05.2011 Serbien (einschließlich Kosovo) 2011 [INDEX] **Amtliche Bezeichnung:** Republik Serbien **Staatsoberhaupt:** Boris Tadic **Regierungschef:** Mirko Cvetkovic **Todesstrafe:** für alle Straftaten abgeschafft **Einwohner:** 9,9 Mio. **Lebenserwartung:** 74,4 Jahre **Kindersterblichkeit (m/w):** 15/13 pro 1000 Lebendgeburten
Amnesty ReportKorea10.05.2011 Korea (Süd) 2011 Die Regierung benutzte zunehmend vage formulierte Gesetze über nationale Sicherheit, Verleumdung und andere Straftatbestände, um ihre Kritiker zu schikanieren und zu unterdrücken. Im Februar 2010 entschied das Verfassungsgericht, dass die Todesstrafe nicht gegen die Verfassung verstoße. Im Oktober und November führte das Verfassungsgericht Anhörungen zu den Fragen durch, ob Einschränkungen der Arbeitsplatzmobilität von Arbeitsmigranten und die Einberufung zum Militär ohne die Möglichkeit einer Verweigerung aus Gewissensgründen Verletzungen der Grundrechte darstellten.
Amnesty ReportKirgisistan10.05.2011 Kirgisistan 2011 Im Juni 2010 forderten vier Tage anhaltende gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen Angehörigen der kirgisischen und der usbekischen Bevölkerungsgruppe Hunderte von Todesopfern und zwangen Tausende von Menschen zur Flucht aus ihren Wohnorten. Die Bemühungen zur Wiederherstellung der Ordnung in der Region wurden durch Berichte über gravierende Menschenrechtsverletzungen wie exzessive Gewaltanwendung der Sicherheitskräfte, willkürliche Festnahmen sowie Folterungen und andere Misshandlungen während der Verbringung in eine Hafteinrichtung und während des Aufenthalts im Gewahrsam in Frage gestellt. Die Wahrheit über die Ereignisse zu ermitteln, war wegen der offensichtlichen Vorurteile zwischen den Bevölkerungsgruppen schwierig. Mindestens 271 Personen, zum Großteil Usbeken, wurden unter dem Vorwurf der Beteiligung an den Übergriffen im Juni in Untersuchungshaft genommen. Menschenrechtsverteidiger, Vertreter zivilgesellschaftlicher Organisationen und Rechtsanwälte wurden mit Schlägen misshandelt und festgenommen, einige von ihnen wurden unter dem Vorwurf, eine schwere Straftat begangen zu haben, in Haft gehalten und gefoltert, um ein "Geständnis" zu erzwingen.
Amnesty ReportUganda20.05.2010 Uganda 2010 Beamte mit Polizeibefugnissen wurden für Menschenrechtsverletzungen, darunter ungesetzliche Tötungen sowie Folterungen und andere Misshandlungen, nicht zur Rechenschaft gezogen. Die Regierung griff das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Pressefreiheit an. Geschlechtsspezifische Gewalt war in Uganda weit verbreitet, dennoch machte die strafrechtliche Verfolgung der Täter und die Umsetzung von seit Langem versprochenen Gesetzesreformen so gut wie keine Fortschritte.
Amnesty ReportSerbien20.05.2010 Serbien (einschließlich Kosovo) 2010 Serbien verzeichnete 2009 einige Fortschritte bei der strafrechtlichen Ahndung von Kriegsverbrechen durch nationale Gerichte. Die Diskriminierung von Minderheiten setzte sich sowohl in Serbien als auch im Kosovo fort. Dort hielt auch die interethnische Gewalt an.
Amnesty ReportKorea19.05.2010 Korea (Süd) 2010 Die Diskriminierung von Arbeitsmigranten war weit verbreitet. Viele von ihnen litten unter extrem schlechten Arbeitsbedingungen. Die Polizei nahm Journalisten und Demonstranten fest, die ihr Recht auf freie Meinungsäußerung ausübten. Ordnungskräfte, die bei gegen Migranten gerichteten Protestkundgebungen, Zwangsräumungen und Razzien unnötige oder exzessive Gewalt anwandten, genossen weiterhin Straffreiheit.
Amnesty ReportKirgisistan19.05.2010 Kirgisistan 2010 Das Recht auf freie Meinungsäußerung blieb 2009 eingeschränkt. Drei Menschenrechtsverteidiger wurden des Landes verwiesen. Die Sicherheitskräfte begingen bei Antiterrormaßnahmen Folterungen und andere Misshandlungen.
Amnesty ReportFrankreich18.05.2010 Frankreich 2010 Auch 2009 gab es Vorwürfe über Misshandlungen und den übermäßigen Einsatz von Gewalt seitens der Polizei. Die Disziplinarverfahren und Strafermittlungen in solchen Fällen entsprachen nicht den internationalen Standards. In der Nähe von Calais vertrieben die französischen Behörden annähernd 300 Migranten und Asylsuchende, darunter auch unbegleitete Minderjährige, aus ihren provisorischen Zeltlagern.
Amnesty ReportEritrea18.05.2010 Eritrea 2010 Das Recht auf freie Meinungsäußerung wurde massiv beschnitten, Kritik an der Regierung unterdrückt. Unabhängiger Journalismus, politische Opposition, nicht eingetragene Religionsgemeinschaften und jegliche zivilgesellschaftliche Betätigung waren in hohem Maße eingeschränkt.