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Asylsuchende wurden in Haft gehalten, und Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen mussten weiterhin Gefängnisstrafen verbüßen, wenn sie ihre Menschenrechte wahrnahmen. Der Fall von 13 Staatsangehörigen der Demokratischen Volksrepublik Korea (Nordkorea), die über China nach Südkorea kamen und dort nach ihrer Ankunft in einer Einrichtung des Geheimdienstes inhaftiert wurden, ließ Zweifel an der Rechtmäßigkeit am staatlichen Unterstützungsprogramm zur Ansiedlung von geflüchteten Nordkoreanern aufkommen. Amnesty ReportDom. Rep.15.05.2017 Dominikanische Republik 2017 Ein Gesetz zur Polizeireform trat 2016 in Kraft. Der Kongress stimmte einer Novellierung des Strafgesetzbuchs zu, die das nahezu uneingeschränkte Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen beibehielt. Viele Menschen blieben staatenlos. Es fanden Konsultationen über den Entwurf eines Antidiskriminierungsgesetzes statt. Amnesty ReportFrankreich16.02.2017 Frankreich 2017 Als Reaktion auf mehrere gewaltsame Anschläge wurde der Ausnahmezustand in Frankreich im Laufe des Jahres 2016 viermal verlängert. Die dadurch möglichen Maßnahmen führten zu einer unangemessenen Einschränkung der Menschenrechte. Im Oktober 2016 räumten die Behörden eine informelle Siedlung in Calais, in der mehr als 6500 Migranten und Asylsuchende lebten. Amnesty ReportKorea07.06.2016 Korea (Süd) 2016 Die Behörden schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit 2015 weiterhin ein. Bei einem Gedenkmarsch für die Menschen, die beim Untergang des Fährschiffs _Sewol_ im April 2014 ums Leben gekommen waren, ging die Polizei mit unnötiger Härte gegen die Teilnehmenden vor. Eine Person wurde schwer verletzt, als die Polizei im November 2015 Wasserwerfer gegen Demonstrierende einsetzte. Amnesty ReportMazedonien07.06.2016 Mazedonien 2016 Durch die Veröffentlichung von Mitschnitten abgehörter Telefongespräche wurde 2015 nicht nur Regierungskorruption aufgedeckt, sondern auch das hohe Ausmaß der Überwachung von Bürgern bekannt. Die Behörden verletzten die Rechte von Flüchtlingen und Migranten u. a. durch rechtswidrige Inhaftierungen und den Einsatz exzessiver Gewalt. Amnesty ReportFrankreich01.06.2016 Frankreich 2016 Im Januar und im November 2015 wurden im Großraum Paris mehrere bewaffnete Anschläge verübt, die sich gegen die Bevölkerung richteten. Dabei wurden mehr als 140 Menschen getötet und Hunderte verletzt. Die Regierung ergriff im Januar 2015 weitere Antiterrormaßnahmen. Am 14. November 2015 verhängte Präsident François Hollande den Ausnahmezustand, der anschließend vom Parlament bis Februar 2016 verlängert wurde. Amnesty ReportUsbekistan30.05.2016 Usbekistan 2016 Die Behörden setzten 2015 Folter und andere Misshandlungen ein, um kritische Stimmen zum Schweigen zu bringen, tatsächliche oder vermeintliche Sicherheitsbedrohungen zu bekämpfen und politische Gegner zu unterdrücken. Außerdem wurden auf diese Weise "Geständnisse" und belastende Informationen erzwungen und Häftlinge sowie deren Familien eingeschüchtert oder bestraft. Amnesty ReportUsbekistan09.05.2015 Usbekistan 2015 Folter und andere Misshandlungen in Hafteinrichtungen waren nach wie vor im ganzen Land an der Tagesordnung. Die Behörden wiesen immer noch Foltervorwürfe gegen Polizisten und Beamte des Nationalen Sicherheitsdienstes zurück und versäumten es, glaubhaften und übereinstimmenden Berichten über solche Menschenrechtsverletzungen effektiv nachzugehen. Amnesty ReportKorea07.05.2015 Korea (Süd) 2015 Die Verweigerung des Rechts auf Vereinigungsfreiheit, die Unterdrückung legitimer Kollektivmaßnahmen und die Ausbeutung von Arbeitsmigranten auf der Grundlage des Systems der Arbeitsgenehmigungen verletzten die Rechte der Arbeitnehmer. Die Polizei vereitelte friedliche Proteste. Mindestens 635 Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen saßen weiterhin in Haft. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Page 4 Aktuelle Seite 5 Page 6 Page 7 Page 8 Page 9 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportKorea17.05.2017 Korea (Süd) 2017 Die Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit waren 2016 weiterhin eingeschränkt. Asylsuchende wurden in Haft gehalten, und Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen mussten weiterhin Gefängnisstrafen verbüßen, wenn sie ihre Menschenrechte wahrnahmen. Der Fall von 13 Staatsangehörigen der Demokratischen Volksrepublik Korea (Nordkorea), die über China nach Südkorea kamen und dort nach ihrer Ankunft in einer Einrichtung des Geheimdienstes inhaftiert wurden, ließ Zweifel an der Rechtmäßigkeit am staatlichen Unterstützungsprogramm zur Ansiedlung von geflüchteten Nordkoreanern aufkommen.
Amnesty ReportDom. Rep.15.05.2017 Dominikanische Republik 2017 Ein Gesetz zur Polizeireform trat 2016 in Kraft. Der Kongress stimmte einer Novellierung des Strafgesetzbuchs zu, die das nahezu uneingeschränkte Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen beibehielt. Viele Menschen blieben staatenlos. Es fanden Konsultationen über den Entwurf eines Antidiskriminierungsgesetzes statt.
Amnesty ReportFrankreich16.02.2017 Frankreich 2017 Als Reaktion auf mehrere gewaltsame Anschläge wurde der Ausnahmezustand in Frankreich im Laufe des Jahres 2016 viermal verlängert. Die dadurch möglichen Maßnahmen führten zu einer unangemessenen Einschränkung der Menschenrechte. Im Oktober 2016 räumten die Behörden eine informelle Siedlung in Calais, in der mehr als 6500 Migranten und Asylsuchende lebten.
Amnesty ReportKorea07.06.2016 Korea (Süd) 2016 Die Behörden schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit 2015 weiterhin ein. Bei einem Gedenkmarsch für die Menschen, die beim Untergang des Fährschiffs _Sewol_ im April 2014 ums Leben gekommen waren, ging die Polizei mit unnötiger Härte gegen die Teilnehmenden vor. Eine Person wurde schwer verletzt, als die Polizei im November 2015 Wasserwerfer gegen Demonstrierende einsetzte.
Amnesty ReportMazedonien07.06.2016 Mazedonien 2016 Durch die Veröffentlichung von Mitschnitten abgehörter Telefongespräche wurde 2015 nicht nur Regierungskorruption aufgedeckt, sondern auch das hohe Ausmaß der Überwachung von Bürgern bekannt. Die Behörden verletzten die Rechte von Flüchtlingen und Migranten u. a. durch rechtswidrige Inhaftierungen und den Einsatz exzessiver Gewalt.
Amnesty ReportFrankreich01.06.2016 Frankreich 2016 Im Januar und im November 2015 wurden im Großraum Paris mehrere bewaffnete Anschläge verübt, die sich gegen die Bevölkerung richteten. Dabei wurden mehr als 140 Menschen getötet und Hunderte verletzt. Die Regierung ergriff im Januar 2015 weitere Antiterrormaßnahmen. Am 14. November 2015 verhängte Präsident François Hollande den Ausnahmezustand, der anschließend vom Parlament bis Februar 2016 verlängert wurde.
Amnesty ReportUsbekistan30.05.2016 Usbekistan 2016 Die Behörden setzten 2015 Folter und andere Misshandlungen ein, um kritische Stimmen zum Schweigen zu bringen, tatsächliche oder vermeintliche Sicherheitsbedrohungen zu bekämpfen und politische Gegner zu unterdrücken. Außerdem wurden auf diese Weise "Geständnisse" und belastende Informationen erzwungen und Häftlinge sowie deren Familien eingeschüchtert oder bestraft.
Amnesty ReportUsbekistan09.05.2015 Usbekistan 2015 Folter und andere Misshandlungen in Hafteinrichtungen waren nach wie vor im ganzen Land an der Tagesordnung. Die Behörden wiesen immer noch Foltervorwürfe gegen Polizisten und Beamte des Nationalen Sicherheitsdienstes zurück und versäumten es, glaubhaften und übereinstimmenden Berichten über solche Menschenrechtsverletzungen effektiv nachzugehen.
Amnesty ReportKorea07.05.2015 Korea (Süd) 2015 Die Verweigerung des Rechts auf Vereinigungsfreiheit, die Unterdrückung legitimer Kollektivmaßnahmen und die Ausbeutung von Arbeitsmigranten auf der Grundlage des Systems der Arbeitsgenehmigungen verletzten die Rechte der Arbeitnehmer. Die Polizei vereitelte friedliche Proteste. Mindestens 635 Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen saßen weiterhin in Haft.