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Amnesty ReportMalta19.05.2017 Malta 2017 Malta begann mit der Umsetzung eines neuen Aufnahmeverfahrens für Asylsuchende und Migranten, das von der automatischen und obligatorischen Inhaftierung von Personen, die ohne offizielle Erlaubnis eingereist waren, abrückte. Dennoch herrschte weiter Besorgnis darüber, dass die Schutzmaßnahmen gegenüber willkürlichen und rechtswidrigen Inhaftierungen nach wie vor unzureichend waren. Schwangerschaftsabbrüche blieben unter allen Umständen verboten. Amnesty ReportNordkorea17.05.2017 Korea (Nord) 2017 Die Bevölkerung der Demokratischen Volksrepublik Korea (Nordkorea) litt 2016 weiterhin unter der Verletzung fast aller Aspekte ihrer Menschenrechte. Nordkoreanische und ausländische Staatsangehörige wurden willkürlich festgenommen und nach unfairen Gerichtsverfahren wegen krimineller "Delikte" verurteilt, die international nicht als solche anerkannt waren. Es herrschten weiterhin scharfe Einschränkungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung. Die Behörden schickten Zehntausende Nordkoreaner ins Ausland, wo diese häufig unter extrem harten Bedingungen arbeiten mussten. Die Zahl der Nordkoreaner, die aus dem Land flohen und in der Republik Korea (Südkorea) aufgenommen wurden, nahm zu. Amnesty ReportFrankreich16.02.2017 Frankreich 2017 Als Reaktion auf mehrere gewaltsame Anschläge wurde der Ausnahmezustand in Frankreich im Laufe des Jahres 2016 viermal verlängert. Die dadurch möglichen Maßnahmen führten zu einer unangemessenen Einschränkung der Menschenrechte. Im Oktober 2016 räumten die Behörden eine informelle Siedlung in Calais, in der mehr als 6500 Migranten und Asylsuchende lebten. Amnesty ReportNordkorea07.06.2016 Korea (Nord) 2016 Nordkoreaner litten 2015 weiterhin unter der Verweigerung und Verletzung fast aller Aspekte ihrer Menschenrechte. Die Behörden nahmen nach wie vor willkürlich Personen fest und inhaftierten sie, wobei sie deren Rechte auf ein faires Gerichtsverfahren, Zugang zu Rechtsanwälten und Familienbesuch missachteten. Dies galt auch für Staatsangehörige der Republik Korea (Südkorea), die sich in Nordkorea aufhielten. Amnesty ReportMalta07.06.2016 Malta 2016 Die Zahl der Flüchtlinge und Migranten, die ohne offizielle Erlaubnis auf dem Seeweg nach Malta gelangten oder nach Such- und Rettungseinsätzen dorthin gebracht wurden, ging weiter zurück. Sie wurden nach ihrer Ankunft weiterhin automatisch in Gewahrsam genommen, jedoch führten die Behörden ein Verfahren zur Überprüfung der Haftgründe für jeden Einzelfall ein, was eine Verkürzung der Haftzeiten zur Folge hatte. Amnesty ReportFrankreich01.06.2016 Frankreich 2016 Im Januar und im November 2015 wurden im Großraum Paris mehrere bewaffnete Anschläge verübt, die sich gegen die Bevölkerung richteten. Dabei wurden mehr als 140 Menschen getötet und Hunderte verletzt. Die Regierung ergriff im Januar 2015 weitere Antiterrormaßnahmen. Am 14. November 2015 verhängte Präsident François Hollande den Ausnahmezustand, der anschließend vom Parlament bis Februar 2016 verlängert wurde. Amnesty ReportNordkorea07.05.2015 Korea (Nord) 2015 Hunderttausende Menschen wurden weiterhin in Straflagern und anderen Haftanstalten gefangen gehalten - viele von ihnen, ohne dass sie wegen einer international als Straftat anerkannten Handlung angeklagt oder verurteilt worden waren. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Religionsfreiheit und Freizügigkeit waren sowohl für Nordkoreaner als auch für in Nordkorea weilende ausländische Straatsangehörige weiterhin drastisch eingeschränkt. Amnesty ReportMalta07.05.2015 Malta 2015 Malta behielt 2014 die enge Auslegung seiner Verpflichtung zu Such- und Rettungseinsätzen auf See bei. Die Behörden nahmen Asylsuchende und Migranten nach wie vor automatisch in Gewahrsam und verstießen damit gegen internationale Standards. Gleichgeschlechtliche Partnerschaften wurden mit standesamtlich geschlossenen Ehen von Heterosexuellen rechtlich gleichgestellt. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Aktuelle Seite 3 Page 4 Page 5 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportNordkorea23.05.2018 Korea (Nord) 2017/18 Die Regierung unternahm Schritte, um ihre Beziehungen zu internationalen Menschenrechtsgremien zu verbessern, im Land selbst war jedoch kein echter Fortschritt erkennbar.
Amnesty ReportMalta19.05.2017 Malta 2017 Malta begann mit der Umsetzung eines neuen Aufnahmeverfahrens für Asylsuchende und Migranten, das von der automatischen und obligatorischen Inhaftierung von Personen, die ohne offizielle Erlaubnis eingereist waren, abrückte. Dennoch herrschte weiter Besorgnis darüber, dass die Schutzmaßnahmen gegenüber willkürlichen und rechtswidrigen Inhaftierungen nach wie vor unzureichend waren. Schwangerschaftsabbrüche blieben unter allen Umständen verboten.
Amnesty ReportNordkorea17.05.2017 Korea (Nord) 2017 Die Bevölkerung der Demokratischen Volksrepublik Korea (Nordkorea) litt 2016 weiterhin unter der Verletzung fast aller Aspekte ihrer Menschenrechte. Nordkoreanische und ausländische Staatsangehörige wurden willkürlich festgenommen und nach unfairen Gerichtsverfahren wegen krimineller "Delikte" verurteilt, die international nicht als solche anerkannt waren. Es herrschten weiterhin scharfe Einschränkungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung. Die Behörden schickten Zehntausende Nordkoreaner ins Ausland, wo diese häufig unter extrem harten Bedingungen arbeiten mussten. Die Zahl der Nordkoreaner, die aus dem Land flohen und in der Republik Korea (Südkorea) aufgenommen wurden, nahm zu.
Amnesty ReportFrankreich16.02.2017 Frankreich 2017 Als Reaktion auf mehrere gewaltsame Anschläge wurde der Ausnahmezustand in Frankreich im Laufe des Jahres 2016 viermal verlängert. Die dadurch möglichen Maßnahmen führten zu einer unangemessenen Einschränkung der Menschenrechte. Im Oktober 2016 räumten die Behörden eine informelle Siedlung in Calais, in der mehr als 6500 Migranten und Asylsuchende lebten.
Amnesty ReportNordkorea07.06.2016 Korea (Nord) 2016 Nordkoreaner litten 2015 weiterhin unter der Verweigerung und Verletzung fast aller Aspekte ihrer Menschenrechte. Die Behörden nahmen nach wie vor willkürlich Personen fest und inhaftierten sie, wobei sie deren Rechte auf ein faires Gerichtsverfahren, Zugang zu Rechtsanwälten und Familienbesuch missachteten. Dies galt auch für Staatsangehörige der Republik Korea (Südkorea), die sich in Nordkorea aufhielten.
Amnesty ReportMalta07.06.2016 Malta 2016 Die Zahl der Flüchtlinge und Migranten, die ohne offizielle Erlaubnis auf dem Seeweg nach Malta gelangten oder nach Such- und Rettungseinsätzen dorthin gebracht wurden, ging weiter zurück. Sie wurden nach ihrer Ankunft weiterhin automatisch in Gewahrsam genommen, jedoch führten die Behörden ein Verfahren zur Überprüfung der Haftgründe für jeden Einzelfall ein, was eine Verkürzung der Haftzeiten zur Folge hatte.
Amnesty ReportFrankreich01.06.2016 Frankreich 2016 Im Januar und im November 2015 wurden im Großraum Paris mehrere bewaffnete Anschläge verübt, die sich gegen die Bevölkerung richteten. Dabei wurden mehr als 140 Menschen getötet und Hunderte verletzt. Die Regierung ergriff im Januar 2015 weitere Antiterrormaßnahmen. Am 14. November 2015 verhängte Präsident François Hollande den Ausnahmezustand, der anschließend vom Parlament bis Februar 2016 verlängert wurde.
Amnesty ReportNordkorea07.05.2015 Korea (Nord) 2015 Hunderttausende Menschen wurden weiterhin in Straflagern und anderen Haftanstalten gefangen gehalten - viele von ihnen, ohne dass sie wegen einer international als Straftat anerkannten Handlung angeklagt oder verurteilt worden waren. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Religionsfreiheit und Freizügigkeit waren sowohl für Nordkoreaner als auch für in Nordkorea weilende ausländische Straatsangehörige weiterhin drastisch eingeschränkt.
Amnesty ReportMalta07.05.2015 Malta 2015 Malta behielt 2014 die enge Auslegung seiner Verpflichtung zu Such- und Rettungseinsätzen auf See bei. Die Behörden nahmen Asylsuchende und Migranten nach wie vor automatisch in Gewahrsam und verstießen damit gegen internationale Standards. Gleichgeschlechtliche Partnerschaften wurden mit standesamtlich geschlossenen Ehen von Heterosexuellen rechtlich gleichgestellt.