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Engagierte Bürger und Menschenrechtsverteidiger, die für das Recht auf angemessenen Wohnraum eintraten, sahen sich mit gerichtlichen Klagen und Inhaftierungen konfrontiert, die auf fadenscheinigen Anschuldigungen beruhten. Dem Justizwesen und den Gerichten mangelte es weiterhin an Unabhängigkeit. Sie wurden eingesetzt, um die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit zu unterdrücken. Journalisten, Gewerkschafter und Oppositionspolitiker waren Angriffen ausgesetzt. Die Straflosigkeit für Menschenrechtsverletzungen gab nach wie vor Anlass zu größter Besorgnis. Kaing Guek Eav (alias Duch) war der erste Angeklagte, der von den Außerordentlichen Kammern der Kambodschanischen Gerichte (Extraordinary Chambers in the Courts of Cambodia - ECCC) wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit während der Herrschaft der Roten Khmer für schuldig befunden wurde. Amnesty ReportUkraine20.05.2010 Ukraine 2010 Flüchtlinge und Asylsuchende waren von Abschiebung in ihre Herkunftsländer bedroht. Abschiebehäftlinge hatten keine Möglichkeit, Rechtsmittel gegen ihre Inhaftierung und Abschiebung einzulegen. Die Behörden reagierten nicht angemessen auf rassistisch motivierte Straftaten. Auch 2009 gab es Meldungen über Folter und andere Misshandlungen im Gewahrsam der Polizei. Amnesty ReportTürkei20.05.2010 Türkei 2010 Bei den Bemühungen, die Menschenrechte besser zu schützen, wurden 2009 kaum Fortschritte erzielt. Nach wie vor trafen Berichte über Folter und andere Misshandlungen ein. Auch gab es weiterhin Strafverfahren, die das Recht auf freie Meinungsäußerung einschränkten. Die legitimen Aktivitäten türkischer Menschenrechtsverteidiger wurden durch administrative und juristische Schikanen behindert. Amnesty ReportKambodscha19.05.2010 Kambodscha 2010 Im ganzen Land waren Tausende von Familien, vor allem aus in Armut lebenden Bevölkerungsgruppen, weiterhin rechtswidrigen Zwangsräumungen ausgesetzt. Aktivisten der Gemeinschaften, die von den Zwangsräumungen und Landenteignungen betroffen waren, machten mobil, um ihren Protest und ihre Beschwerden gegenüber den Behörden gemeinsam zu artikulieren. Amnesty ReportGuyana18.05.2010 Guyana 2010 Im Oktober wurde der guyanische Staatsbürger Roger Khan, der u. a. wegen Drogenschmuggels angeklagt war, in den USA zu 30 Jahren Gefängnis verurteilt. Nach seiner Verurteilung kündigte die guyanische Regierung polizeiliche Ermittlungen zu Roger Khans Mitwirkung in einer "Todesschwadron" an, der Polizeibeamte, darunter auch Personen, die nicht mehr im Dienst waren, angehörten. Amnesty ReportChile18.05.2010 Chile 2010 Bei der strafrechtlichen Verfolgung von Personen, die in der Vergangenheit Menschenrechtsverletzungen begangen hatten, waren weitere Fortschritte zu verzeichnen. Amnesty ReportChile25.05.2009 Chile 2009 Es wurden mehrere Personen, die für Menschenrechtsverletzungen während der Militärdiktatur unter Augusto Pinochet (1973 - 90) verantwortlich sind, zur Rechenschaft gezogen. Indigene Völker und Personen, die sich für deren Rechte einsetzten, sahen sich weiterhin mit Menschenrechtsverletzungen konfrontiert. Proteste gegen soziale Missstände wurden zunehmend kriminalisiert, wobei der Polizei in einigen Fällen übermäßige Gewaltanwendung gegenüber Demonstranten zur Last gelegt wurde. Amnesty ReportKambodscha20.05.2009 Kambodscha 2009 Straflosigkeit, unzulängliche Rechtsstaatlichkeit und gravierende Defizite im Gerichtswesen waren weiterhin für den völlig unzureichenden Schutz der Menschenrechte ursächlich. Zwangsräumungen, an denen die Regierungsbehörden entweder direkt oder indirekt beteiligt waren, führten zu einer weiteren Verarmung Tausender schon am Rande der Gesellschaft lebender Kambodschaner. Menschenrechtsverteidiger und aktiv engagierte Bürger, die die Landrechte und die natürlichen Lebensgrundlagen verteidigten, wurden auf der Grundlage haltloser Beschuldigungen eingesperrt. Die Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit waren eingeschränkt. Amnesty ReportTürkei12.05.2009 Türkei 2009 Vor dem Hintergrund politischer Instabilität und militärischer Auseinandersetzungen kam es 2008 zu erheblichen Menschenrechtsverletzungen. Berichte über Folter und andere Misshandlungen nahmen zu. Auf kritische Äußerungen reagierten die Behörden mit Einschüchterungs- und Strafverfolgungsmaßnahmen. Das Recht auf friedliche Versammlung wurde missachtet, und die Ordnungskräfte lösten Demonstrationen unter Einsatz exzessiver Gewalt auf. Das Antiterrorgesetz wurde dazu benutzt, das Recht auf freie Meinungsäußerung einzuschränken, und die auf Grundlage dieses Gesetzes geführten Verfahren waren häufig unfair. Es gab weiterhin Hürden, die verhinderten, dass Beamte mit Polizeibefugnissen für Menschenrechtsverletzungen zur Rechenschaft gezogen wurden. Bei der Anerkennung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen waren keine Fortschritte zu verzeichnen. Es gab eine Zunahme bei der Abschiebung von Flüchtlingen. Die Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität war weiterhin sehr verbreitet. Gesetze zur Verhütung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen wurden nur zögerlich umgesetzt. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Page 4 Page 5 Page 6 Aktuelle Seite 7 Page 8 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportKambodscha09.05.2011 Kambodscha 2011 Zu den gravierendsten Menschenrechtsverstößen zählten weiterhin rechtswidrige Zwangsräumungen, Landraub und Landkonflikte. Es kam vermehrt zu Protestkundgebungen der betroffenen Familien und Gemeinschaften. Engagierte Bürger und Menschenrechtsverteidiger, die für das Recht auf angemessenen Wohnraum eintraten, sahen sich mit gerichtlichen Klagen und Inhaftierungen konfrontiert, die auf fadenscheinigen Anschuldigungen beruhten. Dem Justizwesen und den Gerichten mangelte es weiterhin an Unabhängigkeit. Sie wurden eingesetzt, um die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit zu unterdrücken. Journalisten, Gewerkschafter und Oppositionspolitiker waren Angriffen ausgesetzt. Die Straflosigkeit für Menschenrechtsverletzungen gab nach wie vor Anlass zu größter Besorgnis. Kaing Guek Eav (alias Duch) war der erste Angeklagte, der von den Außerordentlichen Kammern der Kambodschanischen Gerichte (Extraordinary Chambers in the Courts of Cambodia - ECCC) wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit während der Herrschaft der Roten Khmer für schuldig befunden wurde.
Amnesty ReportUkraine20.05.2010 Ukraine 2010 Flüchtlinge und Asylsuchende waren von Abschiebung in ihre Herkunftsländer bedroht. Abschiebehäftlinge hatten keine Möglichkeit, Rechtsmittel gegen ihre Inhaftierung und Abschiebung einzulegen. Die Behörden reagierten nicht angemessen auf rassistisch motivierte Straftaten. Auch 2009 gab es Meldungen über Folter und andere Misshandlungen im Gewahrsam der Polizei.
Amnesty ReportTürkei20.05.2010 Türkei 2010 Bei den Bemühungen, die Menschenrechte besser zu schützen, wurden 2009 kaum Fortschritte erzielt. Nach wie vor trafen Berichte über Folter und andere Misshandlungen ein. Auch gab es weiterhin Strafverfahren, die das Recht auf freie Meinungsäußerung einschränkten. Die legitimen Aktivitäten türkischer Menschenrechtsverteidiger wurden durch administrative und juristische Schikanen behindert.
Amnesty ReportKambodscha19.05.2010 Kambodscha 2010 Im ganzen Land waren Tausende von Familien, vor allem aus in Armut lebenden Bevölkerungsgruppen, weiterhin rechtswidrigen Zwangsräumungen ausgesetzt. Aktivisten der Gemeinschaften, die von den Zwangsräumungen und Landenteignungen betroffen waren, machten mobil, um ihren Protest und ihre Beschwerden gegenüber den Behörden gemeinsam zu artikulieren.
Amnesty ReportGuyana18.05.2010 Guyana 2010 Im Oktober wurde der guyanische Staatsbürger Roger Khan, der u. a. wegen Drogenschmuggels angeklagt war, in den USA zu 30 Jahren Gefängnis verurteilt. Nach seiner Verurteilung kündigte die guyanische Regierung polizeiliche Ermittlungen zu Roger Khans Mitwirkung in einer "Todesschwadron" an, der Polizeibeamte, darunter auch Personen, die nicht mehr im Dienst waren, angehörten.
Amnesty ReportChile18.05.2010 Chile 2010 Bei der strafrechtlichen Verfolgung von Personen, die in der Vergangenheit Menschenrechtsverletzungen begangen hatten, waren weitere Fortschritte zu verzeichnen.
Amnesty ReportChile25.05.2009 Chile 2009 Es wurden mehrere Personen, die für Menschenrechtsverletzungen während der Militärdiktatur unter Augusto Pinochet (1973 - 90) verantwortlich sind, zur Rechenschaft gezogen. Indigene Völker und Personen, die sich für deren Rechte einsetzten, sahen sich weiterhin mit Menschenrechtsverletzungen konfrontiert. Proteste gegen soziale Missstände wurden zunehmend kriminalisiert, wobei der Polizei in einigen Fällen übermäßige Gewaltanwendung gegenüber Demonstranten zur Last gelegt wurde.
Amnesty ReportKambodscha20.05.2009 Kambodscha 2009 Straflosigkeit, unzulängliche Rechtsstaatlichkeit und gravierende Defizite im Gerichtswesen waren weiterhin für den völlig unzureichenden Schutz der Menschenrechte ursächlich. Zwangsräumungen, an denen die Regierungsbehörden entweder direkt oder indirekt beteiligt waren, führten zu einer weiteren Verarmung Tausender schon am Rande der Gesellschaft lebender Kambodschaner. Menschenrechtsverteidiger und aktiv engagierte Bürger, die die Landrechte und die natürlichen Lebensgrundlagen verteidigten, wurden auf der Grundlage haltloser Beschuldigungen eingesperrt. Die Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit waren eingeschränkt.
Amnesty ReportTürkei12.05.2009 Türkei 2009 Vor dem Hintergrund politischer Instabilität und militärischer Auseinandersetzungen kam es 2008 zu erheblichen Menschenrechtsverletzungen. Berichte über Folter und andere Misshandlungen nahmen zu. Auf kritische Äußerungen reagierten die Behörden mit Einschüchterungs- und Strafverfolgungsmaßnahmen. Das Recht auf friedliche Versammlung wurde missachtet, und die Ordnungskräfte lösten Demonstrationen unter Einsatz exzessiver Gewalt auf. Das Antiterrorgesetz wurde dazu benutzt, das Recht auf freie Meinungsäußerung einzuschränken, und die auf Grundlage dieses Gesetzes geführten Verfahren waren häufig unfair. Es gab weiterhin Hürden, die verhinderten, dass Beamte mit Polizeibefugnissen für Menschenrechtsverletzungen zur Rechenschaft gezogen wurden. Bei der Anerkennung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen waren keine Fortschritte zu verzeichnen. Es gab eine Zunahme bei der Abschiebung von Flüchtlingen. Die Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität war weiterhin sehr verbreitet. Gesetze zur Verhütung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen wurden nur zögerlich umgesetzt.