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Gleichgeschlechtliche Partnerschaften wurden mit standesamtlich geschlossenen Ehen von Heterosexuellen rechtlich gleichgestellt. Amnesty ReportMalta27.05.2013 Malta 2013 Asylsuchende und Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus wurden 2012 nach wie vor routinemäßig bis zu 18 Monate in Gewahrsam genommen. Die Rechtsmittelverfahren zur Anfechtung dieser Praxis waren weiterhin unzulänglich. Der gesetzliche Schutz gegen Hassverbrechen wurde auf Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle ausgeweitet. Amnesty ReportJapan23.05.2013 Japan 2013 In Japans Strafjustizwesen kam es zu Amtsmissbrauch durch die Polizei und zu Unregelmäßigkeiten bei polizeilichen Vernehmungen. Die Behörden lehnten weiterhin Forderungen nach Gerechtigkeit für die Überlebenden der sexuellen Sklaverei durch das japanische Militär ab. Nachdem 20 Monate lang keine Hinrichtungen stattgefunden hatten, nahm Japan die Vollstreckung von Todesurteilen wieder auf. Die Anzahl der Personen, denen der Flüchtlingsstatus gewährt wurde, war nach wie vor extrem niedrig. Amnesty ReportDom. Rep.22.05.2013 Dominikanische Republik 2013 Die Anzahl rechtswidriger Tötungen durch die Polizei war unverändert hoch. Personen haitianischer Herkunft wurden weiterhin die Ausweispapiere verweigert. Fälle von Gewalt gegen Frauen und Mädchen gaben nach wie vor Anlass zu größter Besorgnis. Es wurde befürchtet, dass die vorgeschlagenen Reformen des Strafgesetzbuchs negative Auswirkungen auf Frauenrechte und das Recht auf freie Meinungsäußerung haben könnten. Amnesty ReportBelgien22.05.2013 Belgien 2013 Der Europäische Gerichtshof stellte fest, dass Belgien in einem Strafverfahren gegen das Recht auf ein faires Verfahren verstoßen hatte. Die Behörden ergriffen erste Schritte zur Einrichtung einer nationalen Menschenrechtsinstitution. Amnesty ReportJapan08.05.2012 Japan 2012 Am 11. März 2011 löste ein Erdbeben der Stärke 9,0 östlich der japanischen Küste einen Tsunami aus. Die gewaltige Flutwelle hatte katastrophale Folgen und führte u.a. zum weltweit schwersten Atomunglück seit 25 Jahren. Die Polizei benutzte nach wie vor missbräuchliche Verhörmethoden im Rahmen des Untersuchungshaftsystems (daiyo kangoku). Die Regierung versäumte es, sich bei den überlebenden Frauen zu entschuldigen, die Opfer der systematischen sexuellen Versklavung durch das japanische Militär geworden waren, und ihnen Entschädigungen gemäß internationalen Standards zu zahlen. Der Justizminister wurde massiv gedrängt, er solle Todesurteile vollstrecken lassen. Die Anzahl der Asylsuchenden, die in Japan eintrafen, stieg, doch nur sehr wenigen von ihnen wurde ein Flüchtlingsstatus gewährt. Amnesty ReportMalta04.05.2012 Malta 2012 Migranten und Asylsuchende wurden bei ihrer Ankunft nach wie vor in Gewahrsam genommen, was eine Verletzung internationaler Menschrechtsstandards darstellte. Die Lebensbedingungen in den Haftzentren und den offenen Auffanglagern verschlechterten sich Berichten zufolge noch weiter. Die EU-Rückführungsrichtlinie wurde in nationales Recht umgesetzt, ihr Anwendungsbereich war jedoch eingeschränkt. Internationale Gremien kritisierten politische Maßnahmen, die Migranten, Flüchtlinge und Asylsuchende betrafen. Amnesty ReportDom. Rep.04.05.2012 Dominikanische Republik 2012 Es gab Berichte über rechtswidrige Tötungen durch die Polizei. In vielen Fällen von Menschenrechtsverletzungen, die der Polizei angelastet wurden, kam es zu keiner Untersuchung. Personen haitianischer Herkunft erhielten weiterhin keine Ausweispapiere. Fälle von Gewalt gegen Frauen und Mädchen gaben nach wie vor Anlass zu größter Besorgnis. Amnesty ReportBelgien04.05.2012 Belgien 2012 Die Vorgehensweise der Behörden sorgte auch weiterhin dafür, dass viele Asylsuchende mittel- und obdachlos blieben. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellte fest, dass Belgien gegen den Grundsatz des Non-Refoulement verstoßen hat. Dieser verbietet, Menschen in Länder abzuschieben, in denen ihnen Folter droht. Außerdem stellte das Gericht einen Verstoß gegen das Recht auf wirksamen Rechtsbehelf fest. Die Regierung versuchte sich bei der Abschiebung ausländischer Staatsangehöriger in Länder, in denen ihnen Folter und andere Misshandlungen drohten, auf "diplomatische Zusicherungen" zu stützen. Es trat ein Gesetz in Kraft, das die Bedeckung des Gesichts verbietet und unter Strafe stellt. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Page 4 Aktuelle Seite 5 Page 6 Page 7 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportMalta07.05.2015 Malta 2015 Malta behielt 2014 die enge Auslegung seiner Verpflichtung zu Such- und Rettungseinsätzen auf See bei. Die Behörden nahmen Asylsuchende und Migranten nach wie vor automatisch in Gewahrsam und verstießen damit gegen internationale Standards. Gleichgeschlechtliche Partnerschaften wurden mit standesamtlich geschlossenen Ehen von Heterosexuellen rechtlich gleichgestellt.
Amnesty ReportMalta27.05.2013 Malta 2013 Asylsuchende und Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus wurden 2012 nach wie vor routinemäßig bis zu 18 Monate in Gewahrsam genommen. Die Rechtsmittelverfahren zur Anfechtung dieser Praxis waren weiterhin unzulänglich. Der gesetzliche Schutz gegen Hassverbrechen wurde auf Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle ausgeweitet.
Amnesty ReportJapan23.05.2013 Japan 2013 In Japans Strafjustizwesen kam es zu Amtsmissbrauch durch die Polizei und zu Unregelmäßigkeiten bei polizeilichen Vernehmungen. Die Behörden lehnten weiterhin Forderungen nach Gerechtigkeit für die Überlebenden der sexuellen Sklaverei durch das japanische Militär ab. Nachdem 20 Monate lang keine Hinrichtungen stattgefunden hatten, nahm Japan die Vollstreckung von Todesurteilen wieder auf. Die Anzahl der Personen, denen der Flüchtlingsstatus gewährt wurde, war nach wie vor extrem niedrig.
Amnesty ReportDom. Rep.22.05.2013 Dominikanische Republik 2013 Die Anzahl rechtswidriger Tötungen durch die Polizei war unverändert hoch. Personen haitianischer Herkunft wurden weiterhin die Ausweispapiere verweigert. Fälle von Gewalt gegen Frauen und Mädchen gaben nach wie vor Anlass zu größter Besorgnis. Es wurde befürchtet, dass die vorgeschlagenen Reformen des Strafgesetzbuchs negative Auswirkungen auf Frauenrechte und das Recht auf freie Meinungsäußerung haben könnten.
Amnesty ReportBelgien22.05.2013 Belgien 2013 Der Europäische Gerichtshof stellte fest, dass Belgien in einem Strafverfahren gegen das Recht auf ein faires Verfahren verstoßen hatte. Die Behörden ergriffen erste Schritte zur Einrichtung einer nationalen Menschenrechtsinstitution.
Amnesty ReportJapan08.05.2012 Japan 2012 Am 11. März 2011 löste ein Erdbeben der Stärke 9,0 östlich der japanischen Küste einen Tsunami aus. Die gewaltige Flutwelle hatte katastrophale Folgen und führte u.a. zum weltweit schwersten Atomunglück seit 25 Jahren. Die Polizei benutzte nach wie vor missbräuchliche Verhörmethoden im Rahmen des Untersuchungshaftsystems (daiyo kangoku). Die Regierung versäumte es, sich bei den überlebenden Frauen zu entschuldigen, die Opfer der systematischen sexuellen Versklavung durch das japanische Militär geworden waren, und ihnen Entschädigungen gemäß internationalen Standards zu zahlen. Der Justizminister wurde massiv gedrängt, er solle Todesurteile vollstrecken lassen. Die Anzahl der Asylsuchenden, die in Japan eintrafen, stieg, doch nur sehr wenigen von ihnen wurde ein Flüchtlingsstatus gewährt.
Amnesty ReportMalta04.05.2012 Malta 2012 Migranten und Asylsuchende wurden bei ihrer Ankunft nach wie vor in Gewahrsam genommen, was eine Verletzung internationaler Menschrechtsstandards darstellte. Die Lebensbedingungen in den Haftzentren und den offenen Auffanglagern verschlechterten sich Berichten zufolge noch weiter. Die EU-Rückführungsrichtlinie wurde in nationales Recht umgesetzt, ihr Anwendungsbereich war jedoch eingeschränkt. Internationale Gremien kritisierten politische Maßnahmen, die Migranten, Flüchtlinge und Asylsuchende betrafen.
Amnesty ReportDom. Rep.04.05.2012 Dominikanische Republik 2012 Es gab Berichte über rechtswidrige Tötungen durch die Polizei. In vielen Fällen von Menschenrechtsverletzungen, die der Polizei angelastet wurden, kam es zu keiner Untersuchung. Personen haitianischer Herkunft erhielten weiterhin keine Ausweispapiere. Fälle von Gewalt gegen Frauen und Mädchen gaben nach wie vor Anlass zu größter Besorgnis.
Amnesty ReportBelgien04.05.2012 Belgien 2012 Die Vorgehensweise der Behörden sorgte auch weiterhin dafür, dass viele Asylsuchende mittel- und obdachlos blieben. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellte fest, dass Belgien gegen den Grundsatz des Non-Refoulement verstoßen hat. Dieser verbietet, Menschen in Länder abzuschieben, in denen ihnen Folter droht. Außerdem stellte das Gericht einen Verstoß gegen das Recht auf wirksamen Rechtsbehelf fest. Die Regierung versuchte sich bei der Abschiebung ausländischer Staatsangehöriger in Länder, in denen ihnen Folter und andere Misshandlungen drohten, auf "diplomatische Zusicherungen" zu stützen. Es trat ein Gesetz in Kraft, das die Bedeckung des Gesichts verbietet und unter Strafe stellt.