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Das Strafgesetzbuch wurde abgeändert, um Frauen besser vor gewaltsamen Übergriffen zu schützen. Die Verantwortlichen für Folter und andere schwere Menschenrechtsverstöße während der 1990er Jahre gingen nach wie vor straffrei aus. Die Gerichte verhängten Todesurteile, Hinrichtungen gab es jedoch keine. Amnesty ReportTrinidad & Tobago09.05.2015 Trinidad und Tobago 2015 Tötungen durch die Sicherheitskräfte sowie Folter und andere Misshandlungen von Häftlingen, darunter Todesfälle in Gewahrsam, gaben weiterhin Anlass zur Sorge. Es wurden nach wie vor Todesurteile verhängt. Der Staat unternahm nichts, um Gewalt gegen Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle zu verhindern. Amnesty ReportAngola14.05.2017 Angola 2017 Die sich verschärfende Wirtschaftskrise trieb die Preise für Lebensmittel, Gesundheitsversorgung, Benzin, Freizeitaktivitäten und Kultur in die Höhe. Dies führte zu anhaltenden Protesten, in denen sich die Unzufriedenheit der Bevölkerung artikulierte, und zu Einschränkungen der Rechte auf freie Meinungsäußerung, friedliche Versammlung und Vereinigungsfreiheit. Die Regierung missbrauchte die Justiz und andere Institutionen des Staates, um kritische Stimmen zum Schweigen zu bringen. Die Rechte auf angemessenes Wohnen und Gesundheit wurden verletzt. Amnesty ReportAlbanien14.05.2017 Albanien 2017 Roma und Balkan-Ägypter hatten nach wie vor keinen Zugang zu angemessenem Wohnraum und waren von rechtswidrigen Zwangs-räumungen bedroht. Mehr als 20000 Albaner beantragten in der Euro-päischen Union Asyl. Amnesty ReportAlgerien16.02.2017 Algerien 2017 Die Behörden schränkten 2016 weiterhin die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit ein. Zudem gingen sie strafrechtlich gegen friedliche Regierungskritiker und Menschenrechtsverteidiger vor und verurteilten sie in unfairen Gerichtsverfahren. Flüchtlinge und Migranten wurden willkürlich abgeschoben. Die Verantwortlichen für schwere Menschenrechtsverstöße in der Vergangenheit gingen nach wie vor straffrei aus. Die Gerichte verhängten Todesurteile, Hinrichtungen gab es jedoch keine. Amnesty ReportIndien04.05.2015 Indien 2015 Menschenrechtsverstöße staatlicher wie nichtstaatlicher Akteure wurden in der Regel nicht geahndet. Trotz Gesetzesreformen und fortschrittlicher Gerichtsentscheidungen gelang es den Behörden oft nicht, Straftaten gegen Kinder, Frauen, Dalits (Kastenlose), Adivasi (Indigene) und andere indische Staatsbürger zu verhindern. Willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen, Folter und außergerichtliche Hinrichtungen zogen häufig keine strafrechtlichen Konsequenzen nach sich. Amnesty ReportAngola01.05.2015 Angola 2015 Die Rechte auf Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wurden nach wie vor unterdrückt. Tausende Familien wurden Opfer rechtswidriger Zwangsräumungen. Ein Jugendlicher wurde wegen Verleumdung des Staatspräsidenten vor Gericht gestellt und freigesprochen. Gegen einen Mann, der wegen Verleumdung von Staatsbeamten unter Anklage stand, wurde ein Gerichtsverfahren eingeleitet. Amnesty ReportAlgerien29.04.2015 Algerien 2015 Die Behörden schränkten vor allem unmittelbar vor den Präsidentschaftswahlen im April 2014 die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ein, lösten Demonstrationen auf und schikanierten Menschenrechtsverteidiger. Frauen wurden vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert und waren trotz angekündigter Gesetzesreformen weiterhin nur unzureichend gegen Gewalt geschützt. Amnesty ReportAlbanien29.04.2015 Albanien 2015 Familiäre Gewalt war nach wie vor weit verbreitet, und den Opfern wurde nur selten Gerechtigkeit zuteil. Verantwortliche für Folter und andere Misshandlungen gingen weiterhin straffrei aus. In Armut lebende Menschen, darunter auch Roma, hatten trotz anderslautender Zusagen der Regierung nur sehr eingeschränkt Zugang zu angemessenem und bezahlbarem Wohnraum. Eine ehemalige Militärkaserne, die Opfern rechtswidriger Zwangsräumungen vorübergehend als Unterkunft dienen sollte, entsprach nicht den internationalen Standards. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Page 4 Aktuelle Seite 5 Page 6 Page 7 Page 8 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportAlgerien17.02.2016 Algerien 2016 Die Behörden schränkten die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ein, nahmen friedliche Demonstrierende, Aktivisten und Journalisten fest, inhaftierten sie und gingen strafrechtlich gegen sie vor. Das Strafgesetzbuch wurde abgeändert, um Frauen besser vor gewaltsamen Übergriffen zu schützen. Die Verantwortlichen für Folter und andere schwere Menschenrechtsverstöße während der 1990er Jahre gingen nach wie vor straffrei aus. Die Gerichte verhängten Todesurteile, Hinrichtungen gab es jedoch keine.
Amnesty ReportTrinidad & Tobago09.05.2015 Trinidad und Tobago 2015 Tötungen durch die Sicherheitskräfte sowie Folter und andere Misshandlungen von Häftlingen, darunter Todesfälle in Gewahrsam, gaben weiterhin Anlass zur Sorge. Es wurden nach wie vor Todesurteile verhängt. Der Staat unternahm nichts, um Gewalt gegen Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle zu verhindern.
Amnesty ReportAngola14.05.2017 Angola 2017 Die sich verschärfende Wirtschaftskrise trieb die Preise für Lebensmittel, Gesundheitsversorgung, Benzin, Freizeitaktivitäten und Kultur in die Höhe. Dies führte zu anhaltenden Protesten, in denen sich die Unzufriedenheit der Bevölkerung artikulierte, und zu Einschränkungen der Rechte auf freie Meinungsäußerung, friedliche Versammlung und Vereinigungsfreiheit. Die Regierung missbrauchte die Justiz und andere Institutionen des Staates, um kritische Stimmen zum Schweigen zu bringen. Die Rechte auf angemessenes Wohnen und Gesundheit wurden verletzt.
Amnesty ReportAlbanien14.05.2017 Albanien 2017 Roma und Balkan-Ägypter hatten nach wie vor keinen Zugang zu angemessenem Wohnraum und waren von rechtswidrigen Zwangs-räumungen bedroht. Mehr als 20000 Albaner beantragten in der Euro-päischen Union Asyl.
Amnesty ReportAlgerien16.02.2017 Algerien 2017 Die Behörden schränkten 2016 weiterhin die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit ein. Zudem gingen sie strafrechtlich gegen friedliche Regierungskritiker und Menschenrechtsverteidiger vor und verurteilten sie in unfairen Gerichtsverfahren. Flüchtlinge und Migranten wurden willkürlich abgeschoben. Die Verantwortlichen für schwere Menschenrechtsverstöße in der Vergangenheit gingen nach wie vor straffrei aus. Die Gerichte verhängten Todesurteile, Hinrichtungen gab es jedoch keine.
Amnesty ReportIndien04.05.2015 Indien 2015 Menschenrechtsverstöße staatlicher wie nichtstaatlicher Akteure wurden in der Regel nicht geahndet. Trotz Gesetzesreformen und fortschrittlicher Gerichtsentscheidungen gelang es den Behörden oft nicht, Straftaten gegen Kinder, Frauen, Dalits (Kastenlose), Adivasi (Indigene) und andere indische Staatsbürger zu verhindern. Willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen, Folter und außergerichtliche Hinrichtungen zogen häufig keine strafrechtlichen Konsequenzen nach sich.
Amnesty ReportAngola01.05.2015 Angola 2015 Die Rechte auf Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wurden nach wie vor unterdrückt. Tausende Familien wurden Opfer rechtswidriger Zwangsräumungen. Ein Jugendlicher wurde wegen Verleumdung des Staatspräsidenten vor Gericht gestellt und freigesprochen. Gegen einen Mann, der wegen Verleumdung von Staatsbeamten unter Anklage stand, wurde ein Gerichtsverfahren eingeleitet.
Amnesty ReportAlgerien29.04.2015 Algerien 2015 Die Behörden schränkten vor allem unmittelbar vor den Präsidentschaftswahlen im April 2014 die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ein, lösten Demonstrationen auf und schikanierten Menschenrechtsverteidiger. Frauen wurden vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert und waren trotz angekündigter Gesetzesreformen weiterhin nur unzureichend gegen Gewalt geschützt.
Amnesty ReportAlbanien29.04.2015 Albanien 2015 Familiäre Gewalt war nach wie vor weit verbreitet, und den Opfern wurde nur selten Gerechtigkeit zuteil. Verantwortliche für Folter und andere Misshandlungen gingen weiterhin straffrei aus. In Armut lebende Menschen, darunter auch Roma, hatten trotz anderslautender Zusagen der Regierung nur sehr eingeschränkt Zugang zu angemessenem und bezahlbarem Wohnraum. Eine ehemalige Militärkaserne, die Opfern rechtswidriger Zwangsräumungen vorübergehend als Unterkunft dienen sollte, entsprach nicht den internationalen Standards.