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Amnesty ReportSchweiz09.05.2012 Schweiz 2012 Gesetzliche Bestimmungen, die Muslime diskriminierten, wurden auf Bundes- und Kantonsebene vorgeschlagen bzw. blieben weiter in Kraft. Die Anwendung exzessiver Gewalt bei Abschiebungen und unzureichende Sozialhilfe für abgelehnte Asylsuchende gaben Anlass zu großer Besorgnis. Amnesty ReportTurkmenistan08.05.2012 Turkmenistan 2012 Der UN-Ausschuss gegen Folter stellte 2011 fest, dass Folter in Turkmenistan weit verbreitet war. Die Regierung ging im Berichtsjahr unvermindert hart gegen Journalisten und Menschenrechtsverteidiger vor. Amnesty ReportMexiko07.05.2012 Mexiko 2012 Drogenkartelle und andere kriminelle Banden töteten und entführten Tausende von Menschen, oft mit dem stillschweigenden Einverständnis von Polizisten oder anderen Staatsbediensteten. Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus, die zu Zehntausenden durch Mexiko zogen, waren schwerwiegenden Menschenrechtsverstößen durch solche Banden ausgesetzt, darunter Entführungen, Vergewaltigungen und Tötungen. Die Regierung ergriff keine wirksamen Maßnahmen zur Verhinderung oder Untersuchung der weit verbreiteten schweren Menschenrechtsverletzungen durch Militär und Polizei, zu denen das Verschwindenlassen von Personen, außergerichtliche Hinrichtungen, Folter und willkürliche Festnahmen gehörten. Amnesty International erhielt keinerlei sachlich fundierte Auskunft von der mexikanischen Regierung auf ihr Ersuchen um Informationen zu den in diesen Fällen aufgenommenen Ermittlungen. Das Strafrechtssystem sorgte weder für Gerechtigkeit noch für Sicherheit. Die Verantwortlichen für die überwiegende Mehrheit verübter Verbrechen, darunter Überfälle auf Journalisten, Menschenrechtsverteidiger und Frauen, wurden nicht zur Rechenschaft gezogen. Die internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren wurden missachtet. Es wurde nichts unternommen, um den Opfern schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen, die während Mexikos "schmutzigem Krieg" (1964-82) begangen worden waren, Gerechtigkeit widerfahren zu lassen. Es gab jedoch eine Anzahl fortschrittlicher Verfassungsreformen bezüglich der Menschenrechte. Amnesty ReportArmenien03.05.2012 Armenien 2012 Das Verbot öffentlicher Versammlungen auf dem zentralen Platz der Hauptstadt Eriwan wurde aufgehoben und ein verbessertes Gesetz zur Versammlungsfreiheit verabschiedet. Die praktische Umsetzung des Rechts auf friedliche Versammlung bot jedoch weiterhin Anlass zur Sorge. Auf Polizeiwachen kam es nach wie vor zu Folter und anderen Misshandlungen von Häftlingen. Amnesty ReportTurkmenistan11.05.2011 Turkmenistan 2011 [INDEX] **Amtliche Bezeichnung:** Turkmenistan **Staats- und Regierungschef:** Gurbanguly Berdimuhammedow **Todesstrafe:** für alle Straftaten abgeschafft **Einwohner:** 5,2 Mio. **Lebenserwartung:** 65,3 Jahre **Kindersterblichkeit (m/w):** 72/56 pro 1000 Lebendgeburten **Alphabetisierungsrate:** 99,5% Amnesty ReportSchweiz11.05.2011 Schweiz 2011 [INDEX] **Amtliche Bezeichnung:** Schweizerische Eidgenossenschaft **Bundespräsidentin:** Doris Leuthard **Todesstrafe:** für alle Straftaten abgeschafft **Einwohner:** 7,6 Mio. **Lebenserwartung:** 82,2 Jahre **Kindersterblichkeit (m/w):** 6/5 pro 1000 Lebendgeburten Amnesty ReportArmenien10.05.2011 Armenien 2011 Auch 2010 herrschte Straflosigkeit für Personen, die Menschenrechtsverletzungen begangen hatten. Der Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt blieb weiterhin hinter internationalen Standards zurück. Nach wie vor wurde keine echte zivile Alternative zum Militärdienst angeboten. Amnesty ReportMexiko10.05.2011 Mexiko 2011 Kriminelle Banden entführten und töteten 2010 Tausende von Menschen. Polizisten und Angehörige der Streitkräfte, die zur Bekämpfung der Banden eingesetzt worden waren, machten sich schwerer Menschenrechtsverletzungen schuldig. Im Justizsystem und bei den Überwachungsmechanismen gab es weiterhin schwere Mängel, und Straflosigkeit nach Menschenrechtsverletzungen war die Regel. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Page 4 Page 5 Aktuelle Seite 6 Page 7 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportArmenien22.05.2013 Armenien 2013 Die Öffentlichkeit reagierte feindselig auf Themen, die als unpatriotisch galten. Laut einem Bericht kamen die Haftbedingungen unmenschlicher Behandlung gleich.
Amnesty ReportSchweiz09.05.2012 Schweiz 2012 Gesetzliche Bestimmungen, die Muslime diskriminierten, wurden auf Bundes- und Kantonsebene vorgeschlagen bzw. blieben weiter in Kraft. Die Anwendung exzessiver Gewalt bei Abschiebungen und unzureichende Sozialhilfe für abgelehnte Asylsuchende gaben Anlass zu großer Besorgnis.
Amnesty ReportTurkmenistan08.05.2012 Turkmenistan 2012 Der UN-Ausschuss gegen Folter stellte 2011 fest, dass Folter in Turkmenistan weit verbreitet war. Die Regierung ging im Berichtsjahr unvermindert hart gegen Journalisten und Menschenrechtsverteidiger vor.
Amnesty ReportMexiko07.05.2012 Mexiko 2012 Drogenkartelle und andere kriminelle Banden töteten und entführten Tausende von Menschen, oft mit dem stillschweigenden Einverständnis von Polizisten oder anderen Staatsbediensteten. Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus, die zu Zehntausenden durch Mexiko zogen, waren schwerwiegenden Menschenrechtsverstößen durch solche Banden ausgesetzt, darunter Entführungen, Vergewaltigungen und Tötungen. Die Regierung ergriff keine wirksamen Maßnahmen zur Verhinderung oder Untersuchung der weit verbreiteten schweren Menschenrechtsverletzungen durch Militär und Polizei, zu denen das Verschwindenlassen von Personen, außergerichtliche Hinrichtungen, Folter und willkürliche Festnahmen gehörten. Amnesty International erhielt keinerlei sachlich fundierte Auskunft von der mexikanischen Regierung auf ihr Ersuchen um Informationen zu den in diesen Fällen aufgenommenen Ermittlungen. Das Strafrechtssystem sorgte weder für Gerechtigkeit noch für Sicherheit. Die Verantwortlichen für die überwiegende Mehrheit verübter Verbrechen, darunter Überfälle auf Journalisten, Menschenrechtsverteidiger und Frauen, wurden nicht zur Rechenschaft gezogen. Die internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren wurden missachtet. Es wurde nichts unternommen, um den Opfern schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen, die während Mexikos "schmutzigem Krieg" (1964-82) begangen worden waren, Gerechtigkeit widerfahren zu lassen. Es gab jedoch eine Anzahl fortschrittlicher Verfassungsreformen bezüglich der Menschenrechte.
Amnesty ReportArmenien03.05.2012 Armenien 2012 Das Verbot öffentlicher Versammlungen auf dem zentralen Platz der Hauptstadt Eriwan wurde aufgehoben und ein verbessertes Gesetz zur Versammlungsfreiheit verabschiedet. Die praktische Umsetzung des Rechts auf friedliche Versammlung bot jedoch weiterhin Anlass zur Sorge. Auf Polizeiwachen kam es nach wie vor zu Folter und anderen Misshandlungen von Häftlingen.
Amnesty ReportTurkmenistan11.05.2011 Turkmenistan 2011 [INDEX] **Amtliche Bezeichnung:** Turkmenistan **Staats- und Regierungschef:** Gurbanguly Berdimuhammedow **Todesstrafe:** für alle Straftaten abgeschafft **Einwohner:** 5,2 Mio. **Lebenserwartung:** 65,3 Jahre **Kindersterblichkeit (m/w):** 72/56 pro 1000 Lebendgeburten **Alphabetisierungsrate:** 99,5%
Amnesty ReportSchweiz11.05.2011 Schweiz 2011 [INDEX] **Amtliche Bezeichnung:** Schweizerische Eidgenossenschaft **Bundespräsidentin:** Doris Leuthard **Todesstrafe:** für alle Straftaten abgeschafft **Einwohner:** 7,6 Mio. **Lebenserwartung:** 82,2 Jahre **Kindersterblichkeit (m/w):** 6/5 pro 1000 Lebendgeburten
Amnesty ReportArmenien10.05.2011 Armenien 2011 Auch 2010 herrschte Straflosigkeit für Personen, die Menschenrechtsverletzungen begangen hatten. Der Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt blieb weiterhin hinter internationalen Standards zurück. Nach wie vor wurde keine echte zivile Alternative zum Militärdienst angeboten.
Amnesty ReportMexiko10.05.2011 Mexiko 2011 Kriminelle Banden entführten und töteten 2010 Tausende von Menschen. Polizisten und Angehörige der Streitkräfte, die zur Bekämpfung der Banden eingesetzt worden waren, machten sich schwerer Menschenrechtsverletzungen schuldig. Im Justizsystem und bei den Überwachungsmechanismen gab es weiterhin schwere Mängel, und Straflosigkeit nach Menschenrechtsverletzungen war die Regel.