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Amnesty ReportKamerun28.03.2023 Kamerum 2022 Die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren nach wie vor eingeschränkt. Amnesty ReportFrankreich29.03.2022 Frankreich 2021 Es gab Bedenken, dass die Gesetze zur "globalen Sicherheit" und zur "Stärkung der republikanischen Grundsätze" zu Massenüberwachung führen und die Rechte auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit verletzen könnten. Amnesty ReportKamerun29.03.2022 Kamerun 2021 Die Armee und bewaffnete separatistische Gruppen begingen in den Regionen North-West und South-West schwere Menschenrechtsverstöße. Amnesty ReportFrankreich07.04.2021 Frankreich 2020 Die Maßnahmen der Regierung gegen die Corona-Pandemie lösten menschenrechtliche Bedenken aus. Amnesty ReportKamerun23.05.2018 Kamerun 2017/18 Die bewaffnete Gruppe Boko Haram verübte 2017 in der Region Extrême-Nord weiterhin schwere Menschenrechtsverstöße und Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht. Amnesty ReportKamerun16.05.2017 Kamerun 2017 Die bewaffnete Gruppe Boko Haram verübte 2016 in der Region Extrême-Nord weiterhin schwere Menschenrechtsverstöße und Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht. Sie war u. a. für die Tötung und Entführung Hunderter Zivilpersonen verantwortlich. Die staatlichen Stellen und Sicherheitskräfte, die Boko Haram bekämpften, begingen ihrerseits Menschenrechtsverletzungen, wie willkürliche Festnahmen, Haft ohne Kontakt zur Außenwelt, Folter und Verschwindenlassen. Als Folge des Konflikts waren seit 2014 mehr als 170000 Menschen aus ihrer Heimat geflohen. Die Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit waren weiterhin eingeschränkt. Ende Oktober 2016 gingen die Sicherheitskräfte gewaltsam gegen Demonstrationen im englischsprachigen Teil des Landes vor. Journalisten, Studierende, Menschenrechtsverteidiger und Mitglieder von Oppositionsparteien wurden festgenommen und in einigen Fällen vor Militärgerichte gestellt. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle wurden weiterhin diskriminiert, eingeschüchtert und schikaniert, allerdings sank die Zahl der Festnahmen und Strafverfahren weiter. Amnesty ReportBrunei Darussalam15.05.2017 Brunei Darussalam 2017 Mangelnde Transparenz erschwerte eine unabhängige Kontrolle der Menschenrechtslage. Die phasenweise Umsetzung des neuen Strafgesetzbuchs wurde fortgesetzt. Das neue Gesetzbuch, das der Einführung der islamischen Rechtsprechung (Scharia) dient, sieht für eine Reihe von Straftatbeständen die Todesstrafe sowie Körperstrafen vor, die Folter und andere Misshandlungen darstellen. Außerdem enthält es Bestimmungen, die Frauen diskriminieren. Die Einführung der Scharia befindet sich in der zweiten Phase. Straftaten, die danach mit Auspeitschung oder der Todesstrafe zu ahnden sind, wie unwahre Behauptungen (Paragraph 206), das Verspotten von Koranversen oder ihren Überlieferungen, den Hadithen, (Artikel 111) sowie Beihilfe dazu oder der Versuch der Beihilfe, waren noch nicht ins Gesetz aufgenommen. Im Februar 2016 wurde die Einhaltung der Kinderrechte vom UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes überprüft. Der Ausschuss forderte die Regierung auf, Änderungen des Strafgesetzbuchs abzulehnen, welche die Verhängung der Todesstrafe und Körperstrafen gegen Kinder vorsehen. Zudem forderte der Ausschuss eine Erhöhung des Mindestalters für Eheschließungen. Amnesty ReportKamerun01.06.2016 Kamerun 2016 Die bewaffnete Gruppierung Boko Haram zerstörte das Leben Tausender Menschen im Norden von Kamerun. Sie verübte Verbrechen im Sinne des Völkerrechts, darunter rechtswidrige Tötungen, Angriffe auf zivile Einrichtungen, eignete sich das Hab und Gut anderer an und war für Plünderungen und Entführungen verantwortlich.
Amnesty ReportFrankreich24.04.2024 Frankreich 2023 Systemischer Rassismus und religiöse Diskriminierung bestanden fort und richteten sich u. a. gegen muslimische Frauen und Mädchen.
Amnesty ReportKamerun28.03.2023 Kamerum 2022 Die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren nach wie vor eingeschränkt.
Amnesty ReportFrankreich29.03.2022 Frankreich 2021 Es gab Bedenken, dass die Gesetze zur "globalen Sicherheit" und zur "Stärkung der republikanischen Grundsätze" zu Massenüberwachung führen und die Rechte auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit verletzen könnten.
Amnesty ReportKamerun29.03.2022 Kamerun 2021 Die Armee und bewaffnete separatistische Gruppen begingen in den Regionen North-West und South-West schwere Menschenrechtsverstöße.
Amnesty ReportFrankreich07.04.2021 Frankreich 2020 Die Maßnahmen der Regierung gegen die Corona-Pandemie lösten menschenrechtliche Bedenken aus.
Amnesty ReportKamerun23.05.2018 Kamerun 2017/18 Die bewaffnete Gruppe Boko Haram verübte 2017 in der Region Extrême-Nord weiterhin schwere Menschenrechtsverstöße und Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht.
Amnesty ReportKamerun16.05.2017 Kamerun 2017 Die bewaffnete Gruppe Boko Haram verübte 2016 in der Region Extrême-Nord weiterhin schwere Menschenrechtsverstöße und Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht. Sie war u. a. für die Tötung und Entführung Hunderter Zivilpersonen verantwortlich. Die staatlichen Stellen und Sicherheitskräfte, die Boko Haram bekämpften, begingen ihrerseits Menschenrechtsverletzungen, wie willkürliche Festnahmen, Haft ohne Kontakt zur Außenwelt, Folter und Verschwindenlassen. Als Folge des Konflikts waren seit 2014 mehr als 170000 Menschen aus ihrer Heimat geflohen. Die Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit waren weiterhin eingeschränkt. Ende Oktober 2016 gingen die Sicherheitskräfte gewaltsam gegen Demonstrationen im englischsprachigen Teil des Landes vor. Journalisten, Studierende, Menschenrechtsverteidiger und Mitglieder von Oppositionsparteien wurden festgenommen und in einigen Fällen vor Militärgerichte gestellt. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle wurden weiterhin diskriminiert, eingeschüchtert und schikaniert, allerdings sank die Zahl der Festnahmen und Strafverfahren weiter.
Amnesty ReportBrunei Darussalam15.05.2017 Brunei Darussalam 2017 Mangelnde Transparenz erschwerte eine unabhängige Kontrolle der Menschenrechtslage. Die phasenweise Umsetzung des neuen Strafgesetzbuchs wurde fortgesetzt. Das neue Gesetzbuch, das der Einführung der islamischen Rechtsprechung (Scharia) dient, sieht für eine Reihe von Straftatbeständen die Todesstrafe sowie Körperstrafen vor, die Folter und andere Misshandlungen darstellen. Außerdem enthält es Bestimmungen, die Frauen diskriminieren. Die Einführung der Scharia befindet sich in der zweiten Phase. Straftaten, die danach mit Auspeitschung oder der Todesstrafe zu ahnden sind, wie unwahre Behauptungen (Paragraph 206), das Verspotten von Koranversen oder ihren Überlieferungen, den Hadithen, (Artikel 111) sowie Beihilfe dazu oder der Versuch der Beihilfe, waren noch nicht ins Gesetz aufgenommen. Im Februar 2016 wurde die Einhaltung der Kinderrechte vom UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes überprüft. Der Ausschuss forderte die Regierung auf, Änderungen des Strafgesetzbuchs abzulehnen, welche die Verhängung der Todesstrafe und Körperstrafen gegen Kinder vorsehen. Zudem forderte der Ausschuss eine Erhöhung des Mindestalters für Eheschließungen.
Amnesty ReportKamerun01.06.2016 Kamerun 2016 Die bewaffnete Gruppierung Boko Haram zerstörte das Leben Tausender Menschen im Norden von Kamerun. Sie verübte Verbrechen im Sinne des Völkerrechts, darunter rechtswidrige Tötungen, Angriffe auf zivile Einrichtungen, eignete sich das Hab und Gut anderer an und war für Plünderungen und Entführungen verantwortlich.