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Polizei und andere Sicherheitskräfte wendeten Folter an, ohne dafür zur Verantwortung gezogen zu werden. Mindestens ein Mann wurde hingerichtet, ohne dass ihm das Recht eingeräumt worden war, gegen sein Todesurteil Rechtsmittel einzulegen. Amnesty ReportChile31.05.2016 Chile 2016 Fälle von Polizeigewalt wurden wie bisher vor Militärgerichten verhandelt. Die Gerichtsverfahren gegen Personen, die für Menschenrechtsverletzungen in der Vergangenheit verantwortlich waren, gingen 2015 weiter. Schwangerschaftsabbrüche standen weiterhin ausnahmslos unter Strafe. Amnesty ReportGuyana04.05.2015 Guyana 2015 Nach wie vor wurden Vorwürfe über Misshandlungen durch die Polizei erhoben. Auch Gewalt gegen Frauen gab Anlass zur Sorge; die Anzahl der Verurteilungen in Fällen sexueller Straftaten blieb gering. Amnesty ReportGuyana23.05.2013 Guyana 2013 Nach wie vor gab es Meldungen über rechtswidrige Tötungen durch die Polizei. Im Jahr 2012 wurden mindestens fünf Menschen zum Tode verurteilt. Es fanden jedoch keine Hinrichtungen statt. Amnesty ReportChile22.05.2013 Chile 2013 Die Konsultation der indigenen Völker über Projekte, die sie betrafen, blieb weiter unzureichend. Es wurde ein Gesetz zur Verhinderung und Bestrafung von Diskriminierung verabschiedet. Die Polizei reagierte auf mehrere Protestkundgebungen mit exzessiver Gewalt. Die Strafverfahren wegen Menschenrechtsverletzungen in der Vergangenheit wurden fortgesetzt. Amnesty ReportBangladesch22.05.2013 Bangladesch 2013 Im Jahr 2012 sollen etwa 30 außergerichtliche Hinrichtungen vollzogen worden sein. Die Sicherheitskräfte waren an Folter und anderen Misshandlungen sowie mindestens zehn Fällen des Verschwindenlassens beteiligt. Politisch motivierte Gewalt hatte den Tod von mindestens vier Männern zur Folge. Frauen waren weiterhin Opfer unterschiedlicher Arten von Gewalt. Die Regierung gewährte indigenen Gemeinschaften keinen Schutz vor Angriffen durch bengalische Siedler. Mindestens 111 Arbeiter starben bei einem Brand in einer Fabrik. Amnesty ReportGuyana07.05.2012 Guyana 2012 Die Behörden leiteten nach wie vor keine ausreichenden Maßnahmen ein, um Gewalt gegen Frauen einzudämmen. Mindestens drei Person wurde zum Tode verurteilt. Im Jahr 2011 fanden jedoch keine Hinrichtungen statt. Amnesty ReportChile04.05.2012 Chile 2012 Im Laufe des Jahres kam es immer wieder zu Protesten gegen bildungs- und umweltpolitische sowie andere Maßnahmen der Regierung. Die Anzahl der Strafanzeigen wegen unter der Militärregierung (1973-90) verübten schweren Menschenrechtsverletzungen stieg weiter an, doch nicht einmal ein Drittel der Verurteilten verbüßte Haftstrafen. Die Antiterrorgesetze wurden auch 2011 unvermindert gegen Angehörige indigener Völker angewendet. Amnesty ReportBangladesch04.05.2012 Bangladesch 2012 Die Regierung hielt ihre Zusage nicht ein, außergerichtlichen Hinrichtungen ein Ende zu setzen. Angehörige des Schnellen Einsatzbataillons (Rapid Action Battalion - RAB), die unter dem Verdacht standen, während des Berichtsjahres mehr als 54 rechtswidrige Tötungen begangen zu haben, wurden weder einem unabhängigen Ermittlungsverfahren unterzogen noch vor Gericht gestellt. Die Regierung unternahm nichts, um ihre neue Politik der Unterstützung von Frauen, die Opfer von Gewalt geworden waren, in die Praxis umzusetzen. Änderungen der für das Internationale Kriegsverbrechertribunal (International Crimes Tribunal) in Bangladesch geltenden Verfahrensregeln verringerten zwar die Möglichkeit unfairer Verfahren gegen die mutmaßlichen Verantwortlichen für im Jahr 1971 begangene Kriegsverbrechen, schlossen sie aber nicht vollständig aus. Das Recht der in der Bergregion Chittagong Hill Tracts lebenden indigenen Bevölkerung auf ihre Lebensgrundlagen und ihr Land wurde von der Regierung nicht garantiert. Mehr als 49 Personen wurden zum Tode verurteilt und mindestens fünf Männer hingerichtet. 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Amnesty ReportBangladesch01.05.2015 Bangladesch 2015 Zahlreiche Personen wurden Opfer des Verschwindenlassens. Journalisten und Menschenrechtsverteidiger waren weiterhin Angriffen und Drangsalierungen ausgesetzt. Gewalt gegen Frauen stellte eines der größten Menschenrechtsprobleme dar. Polizei und andere Sicherheitskräfte wendeten Folter an, ohne dafür zur Verantwortung gezogen zu werden. Mindestens ein Mann wurde hingerichtet, ohne dass ihm das Recht eingeräumt worden war, gegen sein Todesurteil Rechtsmittel einzulegen.
Amnesty ReportChile31.05.2016 Chile 2016 Fälle von Polizeigewalt wurden wie bisher vor Militärgerichten verhandelt. Die Gerichtsverfahren gegen Personen, die für Menschenrechtsverletzungen in der Vergangenheit verantwortlich waren, gingen 2015 weiter. Schwangerschaftsabbrüche standen weiterhin ausnahmslos unter Strafe.
Amnesty ReportGuyana04.05.2015 Guyana 2015 Nach wie vor wurden Vorwürfe über Misshandlungen durch die Polizei erhoben. Auch Gewalt gegen Frauen gab Anlass zur Sorge; die Anzahl der Verurteilungen in Fällen sexueller Straftaten blieb gering.
Amnesty ReportGuyana23.05.2013 Guyana 2013 Nach wie vor gab es Meldungen über rechtswidrige Tötungen durch die Polizei. Im Jahr 2012 wurden mindestens fünf Menschen zum Tode verurteilt. Es fanden jedoch keine Hinrichtungen statt.
Amnesty ReportChile22.05.2013 Chile 2013 Die Konsultation der indigenen Völker über Projekte, die sie betrafen, blieb weiter unzureichend. Es wurde ein Gesetz zur Verhinderung und Bestrafung von Diskriminierung verabschiedet. Die Polizei reagierte auf mehrere Protestkundgebungen mit exzessiver Gewalt. Die Strafverfahren wegen Menschenrechtsverletzungen in der Vergangenheit wurden fortgesetzt.
Amnesty ReportBangladesch22.05.2013 Bangladesch 2013 Im Jahr 2012 sollen etwa 30 außergerichtliche Hinrichtungen vollzogen worden sein. Die Sicherheitskräfte waren an Folter und anderen Misshandlungen sowie mindestens zehn Fällen des Verschwindenlassens beteiligt. Politisch motivierte Gewalt hatte den Tod von mindestens vier Männern zur Folge. Frauen waren weiterhin Opfer unterschiedlicher Arten von Gewalt. Die Regierung gewährte indigenen Gemeinschaften keinen Schutz vor Angriffen durch bengalische Siedler. Mindestens 111 Arbeiter starben bei einem Brand in einer Fabrik.
Amnesty ReportGuyana07.05.2012 Guyana 2012 Die Behörden leiteten nach wie vor keine ausreichenden Maßnahmen ein, um Gewalt gegen Frauen einzudämmen. Mindestens drei Person wurde zum Tode verurteilt. Im Jahr 2011 fanden jedoch keine Hinrichtungen statt.
Amnesty ReportChile04.05.2012 Chile 2012 Im Laufe des Jahres kam es immer wieder zu Protesten gegen bildungs- und umweltpolitische sowie andere Maßnahmen der Regierung. Die Anzahl der Strafanzeigen wegen unter der Militärregierung (1973-90) verübten schweren Menschenrechtsverletzungen stieg weiter an, doch nicht einmal ein Drittel der Verurteilten verbüßte Haftstrafen. Die Antiterrorgesetze wurden auch 2011 unvermindert gegen Angehörige indigener Völker angewendet.
Amnesty ReportBangladesch04.05.2012 Bangladesch 2012 Die Regierung hielt ihre Zusage nicht ein, außergerichtlichen Hinrichtungen ein Ende zu setzen. Angehörige des Schnellen Einsatzbataillons (Rapid Action Battalion - RAB), die unter dem Verdacht standen, während des Berichtsjahres mehr als 54 rechtswidrige Tötungen begangen zu haben, wurden weder einem unabhängigen Ermittlungsverfahren unterzogen noch vor Gericht gestellt. Die Regierung unternahm nichts, um ihre neue Politik der Unterstützung von Frauen, die Opfer von Gewalt geworden waren, in die Praxis umzusetzen. Änderungen der für das Internationale Kriegsverbrechertribunal (International Crimes Tribunal) in Bangladesch geltenden Verfahrensregeln verringerten zwar die Möglichkeit unfairer Verfahren gegen die mutmaßlichen Verantwortlichen für im Jahr 1971 begangene Kriegsverbrechen, schlossen sie aber nicht vollständig aus. Das Recht der in der Bergregion Chittagong Hill Tracts lebenden indigenen Bevölkerung auf ihre Lebensgrundlagen und ihr Land wurde von der Regierung nicht garantiert. Mehr als 49 Personen wurden zum Tode verurteilt und mindestens fünf Männer hingerichtet.