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Amnesty ReportMongolei23.05.2018 Mongolei 2017/18 Mit dem Inkrafttreten des neuen Strafgesetzbuchs und der neuen Strafprozessordnung wurde die Todesstrafe abgeschafft. Folter und andere Misshandlungen von Gefangenen blieben weiterhin straflos. Amnesty ReportBangladesch23.05.2018 Bangladesch 2017/18 Bangladesch nahm 2017 mehr als 655000 Rohingya-Flüchtlinge auf, die aus dem myanmarischen Staat Rakhine vertrieben worden waren. Mitglieder der Oppositionspartei Jamaat-e-Islami wurden willkürlich festgenommen. Amnesty ReportKirgisistan23.05.2018 Kirgisistan 2017/18 Die Behörden beschränkten die Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit, vor allem im Vorfeld der Präsidentschaftswahlen, die im Oktober 2017 stattfanden. Amnesty ReportKirgisistan17.05.2017 Kirgisistan 2017 Der gewaltlose politische Gefangene Azimjan Askarov blieb 2016 weiter in Haft, obwohl der UN-Menschenrechtsausschuss darauf drängte, ihn unverzüglich freizulassen. Ein Gesetz über "ausländische Agenten", das sich negativ auf NGOs ausgewirkt hätte, wurde vom Parlament abgelehnt. Über einen Gesetzentwurf, der vorsah, "Propaganda für nichttraditionelle sexuelle Beziehungen" unter Strafe zu stellen, wurde jedoch weiter beraten. Eine Verfassungsreform enthielt Änderungen, die den Schutz der Menschenrechte bedrohten. Personen, die für Folter verantwortlich waren, blieben ebenso straffrei wie diejenigen, die Gewaltverbrechen gegen Frauen verübten. Polizeieinsätze gegen Sexarbeiterinnen hatten diskriminierenden Charakter. Nach wie vor unternahmen die Behörden keine ernsthaften Anstrengungen, um die gewaltsamen Auseinandersetzungen vom Juni 2010 in Osch und Dschalalabat wirksam zu untersuchen. Amnesty ReportBangladesch14.05.2017 Bangladesch 2017 Bewaffnete Gruppen, die vorgaben im Namen des Islam zu handeln, töteten gezielt zahlreiche Menschen, darunter ausländische Staatsangehörige, säkulare Aktivisten sowie Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle. Die Regierung reagierte darauf mit Menschenrechtsverletzungen wie willkürlichen Festnahmen, Verschwindenlassen, rechtswidrigen Tötungen, Folter und anderen Misshandlungen. Das Recht auf Meinungsfreiheit wurde von der Regierung durch die Anwendung repressiver Gesetze und die strafrechtliche Verfolgung von Kritikern noch weiter eingeschränkt. Amnesty ReportUkraine19.02.2017 Ukraine 2017 Nach wie vor kam es im Osten der Ukraine auf beiden Seiten zu sporadischen Verstößen gegen den vereinbarten Waffenstillstand. Sowohl die ukrainischen Streitkräfte als auch die pro-russischen Separatisten verübten Verletzungen des humanitären Völkerrechts, darunter Kriegsverbrechen wie Folter, ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden. In der Ukraine und den selbsternannten Volksrepubliken Donezk und Lugansk wurden Personen, die der Unterstützung der jeweils anderen Seite verdächtigt wurden, rechtswidrig inhaftiert, auch zum Zwecke des Gefangenenaustauschs. Amnesty ReportKirgisistan07.06.2016 Kirgisistan 2016 Es gab 2015 weiterhin keine unparteiischen und effektiven Ermittlungen zu den Verbrechen gegen die Menschlichkeit und anderen Menschenrechtsverletzungen, die während der gewaltsamen Auseinandersetzungen im Juni 2010 und danach verübt wurden. Die Behörden ergriffen keine wirksamen Maßnahmen, um Folter und andere Misshandlungen zu beenden und die dafür Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Angesichts einer zunehmenden Intoleranz gegenüber ethnischen, sexuellen und anderen Minderheiten wurden die Handlungsspielräume der Zivilgesellschaft immer enger. Amnesty ReportKirgisistan07.06.2016 Kirgisistan 2016 Es gab 2015 weiterhin keine unparteiischen und effektiven Ermittlungen zu den Verbrechen gegen die Menschlichkeit und anderen Menschenrechtsverletzungen, die während der gewaltsamen Auseinandersetzungen im Juni 2010 und danach verübt wurden. Die Behörden ergriffen keine wirksamen Maßnahmen, um Folter und andere Misshandlungen zu beenden und die dafür Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Angesichts einer zunehmenden Intoleranz gegenüber ethnischen, sexuellen und anderen Minderheiten wurden die Handlungsspielräume der Zivilgesellschaft immer enger. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Aktuelle Seite 3 Page 4 Page 5 Page 6 Page 7 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportUkraine23.05.2018 Ukraine 2017/18 Eine Untersuchung zu den Geheimgefängnissen, die der Inlandsgeheimdienst der Ukraine (Sluschba bespeky Ukrajiny – SBU) mutmaßlich betrieb, machte keinerlei Fortschritte.
Amnesty ReportMongolei23.05.2018 Mongolei 2017/18 Mit dem Inkrafttreten des neuen Strafgesetzbuchs und der neuen Strafprozessordnung wurde die Todesstrafe abgeschafft. Folter und andere Misshandlungen von Gefangenen blieben weiterhin straflos.
Amnesty ReportBangladesch23.05.2018 Bangladesch 2017/18 Bangladesch nahm 2017 mehr als 655000 Rohingya-Flüchtlinge auf, die aus dem myanmarischen Staat Rakhine vertrieben worden waren. Mitglieder der Oppositionspartei Jamaat-e-Islami wurden willkürlich festgenommen.
Amnesty ReportKirgisistan23.05.2018 Kirgisistan 2017/18 Die Behörden beschränkten die Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit, vor allem im Vorfeld der Präsidentschaftswahlen, die im Oktober 2017 stattfanden.
Amnesty ReportKirgisistan17.05.2017 Kirgisistan 2017 Der gewaltlose politische Gefangene Azimjan Askarov blieb 2016 weiter in Haft, obwohl der UN-Menschenrechtsausschuss darauf drängte, ihn unverzüglich freizulassen. Ein Gesetz über "ausländische Agenten", das sich negativ auf NGOs ausgewirkt hätte, wurde vom Parlament abgelehnt. Über einen Gesetzentwurf, der vorsah, "Propaganda für nichttraditionelle sexuelle Beziehungen" unter Strafe zu stellen, wurde jedoch weiter beraten. Eine Verfassungsreform enthielt Änderungen, die den Schutz der Menschenrechte bedrohten. Personen, die für Folter verantwortlich waren, blieben ebenso straffrei wie diejenigen, die Gewaltverbrechen gegen Frauen verübten. Polizeieinsätze gegen Sexarbeiterinnen hatten diskriminierenden Charakter. Nach wie vor unternahmen die Behörden keine ernsthaften Anstrengungen, um die gewaltsamen Auseinandersetzungen vom Juni 2010 in Osch und Dschalalabat wirksam zu untersuchen.
Amnesty ReportBangladesch14.05.2017 Bangladesch 2017 Bewaffnete Gruppen, die vorgaben im Namen des Islam zu handeln, töteten gezielt zahlreiche Menschen, darunter ausländische Staatsangehörige, säkulare Aktivisten sowie Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle. Die Regierung reagierte darauf mit Menschenrechtsverletzungen wie willkürlichen Festnahmen, Verschwindenlassen, rechtswidrigen Tötungen, Folter und anderen Misshandlungen. Das Recht auf Meinungsfreiheit wurde von der Regierung durch die Anwendung repressiver Gesetze und die strafrechtliche Verfolgung von Kritikern noch weiter eingeschränkt.
Amnesty ReportUkraine19.02.2017 Ukraine 2017 Nach wie vor kam es im Osten der Ukraine auf beiden Seiten zu sporadischen Verstößen gegen den vereinbarten Waffenstillstand. Sowohl die ukrainischen Streitkräfte als auch die pro-russischen Separatisten verübten Verletzungen des humanitären Völkerrechts, darunter Kriegsverbrechen wie Folter, ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden. In der Ukraine und den selbsternannten Volksrepubliken Donezk und Lugansk wurden Personen, die der Unterstützung der jeweils anderen Seite verdächtigt wurden, rechtswidrig inhaftiert, auch zum Zwecke des Gefangenenaustauschs.
Amnesty ReportKirgisistan07.06.2016 Kirgisistan 2016 Es gab 2015 weiterhin keine unparteiischen und effektiven Ermittlungen zu den Verbrechen gegen die Menschlichkeit und anderen Menschenrechtsverletzungen, die während der gewaltsamen Auseinandersetzungen im Juni 2010 und danach verübt wurden. Die Behörden ergriffen keine wirksamen Maßnahmen, um Folter und andere Misshandlungen zu beenden und die dafür Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Angesichts einer zunehmenden Intoleranz gegenüber ethnischen, sexuellen und anderen Minderheiten wurden die Handlungsspielräume der Zivilgesellschaft immer enger.
Amnesty ReportKirgisistan07.06.2016 Kirgisistan 2016 Es gab 2015 weiterhin keine unparteiischen und effektiven Ermittlungen zu den Verbrechen gegen die Menschlichkeit und anderen Menschenrechtsverletzungen, die während der gewaltsamen Auseinandersetzungen im Juni 2010 und danach verübt wurden. Die Behörden ergriffen keine wirksamen Maßnahmen, um Folter und andere Misshandlungen zu beenden und die dafür Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Angesichts einer zunehmenden Intoleranz gegenüber ethnischen, sexuellen und anderen Minderheiten wurden die Handlungsspielräume der Zivilgesellschaft immer enger.