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Amnesty ReportNordkorea29.03.2022 Korea (Nord) 2021 Im Zuge von Coronamaßnahmen schränkte die Regierung das Recht auf Freizügigkeit nahezu vollständig ein, dies galt nicht nur für Reisen ins Ausland, sondern auch im Inland. Amnesty ReportBangladesch29.03.2022 Bangladesch 2021 Das Recht auf freie Meinungsäußerung war weiterhin durch drakonische Gesetze stark eingeschränkt. Amnesty ReportEritrea07.04.2021 Eritrea 2020 Der Aufenthaltsort von Regierungskritiker_innen und prodemokratischen Aktivist_innen, die in Eritrea seit ihrer willkürlichen Festnahme im Jahr 2001 "verschwunden" sind, blieb auch 2020 ungeklärt. Amnesty ReportNordkorea07.04.2021 Nordkorea 2020 Als Reaktion auf die Corona-Pandemie setzten die Behörden 2020 noch strengere Einschränkungen der Rechte auf Freizügigkeit und Meinungsfreiheit durch. Amnesty ReportÄthiopien08.04.2020 Regionalkapitel Afrika 2019 Die Afrikanische Union konnte bis Ende 2019 kein Ende der seit Jahren andauernden bewaffneten Konflikte durchsetzen. Amnesty ReportMalawi23.05.2018 Malawi 2017/18 Im Jahr 2017 kam es erneut zu Angriffen auf Menschen mit Albinismus. Zwei Menschen mit Albinismus wurden ermordet. Geschlechtsspezifische Gewalt nahm zu. Amnesty ReportBangladesch23.05.2018 Bangladesch 2017/18 Bangladesch nahm 2017 mehr als 655000 Rohingya-Flüchtlinge auf, die aus dem myanmarischen Staat Rakhine vertrieben worden waren. Mitglieder der Oppositionspartei Jamaat-e-Islami wurden willkürlich festgenommen. Amnesty ReportKamerun16.05.2017 Kamerun 2017 Die bewaffnete Gruppe Boko Haram verübte 2016 in der Region Extrême-Nord weiterhin schwere Menschenrechtsverstöße und Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht. Sie war u. a. für die Tötung und Entführung Hunderter Zivilpersonen verantwortlich. Die staatlichen Stellen und Sicherheitskräfte, die Boko Haram bekämpften, begingen ihrerseits Menschenrechtsverletzungen, wie willkürliche Festnahmen, Haft ohne Kontakt zur Außenwelt, Folter und Verschwindenlassen. Als Folge des Konflikts waren seit 2014 mehr als 170000 Menschen aus ihrer Heimat geflohen. Die Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit waren weiterhin eingeschränkt. Ende Oktober 2016 gingen die Sicherheitskräfte gewaltsam gegen Demonstrationen im englischsprachigen Teil des Landes vor. Journalisten, Studierende, Menschenrechtsverteidiger und Mitglieder von Oppositionsparteien wurden festgenommen und in einigen Fällen vor Militärgerichte gestellt. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle wurden weiterhin diskriminiert, eingeschüchtert und schikaniert, allerdings sank die Zahl der Festnahmen und Strafverfahren weiter. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Aktuelle Seite 1 Page 2 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty Report28.03.2023 Regionalkapitel Asien und Pazifik 2022 Im asiatisch-pazifischen Raum waren im Jahr 2022 einige schwache Lichtblicke für die Menschenrechte zu erkennen.
Amnesty ReportNordkorea29.03.2022 Korea (Nord) 2021 Im Zuge von Coronamaßnahmen schränkte die Regierung das Recht auf Freizügigkeit nahezu vollständig ein, dies galt nicht nur für Reisen ins Ausland, sondern auch im Inland.
Amnesty ReportBangladesch29.03.2022 Bangladesch 2021 Das Recht auf freie Meinungsäußerung war weiterhin durch drakonische Gesetze stark eingeschränkt.
Amnesty ReportEritrea07.04.2021 Eritrea 2020 Der Aufenthaltsort von Regierungskritiker_innen und prodemokratischen Aktivist_innen, die in Eritrea seit ihrer willkürlichen Festnahme im Jahr 2001 "verschwunden" sind, blieb auch 2020 ungeklärt.
Amnesty ReportNordkorea07.04.2021 Nordkorea 2020 Als Reaktion auf die Corona-Pandemie setzten die Behörden 2020 noch strengere Einschränkungen der Rechte auf Freizügigkeit und Meinungsfreiheit durch.
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Amnesty ReportMalawi23.05.2018 Malawi 2017/18 Im Jahr 2017 kam es erneut zu Angriffen auf Menschen mit Albinismus. Zwei Menschen mit Albinismus wurden ermordet. Geschlechtsspezifische Gewalt nahm zu.
Amnesty ReportBangladesch23.05.2018 Bangladesch 2017/18 Bangladesch nahm 2017 mehr als 655000 Rohingya-Flüchtlinge auf, die aus dem myanmarischen Staat Rakhine vertrieben worden waren. Mitglieder der Oppositionspartei Jamaat-e-Islami wurden willkürlich festgenommen.
Amnesty ReportKamerun16.05.2017 Kamerun 2017 Die bewaffnete Gruppe Boko Haram verübte 2016 in der Region Extrême-Nord weiterhin schwere Menschenrechtsverstöße und Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht. Sie war u. a. für die Tötung und Entführung Hunderter Zivilpersonen verantwortlich. Die staatlichen Stellen und Sicherheitskräfte, die Boko Haram bekämpften, begingen ihrerseits Menschenrechtsverletzungen, wie willkürliche Festnahmen, Haft ohne Kontakt zur Außenwelt, Folter und Verschwindenlassen. Als Folge des Konflikts waren seit 2014 mehr als 170000 Menschen aus ihrer Heimat geflohen. Die Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit waren weiterhin eingeschränkt. Ende Oktober 2016 gingen die Sicherheitskräfte gewaltsam gegen Demonstrationen im englischsprachigen Teil des Landes vor. Journalisten, Studierende, Menschenrechtsverteidiger und Mitglieder von Oppositionsparteien wurden festgenommen und in einigen Fällen vor Militärgerichte gestellt. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle wurden weiterhin diskriminiert, eingeschüchtert und schikaniert, allerdings sank die Zahl der Festnahmen und Strafverfahren weiter.