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Ecuador verwehrte indigenen Gemeinschaften bei Entscheidungen, die ihre Lebensgrundlage betrafen, das Recht auf vorherige Konsultation und freie, vorherige und informierte Zustimmung. Amnesty ReportFrankreich16.02.2017 Frankreich 2017 Als Reaktion auf mehrere gewaltsame Anschläge wurde der Ausnahmezustand in Frankreich im Laufe des Jahres 2016 viermal verlängert. Die dadurch möglichen Maßnahmen führten zu einer unangemessenen Einschränkung der Menschenrechte. Im Oktober 2016 räumten die Behörden eine informelle Siedlung in Calais, in der mehr als 6500 Migranten und Asylsuchende lebten. Amnesty ReportFrankreich01.06.2016 Frankreich 2016 Im Januar und im November 2015 wurden im Großraum Paris mehrere bewaffnete Anschläge verübt, die sich gegen die Bevölkerung richteten. Dabei wurden mehr als 140 Menschen getötet und Hunderte verletzt. Die Regierung ergriff im Januar 2015 weitere Antiterrormaßnahmen. Am 14. November 2015 verhängte Präsident François Hollande den Ausnahmezustand, der anschließend vom Parlament bis Februar 2016 verlängert wurde. Amnesty ReportKatar01.06.2016 Katar 2016 Die Behörden schränkten 2015 willkürlich die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit ein. Ein gewaltloser politischer Gefangener musste eine lange Haftstrafe verbüßen, weil er Gedichte verfasst und vorgetragen hatte. Arbeitsmigranten wurden weiterhin ausgebeutet und misshandelt. Dies galt insbesondere für Hausangestellte und für Bauarbeiter, die im Rahmen prestigeträchtiger Bauprojekte beschäftigt waren. Frauen wurden noch immer sowohl durch Gesetze als auch im täglichen Leben benachteiligt. Katar hielt an der Todesstrafe fest. Amnesty ReportAustralien26.05.2016 Australien 2016 Angehörige indigener Völker waren in australischen Gefängnissen im Vergleich zur Gesamtbevölkerung überrepräsentiert. Minderjährige wurden zum Teil zusammen mit Erwachsenen inhaftiert. Australien verfolgte auch weiterhin einen harten Kurs gegenüber Asylsuchenden. Dazu gehörte das Abweisen von Booten, die Zurückweisung von Asylsuchenden in ihre Herkunftsländer trotz drohender Folter oder anderer schwerer Menschenrechtsverletzungen (Refoulement), die obligatorische unbefristete Inhaftierung von Personen, die über kein gültiges Visum verfügten, sowie ihre Unterbringung in Einrichtungen vor der australischen Küste auf Nauru und in Papua-Neuguinea. Amnesty ReportPalästina08.05.2015 Palästina 2015 Die palästinensischen Behörden im Westjordanland und im Gazastreifen schränkten 2014 die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit ein, nahmen willkürlich Personen fest und inhaftierten sie. Frauen und Mädchen wurden durch Gesetze und im täglichen Leben weiterhin diskriminiert und waren nur unzureichend gegen geschlechtsspezifische Gewalt geschützt. Die Todesstrafe blieb in Kraft. Im Westjordanland gab es keine Hinrichtungen. Amnesty ReportKatar06.05.2015 Katar 2015 Arbeitsmigranten genossen nach wie vor keinen ausreichenden gesetzlichen Schutz gegen Ausbeutung und Misshandlungen durch ihre Arbeitgeber. Frauen wurden noch immer sowohl durch Gesetze als auch im täglichen Leben benachteiligt und erlitten Gewalt. Die Behörden schränkten das Recht auf freie Meinungsäußerung ein. Gerichte hielten sich nicht an die Standards für faire Gerichtsverfahren. Es wurden mindestens zwei Todesurteile verhängt. Meldungen über Hinrichtungen gab es keine. #### [Hintergrund] Amnesty ReportEcuador03.05.2015 Ecuador 2015 Menschenrechtsverteidiger und Regierungskritiker wurden nach wie vor angegriffen und diskreditiert. Das Recht indigener Bevölkerungsgruppen auf vorherige Konsultation und eine freiwillige, vorab und in Kenntnis der Sachlage gegebene Zustimmung wurde nicht gewahrt. Amnesty ReportPalästina20.05.2017 Palästina 2017 Die palästinensischen Behörden im Westjordanland und die De-facto-Verwaltung der Hamas im Gazastreifen schränkten auch 2016 das Recht auf freie Meinungsäußerung ein, nahmen willkürlich Kritiker und politische Gegner fest und inhaftierten sie. Außerdem beschnitten sie das Recht auf Versammlungsfreiheit und setzten in einigen Fällen exzessive Gewalt ein, um Protestaktionen zu beenden. Folter und andere Misshandlungen von Inhaftierten waren sowohl im Gazastreifen als auch im Westjordanland an der Tagesordnung. Im Gazastreifen wurden weiterhin Zivilpersonen vor Militärgerichte gestellt und erhielten keine fairen Verfahren. Im Westjordanland wurden Gefangene ohne Anklageerhebung oder Gerichtsverfahren festgehalten. Frauen und Mädchen litten unter Diskriminierung und Gewalt. Im Gazastreifen verhängten Gerichte weiterhin Todesurteile, und die Hamas nahm Hinrichtungen vor. Im Westjordanland gab es weder Todesurteile noch Hinrichtungen. 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Amnesty ReportEcuador15.05.2017 Ecuador 2017 Regierungskritiker, darunter auch Menschenrechtsverteidiger, wurden strafrechtlich verfolgt, bedroht und drangsaliert. Die Rechte auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit wurden eingeschränkt. Ecuador verwehrte indigenen Gemeinschaften bei Entscheidungen, die ihre Lebensgrundlage betrafen, das Recht auf vorherige Konsultation und freie, vorherige und informierte Zustimmung.
Amnesty ReportFrankreich16.02.2017 Frankreich 2017 Als Reaktion auf mehrere gewaltsame Anschläge wurde der Ausnahmezustand in Frankreich im Laufe des Jahres 2016 viermal verlängert. Die dadurch möglichen Maßnahmen führten zu einer unangemessenen Einschränkung der Menschenrechte. Im Oktober 2016 räumten die Behörden eine informelle Siedlung in Calais, in der mehr als 6500 Migranten und Asylsuchende lebten.
Amnesty ReportFrankreich01.06.2016 Frankreich 2016 Im Januar und im November 2015 wurden im Großraum Paris mehrere bewaffnete Anschläge verübt, die sich gegen die Bevölkerung richteten. Dabei wurden mehr als 140 Menschen getötet und Hunderte verletzt. Die Regierung ergriff im Januar 2015 weitere Antiterrormaßnahmen. Am 14. November 2015 verhängte Präsident François Hollande den Ausnahmezustand, der anschließend vom Parlament bis Februar 2016 verlängert wurde.
Amnesty ReportKatar01.06.2016 Katar 2016 Die Behörden schränkten 2015 willkürlich die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit ein. Ein gewaltloser politischer Gefangener musste eine lange Haftstrafe verbüßen, weil er Gedichte verfasst und vorgetragen hatte. Arbeitsmigranten wurden weiterhin ausgebeutet und misshandelt. Dies galt insbesondere für Hausangestellte und für Bauarbeiter, die im Rahmen prestigeträchtiger Bauprojekte beschäftigt waren. Frauen wurden noch immer sowohl durch Gesetze als auch im täglichen Leben benachteiligt. Katar hielt an der Todesstrafe fest.
Amnesty ReportAustralien26.05.2016 Australien 2016 Angehörige indigener Völker waren in australischen Gefängnissen im Vergleich zur Gesamtbevölkerung überrepräsentiert. Minderjährige wurden zum Teil zusammen mit Erwachsenen inhaftiert. Australien verfolgte auch weiterhin einen harten Kurs gegenüber Asylsuchenden. Dazu gehörte das Abweisen von Booten, die Zurückweisung von Asylsuchenden in ihre Herkunftsländer trotz drohender Folter oder anderer schwerer Menschenrechtsverletzungen (Refoulement), die obligatorische unbefristete Inhaftierung von Personen, die über kein gültiges Visum verfügten, sowie ihre Unterbringung in Einrichtungen vor der australischen Küste auf Nauru und in Papua-Neuguinea.
Amnesty ReportPalästina08.05.2015 Palästina 2015 Die palästinensischen Behörden im Westjordanland und im Gazastreifen schränkten 2014 die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit ein, nahmen willkürlich Personen fest und inhaftierten sie. Frauen und Mädchen wurden durch Gesetze und im täglichen Leben weiterhin diskriminiert und waren nur unzureichend gegen geschlechtsspezifische Gewalt geschützt. Die Todesstrafe blieb in Kraft. Im Westjordanland gab es keine Hinrichtungen.
Amnesty ReportKatar06.05.2015 Katar 2015 Arbeitsmigranten genossen nach wie vor keinen ausreichenden gesetzlichen Schutz gegen Ausbeutung und Misshandlungen durch ihre Arbeitgeber. Frauen wurden noch immer sowohl durch Gesetze als auch im täglichen Leben benachteiligt und erlitten Gewalt. Die Behörden schränkten das Recht auf freie Meinungsäußerung ein. Gerichte hielten sich nicht an die Standards für faire Gerichtsverfahren. Es wurden mindestens zwei Todesurteile verhängt. Meldungen über Hinrichtungen gab es keine. #### [Hintergrund]
Amnesty ReportEcuador03.05.2015 Ecuador 2015 Menschenrechtsverteidiger und Regierungskritiker wurden nach wie vor angegriffen und diskreditiert. Das Recht indigener Bevölkerungsgruppen auf vorherige Konsultation und eine freiwillige, vorab und in Kenntnis der Sachlage gegebene Zustimmung wurde nicht gewahrt.
Amnesty ReportPalästina20.05.2017 Palästina 2017 Die palästinensischen Behörden im Westjordanland und die De-facto-Verwaltung der Hamas im Gazastreifen schränkten auch 2016 das Recht auf freie Meinungsäußerung ein, nahmen willkürlich Kritiker und politische Gegner fest und inhaftierten sie. Außerdem beschnitten sie das Recht auf Versammlungsfreiheit und setzten in einigen Fällen exzessive Gewalt ein, um Protestaktionen zu beenden. Folter und andere Misshandlungen von Inhaftierten waren sowohl im Gazastreifen als auch im Westjordanland an der Tagesordnung. Im Gazastreifen wurden weiterhin Zivilpersonen vor Militärgerichte gestellt und erhielten keine fairen Verfahren. Im Westjordanland wurden Gefangene ohne Anklageerhebung oder Gerichtsverfahren festgehalten. Frauen und Mädchen litten unter Diskriminierung und Gewalt. Im Gazastreifen verhängten Gerichte weiterhin Todesurteile, und die Hamas nahm Hinrichtungen vor. Im Westjordanland gab es weder Todesurteile noch Hinrichtungen.