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Die willkürliche Entlassung von Richtern und die Suspendierung von Parlamentariern riefen Besorgnis hinsichtlich der Rechtsstaatlichkeit und Meinungsfreiheit hervor. Amnesty ReportMyanmar07.05.2015 Myanmar 2015 Trotz des politischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Reformprozesses waren im Menschenrechtsbereich keine Fortschritte zu verzeichnen, in einigen Schlüsselbereichen gab es sogar Rückschritte. Nach wie vor kam es zu Gewaltakten gegen Muslime, bei denen die mutmaßlichen Täter von den Behörden nicht zur Rechenschaft gezogen wurden. Aus Gebieten, in denen der bewaffnete Konflikt andauerte, wurden immer wieder Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte gemeldet Amnesty ReportMalaysia07.05.2015 Malaysia 2015 Nach wie vor gab es Berichte über Menschenrechtsverletzungen durch die Polizei, darunter Todesfälle in Gewahrsam, Folter und andere Misshandlungen sowie unnötigen und exzessiven Einsatz von Gewalt und Schusswaffen. Angehörige religiöser und sexueller Minderheiten wurden schikaniert und eingeschüchtert. Es wurden weiterhin Todesurteile verhängt, und Hinrichtungen sollen im Geheimen vollzogen worden sein. Amnesty ReportLaos07.05.2015 Laos 2015 Die staatliche Kontrolle über die Medien, das Justizwesen sowie über politische und soziale Organisationen schränkte die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit weiterhin drastisch ein. Aufgrund fehlender Transparenz und mangelnder Informationen war eine unabhängige Überprüfung der Menschenrechtssituation schwierig. Trotz eines De-facto-Hinrichtungsmoratoriums blieb die Todesstrafe für einige Drogendelikte zwingend vorgeschrieben. Amnesty ReportIndonesien04.05.2015 Indonesien 2015 Gegen die Sicherheitskräfte wurden regelmäßig Vorwürfe wegen Menschenrechtsverletzungen erhoben. Dazu gehörten Folter und andere Misshandlungen. Es befanden sich mindestens 60 gewaltlose politische Gefangene in Haft. Religiöse Minderheiten wurden weiterhin eingeschüchtert und angegriffen. Hinrichtungen fanden Berichten zufolge nicht statt. Amnesty ReportIndien04.05.2015 Indien 2015 Menschenrechtsverstöße staatlicher wie nichtstaatlicher Akteure wurden in der Regel nicht geahndet. Trotz Gesetzesreformen und fortschrittlicher Gerichtsentscheidungen gelang es den Behörden oft nicht, Straftaten gegen Kinder, Frauen, Dalits (Kastenlose), Adivasi (Indigene) und andere indische Staatsbürger zu verhindern. Willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen, Folter und außergerichtliche Hinrichtungen zogen häufig keine strafrechtlichen Konsequenzen nach sich. Amnesty ReportAserbaidschan01.05.2015 Aserbaidschan 2015 Mindestens sechs bekannte Menschenrechtsverteidiger wurden inhaftiert und führende Menschenrechtsorganisationen gezwungen, zu schließen oder ihre Aktivitäten einzustellen. Unabhängige Journalisten waren nach wie vor Drangsalierungen, Gewalt und konstruierten Anklagen ausgesetzt. Die Versammlungsfreiheit blieb eingeschränkt. Folter und andere Misshandlungen waren weiterhin an der Tagesordnung. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige … Page 10 Page 11 Page 12 Page 13 Page 14 Page 15 Page 16 Page 17 Aktuelle Seite 18 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportNauru08.05.2015 Nauru 2015 Asylsuchende wurden auf der Grundlage eines mit der australischen Regierung geschlossenen Abkommens willkürlich und unter schlechten Bedingungen inhaftiert. Die willkürliche Entlassung von Richtern und die Suspendierung von Parlamentariern riefen Besorgnis hinsichtlich der Rechtsstaatlichkeit und Meinungsfreiheit hervor.
Amnesty ReportMyanmar07.05.2015 Myanmar 2015 Trotz des politischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Reformprozesses waren im Menschenrechtsbereich keine Fortschritte zu verzeichnen, in einigen Schlüsselbereichen gab es sogar Rückschritte. Nach wie vor kam es zu Gewaltakten gegen Muslime, bei denen die mutmaßlichen Täter von den Behörden nicht zur Rechenschaft gezogen wurden. Aus Gebieten, in denen der bewaffnete Konflikt andauerte, wurden immer wieder Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte gemeldet
Amnesty ReportMalaysia07.05.2015 Malaysia 2015 Nach wie vor gab es Berichte über Menschenrechtsverletzungen durch die Polizei, darunter Todesfälle in Gewahrsam, Folter und andere Misshandlungen sowie unnötigen und exzessiven Einsatz von Gewalt und Schusswaffen. Angehörige religiöser und sexueller Minderheiten wurden schikaniert und eingeschüchtert. Es wurden weiterhin Todesurteile verhängt, und Hinrichtungen sollen im Geheimen vollzogen worden sein.
Amnesty ReportLaos07.05.2015 Laos 2015 Die staatliche Kontrolle über die Medien, das Justizwesen sowie über politische und soziale Organisationen schränkte die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit weiterhin drastisch ein. Aufgrund fehlender Transparenz und mangelnder Informationen war eine unabhängige Überprüfung der Menschenrechtssituation schwierig. Trotz eines De-facto-Hinrichtungsmoratoriums blieb die Todesstrafe für einige Drogendelikte zwingend vorgeschrieben.
Amnesty ReportIndonesien04.05.2015 Indonesien 2015 Gegen die Sicherheitskräfte wurden regelmäßig Vorwürfe wegen Menschenrechtsverletzungen erhoben. Dazu gehörten Folter und andere Misshandlungen. Es befanden sich mindestens 60 gewaltlose politische Gefangene in Haft. Religiöse Minderheiten wurden weiterhin eingeschüchtert und angegriffen. Hinrichtungen fanden Berichten zufolge nicht statt.
Amnesty ReportIndien04.05.2015 Indien 2015 Menschenrechtsverstöße staatlicher wie nichtstaatlicher Akteure wurden in der Regel nicht geahndet. Trotz Gesetzesreformen und fortschrittlicher Gerichtsentscheidungen gelang es den Behörden oft nicht, Straftaten gegen Kinder, Frauen, Dalits (Kastenlose), Adivasi (Indigene) und andere indische Staatsbürger zu verhindern. Willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen, Folter und außergerichtliche Hinrichtungen zogen häufig keine strafrechtlichen Konsequenzen nach sich.
Amnesty ReportAserbaidschan01.05.2015 Aserbaidschan 2015 Mindestens sechs bekannte Menschenrechtsverteidiger wurden inhaftiert und führende Menschenrechtsorganisationen gezwungen, zu schließen oder ihre Aktivitäten einzustellen. Unabhängige Journalisten waren nach wie vor Drangsalierungen, Gewalt und konstruierten Anklagen ausgesetzt. Die Versammlungsfreiheit blieb eingeschränkt. Folter und andere Misshandlungen waren weiterhin an der Tagesordnung.