Weiter in Gefahr

Ergebnis dieser Urgent Action

Ein Berufungsgericht hat die Schuldsprüche gegen sechs Männer wegen des "Straftatbestands" der Homosexualität bestätigt. Ihre Strafen wurden jedoch reduziert und die Männer wurden nicht ins Gefängnis zurückgeschickt.

Sechs Männer, die homosexueller Handlungen für schuldig befunden wurden, sind am 7. Januar gegen Kaution aus der Haft entlassen worden. Sie waren im Gefängnis gefoltert und anderweitig misshandelt worden. Die Männer erhalten seit ihrer Freilassung Drohungen und haben Angst um ihr Leben.

Appell an

JUSTIZMINISTER
Omar Mansour
31, boulevard Bab Bnet
1006 Tunis
TUNESIEN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 216) 71 56 18 04
E-Mail: mju@ministeres.tn

PRÄSIDENT
Béji Caïd Essebsi
Presidential Palace, Carthage
Tunis, TUNESIEN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 216) 71 744 721
E-Mail: contact@carthage.tn

Sende eine Kopie an

PARLAMENTSSPRECHER
President Mohamed Ennaceur

Assembly of the Representatives of the People
Bardo 2000, Tunis
TUNESIEN
Fax: (00 216) 71 514 608

BOTSCHAFT DER TUNESISCHEN REPUBLIK
S.E. Herrn Elyes Kasri
Lindenallee 16
14050 Berlin
Fax: 030-3082 06 83
E-Mail: at.berlin@tunesien.tn

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch, Französisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 26. Februar 2016 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte sprechen Sie sich dafür aus, dass das am 10. Dezember 2015 gegen sechs Männer wegen homosexueller Handlungen verhängte Urteil aufgehoben wird.

  • Bitte sorgen Sie dafür, dass zeitnah eine unparteiische und wirksame Untersuchung zu den von den Männern erhobenen Vorwürfen über Folter und anderweitige Misshandlung durchgeführt wird. Schützen Sie die Männer bitte vor weiteren Vergeltungsmaßnahmen, Drohungen und Gewalt.

  • Bitte heben sie Paragraf 230 des Strafgesetzbuchs auf, der gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen unter Strafe stellt. Ich bitte Sie zudem, alle Formen von Gewalt gegen Personen wegen ihres Geschlechts, ihrer tatsächlichen oder vermeintlichen sexuellen Orientierung oder ihrer Geschlechtsidentität öffentlich zu verurteilen.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Urging the Tunisian authorities to quash the conviction of the six men convicted of "sodomy".

  • Calling on them to order an immediate, impartial and effective investigation of the men’s allegations of torture and other ill-treatment, and protect them from further reprisals, threats and violence.

  • Calling on them to repeal Article 230 of the Penal Code, which criminalizes consensual same-sex sexual relations, and publicly condemn all forms of violence based on gender and real or perceived sexual orientation or gender identity.

Sachlage

Am 7. Januar sind sechs Männer, die wegen homosexueller Handlungen verurteilt worden waren, für die Dauer ihres Rechtsmittelverfahrens gegen Kaution aus der Haft entlassen worden. Man hatte sie am 2. Dezember 2015 auf einer Party in der Stadt Kairouan festgenommen und am 10. Dezember zu drei Jahren Haft verurteilt – die Höchststrafe, die Paragraf 230 des tunesischen Strafgesetzbuchs für den "Straftatbestand" der Homosexualität vorsieht. Ihr Rechtsmittel soll am 25. Februar angehört werden.

Einige der sechs Männer haben angegeben, nach ihrer Festnahme auf einer Polizeiwache geschlagen worden zu sein. Einer ihrer Rechtsbeistände sagte Amnesty International gegenüber, dass sie deutlich sichtbare Spuren von Schlägen aufwiesen und einer von ihnen eine gebrochene Nase hatte.

Die Männer haben darüber hinaus beschrieben, wie sie dazu gezwungen wurden, sich einer Analuntersuchung zu unterziehen. Man brachte sie dazu in ein Krankenhaus, wo sie einzeln in einen Untersuchungsraum geführt wurden. Die Polizist_innen blieben die gesamte Zeit über mit im Raum. Alle von ihnen lehnten zunächst eine Untersuchung ab und wurden aufgefordert, eine Verweigerungserklärung zu unterzeichnen. Nachdem sie den Untersuchungsraum verlassen hatten, wurden sie jedoch von den Polizist_innen geschlagen und gezwungen, zurückzugehen und die Untersuchung durchführen zu lassen. Die Polizist_innen zerrissen ihre Verweigerungserklärungen und zwangen sie, eine Zustimmung zu unterschreiben. Die Durchführung von Analuntersuchungen gegen den Willen der Betroffenen kommt Folter gleich.

Der Rechtsbeistand der Männer sagte Amnesty International zudem, dass seine Mandanten seit ihrer Freilassung Drohungen erhalten und sich nicht trauen, ihre Wohnungen zu verlassen. Die Männer können ihrem normalen Leben und ihrem Studium nicht weiter nachgehen und befinden sich in ständiger Angst vor weiteren Anschuldigungen und Anklagen.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Die sechs Männer, von denen die meisten zwischen 18 und 19 Jahre alt sind, wurden am 2. Dezember 2015 bei einer Party in der Stadt Kairouan festgenommen, nachdem Nachbarn die Polizei gerufen hatten. Die Festgenommenen wurden am folgenden Tag vor Gericht gestellt und mussten sich einer Analuntersuchung unterziehen. Am 10. Dezember befand ein Gericht die Männer für schuldig und verurteilte sie zu drei Jahren Haft, was der Höchststrafe für den "Straftatbestand" der Homosexualität darstellt. Auf der Grundlage der Paragrafen 5 und 22 des tunesischen Strafgesetzbuchs werden die Verurteilten nach Verbüßen ihrer Haftstrafen fünf Jahre lang aus Kairouan verbannt.

Amnesty International hat Kenntnis von Vorfällen, die belegen, dass die Kriminalisierung von gleichgeschlechtlichen Beziehungen auf der Grundlage von Paragraf 230 des tunesischen Strafgesetzbuchs Gewalt gegen Schwule, Lesben, Transgeschlechtliche und Intersexuelle in Tunesien fördert. So entsteht ein gesellschaftliches Klima, in dem homophobe und transphobe Verbrechen akzeptiert werden. Das führt dazu, dass Überlebende von derartigen Verbrechen diese nicht zur Anzeige bringen, weil sie Angst vor Verfolgung haben. Männer, denen Homosexualität zur Last gelegt wird, werden in Tunesien häufig ohne Belege für homosexuelle Beziehungen festgenommen. Die meisten Festnahmen erfolgen aufgrund von Klischeevorstellungen, wie Aussehen oder Verhalten, wobei homosexuelle Männer, die als "verweichlicht" gelten, und Transfrauen am häufigsten zur Zielscheibe der Behörden werden.

Die Inhaftierung einer Person aufgrund ihrer tatsächlichen oder vermeintlichen sexuellen Orientierung, ihrer Geschlechtsidentität oder wegen einvernehmlicher gleichgeschlechtlicher Beziehungen zwischen Erwachsenen stellt eine schwerwiegende Menschenrechtsverletzung dar. Jede Person, die auf dieser Grundlage inhaftiert ist, wird als gewaltlose politische Gefangene betrachtet und muss sofort und bedingungslos freigelassen werden.

Männer, denen homosexuelle Handlungen zur Last gelegt werden, müssen sich routinemäßig ärztlichen Analuntersuchungen unterziehen. Diese Untersuchungen werden häufig von Richter_innen angeordnet, um einen vermeintlichen "Beweis" für Analsex zu liefern. Es gibt jedoch keine wissenschaftliche Grundlage für derartige Analuntersuchungen. Obwohl die Straftatverdächtigen sich theoretisch weigern können, sich einer solchen Untersuchung zu unterziehen, kennen nach Aussagen von Aktivist_innen die meisten Männer dieses Recht nicht und fühlen sich unter Druck, einer Untersuchung zustimmen zu müssen. Sie werden zudem häufig von der Polizei eingeschüchtert, die behauptet, eine Weigerung könnte als Beweis gegen die Beschuldigten bewertet werden.

Der UN-Menschenrechtsausschuss, der die Einhaltung des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte bewertet und überwacht, hat bestätigt, dass Staaten die Verpflichtung haben, Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität (Artikel 2 und 26 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte) zu verbieten. Zudem müssen die Vertragsstaaten, zu denen auch Tunesien gehört, das Recht auf freie Meinungsäußerung (Artikel 19) und das Recht auf Schutz vor willkürlichen Eingriffen in das Privatleben (Artikel 17) sowie das Recht auf Gewissensfreiheit (Artikel 18) respektieren.