Foltervorwürfe

Die kuwaitischen Brüder Mohammad und Abdullah al-Hussaini sowie mindestens 20 weitere Männer, die seit dem 15. September vor Gericht stehen, haben ausgesagt, dass man sie gefoltert habe, um "Geständnisse" von ihnen zu erzwingen. Gegen sie wurde Anklage wegen "Spionagetätigkeiten für den Iran und die Hisbollah" sowie wegen "geplanter Angriffe gegen den Staat" erhoben.

Appell an

EMIR VON KUWAIT
His Highness
Sheikh Sabah al-Ahmad al-Jaber Al Sabah
Al Diwan Al Amiri
P.O. Box 1, al-Safat 13001
KUWAIT
(Anrede: Your Highness / Eure Hoheit)
Fax: (00 965) 224 305 59
E-Mail: amirsoffice@da.gov.kw

ERSTER STELLVERTRETENDER MINISTERPRÄSIDENT
His Excellency
Sheikh Mohammed Khaled Al-Hamad Al-Sabah
Ministry of the Interior
P.O. Box 12500, Shamiya 71655
KUWAIT
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 965) 224 965 70
E-Mail: info@moi.gov.kw

Sende eine Kopie an

VORSITZENDER DER PARLAMENTARISCHEN MENSCHENRECHTSKOMMISSION
Parliamentary Human Rights Committee
National Assembly
P.O. Box 716
al-Safat 13008
KUWAIT
Fax: (00 965) 224 363 31
E-Mail: ipu-grp@kna.kw
(Betreff: FAO Chairperson of the Parliamentary Human Rights Committee)

BOTSCHAFT DES STAATES KUWAIT
S. E. Herrn Monther Bader Sulaiman Aleissa
Griegstraße 5-7
14193 Berlin
Fax: 030-8973 0010
E-Mail: info@kuwait-botschaft.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 29. Oktober 2015 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte gewährleisten Sie Mohammad und Abdullah al-Hussaini sowie den anderen Mitangeklagten Schutz vor Folter und anderweitigen Misshandlungen. Leiten Sie bitte eine unparteiische und unabhängige Untersuchung zu den Vorwürfen ein, wonach die Männer gefoltert und anderweitig misshandelt worden sein sollen, und stellen Sie die Verantwortlichen vor Gericht.

  • Bitte gewähren Sie den Männern regelmäßigen Zugang zu ihren Familien, Rechtsbeiständen sowie jeglicher benötigter medizinischer Versorgung.

  • Ich erkenne die Verantwortung von Regierungen an, mutmaßliche Straftäter_innen strafrechtlich zu verfolgen, möchte jedoch darauf hinweisen, dass Gerichtsverfahren den internationalen Standards für faire Verfahren entsprechen müssen.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Calling on the Kuwaiti authorities to ensure that Mohammad and Abdullah al-Hussaini, and the others charged with them, are protected from torture and other ill-treatment, order an impartial and independent investigation into their allegations of torture and bring those responsible to justice.

  • Urging them to provide the men with regular access to their families and lawyers; and any medical attention they may require.

  • Acknowledging that governments have a responsibility to bring to justice those suspected of criminal offences, but stressing that trials should be conducted in proceedings that meet international standards of fair trial.

Sachlage

Der 35-jährige schiitische Imam Mohammad al-Hussaini wurde am 13. August im Rahmen einer Razzia von Angehörigen der Staatssicherheit im Haus seiner Familie in West Mishref im Gouvernement Hawalli festgenommen. Sein Bruder Abdullah al-Hussaini wurde dort am 16. August festgenommen. Die Festnahmen der anderen Männer erfolgten unter ähnlichen Umständen. Die Sicherheitskräfte legten weder Haftbefehle vor noch begründeten sie die Festnahmen. Sie beschlagnahmten Computer, Handys und weitere elektronische Geräte. Während der Verhöre der Männer durften keine Rechtsbeistände anwesend sein. Erst nachdem die Staatsanwaltschaft den Fall am 1. September an ein Strafgericht verwiesen hatte, konnten Angehörige und Rechtsbeistände die Männer im Gefängnis besuchen. Während dieser Besuche gaben sie an, gefoltert worden zu sein. Zu den Foltermethoden zählten laut Angaben der Inhaftierten unter anderem Schläge, das Aufhängen an einem oder beiden Armen oder Beinen sowie Elektroschocks. Viele von ihnen berichteten, die Verhörbeamt_innen hätten ihnen zudem damit gedroht, weibliche Familienangehörige ins Gefängnis zu bringen und diesen Schaden zuzufügen, sollten sie kein "Geständnis" ablegen. Manche erklärten auch, sie seien gezwungen worden, vorformulierte "Geständnisse" vor laufender Kamera vorzulesen. Allen wurde eine ärztliche Untersuchung verweigert. Die Männer befinden sich derzeit in Einzelhaft in Block 3 des Zentralgefängnisses in Kuwait.

Am 13. August beschlagnahmten die kuwaitischen Behörden auf einem landwirtschaftlichen Betrieb in Abdali, nahe der Grenze zum Irak, Schusswaffen, Munition und Sprengstoff. Die Staatsanwaltschaft erhob in diesem Zusammenhang am 1. September gegen 26 Personen Anklage, darunter auch ein irakischer Staatsbürger, und überstellte sie an das Strafgericht. Drei Personen wurden in Abwesenheit angeklagt. Das Verfahren gegen die "Abdali-Zelle" wurde am 15. September eröffnet. Den Männern werden unter anderem "Spionagetätigkeiten für den Iran und die Hisbollah, mit dem Ziel Angriffe gegen den Staat Kuwait durchzuführen" vorgeworfen. Sie sollen Sprengstoff sowie Schusswaffen und Munition nach Kuwait geschmuggelt und dort zusammengebaut haben. Alle Angeklagten weisen sämtliche Vorwürfe zurück. Das Gericht ordnete an, dass die Männer von einem unabhängigen medizinischen Ausschuss auf Spuren von Folterungen untersucht werden. Zudem soll ihnen vom Gefängnis aus telefonischer Kontakt mit ihren Rechtsbeiständen erlaubt werden. Die nächste Anhörung wurde für den 29. September festgesetzt.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Mohammad al-Hussaini ist Religionslehrer und Imam in der al-Hussain-Moschee. Er ist verheiratet und hat drei Kinder. Sein Bruder Abdullah, Vater von zwei Kindern, zog vor rund vier Jahren nach Jordanien, um dort Sport zu studieren mit dem Ziel, Sportlehrer zu werden. Nachdem er sich bei einem Unfall an der Hand verletzt hatte, musste er sein Studium abbrechen und kehrte nach Kuwait zurück.

Mohammad al-Hussaini gab gegenüber seiner Familie an, in Haft gefoltert worden zu sein. Zudem habe man seine Familie und Religion beleidigt und seinen schwarzen Turban (ein Zeichen dafür, dass er ein Nachkomme des Propheten ist) weggenommen und anschließend darauf urinierte. Danach wurde Mohammad al-Hussaini gezwungen, den Turban wieder aufzusetzen. Er erzählte Familienmitgliedern, dass sein Bruder Abdullah al-Hussaini während seines Verhörs vor seinen Augen gefoltert wurde. Dabei traten ihm Verhörbeamt_innen gegen und stellten sich auf seinen Rücken. Seitdem leidet Abdullah an starken Rücken- und Blasenbeschwerden. Der Zugang zum Gefängnisarzt wurde ihm jedoch verwehrt. Als Angehörige die Brüder besuchten, sahen sie, dass Abdullah al-Hussaini nicht aufstehen konnte.

Während des ersten Gerichtstermins am 15. September gaben die Angeklagten der sogenannten "Abdali-Zelle" an, dass sie mit Folter zur Abgabe von "Geständnissen" gezwungen worden seien. Die Spuren der Folterungen seien immer noch auf ihren Körpern zu sehen. Einer der Männer erklärte, er sei während des Verhörs gezwungen worden, seine Kleidung auszuziehen. Ein weiterer Mann gab an, mit einem Schlagstock vergewaltigt worden zu sein. Alle Angeklagten weisen sämtliche gegen sie erhobenen Anklagen zurück.