Verfassungsänderung liegt Abgeordnetenhaus vor

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Am 17. Juni hat die Sonderkommission des Abgeordnetenhauses dem Entwurf für eine Verfassungsänderung in Brasilien zugestimmt, der das Herabsetzen der Altersgrenze für die Anwendung des Erwachsenenstrafrechts von 18 auf 16 Jahre vorsieht. Dies würde gegen zahlreiche nationale und internationale Gesetze verstoßen, unter anderem gegen die Verpflichtung Brasiliens, die Rechte des Kindes zu schützen. Bis zum 30. Juni muss nun das Abgeordnetenhaus über den Änderungsentwurf entscheiden.

Appell an

VORSITZENDER DES ABGEORDNETENHAUSES
Eduardo Cunha

Praça dos Três Poderes
Câmara dos Deputados. Gabinete 510 - Anexo IV Brasília, DF, CEP: 70160-900
BRASILIEN
(Anrede: Dear Congressman / Sehr geehrter Herr Vorsitzender)
Fax: (00 55) 61 32 15 25 10
E-Mail: dep.eduardocunha@camara.leg.br
Facebook: /DeputadoEduardoCunha
Twitter: @DepEduardoCunha

VORSITZENDER DES MENSCHENRECHTSAUSSCHUSSES IM ABGEORDNETENHAUS
Paulo Pimenta

Praça dos Três Poderes
Câmara dos Deputados. Gabinete 552 Anexo IV. Brasília, DF, CEP: 70160-900
BRASILIEN
(Anrede: Dear Congressman / Sehr geehrter Herr Vorsitzender)
Fax: (00 55) 61 32 15 25 52
E-Mail: dep.paulopimenta@camara.leg.br
Facebook: /deputadofederal
Twitter: @DeputadoFederal

Sende eine Kopie an

VORSITZENDER DER REGIERUNGSORGANISATION CONANDA (CONSELHO NACIONAL DOS DIREITOS DA CRIANÇA E DO ADOLESCENTE)
Setor Comercial Sul – B
Quadra 9, Lote C
Edifício Parque Cidade Corporate
Torre "A", 8º andar
Brasília, DF
CEP: 70308-200
BRASILIEN

Fax: (00 55) 61 20 25 96 04
E-Mail: conanda@sdh.gov.br

BOTSCHAFT DER FÖDERATIVEN REPUBLIK BRASILIEN
I. E. Frau Maria Luiza Ribeiro Viotti
Wallstraße 57
10179 Berlin
Fax: 030–72 62 83-20 oder -21
E-Mail: brasemb.berlim@itamaraty.gov.br

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Portugiesisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 30. Juli 2015 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

E-MAILS, FAXE, TWITTERNACHRICHTEN, FACEBOOKNACHRICHTEN UND LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich bitte Sie eindringlich den Änderungsentwurf PEC 171/1993 abzulehnen, mit dem die Altersgrenze für die Anwendung des Erwachsenenstrafrechts von 18 auf 16 Jahre gesenkt werden soll.

  • Bitte sorgen Sie dafür, dass keinerlei Gesetze gebilligt werden, deren Inhalt gegen das Übereinkommen über die Rechte des Kindes oder gegen die internationalen Menschenrechtsverpflichtungen Brasiliens verstößt.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Urging the Brazilian House of Representatives to reject the proposed constitutional amendment PEC 171/1993 that lowers the age at which children can be tried as adults from 18 to 16 years.

  • Urging them not to approve any laws that contravene the Convention on the Rights of the Child or that are not in accordance with the State’s human rights obligations.

Sachlage

Am 17. Juni hat die Sonderkommission des brasilianischen Abgeordnetenhauses dem Änderungsentwurf PEC 171/1993 zugestimmt, der das Herabsetzen der Altersgrenze für die Anwendung des Erwachsenenstrafrechts von 18 auf 16 Jahre vorsieht. Die Sonderkommission stimmte dem Entwurf vorbehaltlich einiger Änderungen zu. Kinder im Alter von 16 bis 18 Jahren sollen demnach dann nach dem Erwachsenenrecht bestraft werden, wenn sie Tötungsdelikte, schweren Diebstahl und "schwerwiegende Straftaten", wie zum Beispiel Vergewaltigungen oder Drogendelikte, begangen haben. Nun muss das Abgeordnetenhaus über den Änderungsentwurf entscheiden. Der Vorsitzende des Abgeordnetenhauses hat verkündet, dass die Entscheidung bis zum 30. Juni gefällt werden würde.

Mit dem Herabsetzen der Altersgrenze für die Anwendung des Erwachsenenstrafrechts von 18 auf 16 Jahre würde eine Reihe von nationalen und internationalen Gesetzen verletzt werden. Unter anderem würde gegen die Verpflichtungen Brasiliens, die Rechte des Kindes zu schützen, verstoßen werden. Kinder, denen Gesetzesverstöße vorgeworfen werden, stehen die gleichen Rechte auf ein faires Verfahren zu, wie Erwachsenen. Darüber hinaus müssen sie durch zusätzliche Schutzmaßnahmen innerhalb des Jugendstrafrechts geschützt werden, wie es im Übereinkommen über die Rechte des Kindes und weiteren internationalen Abkommen festgeschrieben ist. Ist eine Person zum Zeitpunkt der ihr vorgeworfenen Tat noch keine 18 Jahre alt, so muss das Jugendstrafgesetz Anwendung finden. Die Behörden dürfen Kinder nicht wie Erwachsene behandeln. Bei der strafrechtlichen Verfolgung und Bestrafung von Kindern muss berücksichtigt werden, dass sowohl der körperliche als auch der geistige Entwicklungsstand eines Kindes nicht mit dem eines Erwachsenen vergleichbar ist. Zudem muss es stets das primäre Ziel sein, im Interesse des Kindes zu handeln. Der Staat muss sicherstellen, dass die Rechte von Kindern auf Leben, auf Überleben und Entwicklung, auf rechtliches Gehör und auf Schutz vor Diskriminierung gewahrt werden.