Hinrichtung ausgesetzt, weitere Aktionen notwendig

Für eine Welt ohne Todesstrafe

Für eine Welt ohne Todesstrafe

Die für den 7. Februar angesetzte Hinrichtung des 36-jährigen Chandran Paskaran ist nach Appellen und Kritik verschiedener Menschenrechtsorganisationen, darunter Amnesty International, vorerst ausgesetzt worden. Das Todesurteil bleibt jedoch bestehen, sodass Chandran Paskaran weiterhin die Hinrichtung droht, falls der internationale Druck auf die malaysischen Behörden nicht aufrechterhalten wird.

Appell an

MINISTERPRÄSIDENT
Prime Minister Najib Razak
Office of the Prime Minister
Main Block, Perdana Putra Building
Federal Government Administrative Centre
62502 Putrajaya
MALAYSIA
(Anrede: Dear Prime Minister / Sehr geehrter Herr Ministerpräsident)
Fax: (00 603)-88883444 oder (00 603)-88883904
E-Mail: ppm@pmo.gov.my

KOPIE AN
BOTSCHAFT VON MALAYSIA
S.E. Herr Salman Bin L Ahmad
Klingelhöferstr. 6, 10785 Berlin
Fax: 030-88574950 oder
030-88 57 49 55
E-Mail: mwberlin@malemb.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort, so dass sie noch vor dem 2. April 2014 eintreffen.

Sachlage

Amnesty International erreichte am 19. Februar die Nachricht, die Familie von Chandran Paskaran sei von BeamtInnen des Gefängnisses der Stadt Kajang angewiesen worden, auf einen weiteren Brief der Behörden zu "warten". Die Familie bemüht sich momentan bei den Behörden um weitere Auskünfte. Ob in dem genannten Brief ein neues Hinrichtungsdatum mitgeteilt werden soll, ist unklar. Seit der Aussetzung der für den 7. Februar angesetzten Hinrichtung hat die Familie keine weiteren Informationen erhalten.

Chandran Paskaran wurde am 16. April 2008 des Mordes für schuldig befunden und zum Tode verurteilt. Er ist seit elf Jahren im Gefängnis der Stadt Kajang im malaysischen Bundesstaat Selangor inhaftiert.

Die Familie von Chandran Paskaran wurde am 5. Februar über seine bevorstehende Hinrichtung informiert und am 6. Februar gegen 9 Uhr morgens ein letztes Mal zu ihm gelassen. Chandran Paskaran hat alle Möglichkeiten der Rechtsmitteleinlegung ausgeschöpft. Sein Gnadengesuch ist vom malaysischen König abgelehnt worden.

Hunderten Menschen droht gegenwärtig in Malaysia die Vollstreckung ihrer Todesurteile. Hinrichtungen finden in Malaysia im Geheimen statt und werden weder vor ihrer Vollstreckung noch danach der Öffentlichkeit mitgeteilt.

[BITTE SCHREIBEN SIE]

FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte ergreifen Sie unverzüglich alle notwendigen Maßnahmen, um die Hinrichtung von Chandran Paskaran sowie alle weiteren Hinrichtungen aufzuhalten.

  • Ich möchte Sie eindringlich bitten, die Todesurteile gegen Chandran Paskaran und alle anderen TodeskandidatInnen offiziell in Haftstrafen umzuwandeln.

  • Bitte erlassen Sie zudem, solange die malaysische Regierung die Gesetze überprüft, die die Todesstrafe zwingend vorschreiben, ein sofortiges Hinrichtungsmoratorium, mit dem langfristigen Ziel, die Todesstrafe ganz abzuschaffen.

[APPELLE AN]

MINISTERPRÄSIDENT
Prime Minister Najib Razak
Office of the Prime Minister
Main Block, Perdana Putra Building
Federal Government Administrative Centre
62502 Putrajaya
MALAYSIA
(Anrede: Dear Prime Minister / Sehr geehrter Herr Ministerpräsident)
Fax: (00 603)-88883444 oder (00 603)-88883904
E-Mail: ppm@pmo.gov.my

KOPIE AN
BOTSCHAFT VON MALAYSIA
S.E. Herr Salman Bin L Ahmad
Klingelhöferstr. 6, 10785 Berlin
Fax: 030-88574950 oder
030-88 57 49 55
E-Mail: mwberlin@malemb.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort, so dass sie noch vor dem 2. April 2014 eintreffen.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Die Anwendung der Todesstrafe ist in Malaysia seit einigen Jahren von Intransparenz gekennzeichnet. Die Öffentlichkeit wird weder vor noch nach einer Hinrichtung von dieser in Kenntnis gesetzt. Transparenz hinsichtlich des Gebrauchs der Todesstrafe ist jedoch nicht nur grundlegend für eine informierte öffentliche Diskussion zu diesem Thema, sondern sie ermöglicht es den betroffenen Personen auch, gegen ihr Urteil Rechtsmittel einzulegen. Dadurch wird sichergestellt, dass Gerichtsverfahren fair verlaufen. Transparenz hat somit bei der Verhängung der Todesstrafe eine wichtige Schutzfunktion.

Entgegen dem Völkerrecht ist die Todesstrafe bei Mord in Malaysia zwingend vorgeschrieben. Dadurch wird den RichterInnen die Möglichkeit genommen, strafmildernde Umstände im Urteil überhaupt zu berücksichtigen. 2012 wurde in Malaysia eine Überprüfung der Gesetze in Aussicht gestellt, die bei bestimmten Straftaten zwingend die Todesstrafe vorschreiben.

Amnesty International wendet sich in allen Fällen, weltweit und ausnahmslos gegen die Todesstrafe, ungeachtet der Schwere und der Umstände einer Tat, der Schuld, Unschuld oder besonderen Eigenschaften des Verurteilten, oder der vom Staat gewählten Hinrichtungsmethode, da sie das in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgeschriebene Recht auf Leben verletzt und die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste aller Strafen darstellt.