Asylsuchende in Haft

Diese Urgent Action ist beendet.

Die Asylsuchenden Astrid und ihr Vater Arturo sind am 23. März aus der Abschiebehaft in Berks County entlassen worden, nachdem die Rechtsbeistände Erfolg mit ihrer Eingabe hatten, den Fall neu zu verhandeln und dem internationalen Druck, der für die Freilassung der Familie bis zur Entscheidung im Asylverfahren ausgeübt wurde.

Ein Schild mit der Aufschrift "People before borders" wird groß in den Bildausschnitt gehalten.

Astrid und ihr Vater Arturo sind seit dem 20. Februar in der Hafteinrichtung Residential Center in Berks County in Pennsylvania inhaftiert. Sie haben Asyl beantragt, da sie als indigene K'iche eine Rückkehr in ihr Heimatland Guatemala fürchten. Die Teenagerin Astrid rechnet bei der Rückkehr auch mit geschlechtsspezifischer und sexualisierter Gewalt und anderen schweren Menschenrechtsverletzungen. Die beiden müssen bis zu einer Entscheidung über ihren Asylantrag freigelassen werden.

Appell an

Amtierender Leiter der Aussenstelle der Einwanderungsbehörde

Gregory S. Brawley

Immigrations and Customs Enforcement

US Department of Homeland Security

114 North 8th Street

Philadelphia, PA, 19107, USA

Sende eine Kopie an

Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika

Herrn Kent Doyle Logsdon

Gesandter-Botschaftsrat

Clayallee 170

14191 Berlin

Fax: 030 830 510 50

E-Mail: über
http://germany.usembassy.de/email/feedback.htm

Amnesty fordert:

  • Bitte lassen Sie Astrid und Arturo umgehend bis zur Entscheidung über ihren Asylantrag aus der Hafteinrichtung Berks County Residential Center frei.

Sachlage

Astrid und Arturo kamen im Februar 2015 in die USA, nachdem sie ihr Heimatland Guatemala aus Angst vor Menschenrechtsverletzungen aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu den indigenen K'iche verlassen hatten. Als sie an der Südgrenze der USA ankamen, wurden sie von der US-Grenzbehörde CBP aufgegriffen und inhaftiert. Die CBP ließ sie am darauffolgenden Tag mit der schriftlichen Aufforderung wieder frei, sich bei einem Einwanderungsgericht zu melden. Ein Datum war darauf nicht vermerkt. Sie wussten nicht, dass sie Asyl beantragen können. Astrid und ihr Vater leben, seit die CBP sie freiließ, in Easton in Pennsylvania unter derselben Adresse. Astrid besucht die achte Klasse der Easton Area Middle School und geht bereits seit der fünften Klasse in den USA zur Schule.

Astrid schlief, als am 20. Februar 2018 gegen 5 Uhr sechs männliche Angehörige der Polizeieinheit Immigration and Customs Enforcement (ICE), sich vor ihrem Bett aufbauten, sie aufweckten und schrien: "Einwanderungsbehörde - aufstehen!" Sie ließen alle im Haus Anwesenden in ein Zimmer kommen und sich die Ausweise zeigen. Die ICE-Angehörigen zeigten weder einen Haftbefehl noch sagten sie, nach wem sie suchten. Astrid, noch im Pyjama, und Arturo wurden dann in das Berks County Residential Center gebracht.

Astrid und Arturo leben seit ihrer Ankunft in den USA unter derselben Adresse und erhalten dort auch Post. Laut den beiden haben sie keine Benachrichtigung über eine gerichtliche Anhörung erhalten. Bis zu ihrer Inhaftierung wussten sie nicht, dass ihre Abschiebung aus den USA angeordnet worden war, weil sie nicht vor dem Einwanderungsgericht erschienen waren. Am 2. März beantragten die Rechtsbeistände der Familie die Neuverhandlung des Falls beim Einwanderungsgericht Philadelphia, da sie über die Anhörung nicht in Kenntnis gesetzt worden waren. Zur gleichen Zeit stellten sie einen Antrag auf Asyl, da sie bei Rückkehr nach Guatemala mit Verfolgung rechnen. Bis zur Gerichtsentscheidung ist ihre Abschiebung ausgesetzt. Hinweise auf Fluchtgefahr oder eine Gefährdung der Gemeinschaft wurden nicht vorgelegt.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Nach dem Völkerrecht ist die US-amerikanische Regierung verpflichtet sicherzustellen, dass die Menschenrechte von Migrant_innen und Asylsuchenden geachtet, geschützt und gewährleistet werden. Hinzu kommt die Verpflichtung, Kinder nur unter außergewöhnlichen Umständen zu inhaftieren, und auch dann nur für den kürzest möglichen Zeitraum. In internationalen Normen besteht ein deutlicher Vorbehalt gegen die Inhaftierung von Migrant_innen und Asylsuchenden. Hierzu zählen auch Abkommen, denen die Vereinigten Staaten beigetreten sind. Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte schreibt ausdrücklich das Recht auf Freiheit von willkürlicher Inhaftierung fest. Gewahrsam sollte stets nur als letztes Mittel angewendet werden. Er muss in jedem einzelnen Fall begründet werden und einer gerichtlichen Überprüfung unterliegen. Eine Inhaftierung ist nur dann angemessen, wenn die Behörden im Einzelfall nachweisen können, dass der Gewahrsam notwendig, verhältnismäßig und rechtmäßig ist, und dass etwaige Alternativen wie z. B. die Hinterlegung einer Kaution oder andere Auflagen nicht zum gewünschten Ergebnis führen würden.

Die inhaftierte Familie hat in den USA Asyl sowie andere Arten von Schutz beantragt. Als indigene K'iche fürchten sie eine Rückkehr in ihr Heimatland Guatemala. Im Asylantrag der Familie steht zudem, dass die Teenagerin Astrid bei der Rückkehr geschlechtsspezifische und sexualisierte Gewalt sowie andere schwere Menschenrechtsverletzungen fürchtet. Am 15. März wird Astrid 15 Jahre alt. Sie war vollauf mit der Planung ihrer Fünfzehnjahrfeier - einer traditionellen Feier, wenn Mädchen 15 Jahre werden - beschäftigt, ehe sie vom ICE inhaftiert und nach Berks gebracht wurde. Sie wünscht sich zum Geburtstag, dass sie und ihr Vater aus der Haft entlassen werden und sie wieder zur Schule gehen kann. Sie macht sich Sorgen wegen des verpassten Unterrichtstoffes.

In der Hafteinrichtung Berks County Residential Center werden zurzeit Dutzende Familien festgehalten, mehrheitlich Väter mit Kindern. Es sind dort aber auch einige Mütter inhaftiert. Dies ist die einzige Haftanstalt in den USA, die verschiedene Geschlechter in einer Hafteinrichtung zulässt. Viele Familien in der Hafteinrichtung Berks County Residential Center kommen aus dem nördlichen Dreieck Mittelamerikas (El Salvador, Honduras und Guatemala) – eine Region, in der Amnesty International äußerst hohe Gewaltraten dokumentiert hat.