Umstrittenes NGO-Gesetz in Kraft

Amnesty International Ungarn protestieren gegen die Einschüchterung von NGOs durch die ungarische Regierung

Amnesty International Ungarn protestieren gegen die Einschüchterung von NGOs durch die ungarische Regierung

Der ungarische Präsident befürwortet die Kontrolle, Stigmatisierung und Einschüchterung von NGOs, die ausländische Gelder erhalten.

Sachlage

Der ungarische Präsident Jonas Ader hat ein Gesetz unterzeichnet, das ungarische NGOs, die ausländische Mittel erhalten, verstärkt unter Kontrolle stellt. Die Begründung hierfür lautet, dass sie "ausländische Interessen" vertreten könnten. Erst in Kraft getreten, wird das Gesetz dazu dienen, NGOs in Verruf zu bringen, einzuschüchtern und daran zu hindern, die Menschenrechte zu verteidigen und dem ungarischen Volk wertvolle Dienste zu leisten.

Am 16. Juni unterzeichnete Präsident Jonas Ader das "Gesetz über die Transparenz von aus dem Ausland finanzierten Organisationen" (T/14967) und erklärte, er habe keinerlei Bedenken bezüglich der Inhalte. Am 13. Juni war es bereits von der Nationalversammlung verabschiedet worden. Bald wird es auch amtlich bekannt gegeben – damit beginnt die Registrierung- und Kennzeichnungspflicht – und tritt acht Tage nach dieser Bekanntgabe offiziell in Kraft.

Der Entwurf zu dem Gesetz wurde der Nationalversammlung am 7. April von Mitgliedern der Regierungspartei Fidesz vorgelegt. Es zwingt ungarische NGOs, die mehr als 7.200.000 HUF (etwa €24.000) jährlich aus dem Ausland erhalten, sich als "zivile Organisationen, die Mittel aus dem Ausland erhalten" einzutragen und diese Bezeichnung auf jeder ihrer Veröffentlichungen auszuweisen. Organisationen, die sich nicht den neuen Anforderungen anpassen, würden Strafmaßnahmen drohen, die bis zu ihrer Auflösung gehen könnten. Dies ist die jüngste Maßnahme der Regierung, kritische Stimmen und NGOs, die ungarischen Staatsangehörigen, Geflüchteten und Migrant_innen im Land wichtige Grundleistungen bereitstellen, einzuschüchtern und zum Schweigen zu bringen. Während der Gesetzentwurf in der Nationalversammlung diskutiert wurde, versuchte die ungarische Regierung NGOs weiter in Verruf zu bringen und warf mehreren vor, sie unterwanderten die nationale Souveränität.

Das vom Parlament verabschiedete Gesetz ist nur auf eine bestimmte Art von zivilgesellschaftlichen Organisationen anwendbar und diskriminiert daher diese NGOs und schränkt ihr Recht auf Vereinigungsfreiheit ein. Das Recht auf Schutz vor Diskriminierung ist jedoch in Artikel XV der ungarischen Verfassung verbrieft. Amnesty International wird das Gesetz weiterhin anfechten, da es das Recht auf Vereinigungsfreiheit verletzt. Zu dem Grundrecht auf Vereinigungsfreiheit gehört auch das Recht, finanzielle Mittel im Ausland und bei internationalen Institutionen zu beantragen, zu erhalten und einzusetzen.

Weitere Aktionen des Eilaktionsnetzes sind zurzeit nicht erforderlich. Vielen Dank allen, die Appelle geschrieben haben.