Regressive Abtreibungsreform abgelehnt

Diese Urgent Action ist beendet.

Icon: Stilisierte Frauen

Am 11. Juli hat die Abgeordnetenkammer des dominikanischen Kongresses gegen eine vorgeschlagene Reform des Strafgesetzbuchs gestimmt. Sie kann daher in der laufenden Legislaturperiode nicht mehr in Kraft treten. Die Reform hätte eine Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen in nur einem einzigen Fall erlaubt und damit die Rechte von Frauen und Mädchen weiterhin verletzt.

Sachlage

Im Dezember 2016 hatte Präsident Danilo Medina gegen eine vom Senat (dem Oberhaus des Kongresses der Dominikanischen Republik) verabschiedete Reform des Strafgesetzbuchs der Dominikanischen Republik sein Veto eingelegt. In diesem Reformvorschlag wurde das absolute Abtreibungsverbot mit nur einer Ausnahme beibehalten: Wenn das Leben der schwangeren Frau in Gefahr ist, und nur nachdem "alles getan wurde, um das Leben der Frau und des Fötus zu retten".

Mit seinem Veto lehnte Präsident Danilo Medina die im Juli 2016 von beiden Kammern gebilligte Reform ab und empfahl, das Strafgesetzbuch solle drei Ausnahmen von der Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen enthalten: Wenn die Schwangerschaft eine Gefahr für das Leben der Frau oder des Mädchens darstellt, wenn der Fötus außerhalb des Mutterleibes nicht überlebensfähig ist und in Fällen, in denen die Schwangerschaft eine Folge von Vergewaltigung oder Inzest ist.

Am 31. Mai 2017 stimmte der Senat gegen die Empfehlungen des Präsidenten. Die Empfehlungen wurden dann an die Abgeordnetenkammer (das Unterhaus des dominikanischen Kongresses) geschickt. Dort prüfte der Justizausschuss der Kammer die Vorlage und empfahl der Abgeordnetenkammer in einem Bericht, die Vorschläge des Präsidenten ebenfalls abzulehnen. Doch das Abgeordnetenhaus stimmte mit 84 zu 63 Stimmen (14 Enthaltungen) gegen die Empfehlung des Justizausschusses.

Dadurch wird zwar ein rückschrittliches Reformgesetz in dieser Legislaturperiode verhindert, doch vorerst bleibt das derzeitig gültige Strafgesetzbuch von 1884 in Kraft, das Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich kriminalisiert. Dennoch bleibt die Möglichkeit bestehen, dass die drei vom Präsidenten vorgeschlagenen Ausnahmen von der Kriminalisierung im Strafgesetzbuch in einer späteren Legislaturperiode verabschiedet werden. Wenn die Empfehlungen des Präsidenten in zukünftige Reformen des Strafgesetzbuchs Eingang fänden, wäre dies ein großer Fortschritt für das Recht auf Leben und Gesundheit von Frauen und Mädchen in der Dominikanischen Republik.

Weitere Aktionen des Eilaktionsnetzes sind zurzeit nicht erforderlich. Amnesty International wird die Situation weiter beobachten und gegebenenfalls zu weiteren Aktionen aufrufen. Vielen Dank allen, die Appelle geschrieben haben.