Präsident billigt Gesetz zur Straflosigkeit des Militärs

Brasilianisches Militär auf Patrouille in der Favela Mare in Rio de Janeiro (Oktober 2014)

Brasilianisches Militär auf Patrouille in der Favela Mare in Rio de Janeiro (Oktober 2014)

Der brasilianische Präsident billigte das Gesetz, das vorsieht, dass Menschenrechtsverletzungen, die von Militärangehörigen gegen Zivilpersonen begangen wurden, vor Militärgerichten verhandelt werden können. Hierzu zählen auch Straftaten wie Tötungen und außergerichtliche Hinrichtungen. Dies verstößt gegen die Rechte auf ein faires Gerichtsverfahren, auf richterliche Unabhängigkeit und auf unparteiische Urteilsfindung. Nun liegt es an der Generalstaatsanwältin, vor dem Obersten Gerichtshof Rechtsmittel gegen das Inkrafttreten des Gesetzes einzulegen.

Appell an

Generalstaatsanwältin Raquel Dodge  

Procuradoria Geral da República

SAF Sul Quadra 4 Conjunto C

Brasília, DFCEP: 70050-900

BRASILIEN

Sende eine Kopie an

Präsident des Nationalen Anwaltsvereins

Claudio Pacheco Prates Lamachia

Presidente do Conselho Federal da OAB

SAUS Quadra 5 Lote 1 Bloco M,

Brasília – DF

CEP: 70070-939, BRASILIEN

Fax: (00 55) 61 219 396 00

E-Mail: imprensa@oab.org.br

Botschaft der Föderativen Republik Brasilien

S. E. Herrn Mario Vilalva

Wallstraße 57, 10179 Berlin

Fax: 030 – 7262 83 20 oder 030 – 7262 83 21

E-Mail: brasemb.berlim@itamaraty.gov.br

Amnesty fordert:

  • Bitte legen Sie vor dem Obersten Gerichtshof Rechtsmittel gegen das Gesetz Nr. 13.491 ein, da ansonsten Straftaten, die von Militärangehörigen gegen Zivilpersonen begangen werden, vor Militärgerichten verhandelt werden können. Hierzu zählen auch Tötungsdelikte.

Sachlage

Am 13. Oktober billigte der brasilianische Präsident das Gesetz Nr. 13.491 (im Kongress bisher Gesetzentwurf Nr. PLC 44/2016), welches das Gesetz 9.299/2016 abändern soll. Das Gesetz sieht vor, dass Menschenrechtsverletzungen, die von Militärangehörigen gegen Zivilpersonen begangen wurden, vor Militärgerichten verhandelt werden können. Hierzu zählen auch schwere Straftaten wie z. B. Mord und versuchter Mord. Das neue Gesetz stellt einen Verstoß gegen Brasiliens völkerrechtliche Verpflichtungen dar, wozu auch das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren gehört. Militärgerichte entsprechen nicht dem Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit. Die Generalstaatsanwältin sollte jetzt vor dem Obersten Gerichtshof Rechtsmittel gegen das Inkrafttreten des Gesetzes einlegen, da dieses gegen internationale Menschenrechtsverträge sowie gegen ein Urteil des Interamerikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte verstößt.

Menschenrechtliche und zivilgesellschaftliche Organisationen in Brasilien äußern Bedenken an dem Gesetz, da es zu erhöhter Straflosigkeit für das Militär führen würde. Der UN-Menschenrechtsausschuss, der UN-Ausschuss gegen Folter, der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte und die Interamerikanische Menschenrechtskommission haben wiederholt betont, dass die Militärgerichtsbarkeit nur begrenzt und in Ausnahmefällen Anwendung finden darf, und auch dann nur auf Militärangehörige, denen eine militärische Pflichtverletzung vorgeworfen wird. Zudem hat der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte Brasilien in einem direkten Urteil aufgefordert, Menschenrechtsverletzungen von Militärangehörigen nicht innerhalb der Militärgerichtsbarkeit zu untersuchen und strafrechtlich zu verfolgen. Nachdem der Entwurf für das Gesetz vom brasilianischen Senat angenommen worden war, veröffentlichte die Interamerikanische Menschenrechtskommission am 13. Oktober eine Presseerklärung, in der sie sich gegen das Gesetz aussprach. In einem letzten Versuch, das Gesetz zu stoppen, rufen brasilianische Menschenrechtsorganisationen jetzt die Generalstaatsanwältin dazu auf, beim brasilianischen Obersten Gerichtshof Rechtsmittel dagegen einzulegen.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Es ist kein Verstoß gegen internationale Menschenrechtsstandards, amtierenden Militärangehörigen vor Militärgerichten den Prozess zu machen, solange die Gerichte unabhängig und unparteiisch sind und es sich bei den Vorwürfen nicht um "gewöhnliche Straftaten", Menschenrechtsverletzungen oder Verbrechen nach dem Völkerrecht handelt. Wenn die Straftat laut Menschenrechtsnormen "krimineller" Natur ist, muss das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren respektiert werden.

In Brasilien besteht das Oberste Militärgericht derzeit aus 15 Amtsträger_innen, davon drei Luftfahrtgeneräle, vier Armeegeneräle, drei Marinegeneräle und fünf Zivilpersonen. Die Zusammensetzung des Gerichts ist eng mit den Streitkräften verknüpft. Die militärischen Angehörigen des Obersten Militärgerichts grenzen sich nicht von den Streitkräften ab, wie in Paragraf 3, Absatz 2 des Gesetzes Nr. 8.457/92 nachzulesen ist.

Die brasilianischen Behörden greifen häufig auf die Streitkräfte zurück, um Polizeiaufgaben in Stadtgebieten zu übernehmen. Dies ist offenbar ein strategischer Versuch, die hohe Gewaltrate unter Kontrolle zu bringen. Brasilien hat die höchste Mordrate der Welt: 2015 wurden 59.080 Morde verübt. Die Mordrate und auch andere Kriminalitätsraten sind in Brasilien in den vergangenen Jahrzehnten stetig angestiegen. Die Sicherheitskräfte rechtfertigen häufig außergerichtliche Hinrichtungen als Mittel zur Förderung der Sicherheit und Senkung der Gewalt. Im Bundesstaat Rio de Janeiro wurden zwischen 2005 und 2016 mehr als 10.000 Menschen von Angehörigen der Polizei getötet, im Bundesstaat São Paulo waren es mehr als 2.000.

Die verfassungsmäßig geregelten "Einsätze für Recht und Ordnung" haben vermehrt dazu geführt, dass das Militär in bestimmten Städten des Landes zunehmend mit Polizeiaufgaben betraut wurde. Die Streitkräfte wandten dabei jedoch ebenso viel Gewalt an wie die Polizei. Im Juni 2007 wurden bei einem Polizeieinsatz mit Unterstützung der brasilianischen Streitkräfte in Complexo do Alemão in Rio de Janeiro 19 Menschen getötet. Laut unabhängigen Expert_innen deutete dabei alles auf eine außergerichtliche Hinrichtung hin. Im Juni 2008 töteten Armeeangehörige in Morro da Providência in Rio de Janeiro drei junge Männer, die zuvor von Angehörigen des Militärs selbst an eine kriminelle Gruppe übergeben worden waren. Im Dezember 2011 wurde in Complexo do Alemão ein Jugendlicher getötet. Offenbar waren acht Militärangehörige für die Tötung verantwortlich. Zwischen 2014 und 2015 besetzten die Streitkräfte 15 Monate lang den Favelakomplex Complexo da Maré, und in dieser Zeit wurden zahlreiche Menschenrechtsverletzungen durch Militärangehörige begangen. Damals musste sich ein Mann namens Victor Santiago ein Bein abnehmen lassen, nachdem er von Armeeangehörigen angeschossen worden war. Weitere Informationen finden Sie in dem englischsprachigen Bericht: A legacy of violence: Killings by police and repression of protest at the Rio 2016 Olympics, online unter: https://www.amnesty.org/en/documents/amr19/4780/2016/en/.

Anfang Oktober 2017 sagte der Armeebefehlshaber Eduardo Dias da Costa Villas Bôas öffentlich, dass Armeeangehörige bei "Einsätzen für Recht und Ordnung" und anderen Einsätzen mit Polizeiaufgaben keine rechtlichen Schutzmaßnahmen einhalten müssten. Er fügte hinzu, dass es notwendig sei, Militärangehörigen eine bestimmte Sicherheit zu geben, wenn sie sich im "Kampf" gegen Zivilpersonen befänden. Diese Aussage hat die Bedenken zum Gesetz Nr. 13.491 noch verstärkt, da sie die dahinterstehende Absicht, einen Weg in Richtung Straflosigkeit zu eröffnen, sehr deutlich macht. Das Einlegen von Rechtsmitteln am Obersten Gerichtshof in solchen Fällen gehört zum Mandat der Generalstaatsanwältin.