Aktivisten frei, Klagen bleiben anhängig

Die Zeichnung von drei dunkelhäutigen Männern auf beigem Hintergrund.

Die Aktivisten Halidou Mounkaila, Maikoul Zodi und Moussa Moundi aus dem Niger

Am 29. bzw. 30. September ordnete ein Gericht in Niamey die vorläufige Freilassung der drei Aktivisten Maikoul Zodi, Moudi Moussa und Halidou Mounkaila an. Die konstruierten Anklagen gegen sie bleiben jedoch anhängig. Die Vorwürfe wurden erhoben, weil sie bei einer Protestaktion im März 2020 die Rechenschaftspflicht der Behörden eingefordert hatten. Sie laufen immer noch Gefahr, in einem unfairen Verfahren schuldig gesprochen und willkürlich inhaftiert zu werden.

Appell an

Ministre de la Justice

M. Marou Amadou

Boulevard du Djermaganda BP 466

Niamey


NIGER

Sende eine Kopie an

Botschaft der Republik Niger

S. E. Herrn Souleymane Issakou

Machnower Straße 24

14165 Berlin

Fax: 030-805 896 62

E-Mail: ambaniger@t-online.de

Amnesty fordert:

  • Ich fordere Sie auf, die Strafverfolgung der sechs Aktivisten einzustellen und die Anklagen gegen sie umgehend fallenzulassen.
  • Leiten Sie eine unabhängige, unparteiische und zielführende Untersuchung der Tötungen vom 15. März ein und stellen Sie die Verantwortlichen in fairen Verfahren vor Gericht.
  • Bitte sorgen Sie dafür, dass die Rechte auf friedliche Versammlung und freie Meinungsäußerung im Niger im Vorfeld der Wahlen geschützt werden.
  • Beenden Sie bitte die Schikanen, Einschüchterungsversuche und tätlichen Angriffe gegen die Zivilgesellschaft.

Sachlage

Die drei Aktivisten Maikoul Zodi, Moudi Moussa und Halidou Mounkaila wurden am 29. bzw. 30. September vorläufig aus der Haft entlassen. Die Anklagen gegen sie und andere zivilgesellschaftliche Aktivist_innen, darunter Moussa Tchangari, Habibou Soumaila und Karim Tenko, die ebenfalls willkürlich inhaftiert waren und in der Zwischenzeit freigelassen worden sind, bleiben jedoch weiter anhängig.

Alle sechs Aktivisten wurden willkürlich inhaftiert und wegen Mittäterschaft an Brandstiftung, Totschlag und Beschädigung öffentlichen Besitzes angeklagt, nachdem sie am 15. März eine Protestveranstaltung in Niamey organisiert hatten. Die Demonstrierenden forderten die Untersuchung des mutmaßlichen Missbrauchs von Geldern durch Angehörige des Verteidigungsministeriums.

Amnesty International ist der Ansicht, dass die Anklagen gegen die Aktivisten konstruiert wurden, um sie dafür zu bestrafen, dass sie friedlich ihre Rechte auf Versammlungsfreiheit und freie Meinungsäußerung wahrgenommen sowie Rechenschaftspflicht eingefordert haben.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Am 13. März veröffentlichten die nigrischen Behörden eine Stellungnahme des Ministerrates, in der die gegen Covid-19 ergriffenen Maßnahmen enthalten waren. Unter anderem verboten die Behörden alle Versammlungen, an denen potenziell mehr als 1.000 Personen teilnehmen könnten. Einige zivilgesellschaftliche Organisationen hatten in Niamey und anderen Städten für den 15. März bereits Demonstrationen geplant, um eine Untersuchung des mutmaßlichen Missbrauchs von Geldern durch Angehörige des Verteidigungsministeriums zu fordern. Die Protestveranstaltungen fanden trotz des Versammlungsverbots statt. Am Morgen des 15. März blockierten Sicherheitskräfte alle Zugangsstraßen zum Place de la Concertation, dem Veranstaltungsort in Niamey. Die Demonstration wurde unter Einsatz von Tränengas aufgelöst, wobei mindestens drei Personen getötet wurden. In der Nähe des Tagabati-Markts wurden mehrere Läden in Brand gesteckt. Die sechs Aktivisten wurden abgeführt und anschließend inhaftiert. Karim Tanko wurde am 19. April vorläufig freigelassen, Moussa Tchangari und Habibou Soumaila am 30. April.

Die Menschenrechtssituation im Niger soll auf der nächsten Sitzung der Afrikanischen Kommission für Menschenrechte und Rechte der Völker (13. November - 3. Dezember 2020) und auf der 38. Sitzung zur Allgemeinen Regelmäßigen Überprüfung durch den UN-Menschenrechtsrat (3. - 14. Mai 2021) überprüft werden.