14 Tote durch Belagerung

Diese Urgent Action ist beendet.

Weitere 35 Patient_innen konnten aus dem belagerten Ost-Ghouta nach Damaskus evakuiert werden, wo sie medizinisch versorgt und behandelt werden. 496 Patient_innen warten immer noch auf ihre Evakuierung. Sie benötigen dringend medizinische Versorgung.

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Seit Juli sind bereits 14 Menschen in Ost-Ghouta gestorben, da die syrische Regierung ihre Evakuierung blockierte. Es wird mit weiteren Toten gerechnet, falls die syrischen Behörden die dringend notwendige Evakuierung weiterer 572 schwer verletzter oder kranker Menschen in Krankenhäuser in Damaskus weiterhin verhindert.

Appell an

Präsident

Bashar al-Assad

Fax: (00 963) 11 332 3410 

 

 

Sende eine Kopie an

Ständiger Vertreter der Russischen Föderation bei der UN

Permanent Representative to the Mission of the Russian Federation to the UN

Nebenzia Vassily Alekseevich

136 East 67 Street,

New York, N.Y. 10065


Fax: (00 1) 212 628-0252

E-Mail: press@russiaun.ru

Botschaft der Arabischen Republik Syrien

Herrn Bashar Alassaed

Geschäftsträger a.i., I. Sekretär

Rauchstr. 25, 10787 Berlin

Fax: 030-5017 7311

E-Mail:
info@syrianembassy.de

Amnesty fordert:

  • Ich fordere die syrische Regierung mit Nachdruck auf, die Belagerung von Ost-Ghouta sofort aufzuheben.
  • Bitte lassen Sie umgehend und bedingungslos Evakuierungen aus medizinischen Gründen nach Damaskus zu.
  • Geben Sie bitte auch den humanitären UN-Agenturen und den durchführenden Partnerorganisationen vor Ort ungehinderten Zugang zu dem betroffenen Gebiet.

Sachlage

Laut Angaben von medizinischem Personal starben in Ost-Ghouta (Ost-Ghuta), einer Gegend nahe Damaskus, bereits 14 Menschen infolge der Belagerung von rund 400.000 Zivilpersonen durch Regierungstruppen. Sie warteten vergeblich auf eine Evakuierung aus medizinischen Gründen. Insgesamt 572 Menschen mit schweren Verletzungen und chronischen Erkrankungen warten dort seit Juli 2017, dass die Regierung ihre Evakuierung aus medizinischen Gründen zulässt. Mehreren Aussagen zufolge könnte eine Mehrheit der Patient_innen durch eine medizinische Grundversorgung, die im nur 10 Kilometer entfernten Damaskus erhältlich ist, gerettet werden. Bislang wurde keine einzige Evakuierung aus medizinischen Gründen zugelassen.

Ärzt_innen und medizinisches Personal können die Verletzten und Kranken nicht angemessen medizinisch versorgen, da es an chirurgischem Material, medizinischer Ausstattung und Medikamenten, insbesondere für chronische Erkrankungen wie Krebs, Herzleiden und Diabetes, mangelt. Aus diesem Grund verwenden Ärzt_innen abgelaufene Medikamente aus zerstörten Krankenhäusern. Darüberhinaus steigt die Zahl der Fälle mit akuter Unterernährung, insbesondere bei Kindern. Die Lage verschärft sich zusehends durch den mangelnden Zugang zu Nahrung, humanitärer Hilfe und anderen überlebensnotwendigen Bestandteilen der Grundversorgung.

Im Februar 2017 eroberte die syrische Regierung die Gegenden von Al-Qaboun und Barze, die an das Viertel Harasta in Ost-Ghouta grenzen und schlossen alle Tunnel, die jahrelang eine Mindestversorgung mit Nahrungsmitteln, Wasser und medizinischer Versorgung sichergestellt hatten. Am 3. Oktober verschärfte die syrische Regierung die Belagerung noch weiter, indem sie den Checkpoint Al-Wafideen, den letzten Zugang nach Douma, schloss. Damit unterband sie den Zugang zu medizinischen und humanitären Hilfslieferungen und die Bewegungsfreiheit der Zivilbevölkerung. Nur zwei Hilfskonvois sind seither in das Gebiet gelassen worden, doch beide beförderten viel zu wenig Material, um den bestehenden Bedarf an humanitärer Hilfe in der Bevölkerung abzudecken. Sämtliche medizinischen Güter wurden von der Regierung aus den Konvois herausgenommen. Seit Oktober hat sich die humanitäre Lage in Ost-Ghouta sehr verschlechtert: Die Preise für Medikamente und Grundnahrungsmittel wie Milch und Brot sind extrem in die Höhe geschnellt.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Im August 2015 veröffentlichte Amnesty International einen Bericht, in dem die Organisation die rechtswidrige Belagerung von Ost-Ghouta und die Angriffe gegen zivile Objekte dokumentierte. Den englischsprachigen Bericht finden Sie hier: https://www.amnesty.org/en/documents/mde24/2079/2015/en/. Im November 2017 veröffentlichte Amnesty International einen Bericht zu den Massenvertreibungen innerhalb Syriens, auf Englisch zu finden unter: https://www.amnesty.org/en/documents/mde24/7309/2017/en/. Darin wurde die Strategie der Regierung angeprangert, die Massenvertreibung der örtlichen Bevölkerung durch anhaltende Belagerungen zu provozieren. Gleichzeitig intensivierten die syrischen Regierungstruppen die Luftangriffe und den Artilleriebeschuss auf Ost-Ghouta unter Einsatz verbotener sowjetischer Streubomben und improvisierter Raketen und töteten und verletzten damit Zivilpersonen. Laut Angaben des Beobachters von Landminen und Streumunition (Landmine and Cluster Munition Monitor,http://the-monitor.org/en-gb/reports/2016/syria/cluster-munition-ban-policy.aspx) tauchte diese Munition erstmalig in Syrien auf, nachdem Russland im September 2015 mit dem Raketenbeschuss regierungskritischer Gruppen begonnen hatte. Solche Waffen sind in über 100 Ländern verboten, da sie aufgrund der willkürlichen Wirkung eine große Gefahr für die Zivilbevölkerung darstellen. Seit Jahren fordert Amnesty International alle Staaten auf, den Einsatz, die Produktion, den Transfer und die Lagerung von Streumunition unverzüglich einzustellen und dem Übereinkommen über Streumunition aus dem Jahr 2008 beizutreten.



Weitere Informationen zu der Situation in Syrien finden Sie hier auf der Website unter dem Suchbegriff Syrien.